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Bewertungsgrundlagen bezüglich der Streichung der COVID-19-Impfung aus dem verpflichtenden Basisimpfschema der Bundeswehr (Antwort zu Drs. 21/3572)

dip / drucksache 27.01.2026 · WP 21 · 21/3846 · Antwort · Original ↗

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Bewertungsgrundlagen bezüglich der Streichung der COVID-19-Impfung aus dem verpflichtenden Basisimpfschema der Bundeswehr (Antwort zu Drs. 21/3572) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3846 21. Wahlperiode 27.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3572 – Bewertungsgrundlagen bezüglich der Streichung der COVID-19-Impfung aus dem verpflichtenden Basisimpfschema der Bundeswehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auf die Schriftliche Frage 81 auf Bundestagsdrucksache 20/6142 , ob beabsichtigt ist, die COVID-19-Impfung aus dem Basisimpfschema der Bundeswehr zu streichen, vor allem vor dem Hintergrund der bundesweiten Einstellung der meisten Corona-Maßnahmen, wurde durch die Staatssekretärin Siemtje Möller geantwortet, dass die COVID-19-Impfung weiterhin im verpflichtenden Basisimpfschema der Bundeswehr enthalten ist und eine Streichung – zumindest aus damaliger Bewertung – nicht angezeigt war. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. 1. Worauf basierte diese Bewertung, dass die COVID-19-Impfung weiterhin im verpflichtenden Basisimpfschema der Bundeswehr enthalten ist, vor allem vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Behandlung von medizinischem Personal und Angehörigen der Bundeswehr? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 20/12427 verwiesen. 2. Was waren die Bewertungskriterien bei der in Frage 1 erwähnten Bewertung, und wie wurde die Abwägung für und gegen eine Streichung der COVID-19-Impfung aus dem verpflichtenden Basisimpfschema vorgenommen? 3. Auf welchen Daten basierte diese in Frage 1 erwähnte Bewertung? Die Fragen 2 bis 3 werden zusammen beantwortet. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 27. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Entscheidung, die COVID-19 Impfung zunächst im verpflichtenden Basisimpfschema der Bundeswehr zu belassen, beruhte auf dem anerkannten wissenschaftlichen Wissens- und Informationsstand. Beispielhaft wird auf die wissenschaftlichen Begründungen der Ständigen Impfkommission zur Implementierung der COVID-19-Impfung und entsprechende Informationsseiten vom Robert Koch-Institut, abrufbar unter www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankh eiten/Impfen/Impfungen-A-Z/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html und www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A- Z/C/COVID-19/covid-19-node.htmlV-2 verwiesen. 4. Was hatte sich bei den Bewertungskriterien und der Grundlage dieser Bewertung geändert, dass die COVID-19-Impfung ein Jahr später, am 28. Mai 2024, aus dem verpflichtenden Basisimpfschema der Bundeswehr gestrichen wurde? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/12427 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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