Bewertungsgrundlagen bezüglich der Streichung der COVID-19-Impfung aus dem verpflichtenden Basisimpfschema der Bundeswehr (Antwort zu Drs. 21/3572)
Text
Bewertungsgrundlagen bezüglich der Streichung der COVID-19-Impfung aus dem verpflichtenden Basisimpfschema der Bundeswehr (Antwort zu Drs. 21/3572)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3846
21. Wahlperiode 27.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Sichert,
Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3572 –
Bewertungsgrundlagen bezüglich der Streichung der COVID-19-Impfung
aus dem verpflichtenden Basisimpfschema der Bundeswehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auf die Schriftliche Frage 81 auf Bundestagsdrucksache 20/6142 , ob
beabsichtigt ist, die COVID-19-Impfung aus dem Basisimpfschema der
Bundeswehr zu streichen, vor allem vor dem Hintergrund der bundesweiten
Einstellung der meisten Corona-Maßnahmen, wurde durch die Staatssekretärin
Siemtje Möller geantwortet, dass die COVID-19-Impfung weiterhin im
verpflichtenden Basisimpfschema der Bundeswehr enthalten ist und eine
Streichung – zumindest aus damaliger Bewertung – nicht angezeigt war.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
1. Worauf basierte diese Bewertung, dass die COVID-19-Impfung weiterhin
im verpflichtenden Basisimpfschema der Bundeswehr enthalten ist, vor
allem vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Behandlung von
medizinischem Personal und Angehörigen der Bundeswehr?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 auf
Bundestagsdrucksache 20/12427 verwiesen.
2. Was waren die Bewertungskriterien bei der in Frage 1 erwähnten
Bewertung, und wie wurde die Abwägung für und gegen eine Streichung der
COVID-19-Impfung aus dem verpflichtenden Basisimpfschema
vorgenommen?
3. Auf welchen Daten basierte diese in Frage 1 erwähnte Bewertung?
Die Fragen 2 bis 3 werden zusammen beantwortet.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 27. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Entscheidung, die COVID-19 Impfung zunächst im verpflichtenden
Basisimpfschema der Bundeswehr zu belassen, beruhte auf dem anerkannten
wissenschaftlichen Wissens- und Informationsstand. Beispielhaft wird auf die
wissenschaftlichen Begründungen der Ständigen Impfkommission zur
Implementierung der COVID-19-Impfung und entsprechende Informationsseiten vom
Robert Koch-Institut, abrufbar unter www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankh
eiten/Impfen/Impfungen-A-Z/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html
und www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-
Z/C/COVID-19/covid-19-node.htmlV-2 verwiesen.
4. Was hatte sich bei den Bewertungskriterien und der Grundlage dieser
Bewertung geändert, dass die COVID-19-Impfung ein Jahr später, am
28. Mai 2024, aus dem verpflichtenden Basisimpfschema der Bundeswehr
gestrichen wurde?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf
Bundestagsdrucksache 20/12427 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium der Verteidigung
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Bewertungsgrundlagen bezüglich der Streichung der COVID-19-Impfung aus dem verpflichtenden Basisimpfschema der Bundeswehr (Antwort)