Inzidenzen für COVID-19 bei der Bundeswehr (Antwort zu Drs. 21/3676)
Text
Inzidenzen für COVID-19 bei der Bundeswehr (Antwort zu Drs. 21/3676)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3813
21. Wahlperiode 27.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Sichert,
Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3676 –
Inzidenzen für COVID-19 bei der Bundeswehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Abgeordnete Jan Ralf Nolte fragte in der Schriftlichen Frage 82 auf
Bundestagsdrucksache 20/6142, wo die Inzidenzen für COVID‑19 bei der
Bundeswehr zu folgenden Stichtagen lagen: 8. Juni 2020, 13. Juli 2020,
17. August 2020, 21. September 2020, 26. Oktober 2020, 30. November 2020,
4. Januar 2021, 8. Februar 2021, 15. März 2021, 26. April 2021, 31. Mai
2021, 12. Juli 2021, 16. August 2021, 20. September 2021, 25. Oktober 2021,
29. November 2021, 24. Januar 2022, 28. Februar 2022, 4. April 2022,
16. Mai 2022, 27. Juni 2022, 1. August 2022, 5. September 2022, 17. Oktober
2022, 28. November 2022, 9. Januar 2023, 13. Februar 2023.
Durch die damalige Staatssekretärin beim Bundesminister der Verteidigung
Siemtje Möller wurde auf die Frage geantwortet, dass eine Antwort in offener
Form auf diese Frage nicht erfolgen könne. Die Einstufung als
Verschlusssache sei im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Frage würde Rückschlüsse auf die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr
ermöglichen.
Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung, nämlich dass offen
und öffentlich über den Zustand und die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr
informiert, berichtet und diskutiert wird (www.tagesschau.de/inland/innenpoli
tik/wehrbericht-2024-100.html, www.welt.de/politik/deutschland/plus256159
254/bundesrechnungshof-scharfe-ruege-fuer-pistorius-bundeswehr-nicht-in-zu
stand-der-erforderlich-ist.html), sollte dieses Argument für die Einstufung als
Verschlusssache nicht mehr greifen. Die Bundesregierung hat bei der
Beantwortung einer Kleinen Anfrage die Möglichkeit, ihre Antworten als
Verschlusssache „VS-Nur zum Dienstgebrauch“ zu deklarieren und die Einsicht
in die Antwort entsprechend zu begrenzen. Die Tatsache, dass eine
Information als Verschlusssache eingestuft wird, befreit die Bundesregierung nicht per
se von der Antwortpflicht.
Überdies handelt es sich um Daten, welche mehr als zwei Jahre zurückliegen.
Hieraus sollte nach Auffassung der Fragesteller ein Rückschluss auf die
aktuelle Einsatzfähigkeit der Bundeswehr nicht mehr gegeben sein.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 27. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Wo lag die Inzidenz für COVID‑19 bei der Bundeswehr zu folgenden
Stichtagen: 8. Juni 2020, 13. Juli 2020, 17. August 2020, 21. September
2020, 26. Oktober 2020, 30. November 2020, 4. Januar 2021, 8. Februar
2021, 15. März 2021, 26. April 2021, 31. Mai 2021, 12. Juli 2021, 16.
August 2021, 20. September 2021, 25. Oktober 2021, 29. November 2021,
14. Januar 2022, 28. Februar 2022, 4. April 2022, 16. Mai 2022, 27. Juni
2022, 1. August 2022, 5. September 2022, 17. Oktober 2022, 28.
November 2022, 9. Januar 2023, 13. Februar 2023, 20. März 2023, 24. April
2023, 29. Mai 2023, 3. Juli 2023, 7. August 2023, 11. September 2023,
16. Oktober 2023, 20. November 2023, 25. Dezember 2023, 29. Januar
2024, 4. März 2024, 8. April 2024, 13. Mai 2024, 17. Juni 2024, 22. Juli
2024, 26. August 2024, 30. September 2024, 4. November 2024, 9.
Dezember 2024, 13. Januar 2025, 17. Februar 2025, 24. März 2025, 28. April
2025, 2. Juni 2025 (sollte diese Frage nach wie vor eine Verschlusssache
darstellen, bitte diese Einstufung begründen)?
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich.* Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA)
vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch
Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer
Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Frage würde Rückschlüsse auf personelle Kapazitäten der Bundeswehr und
damit auf ihre Einsatzbereitschaft ermöglichen.
Unabhängig vom Zeitpunkt der Erhebung könnten beispielsweise mit Big Data-
und KI-Analysen prädiktive Modelle erstellt werden, die zukünftige
Bedrohungen erleichtern.
Diese Risiken ergeben sich aus der Sensibilität medizinischer Informationen,
die potenziell von gegnerischen Staaten, Terrororganisationen oder anderen
Akteuren ausgenutzt werden könnten. Daten über COVID-19-Inzidenzen geben
Aufschluss über das Gesundheitslagebild der Streitkräfte. Auch Daten aus der
Vergangenheit dienen als Grundlage für Analysen und Prognosen, sie können
Muster offenbaren oder Aussagen über die Gesundheitslage der Streitkräfte in
der Zukunft ermöglichen. Solche Erkenntnisse erlauben es, gezielte Angriffe zu
planen, etwa durch biologische Waffen.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium der Verteidigung
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Inzidenzen für COVID-19 bei der Bundeswehr (Antwort)