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Inzidenzen für COVID-19 bei der Bundeswehr (Antwort zu Drs. 21/3676)

dip / drucksache 27.01.2026 · WP 21 · 21/3813 · Antwort · Original ↗

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Inzidenzen für COVID-19 bei der Bundeswehr (Antwort zu Drs. 21/3676) Deutscher Bundestag Drucksache 21/3813 21. Wahlperiode 27.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3676 – Inzidenzen für COVID-19 bei der Bundeswehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Abgeordnete Jan Ralf Nolte fragte in der Schriftlichen Frage 82 auf Bundestagsdrucksache 20/6142, wo die Inzidenzen für COVID‑19 bei der Bundeswehr zu folgenden Stichtagen lagen: 8. Juni 2020, 13. Juli 2020, 17. August 2020, 21. September 2020, 26. Oktober 2020, 30. November 2020, 4. Januar 2021, 8. Februar 2021, 15. März 2021, 26. April 2021, 31. Mai 2021, 12. Juli 2021, 16. August 2021, 20. September 2021, 25. Oktober 2021, 29. November 2021, 24. Januar 2022, 28. Februar 2022, 4. April 2022, 16. Mai 2022, 27. Juni 2022, 1. August 2022, 5. September 2022, 17. Oktober 2022, 28. November 2022, 9. Januar 2023, 13. Februar 2023. Durch die damalige Staatssekretärin beim Bundesminister der Verteidigung Siemtje Möller wurde auf die Frage geantwortet, dass eine Antwort in offener Form auf diese Frage nicht erfolgen könne. Die Einstufung als Verschlusssache sei im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Rückschlüsse auf die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr ermöglichen. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung, nämlich dass offen und öffentlich über den Zustand und die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr informiert, berichtet und diskutiert wird (www.tagesschau.de/inland/innenpoli tik/wehrbericht-2024-100.html, www.welt.de/politik/deutschland/plus256159 254/bundesrechnungshof-scharfe-ruege-fuer-pistorius-bundeswehr-nicht-in-zu stand-der-erforderlich-ist.html), sollte dieses Argument für die Einstufung als Verschlusssache nicht mehr greifen. Die Bundesregierung hat bei der Beantwortung einer Kleinen Anfrage die Möglichkeit, ihre Antworten als Verschlusssache „VS-Nur zum Dienstgebrauch“ zu deklarieren und die Einsicht in die Antwort entsprechend zu begrenzen. Die Tatsache, dass eine Information als Verschlusssache eingestuft wird, befreit die Bundesregierung nicht per se von der Antwortpflicht. Überdies handelt es sich um Daten, welche mehr als zwei Jahre zurückliegen. Hieraus sollte nach Auffassung der Fragesteller ein Rückschluss auf die aktuelle Einsatzfähigkeit der Bundeswehr nicht mehr gegeben sein. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 27. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Wo lag die Inzidenz für COVID‑19 bei der Bundeswehr zu folgenden Stichtagen: 8. Juni 2020, 13. Juli 2020, 17. August 2020, 21. September 2020, 26. Oktober 2020, 30. November 2020, 4. Januar 2021, 8. Februar 2021, 15. März 2021, 26. April 2021, 31. Mai 2021, 12. Juli 2021, 16. August 2021, 20. September 2021, 25. Oktober 2021, 29. November 2021, 14. Januar 2022, 28. Februar 2022, 4. April 2022, 16. Mai 2022, 27. Juni 2022, 1. August 2022, 5. September 2022, 17. Oktober 2022, 28. November 2022, 9. Januar 2023, 13. Februar 2023, 20. März 2023, 24. April 2023, 29. Mai 2023, 3. Juli 2023, 7. August 2023, 11. September 2023, 16. Oktober 2023, 20. November 2023, 25. Dezember 2023, 29. Januar 2024, 4. März 2024, 8. April 2024, 13. Mai 2024, 17. Juni 2024, 22. Juli 2024, 26. August 2024, 30. September 2024, 4. November 2024, 9. Dezember 2024, 13. Januar 2025, 17. Februar 2025, 24. März 2025, 28. April 2025, 2. Juni 2025 (sollte diese Frage nach wie vor eine Verschlusssache darstellen, bitte diese Einstufung begründen)? Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.* Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Rückschlüsse auf personelle Kapazitäten der Bundeswehr und damit auf ihre Einsatzbereitschaft ermöglichen. Unabhängig vom Zeitpunkt der Erhebung könnten beispielsweise mit Big Data- und KI-Analysen prädiktive Modelle erstellt werden, die zukünftige Bedrohungen erleichtern. Diese Risiken ergeben sich aus der Sensibilität medizinischer Informationen, die potenziell von gegnerischen Staaten, Terrororganisationen oder anderen Akteuren ausgenutzt werden könnten. Daten über COVID-19-Inzidenzen geben Aufschluss über das Gesundheitslagebild der Streitkräfte. Auch Daten aus der Vergangenheit dienen als Grundlage für Analysen und Prognosen, sie können Muster offenbaren oder Aussagen über die Gesundheitslage der Streitkräfte in der Zukunft ermöglichen. Solche Erkenntnisse erlauben es, gezielte Angriffe zu planen, etwa durch biologische Waffen. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.   Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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