Die "vergessenen" queeren Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
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Die "vergessenen" queeren Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3659
21. Wahlperiode 15.01.2026
Antrag
der Abgeordneten Maik Brückner, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm,
Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Clara Bünger, Mandy
Eißing, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Dr. Gregor
Gysi, Mareike Hermeier, Luke Hoß, Maren Kaminski, Ferat Koçak, Cansin
Köktürk, Jan Köstering, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören
Pellmann, Bodo Ramelow, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David
Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Aaron Valent, Donata
Vogtschmidt, Sarah Vollath, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Die „vergessenen“ queeren Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Zahlreiche Opfer der Verfolgung und Ermordung durch das NS-Regime fanden nach
1945 keine Anerkennung und haben über Jahrzehnte Kriminalisierung,
Diskriminierung und Ausgrenzung erfahren.
Viele Opfer der NS-Zeit hatten es in beiden deutschen Nachkriegsstaaten schwer,
finanzielle Entschädigungen zu erhalten. Dies trifft im Besonderen auf die queeren
Opfer zu, die versuchten, Entschädigungen für die Verfolgung, Inhaftierung oder
Unterbringung in einem Konzentrationslager bzw. als Opfer von Sterilisation, Kastration,
„freiwillige Entmannung“ und Menschenversuchen zu erhalten. Auch wurden
Rentenansprüche für die Haft oder Unterbringung in einem Konzentrationslager bei
bestimmten Opfergruppen kaum gewährt.
Der Begriff queer stammt aus der heutigen Zeit und wird hier als Sammelbegriff für
schwule Männer, Bisexuelle, Crossdresser*innen, transgeschlechtliche Menschen und
lesbische Frauen sowie intergeschlechtliche Menschen verwendet. In Deutschland,
insbesondere in Berlin, bestand in den 1920er Jahren eine rege Kultur aus lesbischen,
schwulen, bisexuellen und trans* Elementen. So forschte und bildete in Berlin
Dr. Magnus Hirschfeld mit seinen Mitstreiter*innen am Institut für
Sexualwissenschaften zu Themenfeldern, die wir heutzutage zusammenfassend als queer
bezeichnen (vgl. Robert Beachy: Das andere Berlin, Die Erfindung der Homosexualität. Eine
deutsche Geschichte 1867–1933, Berlin, 2015, S. 141 ff.). Auch aus diesem Grund und
weil dieser Begriff auch retrospektiv in die Forschung eingegangen ist, ist er
zutreffend. Nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten wurde diese Kultur
unwiederbringlich zerstört und Protagonist*innen wurden verfolgt und ermordet.
Die queeren Opfer der NS-Zeit wurden nach unterschiedlichen Kriterien und auf
unterschiedliche Weise verfolgt. Die größte und am meisten verfolgte Gruppe waren
schwule und bisexuelle Männer. Sie wurden von den Nationalsozialisten nach der
Kategorie „Homosexuell“ verfolgt. Strafrechtlich war hier der § 175 StGB (insbesondere
durch die Verschärfung ab 1935) von großer Relevanz. Auch Crossdresser*innen bzw.
Trans-Personen waren Verfolgung ausgesetzt (Nunn, Zavier: Trans Liminality and the
Nazi State, in: Past & Present, Bd. 260 (1), 2023, S. 123–157, Bernhard Rosenkranz,
Ulf Bollmann, Gottfried Lorenz: Heinrich Habitz gen. „Liddy Bacroff“ * 1908. In:
Dieselb.: Homosexuellen-Verfolgung in Hamburg von 1919 bis 1969. Hamburg 2009,
S. 63 ff.). Die Verfolgung von intergeschlechtlichen Menschen im
Nationalsozialismus ist noch ein Forschungsdesiderat (Ulrike Klöppel, Intersex im
Nationalsozialismus, 2018, https://doi.org/10.1524/9783486857504.107). Lesbische und bisexuelle
Frauen konnten auch anhand der Kategorie „Asozial“ verfolgt werden (Claudia
Schoppmann, Nationalsozialistische Sexualpolitik und weibliche Homosexualität,
Pfaffenweiler, 1997, S. 262).
Der NS-Staat diskriminierte und verfolgte queere Menschen, denn sie standen im
Widerspruch zur NS-Ideologie, wie u. a. den „rassehygienischen“ Vorstellungen (Günter
Grau: Homosexualität in der NS-Zeit 2004, Frankfurt, S. 32, Susanne zur Nieden: Der
homosexuelle Staats- und Volksfeind, in: Homophobie und Devianz, Insa Eschebach
(Hg.), Berlin 2012, S. 23–34). Der Nationalsozialismus ist immer auch im
Zusammenhang mit seiner Geschlechter- und Sexualpolitik zu sehen. Und diese war nicht nur
repressiv, sondern eröffnete insbesondere den (kriegführenden) Männern „Freiheiten“.
Die als Gegner*innen des Nationalsozialismus Identifizierten wurden mit
sexualisierten Bildern als „Gefahr“ gezeichnet, um verfolgt, gequält, ermordet oder vernichtet
werden zu können (Dagmar Herzog: Die Politisierung der Lust, 2005).
Die konkrete Situation, der konkrete Mensch waren unwichtig. Die Verfolgten waren
aber Menschen. Menschen mit einer Geschichte. Mit Träumen und Ängsten. Wir
müssen diese Geschichten erzählen – und nicht Kategorien reproduzieren, die einst dem
Nationalsozialismus halfen, Menschen zu verfolgen. Denn die Kategorien des NS-
Staats stehen nicht notwendigerweise in einem Zusammenhang zur Opfergruppe.
Die Historikerin Anna Hájková schreibt: „Anne Frank ist vermutlich das bekannteste
Opfer des Holocaust. Ihr Tagebuch umfasst das Leben eines aufmerksamen und klugen
Mädchens im Teenageralter während zweier Jahre im Versteck in Amsterdam und
gehört zur Standardlektüre vieler Heranwachsender im globalen Westen. Vielem an
Anne Franks Leben wird viel Aufmerksamkeit entgegengebracht, wie zum Beispiel
dem Kastanienbaum, den sie aus dem Fenster im Versteck betrachtete, oder dem
genauen Datum ihres Todes. Daher verwundert die beinahe vollständige Missachtung
von Anne Franks Queerness in der wissenschaftlichen Literatur.“ (Anna Hájková:
Menschen ohne Geschichte sind Staub. Homophobie und Holocaust. In: Hirschfeld
Lectures. Band 14. Göttingen 2021).
Queere Menschen konnten anhand unterschiedlichster Kategorien verfolgt werden und
die queeren Momente ihrer Persönlichkeit waren später unsagbar (Lutz van Dijk:
Einsam war ich nie, Berlin, 2003). Zudem finden sich in allen Opfergruppen des NS-Staats
auch queere Menschen, die aber vordergründig aufgrund anderer Kategorien verfolgt
wurden, wie z. B. transgeschlechtliche Jüd*innen, schwule Roma oder lesbische
Kommunistinnen.
Beide deutsche Staaten der Nachkriegszeit schlossen die queeren Opfer nahezu
generell von finanziellen Entschädigungen aus. Beide hierarchisierten die verschiedenen
Opfergruppen unterschiedlich im Hinblick auf Entschädigungen und
Rentenanerkennungen; u. a. hatten es auch Roma und Sinti besonders schwer. In der DDR gab es
keine Möglichkeit auf Entschädigung, die Betroffenen galten nicht als „Opfer des
Faschismus“. In der Bundesrepublik Deutschland bestand bis 1969 § 175 StGB in der
Fassung der NS-Zeit – in der DDR fand die Verfolgung nach § 175 StGB „nur“ in der
Fassung der Weimarer Zeit statt – und nur theoretisch hatten queere Verfolgte die
Möglichkeit auf Entschädigung. Queere Opfer hätten mit Hilfe des 1957
verabschiedeten Allgemeinen Kriegsfolgegesetzes eventuell Entschädigung erhalten können,
doch da schwule und bisexuelle Männer weiter kriminalisiert wurden, offenbarten sich
nur wenige den Behörden (Andreas Pretzel (Hg.): NS-Opfer unter Vorbehalt.
Homosexuelle Männer in Berlin nach 1945, Münster 2002). Daran änderten auch die 1987
vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Härteregelungen für „vergessene Opfer“
und die dann in den Bundesländern Bremen und Hamburg aufgelegten
Landeshärtefonds wenig. Bis Oktober 1990 erhielten weniger als 50 schwule Männer eine
individuelle Entschädigung. Auch nach 1990 änderte sich dies nur unwesentlich (Günter
Grau: Lexikon zur Homosexuellenverfolgung 1933 bis 1945, Berlin, 2012, S. 85–87).
Lesbische und bisexuelle Frauen und andere queere Menschen, die vom NS-Staat als
„Asozial“ kategorisiert wurden, hatten in beiden deutschen Staaten in der Regel keinen
Anspruch auf Entschädigung.
Der Deutsche Bundestag drückte im Jahr 2000 einstimmig sein Bedauern für die
unveränderte Fortgeltung des § 175 StGB in der Bundesrepublik Deutschland nach dem
Zweiten Weltkrieg bis ins Jahr 1969 aus (Plenarprotokoll 14/140, TOP 10, S. 13738
Dbis 13775 B). Am 17. Mai 2002 beschloss der Deutsche Bundestag eine Ergänzung
des NS-Aufhebungsgesetzes, um die männlichen Opfer zu rehabilitieren. Das
Strafrecht wurde durch das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung
nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege“ vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S.
2744) geändert und in Nr. 26 der Anlage zum Gesetz zur Aufhebung
nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege vom 25. August 1998 (Artikel 1 des
Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der
Strafrechtspflege und von Sterilisationsentscheidungen der ehemaligen Erbgesundheitsgerichte
vom 25. August 1998, BGBl. I S. 2501) wurden zusätzlich die §§ 175 und 175a Nr.
432 RStGB eingefügt. Doch wurden hier die Verurteilungen nach den §§ 175 und 175a
Abs. 1 bis 3 StGB ausgeklammert. Am 22. Juli 2017 ist das Gesetz zur strafrechtlichen
Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher
gleichgeschlechtlicher Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) in Kraft getreten. Der
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier bat am 3. Juni 2018 am Mahnmal für die
verfolgten Homosexuellen des Nationalsozialismus um Vergebung für das Unrecht,
welches den schwulen und bisexuellen Männern durch die strafrechtliche Verfolgung
nach 1945 in beiden deutschen Staaten angetan wurde (www.bundespraesi-
dent.de/SharedDocs/Reden/DE/Frank-Walter-Steinmeier/Reden/2018/06/180603-
Gedenken-Homo-NS-Verfolgung.html). Der Deutsche Bundestag hat am 27. Januar
2023 erstmals den queeren NS-Opfern in einer bewegenden und gesellschaftlich breit
wahrgenommen Gedenkstunde am Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer
des Holocaust gedacht. Auch zum diesjährigen Volkstrauertag hat der
Bundespräsident an die queeren Opfer der NS-Diktatur erinnert. Doch es fehlt bis heute an einer
Anerkennung des Unrechts, das allen queeren NS-Opfern nach 1945 in beiden
deutschen Staaten widerfahren ist.
Die queeren Opfer anzuerkennen und bei den Betroffenen um Verzeihung zu bitten,
ist über 80 Jahre nach dem Ende des nationalsozialistischen Schreckens ein
symbolischer Akt. Es sind keine noch lebenden Opfer bekannt. Aber für die Hinterbliebenen
und Angehörigen wäre dies ein Zeichen der Einsicht des Gesetzgebers, dass hier
Unrecht geschah.
Zudem übernimmt der Gesetzgeber mit der Bitte um Verzeihung Verantwortung.
Verantwortung zu wissenschaftlicher Aufarbeitung des Unrechts in der
Nachkriegsgesellschaft beider deutscher Staaten, die sich in Verfolgung, Kriminalisierung und
Diskriminierung ausdrückte. Verantwortung, heute entschlossen gegen wieder zunehmende
Vorurteile, Diskriminierungen und Hassgewalt gegen queere Menschen sowie gegen
strukturelle Diskriminierung und Gewalt (u. a. durch Armut, Wohnungslosigkeit und
prekäre Gesundheitsversorgung) einzutreten. Verantwortung auch dafür, dass der
grundgesetzliche Schutz auf Asyl- oder Bleiberecht für queere Geflüchtete aus
Verfolgerstaaten konsequent umgesetzt wird. Verantwortung dafür, dass queere Menschen
nie wieder staatlich verfolgt werden dürfen. Verantwortung dafür, alle „vergessenen“
Opfergruppen, wie z. B. die vom NS-Staat als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“
Kategorisierten, und das durch verweigerte Entschädigungen entstandene Unrecht
anzuerkennen.
II. Der Deutsche Bundestag erkennt an, dass den queeren Opfern aufgrund der
jahrzehntelangen Verweigerung der Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus
großes Unrecht angetan wurde. Für das damit verbundene Leid, u. a. durch
unterbliebene Entschädigungszahlungen für Haft- und Konzentrationslageraufenthalt,
Sterilisation und Kastration bzw. „freiwillige Entmannung“ sowie verweigerte
Rentenansprüche, bittet der Deutsche Bundestag die Opfer und ihre
Hinterbliebenen um Verzeihung.
III. Der Deutsche Bundestag bekräftigt, dass das Leben queerer Menschen unter dem
Schutz des Staates steht und es nie wieder staatlicher Verfolgung ausgesetzt sein
darf.
IV. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. den Wiederaufbau eines Instituts für Sexualwissenschaften zum 100. Jahrestag
der Verwüstung durch die Nationalsozialisten im Jahr 2033 zu unterstützen. Das
neue Institut soll Ort des Austauschs, der Bildung und der Kultur von und für die
queere Community in ihrer Vielfalt sein;
2. Forschungsaufträge zu vergeben, damit in Zukunft im Rahmen historischer
Forschung, der politischen und geschichtlichen Bildung und der öffentlichen Debatte
die Breite der Verfolgungsgeschichte betrachtet wird. Queere Menschen sollten
mit all ihrer Vielschichtigkeit verstanden und gewürdigt werden;
3. dafür Sorge zu tragen, dass die queeren Opfer des Nationalsozialismus dauerhaft
im kollektiven Gedächtnis sichtbar werden. Hierfür soll die Bundesregierung mit
Ländern und Kommunen zusammenarbeiten, um Gedenkorte, Ausstellungen,
Stolpersteine und erinnerungspolitische Initiativen zu fördern, zu erweitern und
die Perspektiven queerer NS-Opfer darin zu verankern.
Berlin, den 13. Januar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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