Parken fair gestalten - Nachhaltig, digital und sozial gerecht
Text
Parken fair gestalten - Nachhaltig, digital und sozial gerecht
[Antrag
der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen, Victoria Broßart,
Tarek Al-Wazir, Matthias Gastel, Dr. Julia Verlinden, Rebecca Lenhard,
Karoline Otte, Julia Schneider, Hanna Steinmüller und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Parken fair gestalten – Nachhaltig, digital und sozial gerecht
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
In Deutschland sind inzwischen knapp 50 Millionen Autos zugelassen. Ohne eine
wirksame Bewirtschaftung der Parkplätze im öffentlichen Raum wird der Platz zum
Abstellen der Fahrzeuge immer knapper. Vielerorts herrschen Chaos und Frust am
Straßenrand durch überfüllte Parkflächen, Parken in zweiter Reihe und zugeparkte
Kreuzungen. Falschparken macht den öffentlichen Raum weniger lebenswert und
gefährdet Menschen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. Es behindert aber
auch den öffentlichen Verkehr, Lieferdienste oder Menschen auf der Suche nach einer
freien Ladestation für ihr E-Fahrzeug.
Die Digitalisierung der Parkraumkontrolle kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten,
diese Situation zu verbessern. Gleichzeitig ist die Sicherstellung eines hohen
Grundrechtsschutzes durch Wahrung datenschutzrechtlicher Vorgaben und der frühzeitigen
Einbeziehung von Aufsichtsbehörden eine zentrale Voraussetzung für ihr Gelingen.
Mit der aktuellen Novelle des Straßenverkehrsrechts werden Kommunen künftig die
Möglichkeit haben, ihre Parkflächen mit sogenannten „Scan-Cars“ zu überprüfen. Das
vergrößert ihren Handlungsspielraum und kann sie von aufwändigen und
personalintensiven Aufgaben entlasten. Vor allem hat die aktuelle Novelle des StVG das
Potential, das Leben der Menschen vor Ort zu verbessern: Wenn Falschparken künftig
häufiger geahndet wird, schützt dies beispielsweise Kinder auf dem Weg zur Schule. Die
Kontrolle von Parkplätzen hilft auch der Anwohnerin, die müde von der Arbeit nach
Hause kommt und einen freien Parkplatz vorfindet. Und wenn der Einsatzbereich auch
die Kontrolle von Ladezonen umfasst, entlastet das Paketboten und
Lieferwagenfahrer.
Doch es müssen weitere Schritte gegangen werden, um Parken im öffentlichen Raum
gerechter zu machen und besser zu steuern. Ein zentraler Schritt für mehr
Gerechtigkeit ist es, Kommunen zu erlauben, die Gebühren von Anwohnerparkausweisen nicht
nur wie jetzt schon nach Fahrzeuggrößen, sondern auch nach sozialen Kriterien
staffeln zu können und so die Möglichkeit zu haben, die Gebühren von z. B. Menschen
mit geringem Einkommen abzusenken. Mit solchen Abstufungen können soziale
Härten vermieden und die Akzeptanz der Gebühren vor Ort gestärkt werden.
Bei einer Gebührenhöhe von jährlich 10,20 Euro in Berlin oder maximal 30,70 Euro
in Bamberg für Bewohnerparkausweise ist eine Steuerungswirkung derzeit faktisch
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3610
21. Wahlperiode 13.01.2026
nicht gegeben. Es besteht bei diesem Preis beispielsweise kein Anreiz, den eigenen
Garagenplatz fürs Parken zu nutzen, statt das Auto im öffentlichen Raum abzustellen.
Hinzu kommt, dass durch die Einführung des sogenannten „Quartiersparken“ in
Zukunft weitere Gruppen eine Parkberechtigung in einer Kommune erhalten können.
Damit alle Kommunen dafür sorgen können, dass freie Parkplätze verfügbar sind,
brauchen sie weiteren Handlungsspielraum, wie die Möglichkeit, die Gebührenhöhe für
Bewohnerparkplätze selbst festzulegen und ggf. auch die Anzahl der
Parkberechtigungen zu steuern.
Schließlich belegen viele kaum genutzte Fahrzeuge den knappen öffentlichen Raum
in Städten. Die Zahl der Pkw steigt jedes Jahr weiter, während die absolute
Fahrleistung aller Autos in Deutschland seit 2020 gesunken ist. Hier gilt es, neben einer
Stärkung der Alternativen Rad, Bahn und Bus auch Anreize zu setzen, um Car-Sharing zu
nutzen und selten genutzte Fahrzeuge abzugeben. Das stärkt die Verfügbarkeit von
freien Parkplätzen und eröffnet Möglichkeiten, knappen städtischen Raum für andere
wichtige Belange zu nutzen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. den Kommunen zu erlauben, die Gebühren von Anwohnerparkausweisen nach
sozialen Kriterien zu staffeln, damit sie die Gebühren für z. B. Menschen mit
geringem Einkommen absenken können;
2. eine vollständig digitalisierte Parkraumkontrolle umzusetzen und dafür die
digitale Hinterlegung der Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung in einer
bundesweit einheitlichen Lösung zu ermöglichen. Dabei muss bei diesen
sensiblen Daten ein hohes IT-Sicherheits- und Datenschutzniveau implementiert
werden;
3. allen Kommunen mehr Möglichkeiten zu geben, das Bewohnerparken
entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und der Nachfrage vor Ort zu steuern. Dazu
gehört es auch, die Gebührenobergrenze von heute 30,70 Euro in der
Gebührenordnung (GebOst) deutlich anzuheben und den Kommunen damit die Freiheit zu
geben, die Höhe der Gebühren nach den Bedarfen vor Ort festzulegen.
Berlin, den 13. Januar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Zu 1. Das Bundesverwaltungsgerichtsurteil zum Bewohnerparken vom 13.06.2023 hat gezeigt, dass hier ein
Regelungsbedarf auf Bundesebene besteht. Die kommunalen Spitzenverbände fordern eine entsprechende
Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes, damit Kommunen soziale Härten vermeiden können.
Zu 2. Ohne die vollständige Digitalisierung aller Parkberechtigungen sind weiterhin Sichtkontrollen nötig. Viele
Nachbarländer, in denen digitale Parkraumkontrolle schon lange üblich ist, haben hier bereits Lösungen
entwickelt. Der Bund sollte sich einen Überblick über die Möglichkeiten verschaffen und auf dieser Basis eine
bundesweit einheitliche Regelung bzw. ein Tool zur Digitalisierung von Behindertenparkausweisen bereitstellen.
Zu 3. Die bundesrechtliche Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) sieht einen
Gebührenrahmen von 10,20 bis 30,70 Euro im Jahr für Bewohnerparkausweise vor. Im Jahr 2020 hat der Bund die
Länder ermächtigt, eigene Gebührenordnungen für Bewohnerparken zu erlassen. Viele Länder haben davon
Gebrauch gemacht, allerdings gibt es weiterhin Länder, die ihren Kommunen die Erhebung höherer Gebühren nicht
erlauben, u. a. Bayern. Kommunen haben bei einer so geringen Gebührenhöhe keine Möglichkeit, die Anzahl der
Parkberechtigungen zu steuern. Wenn zu viele Personen und Unternehmen einen Bewohnerparkausweis
beantragen, besteht allerdings die Gefahr, dass der Parkraum überbelegt ist und die Parkbevorrechtigung der
Einzelnen ihren Nutzen verliert.
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ISSN 0722-8333]
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