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Parken fair gestalten - Nachhaltig, digital und sozial gerecht

dip / drucksache 13.01.2026 · WP 21 · 21/3610 · Antrag · Original ↗

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Parken fair gestalten - Nachhaltig, digital und sozial gerecht [Antrag der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen, Victoria Broßart, Tarek Al-Wazir, Matthias Gastel, Dr. Julia Verlinden, Rebecca Lenhard, Karoline Otte, Julia Schneider, Hanna Steinmüller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Parken fair gestalten – Nachhaltig, digital und sozial gerecht Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: In Deutschland sind inzwischen knapp 50 Millionen Autos zugelassen. Ohne eine wirksame Bewirtschaftung der Parkplätze im öffentlichen Raum wird der Platz zum Abstellen der Fahrzeuge immer knapper. Vielerorts herrschen Chaos und Frust am Straßenrand durch überfüllte Parkflächen, Parken in zweiter Reihe und zugeparkte Kreuzungen. Falschparken macht den öffentlichen Raum weniger lebenswert und gefährdet Menschen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. Es behindert aber auch den öffentlichen Verkehr, Lieferdienste oder Menschen auf der Suche nach einer freien Ladestation für ihr E-Fahrzeug. Die Digitalisierung der Parkraumkontrolle kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, diese Situation zu verbessern. Gleichzeitig ist die Sicherstellung eines hohen Grundrechtsschutzes durch Wahrung datenschutzrechtlicher Vorgaben und der frühzeitigen Einbeziehung von Aufsichtsbehörden eine zentrale Voraussetzung für ihr Gelingen. Mit der aktuellen Novelle des Straßenverkehrsrechts werden Kommunen künftig die Möglichkeit haben, ihre Parkflächen mit sogenannten „Scan-Cars“ zu überprüfen. Das vergrößert ihren Handlungsspielraum und kann sie von aufwändigen und personalintensiven Aufgaben entlasten. Vor allem hat die aktuelle Novelle des StVG das Potential, das Leben der Menschen vor Ort zu verbessern: Wenn Falschparken künftig häufiger geahndet wird, schützt dies beispielsweise Kinder auf dem Weg zur Schule. Die Kontrolle von Parkplätzen hilft auch der Anwohnerin, die müde von der Arbeit nach Hause kommt und einen freien Parkplatz vorfindet. Und wenn der Einsatzbereich auch die Kontrolle von Ladezonen umfasst, entlastet das Paketboten und Lieferwagenfahrer. Doch es müssen weitere Schritte gegangen werden, um Parken im öffentlichen Raum gerechter zu machen und besser zu steuern. Ein zentraler Schritt für mehr Gerechtigkeit ist es, Kommunen zu erlauben, die Gebühren von Anwohnerparkausweisen nicht nur wie jetzt schon nach Fahrzeuggrößen, sondern auch nach sozialen Kriterien staffeln zu können und so die Möglichkeit zu haben, die Gebühren von z. B. Menschen mit geringem Einkommen abzusenken. Mit solchen Abstufungen können soziale Härten vermieden und die Akzeptanz der Gebühren vor Ort gestärkt werden. Bei einer Gebührenhöhe von jährlich 10,20 Euro in Berlin oder maximal 30,70 Euro in Bamberg für Bewohnerparkausweise ist eine Steuerungswirkung derzeit faktisch Deutscher Bundestag Drucksache 21/3610 21. Wahlperiode 13.01.2026 nicht gegeben. Es besteht bei diesem Preis beispielsweise kein Anreiz, den eigenen Garagenplatz fürs Parken zu nutzen, statt das Auto im öffentlichen Raum abzustellen. Hinzu kommt, dass durch die Einführung des sogenannten „Quartiersparken“ in Zukunft weitere Gruppen eine Parkberechtigung in einer Kommune erhalten können. Damit alle Kommunen dafür sorgen können, dass freie Parkplätze verfügbar sind, brauchen sie weiteren Handlungsspielraum, wie die Möglichkeit, die Gebührenhöhe für Bewohnerparkplätze selbst festzulegen und ggf. auch die Anzahl der Parkberechtigungen zu steuern. Schließlich belegen viele kaum genutzte Fahrzeuge den knappen öffentlichen Raum in Städten. Die Zahl der Pkw steigt jedes Jahr weiter, während die absolute Fahrleistung aller Autos in Deutschland seit 2020 gesunken ist. Hier gilt es, neben einer Stärkung der Alternativen Rad, Bahn und Bus auch Anreize zu setzen, um Car-Sharing zu nutzen und selten genutzte Fahrzeuge abzugeben. Das stärkt die Verfügbarkeit von freien Parkplätzen und eröffnet Möglichkeiten, knappen städtischen Raum für andere wichtige Belange zu nutzen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. den Kommunen zu erlauben, die Gebühren von Anwohnerparkausweisen nach sozialen Kriterien zu staffeln, damit sie die Gebühren für z. B. Menschen mit geringem Einkommen absenken können; 2. eine vollständig digitalisierte Parkraumkontrolle umzusetzen und dafür die digitale Hinterlegung der Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung in einer bundesweit einheitlichen Lösung zu ermöglichen. Dabei muss bei diesen sensiblen Daten ein hohes IT-Sicherheits- und Datenschutzniveau implementiert werden; 3. allen Kommunen mehr Möglichkeiten zu geben, das Bewohnerparken entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und der Nachfrage vor Ort zu steuern. Dazu gehört es auch, die Gebührenobergrenze von heute 30,70 Euro in der Gebührenordnung (GebOst) deutlich anzuheben und den Kommunen damit die Freiheit zu geben, die Höhe der Gebühren nach den Bedarfen vor Ort festzulegen. Berlin, den 13. Januar 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Zu 1. Das Bundesverwaltungsgerichtsurteil zum Bewohnerparken vom 13.06.2023 hat gezeigt, dass hier ein Regelungsbedarf auf Bundesebene besteht. Die kommunalen Spitzenverbände fordern eine entsprechende Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes, damit Kommunen soziale Härten vermeiden können. Zu 2. Ohne die vollständige Digitalisierung aller Parkberechtigungen sind weiterhin Sichtkontrollen nötig. Viele Nachbarländer, in denen digitale Parkraumkontrolle schon lange üblich ist, haben hier bereits Lösungen entwickelt. Der Bund sollte sich einen Überblick über die Möglichkeiten verschaffen und auf dieser Basis eine bundesweit einheitliche Regelung bzw. ein Tool zur Digitalisierung von Behindertenparkausweisen bereitstellen. Zu 3. Die bundesrechtliche Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) sieht einen Gebührenrahmen von 10,20 bis 30,70 Euro im Jahr für Bewohnerparkausweise vor. Im Jahr 2020 hat der Bund die Länder ermächtigt, eigene Gebührenordnungen für Bewohnerparken zu erlassen. Viele Länder haben davon Gebrauch gemacht, allerdings gibt es weiterhin Länder, die ihren Kommunen die Erhebung höherer Gebühren nicht erlauben, u. a. Bayern. Kommunen haben bei einer so geringen Gebührenhöhe keine Möglichkeit, die Anzahl der Parkberechtigungen zu steuern. Wenn zu viele Personen und Unternehmen einen Bewohnerparkausweis beantragen, besteht allerdings die Gefahr, dass der Parkraum überbelegt ist und die Parkbevorrechtigung der Einzelnen ihren Nutzen verliert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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