Transparenz, Sicherheit und Umweltschutz in den deutschen Offshore-Windparks verbessern
Text
Transparenz, Sicherheit und Umweltschutz in den deutschen Offshore-Windparks verbessern
[Antrag
der Abgeordneten Marcel Queckemeyer, Andreas Bleck, Dr. Michael Blos,
Dr. Ingo Hahn, Karsten Hilse, Dr. Rainer Kraft, Manuel Krauthausen, Dr. Paul
Schmidt, Martina Uhr, Leif-Erik Holm, Steffen Kotré, Dr. Malte Kaufmann, Marc
Bernhard, Dirk Brandes, Enrico Komning, Raimond Scheirich, Bernd
Schattner, Uwe Schulz, Mathias Weiser, Adam Balten, Andreas Mayer,
Christian Reck, Manfred Schiller, Carolin Bachmann, Carsten Becker,
Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, Erhard Brucker, Tobias Ebenberger,
Boris Gamanov, Alexis L. Giersch, Rainer Groß, Udo Theodor Hemmelgarn,
Nicole Höchst, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Maximilian Kneller, Heinrich
Koch, Reinhard Mixl, Edgar Naujok, Denis Pauli, Arne Raue, Jan Wenzel
Schmidt, Thomas Stephan, Martina Uhr, Wolfgang Wiehle, Jörg Zirwes, Ulrich
von Zons und der Fraktion der AfD
Transparenz, Sicherheit und Umweltschutz in den deutschen Offshore-
Windparks verbessern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. ein bundesweites Meldesystem für Umweltereignisse in Offshore-Windparks
einzurichten, das übergreifend für die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) und
die Zwölf-Seemeilen-Zone gilt;
2. die Zuständigkeit für Erfassung, Bewertung und Veröffentlichung von
Schadstoffaustritten und Haverien in Offshore-Windparks beim Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrologie (BSH) oder beim Haveriekommando anzusiedeln;
3. das Haveriekommando (als gemeinsame Einrichtung des Bundes mit den
Küstenländern für koordiniertes und gemeinsames Umweltmanagement) mit
erweiterten Kompetenzen zur unabhängigen Untersuchung von Umweltereignissen in
Offshore-Windparks auszustatten;
4. ein öffentlich zugängliches Online-Register über Umweltvorfälle, Leckagen und
Schadstoffeinträge in Nord- und Ostsee zu schaffen, vergleichbar mit dem
bestehenden Meldesystem für Schiffsunfälle;
5. ein bundesweites Umweltmonitoring zu stofflichen Emissionen (Öle,
Hydraulikflüssigkeiten, Metalle aus Korrosionsschutzsystem) zu beauftragen und
regelmäßig zu veröffentlichen;
6. die rechtlichen Grundlagen so zu ändern, dass auch Offshore-Windparks in der
Zwölf-Seemeilen-Zone in die bundesweite Berichtspflicht einbezogen werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3599
21. Wahlperiode 13.01.2026
II. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert,
1. eine wissenschaftliche Bewertung der bisherigen Schadstoffeinträge durch
Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee zu beauftragen;
2. mit den Betreibern von Offshore-Windparks verbindliche Notfall- und
Umweltmanagementpläne zu vereinbaren;
3. bis Ende 2026 ein Konzept für ein integriertes marines
Umweltinformationssystem vorzulegen, das Umweltdaten aus allen Quellen (BSH, BfN,
Landesbehörden, Betreiber) zusammenführt.
Berlin, den 13. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
21/756 „Umweltschutz und Havarierisiken bei Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee“ hat nach Ansicht
der Antragsteller erhebliche Defizite in der staatlichen Kontrolle, Transparenz und Umweltbewertung des
Offshore-Windenergieausbaus offengelegt. Zwar verweist die Bundesregierung auf eine Vielzahl rechtlicher
Regelungen und technischer Vorgaben, die den Schutz der Meeresumwelt sicherstellen sollen, tatsächlich existiert
jedoch kein zentrales, staatlich geführtes und unabhängiges Überwachungssystem für Schadstoffeinträge,
Leckagen und Umweltvorfälle im Bereich der Offshore-Windenergie.
Nach den eigenen Angaben der Bundesregierung werden Schadstoffvorfälle im Offshore-Bereich ausschließlich
durch Selbstmeldungen der Betreiber an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) übermittelt.
Eine aktive oder unabhängige Kontrolle durch staatliche Stellen findet nicht statt. Das BSH erfasst keine
Ereignisse selbst vor Ort, sondern ist vollständig auf die Angaben der Betreiber angewiesen. Somit existiert kein
verlässliches, unabhängiges Monitoring der tatsächlichen Schadstoffbelastung in der Nord- und Ostsee. Die von der
Bundesregierung genannten Daten betreffen zudem nur die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), während
für die Zwölf-Seemeilen-Zone der Küstenländer keinerlei Erkenntnisse vorliegen. Damit besteht eine strukturelle
Erfassungslücke, die eine bundesweite Auswertung von Umwelteinträgen nach Ansicht der Antragsteller
außerordentlich und unverhältnismäßig erschwert.
Die Bundesregierung räumt ein, dass in der Nähe von Offshore-Windparks erhöhte Konzentrationen von
Metallen wie Aluminium, Zink, Indium und Gallium im Meerwasser festgestellt wurden, die vermutlich aus den
Korrosionsschutzsystemen der Anlagen stammen. Trotz dieser nachgewiesenen Belastung wird keine ökologische
Bewertung der Auswirkungen vorgenommen. Dabei ist bekannt, dass sich Metallverbindungen in Sedimenten
und in der Nahrungskette anreichern können, insbesondere in Muscheln, Fischen und anderen
Meeresorganismen. Die Langzeitfolgen für die empfindlichen Ökosysteme der Nord- und Ostsee, etwa auf
Planktonpopulationen, benthische Lebensgemeinschaften oder Seevögel, sind bislang nicht untersucht worden. Die
Bundesregierung beschränkt sich auf den Hinweis, dass die technischen Vorgaben eingehalten würden, ohne den tatsächlichen
Zustand der Meeresumwelt regelmäßig zu überprüfen oder öffentlich darzulegen.
Seit 2012 wurden laut Regierungsangaben weniger als 50 Schadstoffvorfälle mit über zehn Litern Flüssigkeit
registriert, meist Leckagen. Eine unabhängige Überprüfung dieser Zahlen sowie des tatsächlichen Schweregrades
dieser Vorfälle ist jedoch nicht möglich, da es weder ein öffentlich zugängliches Register noch regelmäßige
Berichte über Umweltereignisse (Schadstoffeinträge wie Öl-, Kraft- und Schmierstoffe in die See) gibt. Die
Bewertung solcher Vorfälle allein nach der Menge der freigesetzten Flüssigkeit greift zu kurz, da selbst geringe
Mengen konzentrierter Hydraulik- oder Schmierstoffe erhebliche ökologische Folgen haben können. Zudem
weist die Bundesregierung darauf hin, dass dem Bund durch diese Ereignisse keine zusätzlichen Kosten
entstanden seien, was darauf schließen lässt, dass keine eigenen Untersuchungs- oder Sanierungsmaßnahmen
durchgeführt wurden.
Die Zuständigkeiten für den Offshore-Bereich sind derzeit zersplittert: In der AWZ ist der Bund, in der Zwölf-
Seemeilen-Zone sind die Küstenländer verantwortlich. Diese Aufteilung führt zu unterschiedlichen Erfassungs-
und Kontrollstandards, wodurch eine einheitliche Bewertung nach Ansicht der Antragsteller außerordentlich und
unverhältnismäßig erschwert wird. Gerade im Bereich des Meeresumweltschutzes, der naturgemäß keine
administrativen Grenzen kennt, ist diese Fragmentierung nicht mehr zeitgemäß.
Vor dem Hintergrund der geplanten massiven Ausweitung der Offshore-Windkapazitäten bis 2045 ist eine
grundlegende Reform erforderlich. Mit jedem weiteren Windpark steigt das Risiko von Stoffeinträgen, Leckagen und
Havarien, während das ökologische Monitoring weit hinter der Ausbaugeschwindigkeit zurückbleibt. Ohne eine
zentrale, unabhängige Überwachung droht eine zunehmende Belastung der Meeresökosysteme, insbesondere
durch Öl-, Hydraulik- und Metallverbindungen, die sich langfristig in der Nahrungskette anreichern und die
Artenvielfalt gefährden können.
Deutschland ist nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und dem OSPAR-Abkommen
verpflichtet, Einträge schädlicher Stoffe in die Meeresumwelt zu verhindern, zu überwachen und öffentlich zu
berichten. Um dieser Verpflichtung gerecht zu werden, muss das Meldesystem für Offshore-Umweltereignisse
reformiert werden. Es bedarf eines zentralen, staatlich betriebenen und öffentlich zugänglichen Umweltregisters,
das nicht auf Selbstmeldungen der Betreiber beruht, sondern eine unabhängige Erfassung, Bewertung und
Veröffentlichung von Schadstoffeinträgen ermöglicht. Die Bündelung der Zuständigkeiten beim Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrographie oder beim Havariekommando sowie die Einführung einheitlicher Berichts- und
Kontrollstandards in Bund und Ländern sind hierfür unerlässlich. Nur durch ein transparentes, wissenschaftlich
fundiertes und flächendeckendes Monitoring lässt sich die ökologische Integrität der Nord- und Ostsee langfristig
sichern und die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende auf See gewährleisten.
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ISSN 0722-8333]
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