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Transparenz, Sicherheit und Umweltschutz in den deutschen Offshore-Windparks verbessern

dip / drucksache 13.01.2026 · WP 21 · 21/3599 · Antrag · Original ↗

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Transparenz, Sicherheit und Umweltschutz in den deutschen Offshore-Windparks verbessern [Antrag der Abgeordneten Marcel Queckemeyer, Andreas Bleck, Dr. Michael Blos, Dr. Ingo Hahn, Karsten Hilse, Dr. Rainer Kraft, Manuel Krauthausen, Dr. Paul Schmidt, Martina Uhr, Leif-Erik Holm, Steffen Kotré, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Dirk Brandes, Enrico Komning, Raimond Scheirich, Bernd Schattner, Uwe Schulz, Mathias Weiser, Adam Balten, Andreas Mayer, Christian Reck, Manfred Schiller, Carolin Bachmann, Carsten Becker, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, Erhard Brucker, Tobias Ebenberger, Boris Gamanov, Alexis L. Giersch, Rainer Groß, Udo Theodor Hemmelgarn, Nicole Höchst, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Reinhard Mixl, Edgar Naujok, Denis Pauli, Arne Raue, Jan Wenzel Schmidt, Thomas Stephan, Martina Uhr, Wolfgang Wiehle, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Transparenz, Sicherheit und Umweltschutz in den deutschen Offshore- Windparks verbessern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. ein bundesweites Meldesystem für Umweltereignisse in Offshore-Windparks einzurichten, das übergreifend für die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) und die Zwölf-Seemeilen-Zone gilt; 2. die Zuständigkeit für Erfassung, Bewertung und Veröffentlichung von Schadstoffaustritten und Haverien in Offshore-Windparks beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrologie (BSH) oder beim Haveriekommando anzusiedeln; 3. das Haveriekommando (als gemeinsame Einrichtung des Bundes mit den Küstenländern für koordiniertes und gemeinsames Umweltmanagement) mit erweiterten Kompetenzen zur unabhängigen Untersuchung von Umweltereignissen in Offshore-Windparks auszustatten; 4. ein öffentlich zugängliches Online-Register über Umweltvorfälle, Leckagen und Schadstoffeinträge in Nord- und Ostsee zu schaffen, vergleichbar mit dem bestehenden Meldesystem für Schiffsunfälle; 5. ein bundesweites Umweltmonitoring zu stofflichen Emissionen (Öle, Hydraulikflüssigkeiten, Metalle aus Korrosionsschutzsystem) zu beauftragen und regelmäßig zu veröffentlichen; 6. die rechtlichen Grundlagen so zu ändern, dass auch Offshore-Windparks in der Zwölf-Seemeilen-Zone in die bundesweite Berichtspflicht einbezogen werden. Deutscher Bundestag Drucksache 21/3599 21. Wahlperiode 13.01.2026 II. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, 1. eine wissenschaftliche Bewertung der bisherigen Schadstoffeinträge durch Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee zu beauftragen; 2. mit den Betreibern von Offshore-Windparks verbindliche Notfall- und Umweltmanagementpläne zu vereinbaren; 3. bis Ende 2026 ein Konzept für ein integriertes marines Umweltinformationssystem vorzulegen, das Umweltdaten aus allen Quellen (BSH, BfN, Landesbehörden, Betreiber) zusammenführt. Berlin, den 13. Januar 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/756 „Umweltschutz und Havarierisiken bei Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee“ hat nach Ansicht der Antragsteller erhebliche Defizite in der staatlichen Kontrolle, Transparenz und Umweltbewertung des Offshore-Windenergieausbaus offengelegt. Zwar verweist die Bundesregierung auf eine Vielzahl rechtlicher Regelungen und technischer Vorgaben, die den Schutz der Meeresumwelt sicherstellen sollen, tatsächlich existiert jedoch kein zentrales, staatlich geführtes und unabhängiges Überwachungssystem für Schadstoffeinträge, Leckagen und Umweltvorfälle im Bereich der Offshore-Windenergie. Nach den eigenen Angaben der Bundesregierung werden Schadstoffvorfälle im Offshore-Bereich ausschließlich durch Selbstmeldungen der Betreiber an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) übermittelt. Eine aktive oder unabhängige Kontrolle durch staatliche Stellen findet nicht statt. Das BSH erfasst keine Ereignisse selbst vor Ort, sondern ist vollständig auf die Angaben der Betreiber angewiesen. Somit existiert kein verlässliches, unabhängiges Monitoring der tatsächlichen Schadstoffbelastung in der Nord- und Ostsee. Die von der Bundesregierung genannten Daten betreffen zudem nur die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), während für die Zwölf-Seemeilen-Zone der Küstenländer keinerlei Erkenntnisse vorliegen. Damit besteht eine strukturelle Erfassungslücke, die eine bundesweite Auswertung von Umwelteinträgen nach Ansicht der Antragsteller außerordentlich und unverhältnismäßig erschwert. Die Bundesregierung räumt ein, dass in der Nähe von Offshore-Windparks erhöhte Konzentrationen von Metallen wie Aluminium, Zink, Indium und Gallium im Meerwasser festgestellt wurden, die vermutlich aus den Korrosionsschutzsystemen der Anlagen stammen. Trotz dieser nachgewiesenen Belastung wird keine ökologische Bewertung der Auswirkungen vorgenommen. Dabei ist bekannt, dass sich Metallverbindungen in Sedimenten und in der Nahrungskette anreichern können, insbesondere in Muscheln, Fischen und anderen Meeresorganismen. Die Langzeitfolgen für die empfindlichen Ökosysteme der Nord- und Ostsee, etwa auf Planktonpopulationen, benthische Lebensgemeinschaften oder Seevögel, sind bislang nicht untersucht worden. Die Bundesregierung beschränkt sich auf den Hinweis, dass die technischen Vorgaben eingehalten würden, ohne den tatsächlichen Zustand der Meeresumwelt regelmäßig zu überprüfen oder öffentlich darzulegen. Seit 2012 wurden laut Regierungsangaben weniger als 50 Schadstoffvorfälle mit über zehn Litern Flüssigkeit registriert, meist Leckagen. Eine unabhängige Überprüfung dieser Zahlen sowie des tatsächlichen Schweregrades dieser Vorfälle ist jedoch nicht möglich, da es weder ein öffentlich zugängliches Register noch regelmäßige Berichte über Umweltereignisse (Schadstoffeinträge wie Öl-, Kraft- und Schmierstoffe in die See) gibt. Die Bewertung solcher Vorfälle allein nach der Menge der freigesetzten Flüssigkeit greift zu kurz, da selbst geringe Mengen konzentrierter Hydraulik- oder Schmierstoffe erhebliche ökologische Folgen haben können. Zudem weist die Bundesregierung darauf hin, dass dem Bund durch diese Ereignisse keine zusätzlichen Kosten entstanden seien, was darauf schließen lässt, dass keine eigenen Untersuchungs- oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Die Zuständigkeiten für den Offshore-Bereich sind derzeit zersplittert: In der AWZ ist der Bund, in der Zwölf- Seemeilen-Zone sind die Küstenländer verantwortlich. Diese Aufteilung führt zu unterschiedlichen Erfassungs- und Kontrollstandards, wodurch eine einheitliche Bewertung nach Ansicht der Antragsteller außerordentlich und unverhältnismäßig erschwert wird. Gerade im Bereich des Meeresumweltschutzes, der naturgemäß keine administrativen Grenzen kennt, ist diese Fragmentierung nicht mehr zeitgemäß. Vor dem Hintergrund der geplanten massiven Ausweitung der Offshore-Windkapazitäten bis 2045 ist eine grundlegende Reform erforderlich. Mit jedem weiteren Windpark steigt das Risiko von Stoffeinträgen, Leckagen und Havarien, während das ökologische Monitoring weit hinter der Ausbaugeschwindigkeit zurückbleibt. Ohne eine zentrale, unabhängige Überwachung droht eine zunehmende Belastung der Meeresökosysteme, insbesondere durch Öl-, Hydraulik- und Metallverbindungen, die sich langfristig in der Nahrungskette anreichern und die Artenvielfalt gefährden können. Deutschland ist nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und dem OSPAR-Abkommen verpflichtet, Einträge schädlicher Stoffe in die Meeresumwelt zu verhindern, zu überwachen und öffentlich zu berichten. Um dieser Verpflichtung gerecht zu werden, muss das Meldesystem für Offshore-Umweltereignisse reformiert werden. Es bedarf eines zentralen, staatlich betriebenen und öffentlich zugänglichen Umweltregisters, das nicht auf Selbstmeldungen der Betreiber beruht, sondern eine unabhängige Erfassung, Bewertung und Veröffentlichung von Schadstoffeinträgen ermöglicht. Die Bündelung der Zuständigkeiten beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie oder beim Havariekommando sowie die Einführung einheitlicher Berichts- und Kontrollstandards in Bund und Ländern sind hierfür unerlässlich. Nur durch ein transparentes, wissenschaftlich fundiertes und flächendeckendes Monitoring lässt sich die ökologische Integrität der Nord- und Ostsee langfristig sichern und die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende auf See gewährleisten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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