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Insektenbiomasse und -vielfalt vor weiterem Ausbau der Windindustrie schützen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3597)

dip / drucksache 11.03.2026 · WP 21 · 21/4627 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Insektenbiomasse und -vielfalt vor weiterem Ausbau der Windindustrie schützen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3597) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4627 21. Wahlperiode 11.03.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (16. Ausschuss) a) zu dem Antrag der Abgeordneten Andreas Bleck, Marcel Queckemeyer, Dr. Michael Blos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3597 – Insektenbiomasse und -vielfalt vor weiterem Ausbau der Windindustrie schützen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Marcel Queckemeyer, Andreas Bleck, Dr. Michael Blos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3598 – Vogel- und Fledermaussterben beenden – Ausbau von Windindustrieanlagen stoppen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Marcel Queckemeyer, Andreas Bleck, Dr. Michael Blos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3599 – Transparenz, Sicherheit und Umweltschutz in den deutschen Offshore- Windparks verbessern A. Problem Zu Buchstabe a Nach Auffassung der Antragsteller führt der gesetzlich vorgesehene weitere Ausbau der Windenergie an Land zu bislang unzureichend untersuchten Auswirkungen auf Insektenpopulationen. Unter Verweis auf wissenschaftliche Berechnungen zu Insektenverlusten durch Windenergieanlagen wird geltend gemacht, dass die Größenordnung der betroffenen Fluginsekten potenziell relevant für Biodiversität, Nahrungsketten und landwirtschaftliche Erträge sei. Es wird kritisiert, dass es bislang an aktuellen, großflächigen und empirischen Studien fehle, die das tatsächliche Ausmaß der Insektenverluste sowie deren ökologische Folgewirkungen belastbar erfassen. Zudem bestünden Defizite bei der Berücksichtigung von Insektenbelangen in Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen. Vor diesem Hintergrund sehen die Antragsteller weiteren Forschungs- und Handlungsbedarf. Zu Buchstabe b Nach Auffassung der Antragsteller führt der geplante weitere Ausbau der Windenergie an Land und auf See zu erheblichen Beeinträchtigungen geschützter Vogel- und Fledermausarten. Es wird auf hohe Schlagopferzahlen sowie auf ökologische Folgewirkungen für Biodiversität und natürliche Nahrungsketten verwiesen. Zudem wird geltend gemacht, dass durch gesetzliche Änderungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Feststellung eines „überragenden öffentlichen Interesses“ am Ausbau erneuerbarer Energien, naturschutzrechtliche Belange zurückgedrängt würden. Die Antragsteller sehen hierin eine Gefährdung des Artenschutzes sowie eine unverhältnismäßige Priorisierung des Windenergieausbaus. Zu Buchstabe c Nach Auffassung der Antragsteller bestehen erhebliche Defizite bei der staatlichen Kontrolle, Transparenz und Umweltüberwachung im Zusammenhang mit Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee. Es wird beanstandet, dass Schadstoffvorfälle überwiegend auf Selbstmeldungen der Betreiber beruhten und kein zentrales, unabhängiges Monitoring existiere. Zudem bestünden Zuständigkeitslücken zwischen ausschließlicher Wirtschaftszone (AWZ) und Zwölf-Seemeilen-Zone, wodurch eine einheitliche Bewertung von Umweltereignissen erschwert werde. Angesichts des geplanten weiteren Ausbaus der Offshore-Windenergie sehen die Antragsteller Reformbedarf. B. Lösung Zu Buchstabe a Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/3597 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Zu Buchstabe b Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/3598 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Zu Buchstabe c Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/3599 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Zu Buchstabe a Annahme des Antrags. Zu Buchstabe b Annahme des Antrags. Zu Buchstabe c Annahme des Antrags. D. Kosten Zu den Buchstaben a bis c Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a) den Antrag auf Drucksache 21/3597 abzulehnen; b) den Antrag auf Drucksache 21/3598 abzulehnen; c) den Antrag auf Drucksache 21/3599 abzulehnen. Berlin, den 4. März 2026 Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Lorenz Gösta Beutin Vorsitzender Klaus Mack Berichterstatter Marcel Queckemeyer Berichterstatter Isabel Mackensen-Geis Berichterstatterin Harald Ebner Berichterstatter Mareike Hermeier Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Klaus Mack, Marcel Queckemeyer, Isabel Mackensen- Geis, Harald Ebner und Mareike Hermeier I. Überweisung Zu Buchstabe a Der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/3597 wurde in der 54. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Januar 2026 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, den Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung und den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen. Zu Buchstabe b Der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/3598 wurde in der 54. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Januar 2026 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie und den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen. Zu Buchstabe c Der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/3599 wurde in der 54. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Januar 2026 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie und den Verkehrsausschuss überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen Zu Buchstabe a Der Antrag zielt darauf ab, die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Insektenpopulationen umfassend wissenschaftlich untersuchen zu lassen und hieraus gegebenenfalls regulatorische Konsequenzen zu ziehen. Die Bundesregierung soll eine repräsentative, großflächige Forschungsstudie initiieren, die artenspezifische Daten über Umfang und Art der getöteten Insekten erhebt und ökologische Folgewirkungen auf Flora, Fauna sowie landwirtschaftliche Erträge analysiert. Darüber hinaus sollen Prognosen über die Auswirkungen eines weiteren Ausbaus der Windenergie auf Biodiversität und Wirtschaft erstellt werden. Ferner wird die Initiierung zusätzlicher Forschungsprojekte gefordert, um mögliche Minderungsmaßnahmen – etwa technische Abschaltsysteme oder alternative Standortkonzepte – zu prüfen und Einflussfaktoren auf Insektenverluste zu ermitteln. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in Planungs- und Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden, unter anderem durch ökologische Verträglichkeitsnachweise. Zudem soll das bundesweite Insektenmonitoring stärker mit Standorten von Windenergieanlagen verknüpft werden. In besonders sensiblen Gebieten soll gegebenenfalls ein Ausschluss weiterer Anlagen geprüft werden. Zu Buchstabe b Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, eine Initiative für ein Moratorium beim weiteren Ausbau von Windenergieanlagen in Deutschland vorzulegen. Zugleich soll die gesetzliche Feststellung eines überragenden öffentlichen Interesses am Ausbau der Windenergie aufgehoben werden. Zur Begründung wird auf aus Sicht der Antragsteller erhebliche Beeinträchtigungen von Vogel- und Fledermauspopulationen durch Kollisionen und Druckveränderungen an Windenergieanlagen verwiesen. Der weitere Ausbau solle daher ausgesetzt werden, bis naturschutzfachliche Fragen umfassend geklärt und der Schutz betroffener Arten sichergestellt sei. Ziel ist es, den Windenergieausbau insgesamt neu zu bewerten und stärker an artenschutzrechtlichen Maßstäben auszurichten. Zu Buchstabe c Der Antrag verfolgt das Ziel, Transparenz, staatliche Kontrolle und Umweltüberwachung im Bereich der Offshore-Windenergie zu stärken. Gefordert wird die Einrichtung eines bundesweiten Meldesystems für Umweltereignisse in Offshore-Windparks, das sowohl die ausschließliche Wirtschaftszone als auch die Zwölf-Seemeilen- Zone umfasst. Zuständigkeiten für die Erfassung, Bewertung und Veröffentlichung von Schadstoffeinträgen sollen bei Bundesbehörden gebündelt werden. Darüber hinaus soll ein öffentlich zugängliches Online-Register über Umweltvorfälle geschaffen und ein systematisches Monitoring stofflicher Emissionen – etwa von Ölen, Hydraulikflüssigkeiten oder Metallen – eingeführt werden. Ergänzend wird eine wissenschaftliche Bewertung bisheriger Schadstoffeinträge gefordert sowie die Entwicklung eines integrierten marinen Umweltinformationssystems, das Daten verschiedener Behörden und Betreiber zusammenführt. Ziel ist eine unabhängige, einheitliche und transparente Umweltüberwachung im Zuge des weiteren Offshore-Ausbaus. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Zu Buchstabe a Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 26. Sitzung am 4. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/3597 abzulehnen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 27. Sitzung am 4. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/3597 abzulehnen. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat in seiner 18. Sitzung am 4. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/3597 abzulehnen. Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung hat in seiner 16. Sitzung am 4. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/3597 abzulehnen. Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 17. Sitzung am 4 März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/3597 abzulehnen. Zu Buchstabe b Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 27. Sitzung am 4. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/3598 abzulehnen. Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 17. Sitzung am 4. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/3598 abzulehnen. Zu Buchstabe c Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 26. Sitzung am 4. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/3599 abzulehnen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 27. Sitzung am 4. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/3599 abzulehnen. Der Verkehrsausschuss hat in seiner 24. Sitzung am 4. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/3599 abzulehnen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Anträge der Fraktion der AfD auf Drucksachen 21/3597, 21/3598 und 21/3599 in seiner 27. Sitzung am 4. März 2026 in verbundener Debatte abschließend behandelt. Die Fraktion der AfD führte aus, dass durch den Ausbau von Windenergie die Landschaft industrialisiert werde. Bis Ende 2032 würden zwei Prozent der Bundesfläche für Windindustrieanlagen bereitstehen. Hierdurch würden große Flächen angegriffen und zu Projektflächen erklärt. Wer dem Ausbau widerspreche, gelte nun als Feind des Fortschritts. Die Fraktion der AfD kritisierte ferner, dass nach Berechnungen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) bereits im Ausbaujahr 2018 ca. 1.200 Tonnen Insekten pro Jahr im Zusammenhang mit Windenergieanlangen getötet worden seien. Sie bemängelte außerdem die fehlende empirische Überprüfung dessen und den fortschreitenden Ausbau. Weiter führte sie aus, dass durch Windanlagen bis zu 250.000 Fledermäuse sowie tausende Vögel sterben würden. Dies gelte auch für Offshore-Anlagen. Die Fraktion der AfD monierte das Fehlen eines öffentlichen Registers. Sie führte aus, dass Vorfälle auf Betreibermeldungen beruhen würden, Zuständigkeit zersplittert seien und erhöhte Metallkonzentrationen im Umfeld beschrieben würden. Die Fraktion der AfD forderte deshalb ein Moratorium sowie belastbare Messprogramme statt eines Ausbaus. Ein unabhängiges Monitoring mit öffentlichem Register und klarer Bundeszuständigkeit sei für Offshore-Anlagen notwendig. Die Fraktion der CDU/CSU äußerte, dass die von der Fraktion der AfD eingebrachten Anträge zwar einen Natur- und Artenschutz suggerierten, das eigentliche Ziel jedoch das Ausbremsen und Diskreditieren des Ausbaus von Windkraft sei. Sie bestätigte, dass Windkraftanlagen in Natur und Landschaft eingreifen und dabei Insekten und Vögel gefährden könne. Die Fraktion der AfD zeichne jedoch ein verzerrtes Bild, indem sie bewusst einzelne Studien anführe, die auf Modellberechnungen und nicht auf Messungen basierten. Die Hauptursache des Artensterbens sei nicht Windkraft, sondern Flächenversiegelung, Lebensraumverlust und der Klimawandel. Die Fraktion der CDU/CSU argumentierte, dass es gesetzlich verankerte Schutzmaßnahmen gebe. Sie führte aus, dass es bei dem Ausbau von Offshore-Anlagen strenge Genehmigungs- und Überwachungsverfahren sowie Dokumentationspflichten einzuhalten seien. Artenschutz und Klimaschutz seien beide notwendig. Mit Blick auf globale Krisen zeige sich, dass es sinnvoll sei, von fossiler Energie unabhängig zu sein und in regenerative Energien zu investieren. Sie bekräftigte eine pragmatische Umsetzung durch ein entsprechend modifiziertes Energiekonzept. Die Fraktion der CDU/CSU signalisierte schließlich Ablehnung der Anträge. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußerte Zweifel an einem Interesse der Fraktion der AfD, einen wirksamen Naturschutz betreiben zu wollen. Diese agiere bei zentralen Ursachen des Artensterbens konsequent gegen Naturbelange. So lehne sie das Verbot insektenschädlicher Pestizide, das Verbot von Glyphosat, die EU- Wiederherstellungsverordnung sowie die Wasserrahmenrichtlinie für den Gewässerschutz ab und stelle den Kohleausstieg infrage. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wendete ein, dass für den Braunkohleabbau dreimal mehr Fläche benötigt werde, als für Windenergie. Ein Artensterben stehe außerdem in keinem kausalen Zusammenhang mit dem Ausbau der Windkraft. Sie gab zu bedenken, dass Deutschland durch ein Ausbaumoratorium für Windkraft seine Klimaschutzziele verfehlen werde, und wendete ein, dass die Unabhängigkeit von fossilen Energien die Volkswirtschaft stärke. Die Fraktion der SPD betonte, dass der Ausbau der Windenergie an Land wie auf See neben der Solarenergie eine tragende Säule der Energiewende und des Erreichens der Klimaschutzziele sei. Um Artenschutz zu gewährleisten, müsse das Klima geschützt werden. Die Fraktion der SPD führte aus, dass der Ausbau erneuerbarer Energien naturverträglich und auf wissenschaftlicher Grundlage erfolge. Sie machte darauf aufmerksam, dass weltweit und auch in Regionen ohne Windenergieanlagen ein Insektensterben zu verzeichnen sei. Zu den Umweltauswirkungen von Windenergieanlagen werde geforscht und Hilfsprogramme seien bereits in Umsetzung. Die Fraktion der SPD äußerte, dass es für Offshore-Anlagen verbindliche Regelungen zu Transparenz, Sicherheit und Umweltstandards gebe. Sowohl das Standarduntersuchungskonzept der zuständigen Bundesämter als auch die Bund- Länder-Koordinierung sei etabliert und funktioniere. Die Fraktion der SPD unterstrich schließlich ihren Ansatz, den Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Naturschutz auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse miteinander zu verbinden. Die Fraktion Die Linke kritisierte, dass die Antragstellerin Misstrauen gegen Klimaschutzmaßnahmen schaffen wolle und Insektenschutz, Vogelschutz und den Transparenzgedanken als Vorwand heranziehe. Sie führte aus, dass große Flächen auch für andere Infrastrukturen genutzt und versiegelt würden, wogegen man sich aussprechen müsse, wolle man Naturschutz konsequent betreiben. Die Fraktion Die Linke äußerte, dass man Artenschutz durch Förderung von Agroforst, natürlichen Waldumbau und die Begrünung von Städten vorantreibe. Sie betonte, dass Behörden personell ausreichend ausgestattet sein müssten, um ihren Aufgaben beim Umweltrechtvollzug nachkommen zu können. Die Anträge verminderten die Sensibilität für die Gefahren der Klimakrise in der Bevölkerung und bremsten hierdurch die Transformation zu souveräner und nachhaltiger Energieversorgung. Die Fraktion Die Linke bestätigte, dass sie Probleme bei der Umweltverträglichkeit bestimmter Windkraftgebiete sehe. Diese dürften jedoch nicht als Argument genutzt werden, den Ausbau der Windenergie insgesamt zu verhindern und betonte, dass Windenergie ein zentraler Bestandteil einer nachhaltigen Energieversorgung sei. Abschließend erklärte die Fraktion Die Linke, dass sie die Anträge der AfD ablehne, da diese aus ihrer Sicht nicht dem Umweltschutz dienten, sondern vor allem Verunsicherung schürten und Interessen fossiler Energiekonzerne sowie der Atomlobby begünstigten. Dieses Vorgehen sei weder wissenschaftlich fundiert noch geeignet, bestehende Herausforderungen zu lösen. Zu Buchstabe a Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, zu empfehlen, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/3597 abzulehnen. Zu Buchstabe b Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, zu empfehlen, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/3598 abzulehnen. Zu Buchstabe c Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, zu empfehlen, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/3599 abzulehnen. Berlin, den 4. März 2026 Klaus Mack Berichterstatter Marcel Queckemeyer Berichterstatter Isabel Mackensen-Geis Berichterstatterin Harald Ebner Berichterstatter Mareike Hermeier Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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