Insektenbiomasse und -vielfalt vor weiterem Ausbau der Windindustrie schützen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3597)
Text
Insektenbiomasse und -vielfalt vor weiterem Ausbau der Windindustrie schützen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3597)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4627
21. Wahlperiode 11.03.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(16. Ausschuss)
a) zu dem Antrag der Abgeordneten Andreas Bleck, Marcel Queckemeyer,
Dr. Michael Blos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3597 –
Insektenbiomasse und -vielfalt vor weiterem Ausbau der Windindustrie
schützen
b) zu dem Antrag der Abgeordneten Marcel Queckemeyer, Andreas Bleck,
Dr. Michael Blos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3598 –
Vogel- und Fledermaussterben beenden – Ausbau von Windindustrieanlagen
stoppen
c) zu dem Antrag der Abgeordneten Marcel Queckemeyer, Andreas Bleck,
Dr. Michael Blos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3599 –
Transparenz, Sicherheit und Umweltschutz in den deutschen Offshore-
Windparks verbessern
A. Problem
Zu Buchstabe a
Nach Auffassung der Antragsteller führt der gesetzlich vorgesehene weitere
Ausbau der Windenergie an Land zu bislang unzureichend untersuchten
Auswirkungen auf Insektenpopulationen. Unter Verweis auf wissenschaftliche
Berechnungen zu Insektenverlusten durch Windenergieanlagen wird geltend gemacht, dass
die Größenordnung der betroffenen Fluginsekten potenziell relevant für
Biodiversität, Nahrungsketten und landwirtschaftliche Erträge sei.
Es wird kritisiert, dass es bislang an aktuellen, großflächigen und empirischen
Studien fehle, die das tatsächliche Ausmaß der Insektenverluste sowie deren
ökologische Folgewirkungen belastbar erfassen. Zudem bestünden Defizite bei der
Berücksichtigung von Insektenbelangen in Planungs- und
Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen. Vor diesem Hintergrund sehen die Antragsteller
weiteren Forschungs- und Handlungsbedarf.
Zu Buchstabe b
Nach Auffassung der Antragsteller führt der geplante weitere Ausbau der
Windenergie an Land und auf See zu erheblichen Beeinträchtigungen geschützter
Vogel- und Fledermausarten. Es wird auf hohe Schlagopferzahlen sowie auf
ökologische Folgewirkungen für Biodiversität und natürliche Nahrungsketten
verwiesen.
Zudem wird geltend gemacht, dass durch gesetzliche Änderungen, insbesondere
im Zusammenhang mit der Feststellung eines „überragenden öffentlichen
Interesses“ am Ausbau erneuerbarer Energien, naturschutzrechtliche Belange
zurückgedrängt würden. Die Antragsteller sehen hierin eine Gefährdung des Artenschutzes
sowie eine unverhältnismäßige Priorisierung des Windenergieausbaus.
Zu Buchstabe c
Nach Auffassung der Antragsteller bestehen erhebliche Defizite bei der
staatlichen Kontrolle, Transparenz und Umweltüberwachung im Zusammenhang mit
Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee. Es wird beanstandet, dass
Schadstoffvorfälle überwiegend auf Selbstmeldungen der Betreiber beruhten und kein
zentrales, unabhängiges Monitoring existiere.
Zudem bestünden Zuständigkeitslücken zwischen ausschließlicher
Wirtschaftszone (AWZ) und Zwölf-Seemeilen-Zone, wodurch eine einheitliche Bewertung
von Umweltereignissen erschwert werde. Angesichts des geplanten weiteren
Ausbaus der Offshore-Windenergie sehen die Antragsteller Reformbedarf.
B. Lösung
Zu Buchstabe a
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/3597 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen
die Stimmen der Fraktion der AfD.
Zu Buchstabe b
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/3598 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen
die Stimmen der Fraktion der AfD.
Zu Buchstabe c
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/3599 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen
die Stimmen der Fraktion der AfD.
C. Alternativen
Zu Buchstabe a
Annahme des Antrags.
Zu Buchstabe b
Annahme des Antrags.
Zu Buchstabe c
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Zu den Buchstaben a bis c
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Antrag auf Drucksache 21/3597 abzulehnen;
b) den Antrag auf Drucksache 21/3598 abzulehnen;
c) den Antrag auf Drucksache 21/3599 abzulehnen.
Berlin, den 4. März 2026
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Lorenz Gösta Beutin
Vorsitzender
Klaus Mack
Berichterstatter
Marcel Queckemeyer
Berichterstatter
Isabel Mackensen-Geis
Berichterstatterin
Harald Ebner
Berichterstatter
Mareike Hermeier
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Klaus Mack, Marcel Queckemeyer, Isabel Mackensen-
Geis, Harald Ebner und Mareike Hermeier
I. Überweisung
Zu Buchstabe a
Der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/3597 wurde in der 54. Sitzung des Deutschen Bundestages
am 16. Januar 2026 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss
für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, den Ausschuss für
Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung und den Ausschuss für Wohnen,
Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.
Zu Buchstabe b
Der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/3598 wurde in der 54. Sitzung des Deutschen Bundestages
am 16. Januar 2026 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie und den Ausschuss für
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.
Zu Buchstabe c
Der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/3599 wurde in der 54. Sitzung des Deutschen Bundestages
am 16. Januar 2026 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss
für Wirtschaft und Energie und den Verkehrsausschuss überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Buchstabe a
Der Antrag zielt darauf ab, die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Insektenpopulationen umfassend
wissenschaftlich untersuchen zu lassen und hieraus gegebenenfalls regulatorische Konsequenzen zu ziehen. Die
Bundesregierung soll eine repräsentative, großflächige Forschungsstudie initiieren, die artenspezifische Daten über
Umfang und Art der getöteten Insekten erhebt und ökologische Folgewirkungen auf Flora, Fauna sowie
landwirtschaftliche Erträge analysiert. Darüber hinaus sollen Prognosen über die Auswirkungen eines weiteren Ausbaus
der Windenergie auf Biodiversität und Wirtschaft erstellt werden.
Ferner wird die Initiierung zusätzlicher Forschungsprojekte gefordert, um mögliche Minderungsmaßnahmen –
etwa technische Abschaltsysteme oder alternative Standortkonzepte – zu prüfen und Einflussfaktoren auf
Insektenverluste zu ermitteln. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in Planungs- und Genehmigungsverfahren
berücksichtigt werden, unter anderem durch ökologische Verträglichkeitsnachweise. Zudem soll das bundesweite
Insektenmonitoring stärker mit Standorten von Windenergieanlagen verknüpft werden. In besonders sensiblen
Gebieten soll gegebenenfalls ein Ausschluss weiterer Anlagen geprüft werden.
Zu Buchstabe b
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, eine Initiative für ein Moratorium beim weiteren Ausbau von
Windenergieanlagen in Deutschland vorzulegen. Zugleich soll die gesetzliche Feststellung eines überragenden
öffentlichen Interesses am Ausbau der Windenergie aufgehoben werden.
Zur Begründung wird auf aus Sicht der Antragsteller erhebliche Beeinträchtigungen von Vogel- und
Fledermauspopulationen durch Kollisionen und Druckveränderungen an Windenergieanlagen verwiesen. Der weitere Ausbau
solle daher ausgesetzt werden, bis naturschutzfachliche Fragen umfassend geklärt und der Schutz betroffener
Arten sichergestellt sei. Ziel ist es, den Windenergieausbau insgesamt neu zu bewerten und stärker an
artenschutzrechtlichen Maßstäben auszurichten.
Zu Buchstabe c
Der Antrag verfolgt das Ziel, Transparenz, staatliche Kontrolle und Umweltüberwachung im Bereich der
Offshore-Windenergie zu stärken. Gefordert wird die Einrichtung eines bundesweiten Meldesystems für
Umweltereignisse in Offshore-Windparks, das sowohl die ausschließliche Wirtschaftszone als auch die Zwölf-Seemeilen-
Zone umfasst. Zuständigkeiten für die Erfassung, Bewertung und Veröffentlichung von Schadstoffeinträgen
sollen bei Bundesbehörden gebündelt werden.
Darüber hinaus soll ein öffentlich zugängliches Online-Register über Umweltvorfälle geschaffen und ein
systematisches Monitoring stofflicher Emissionen – etwa von Ölen, Hydraulikflüssigkeiten oder Metallen – eingeführt
werden. Ergänzend wird eine wissenschaftliche Bewertung bisheriger Schadstoffeinträge gefordert sowie die
Entwicklung eines integrierten marinen Umweltinformationssystems, das Daten verschiedener Behörden und
Betreiber zusammenführt. Ziel ist eine unabhängige, einheitliche und transparente Umweltüberwachung im Zuge des
weiteren Offshore-Ausbaus.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Zu Buchstabe a
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 26. Sitzung am 4. März 2026 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/3597 abzulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 27. Sitzung am 4. März 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der
AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/3597 abzulehnen.
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat in seiner 18. Sitzung am 4. März 2026 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der
Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/3597 abzulehnen.
Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung hat in seiner 16.
Sitzung am 4. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die
Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/3597 abzulehnen.
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 17. Sitzung am
4 März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/3597 abzulehnen.
Zu Buchstabe b
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 27. Sitzung am 4. März 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der
AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/3598 abzulehnen.
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 17. Sitzung am
4. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/3598 abzulehnen.
Zu Buchstabe c
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 26. Sitzung am 4. März 2026 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/3599 abzulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 27. Sitzung am 4. März 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der
AfD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/3599 abzulehnen.
Der Verkehrsausschuss hat in seiner 24. Sitzung am 4. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD empfohlen, den
Antrag auf Drucksache 21/3599 abzulehnen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Anträge der Fraktion der
AfD auf Drucksachen 21/3597, 21/3598 und 21/3599 in seiner 27. Sitzung am 4. März 2026 in verbundener
Debatte abschließend behandelt.
Die Fraktion der AfD führte aus, dass durch den Ausbau von Windenergie die Landschaft industrialisiert werde.
Bis Ende 2032 würden zwei Prozent der Bundesfläche für Windindustrieanlagen bereitstehen. Hierdurch würden
große Flächen angegriffen und zu Projektflächen erklärt. Wer dem Ausbau widerspreche, gelte nun als Feind des
Fortschritts. Die Fraktion der AfD kritisierte ferner, dass nach Berechnungen des Deutschen Zentrums für Luft-
und Raumfahrt (DLR) bereits im Ausbaujahr 2018 ca. 1.200 Tonnen Insekten pro Jahr im Zusammenhang mit
Windenergieanlangen getötet worden seien. Sie bemängelte außerdem die fehlende empirische Überprüfung
dessen und den fortschreitenden Ausbau. Weiter führte sie aus, dass durch Windanlagen bis zu 250.000 Fledermäuse
sowie tausende Vögel sterben würden. Dies gelte auch für Offshore-Anlagen. Die Fraktion der AfD monierte das
Fehlen eines öffentlichen Registers. Sie führte aus, dass Vorfälle auf Betreibermeldungen beruhen würden,
Zuständigkeit zersplittert seien und erhöhte Metallkonzentrationen im Umfeld beschrieben würden. Die Fraktion der
AfD forderte deshalb ein Moratorium sowie belastbare Messprogramme statt eines Ausbaus. Ein unabhängiges
Monitoring mit öffentlichem Register und klarer Bundeszuständigkeit sei für Offshore-Anlagen notwendig.
Die Fraktion der CDU/CSU äußerte, dass die von der Fraktion der AfD eingebrachten Anträge zwar einen Natur-
und Artenschutz suggerierten, das eigentliche Ziel jedoch das Ausbremsen und Diskreditieren des Ausbaus von
Windkraft sei. Sie bestätigte, dass Windkraftanlagen in Natur und Landschaft eingreifen und dabei Insekten und
Vögel gefährden könne. Die Fraktion der AfD zeichne jedoch ein verzerrtes Bild, indem sie bewusst einzelne
Studien anführe, die auf Modellberechnungen und nicht auf Messungen basierten. Die Hauptursache des
Artensterbens sei nicht Windkraft, sondern Flächenversiegelung, Lebensraumverlust und der Klimawandel. Die
Fraktion der CDU/CSU argumentierte, dass es gesetzlich verankerte Schutzmaßnahmen gebe. Sie führte aus, dass es
bei dem Ausbau von Offshore-Anlagen strenge Genehmigungs- und Überwachungsverfahren sowie
Dokumentationspflichten einzuhalten seien. Artenschutz und Klimaschutz seien beide notwendig. Mit Blick auf globale
Krisen zeige sich, dass es sinnvoll sei, von fossiler Energie unabhängig zu sein und in regenerative Energien zu
investieren. Sie bekräftigte eine pragmatische Umsetzung durch ein entsprechend modifiziertes Energiekonzept.
Die Fraktion der CDU/CSU signalisierte schließlich Ablehnung der Anträge.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußerte Zweifel an einem Interesse der Fraktion der AfD, einen
wirksamen Naturschutz betreiben zu wollen. Diese agiere bei zentralen Ursachen des Artensterbens konsequent
gegen Naturbelange. So lehne sie das Verbot insektenschädlicher Pestizide, das Verbot von Glyphosat, die EU-
Wiederherstellungsverordnung sowie die Wasserrahmenrichtlinie für den Gewässerschutz ab und stelle den
Kohleausstieg infrage. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wendete ein, dass für den Braunkohleabbau
dreimal mehr Fläche benötigt werde, als für Windenergie. Ein Artensterben stehe außerdem in keinem kausalen
Zusammenhang mit dem Ausbau der Windkraft. Sie gab zu bedenken, dass Deutschland durch ein
Ausbaumoratorium für Windkraft seine Klimaschutzziele verfehlen werde, und wendete ein, dass die Unabhängigkeit von
fossilen Energien die Volkswirtschaft stärke.
Die Fraktion der SPD betonte, dass der Ausbau der Windenergie an Land wie auf See neben der Solarenergie
eine tragende Säule der Energiewende und des Erreichens der Klimaschutzziele sei. Um Artenschutz zu
gewährleisten, müsse das Klima geschützt werden. Die Fraktion der SPD führte aus, dass der Ausbau erneuerbarer
Energien naturverträglich und auf wissenschaftlicher Grundlage erfolge. Sie machte darauf aufmerksam, dass weltweit
und auch in Regionen ohne Windenergieanlagen ein Insektensterben zu verzeichnen sei. Zu den
Umweltauswirkungen von Windenergieanlagen werde geforscht und Hilfsprogramme seien bereits in Umsetzung. Die Fraktion
der SPD äußerte, dass es für Offshore-Anlagen verbindliche Regelungen zu Transparenz, Sicherheit und
Umweltstandards gebe. Sowohl das Standarduntersuchungskonzept der zuständigen Bundesämter als auch die Bund-
Länder-Koordinierung sei etabliert und funktioniere. Die Fraktion der SPD unterstrich schließlich ihren Ansatz, den
Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Naturschutz auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse miteinander
zu verbinden.
Die Fraktion Die Linke kritisierte, dass die Antragstellerin Misstrauen gegen Klimaschutzmaßnahmen schaffen
wolle und Insektenschutz, Vogelschutz und den Transparenzgedanken als Vorwand heranziehe. Sie führte aus,
dass große Flächen auch für andere Infrastrukturen genutzt und versiegelt würden, wogegen man sich aussprechen
müsse, wolle man Naturschutz konsequent betreiben. Die Fraktion Die Linke äußerte, dass man Artenschutz durch
Förderung von Agroforst, natürlichen Waldumbau und die Begrünung von Städten vorantreibe. Sie betonte, dass
Behörden personell ausreichend ausgestattet sein müssten, um ihren Aufgaben beim Umweltrechtvollzug
nachkommen zu können. Die Anträge verminderten die Sensibilität für die Gefahren der Klimakrise in der
Bevölkerung und bremsten hierdurch die Transformation zu souveräner und nachhaltiger Energieversorgung. Die Fraktion
Die Linke bestätigte, dass sie Probleme bei der Umweltverträglichkeit bestimmter Windkraftgebiete sehe. Diese
dürften jedoch nicht als Argument genutzt werden, den Ausbau der Windenergie insgesamt zu verhindern und
betonte, dass Windenergie ein zentraler Bestandteil einer nachhaltigen Energieversorgung sei. Abschließend
erklärte die Fraktion Die Linke, dass sie die Anträge der AfD ablehne, da diese aus ihrer Sicht nicht dem
Umweltschutz dienten, sondern vor allem Verunsicherung schürten und Interessen fossiler Energiekonzerne sowie der
Atomlobby begünstigten. Dieses Vorgehen sei weder wissenschaftlich fundiert noch geeignet, bestehende
Herausforderungen zu lösen.
Zu Buchstabe a
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD, zu empfehlen, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/3597 abzulehnen.
Zu Buchstabe b
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD, zu empfehlen, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/3598 abzulehnen.
Zu Buchstabe c
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD, zu empfehlen, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/3599 abzulehnen.
Berlin, den 4. März 2026
Klaus Mack
Berichterstatter
Marcel Queckemeyer
Berichterstatter
Isabel Mackensen-Geis
Berichterstatterin
Harald Ebner
Berichterstatter
Mareike Hermeier
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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