Deutschlands maritime Wirtschaft stärken - Sicherheit, Resilienz und Innovation vom Hinterland über die Küste bis zur Hohen See
Text
Deutschlands maritime Wirtschaft stärken - Sicherheit, Resilienz und Innovation vom Hinterland über die Küste bis zur Hohen See
Antrag
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Deutschlands maritime Wirtschaft stärken – Sicherheit, Resilienz und
Innovation vom Hinterland über die Küste bis zur Hohen See
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Für eine erfolgreich arbeitende, Wohlstand und Steuereinnahmen generierende
Exportindustrie, wie auch für eine starke, voll verteidigungsfähige Bundeswehr, inklusive
der Marine, ist Deutschland mehr denn je auf eine erfolgreiche maritime Wirtschaft
und eine moderne, gut ausgebaute maritime Infrastruktur, einschließlich der Offshore-
Windparks, Konverterplattformen und Netzanbindungen als Teil der kritischen
Infrastruktur sowie auf eine starke Handelsflotte angewiesen. Deshalb ist die Entscheidung
der Bundesregierung zu Beginn der laufenden Legislatur, erneut einen Koordinator für
die maritime Wirtschaft zu berufen und im Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWE) anzusiedeln, sehr zu begrüßen.
Die Nationale Hafenstrategie beschreibt den Status Quo und benennt Bedarfe und
strategische Ziele. Nun gilt es, diese – in Koordination mit den europäischen Strategien –
mit Leben zu füllen und umzusetzen. Wir wollen, wie es etwa in den Niederlanden
oder Belgien bereits der Fall ist, dass maritime Politik und Investitionen in Seehäfen,
Binnenhäfen, Wasserstraßen sowie die Schifffahrt insgesamt, verbunden mit
deutschen und europäischen Sicherheitsinteressen, als nationale Aufgabe verstanden
werden.
Bei den Investitionen in maritime Infrastruktur muss Resilienz von oberster Priorität
sein. Hierzu gehören angesichts der Bedrohungen durch hybride Kriegsführung mittels
Spionage, Sabotage, Desinformation und Organisierter Kriminalität, ein wirksamer
Schutz vor physischen Bedrohungen und Cyberangriffen, eine wirkungsvolle
Drohnenabwehr und eindeutig geregelte Kompetenzen bei den Sicherheitsbehörden. Zur
Bekämpfung der internationalen Rauschgiftkriminalität hat die Bundesregierung mit
dem neuen Aktionsplan zur effektiveren Bekämpfung der Organisierten Kriminalität
sowie der Rauschgift- und der Finanzkriminalität ein wirkmächtiges Konzept
vorgelegt, das mit einem ganzheitlichen Ansatz die Sicherheitsbehörden erheblich stärkt und
unterstützt. Auch Drohnen müssen schnell erkannt und an kritischer Infrastruktur
schnell, zuverlässig und rechtssicher abgewehrt werden können. Marine- und
Behördenschiffe sind ein maßgeblicher Wachstumsfaktor der heimischen Werftenlandschaft
sowie ein Treiber innovativer Technologien. Über die Finanzierung hinaus bedarf es
auch im Bereich Regulatorik und Förderung der heimischen Wirtschaft eines echten
„Level Playing Fields“ für die deutsche maritime Wirtschaft, die sich im harten
internationalen Wettbewerb befindet.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5478
21. Wahlperiode 21.04.2026
Wir haben in Deutschland leistungsfähige Werften und eine starke maritime Industrie,
inklusive unzähliger Zulieferbetriebe im ganzen Land, die nicht nur im Bereich
Schiffbau Standards setzen, sondern sich auch in neuen Geschäftsfeldern wie dem Bau von
Offshore-Konverterplattformen etablieren wollen. Um ein starker maritimer Standort
zu bleiben, sind mehr Risikovorsorge sowie mehr Zuverlässigkeit der maritimen
Lieferketten erforderlich. Die Entwicklung von Plattformen und Technologien zur
Räumung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee stehen beispielhaft für neue
wirtschaftliche Perspektiven.
Ein Rückgrat deutscher Resilienz ist die deutsche Handelsflotte, die zusammen mit
unseren Häfen die Grundlage für eine erfolgreiche Exportwirtschaft bildet. Ferner ist
sie im Spannungsfall ein wesentlicher Pfeiler für Versorgungssicherheit und
militärische Mobilität. Um eine Schwächung der deutschen Handelsflotte zu verhindern, muss
die Tonnagesteuer im Einklang mit europäischen Regelungen und Vorgaben gezielt
weiterentwickelt und auch auf die Anwendungsbereiche Offshore-Aktivitäten und
Schiffsmanagement erweitert werden. Zudem ist eine starke deutsche Flagge mit einer
modernen Flaggenstaatverwaltung wichtig. Diesbezügliche Maßnahmen zur
Steigerung der Attraktivität sollten fortgesetzt werden, um wieder mehr in Deutschland
bereederte Schiffe unter die deutsche Flagge zu bringen. Im Sinne der
Konkurrenzfähigkeit deutscher Häfen ist zudem die geplante Umstellung der Einfuhrumsatzsteuer auf
das Verrechnungsmodell in Zusammenarbeit mit den Ländern möglichst schnell
umzusetzen.
Maritime Technik ist essenziell für die Logistik der globalen Wirtschaft, indem sie
durch Innovationen in Schiffbau, Logistik, Offshore und Meerestechnik Handel, die
nachhaltige Rohstoffversorgung und Gewerbe befördert. Gleichzeitig ermöglicht sie
zunehmende Effizienz, Sicherheit sowie Umweltfreundlichkeit und stärkt Deutschland
als High-Tech-Standort. Der strategische Technologiebedarf konzentriert sich
insbesondere auf autonome maritime Systeme, sichere KI, cyber-resiliente
Systemarchitekturen, moderne Sensorik sowie robuste Materialien für den Einsatz unter extremen
Bedingungen. Forschung und Entwicklung in Schiffbau, Schifffahrt und Meerestechnik
bilden damit die unverzichtbare Grundlage für innovative maritime Produkte.
Die Binnenschifffahrt und die Bundeswasserstraßen bilden einen strategischen Pfeiler
der deutschen Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur. Die Wasserstraße verfügt über
freie Kapazitäten und ist zugleich unverzichtbar für klimafreundliche Logistik,
industrielle Lieferketten – insbesondere der Chemieindustrie – sowie für Schwerlast- und
Massenguttransporte. Ferner spielen sie eine bedeutsame Rolle beim
Biodiversitätsschutz insbesondere durch Vernetzung aquatischer Lebensräume, zu deren Stärkung
das Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ beschlossen wurde. Die
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) hat in den vergangenen Jahren
ihre Fähigkeit unter Beweis gestellt, Investitionsmittel auch kurzfristig wirksam
umzusetzen und kritische Infrastruktur funktionsfähig zu halten. Angesichts wachsender
Anforderungen an Resilienz, Versorgungssicherheit und strategische Mobilität kommt
der Stärkung der Wasserstraße daher große Bedeutung zu. Die Auswirkungen des
Klimawandels müssen hier rechtzeitig mitgedacht werden, damit Bundeswasserstraßen
als Hinterlandanbindung auch weiterhin zur Verfügung stehen. Der Erhalt der
Funktionsfähigkeit der Bundeswasserstraßen ist eine zentrale staatliche Aufgabe. Um dieser
dauerhaft gerecht zu werden und zugleich die notwendigen Modernisierungsschritte
zu ermöglichen, bedarf es einer verlässlichen, mehrjährigen Finanzierungsperspektive,
die den wachsenden Anforderungen an Erhalt, Sanierung und Ausbau Rechnung trägt.
Grundvoraussetzung für ein nachhaltiges Wachstum der maritimen Wirtschaft sind der
Erhalt, die Wiederherstellung und die Stärkung gesunder Meeresökosysteme.
Wertschöpfung, z. B. im Küstentourismus oder der Fischerei, ist in vielfacher Hinsicht von
intakten Ökosystemen abhängig. Die Entwicklung integrierter Nutzungskonzepte und
die konsequente Implementierung des Ökosystemansatzes sind deshalb wichtige
Leitprinzipien der maritimen Wirtschaft und müssen weiter gefördert werden. Zur
Bewahrung und Wiederherstellung gesunder Meeresökosysteme muss auch der Schutz der
Meere weiter gestärkt werden, inkl. effektiv gemanagter und wirksamer
Meeresschutzgebiete.
Die Offshore-Windenergie ist ein zentraler Bestandteil der kritischen
Energieinfrastruktur Deutschlands. Offshore-Windparks, Konverterplattformen und
Netzanbindungen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone sowie im Küstenmeer sind
systemrelevant für Versorgungssicherheit, industrielle Wertschöpfung und strategische
Resilienz.
Es ist deshalb richtig und notwendig, dass der Bund die maritime Branche und
Infrastruktur gezielt unterstützt und fördert, um langfristig Mehrwert für unsere
Volkswirtschaft zu ermöglichen. Bürgschaftsprogramme für die maritime Industrie, die
Verlängerung von Fördermaßnahmen für die See- und Binnenschifffahrt sowie für die
Weiterentwicklung unserer Häfen, aber auch die eingeplanten 1,35 Mrd. Euro zum Ausbau
des Hafens in Bremerhaven zum logistischen Drehkreuz der NATO in Europa sind
deshalb sehr begrüßenswert.
II. Maritime Sicherheit
Der Deutsche Bundestag begrüßt
1. das entschlossene Handeln der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheit im
Ostseeraum sowie zur Verbesserung des Informationsaustauschs mit den NATO-
Partnern, etwa durch die Einrichtung des nationalen Hauptquartiers mit
multinationaler Beteiligung Commander Task Force Baltic;
2. die verstärkte Bündnisintegration von Bremerhaven und Rostock zur logistischen
Drehscheibe der NATO im Rahmen kollektiver Verteidigungsaufgaben;
3. die Einordnung des Marine-Unter- und Überwasserschiffbaus und des
Behördenschiffbaus inklusive der Instandhaltung als nationale Schlüsseltechnologie in der
Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie sowie die geplante
Nutzung von Government-to-Government-Instrumenten zur Unterstützung
deutscher maritimer Exportvorhaben;
4. die erfolgte Umsetzung der CER- sowie der NIS-2-Richtlinie in das nationale
Recht durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz sowie das sogenannte KRITIS-
Dachgesetz zur besseren Absicherung maritimer kritischer Infrastrukturen,
insbesondere in Häfen, Werften, Offshore-Anlagen, Pipelines und Seekabeln;
5. die zügige Verabschiedung des Reallabore-Gesetzes, mit dem die rechtlichen
Voraussetzungen geschaffen werden, um innovative Vorhaben, befristet und unter
Aufsicht von bestehenden gesetzlichen Vorgaben, in der Praxis zu erproben;
6. die Einrichtung der NATO-Aufklärungs- und Überwachungsmission Baltic
Sentry zum Schutz kritischer Unterwasser-Infrastrukturen in der Ostsee, die mit Hilfe
eines nationenübergreifenden Lagebilds über den gesamten Ostseeraum
Sabotageakte aufdecken und diese zukünftig verhindern soll;
7. die Bereitschaft der Deutschen Marine, im Commander Task Force (CTF) Baltic
eine Führungsrolle zu übernehmen und damit die CTF Baltic dabei zu
unterstützen, maritime Übungsvorhaben und Operationen zu planen sowie von der NATO
zugeteilte Seestreitkräfte in Frieden, Krise und Krieg zu führen;
8. dass der Gemeinsame Aktionsplan der Bundesregierung zur effektiveren
Bekämpfung der organisierten Kriminalität sowie der Rauschgift- und der
Finanzkriminalität auch die Bekämpfung der Kriminalität in deutschen Häfen im Sinne
der maritimen Wirtschaft verbessert, Finanzermittlungen zur Aufdeckung
illegaler Vermögensströme stärkt und die Zusammenarbeit von Zoll und Polizei
effektiver macht.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel auf,
9. sich innerhalb der Europäischen Union und der NATO für eine verstärkte
Überwachung und den Schutz maritimer kritischer Infrastrukturen in Nord- und Ostsee
einschließlich Offshore-Windparks, Konverterplattformen und Offshore-
Netzanbindungen einzusetzen, unter Nutzung bereits vorhandener ziviler und
militärischer Fähigkeiten;
10. das Verständnis von maritimer Sicherheit weiterhin an die veränderten
sicherheits- und verteidigungspolitischen Gegebenheiten anzupassen, indem der
physische und digitale Schutz maritimer kritischer Infrastrukturen
behördenübergreifend – insbesondere unter Einbindung des Maritimen Sicherheitszentrums (MSZ)
– organisiert wird;
11. die Zuständigkeiten, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten und wo möglich
Arbeitsabläufe der mit maritimer Sicherheit befassten Behörden klar in einem
Seesicherheitsgesetz zu präzisieren und so ein abgestimmtes Vorgehen im Sinne
einer integrierten maritimen Sicherheit zu ermöglichen;
12. kurzfristig verfügbare technische Lösungen zur Überwachung kritischer
Infrastruktur auch durch private Betreibermodelle zu prüfen;
13. eine konsequente Anwendung von Artikel 346 AEUV in Verbindung mit § 107
Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für den
Marine- und Behördenschiffbau als Schlüsseltechnologien, um nationale
Sicherheitsinteressen zu wahren und die strategische Resilienz der heimischen Marine-,
Unterwasser- und Werftindustrie zu stärken sowie eine Anwendung zur Absicherung
von Offshore-Windparks;
14. im Rahmen ihrer Neuausrichtung der Bekämpfung der Organisierten
Kriminalität, in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen sowie europäischer und
internationaler Zusammenarbeit, die Sicherheit in deutschen Häfen als einen der
Schwerpunkte zu adressieren, die Aktivitäten zur effektiven Bekämpfung der
Rauschgiftkriminalität auch unter dem Gesichtspunkt der Hafensicherheit
regelmäßig zu evaluieren;
15. der zersplitterten Struktur der Korruptionsbekämpfung in den Häfen
(Terminalbetreiber, Speditionen, Reedereien, Sicherheitsfirmen) durch ein verpflichtendes,
einheitliches Hinweisgebersystem für alle deutschen Seehäfen entgegenzutreten
und relevante Hinweise an Bundespolizei, Zoll und Landespolizei weiterzuleiten;
16. die Handelsflotte und die maritime Infrastruktur ausdrücklich in die Nationale
Sicherheitsstrategie aufzunehmen und ihre Bedeutung für Versorgungssicherheit,
wirtschaftliche Stabilität und Verteidigungsfähigkeit angemessen zu
berücksichtigen;
17. Beteiligungen von Drittstaaten an kritischer maritimer Infrastruktur,
insbesondere in Häfen, Offshore-Anlagen und digitalen Steuerungs- und
Kommunikationssystemen, konsequent einer risikobasierten sicherheitsrechtlichen Prüfung zu
unterziehen und die Erarbeitung von EU-Leitlinien aktiv zu begleiten und das
nationale FDI-Screening (FDI = Foreign Direct Investment) für Häfen mit der
EU-Methodik zu verzahnen;
18. den Deutschen Marine-Bau-Standard dort, wo es zur schnellen
Fähigkeitsentwicklung zwingend notwendig ist, an den NATO-Standard anzugleichen;
19. die Exportgenehmigungsprozesse von Rüstungsgütern, also auch Marineschiffen,
im Austausch mit der Wirtschaft auf Grundlage eines gründlichen und
verantwortungsbewussten Prüfverfahrens zu verbessern und zu beschleunigen, indem die
Exportkontrolle und Exportgenehmigung synchronisiert werden, also zu
potenziellen Aufträgen aus dem Ausland möglichst zeitgleich Herstellungs- und
Ausfuhrgenehmigungen erteilt werden;
20. die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Rüstungsindustrie durch praxisnahe
Genehmigungsverfahren in der Rüstungsexportkontrolle und einen erweiterten
Rahmen für die Zusammenarbeit mit unseren europäischen Partnern zu stärken sowie
durch gleichzeitige Erteilung von Herstellungs- und Ausfuhrgenehmigungen
Investitionssicherheit zu schaffen;
21. für die Entwicklung und Beschaffung autonomer Über- und Unterwassersysteme
zügig einen mit internationalen sowie europäischen Standards harmonisierten
Zulassungsrahmen zu schaffen;
22. durch die Schaffung von Experimentierklauseln in bestehenden sowie neuen
Fachgesetzen Innovationen im Bereich der Drohnenabwehr sowie bei maritimen
autonomen Systemen zu fördern.
III. Häfen & Logistik
Der Deutsche Bundestag begrüßt
23. die Veröffentlichung der Nationalen Hafenstrategie als zentrale Leitlinie zur
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der See- und Binnenhäfen im Hinblick auf die
veränderte internationale Sicherheitslage, den russischen Angriffskrieg gegen die
Ukraine und die Herausforderungen durch vielfältige Transformationsprozesse;
24. die Verabschiedung der europäischen Hafenstrategie und die Veröffentlichung
der neuen Strategie für die industrielle Seeschifffahrt und die Häfen in der EU im
Rahmen der European Ocean Days;
25. die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verankerte
Vereinbarung, sich für eine einheitliche Tonnagesteuer für die Hochseeschifffahrt in der
EU einzusetzen;
26. dass im Bundeshaushalt 2026 weiterhin Mittel für die Fortführung der Digitalen
Testfelder in Häfen sowie für ein Nachfolgeprogramm der „Innovativen
Hafentechnologien (IHATEC)“ vorgesehen sind;
27. dass mit den neuen Förderrichtlinien im Klima- und Transformationsfonds (KTF)
wichtige Grundlagen gelegt werden, um Landstrom in deutschen Häfen
wirtschaftlich tragfähig zu machen und gezielt in Landstrom- sowie
Bunkerinfrastruktur für alternative Kraftstoffe zu investieren.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel auf,
28. die deutschen Seehäfen, insbesondere im Rahmen der NATO- und
Bündnisverpflichtungen, nachhaltig zu stärken und ihre Leistungsfähigkeit gezielt
auszubauen;
29. bei maritimer Infrastruktur, Technologien und Logistik besonderen Wert auf De-
Risking zu legen;
30. Insel- und Hallighäfen, Fähranleger, Liegeplätze und Umschlaganlagen als Teil
der kritischen maritimen Infrastruktur sowie der Hafeninfrastruktur
einschließlich ihrer Hinterlandanbindung anzuerkennen;
31. sich dafür einzusetzen, dass die hohen Sicherheits-, Arbeits- und
Qualitätsstandards in den deutschen Häfen gesichert werden und der Zugang zu Hafenarbeit
auf Grundlage des Gesamthafenbetriebsgesetzes (GHfBetrG) geregelt wird;
Planungs-, Genehmigungs- sowie Vergabeprozesse für Verkehrsinfrastruktur durch
Digitalisierung, Standardisierung und weitere Beschleunigungsinstrumente
spürbar zu verkürzen;
32. die Forschung und Entwicklung nachhaltiger Wasserstoff- und PtX-
Technologien positiv zu begleiten;
33. den Aufbau von CO₂-Transport- und Hafeninfrastruktur als Bestandteil der CCS-
Wertschöpfungskette zu unterstützen;
34. eine maritime Raumplanung vorzulegen, die Offshore-Windenergieflächen so
ausweist, dass sie Meeresschutzgebiete nicht beeinträchtigen, Ko-
Nutzungskonzepte fördert und eine meeresumweltverträgliche und mit den Belangen des
Schiffsverkehrs möglichst vereinbare Verlegung von Kabeltrassen ermöglicht;
35. den Nord-Ostsee-Kanal als meistbefahrene künstliche Seeschifffahrtsstraße der
Welt leistungsfähig zu erhalten und erforderliche Sanierungs- und
Kapazitätsmaßnahmen zu beschleunigen;
36. die seeseitige Erreichbarkeit der Seehäfen sicherzustellen – dazu gehören
Anpassungen der Fahrrinnen in Außenweser und Unterweser, Wismarbucht und
Außenems sowie die Sicherstellung der Solltiefen in der Elbe;
37. die Einfuhrumsatzsteuer gemeinsam mit den Ländern zügig auf das
Verrechnungsmodell umzustellen und damit die Liquidität insbesondere in Hafen- und
Logistikketten zu stärken;
38. die besonderen Anforderungen von Häfen mit Blick auf betriebsnotwendige
Flächen für Umschlag und Logistik bau- und immissionsschutzrechtliche
anzuerkennen, dies gilt auch für vorgehaltene Entwicklungsflächen;
39. die Schleusen und Wehre regelmäßig zu überprüfen und zügig
instandsetzungsbedürftige Teile auszutauschen sowie Ersatzneubauten umzusetzen;
40. die digitale Infrastruktur – insbesondere ein flächendeckendes 5G-Netz – entlang
der Bundeswasserstraßen, in See- und Binnenhäfen sowie in der deutschen Bucht
bedarfsgerecht auszubauen und sicherzustellen, um digitale Innovationen in
maritimen Logistikketten (u. a. Logistik, Hafenmanagement, Smart Shipping und
autonome Anwendungen) zu ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit des
Standorts zu stärken und nationale Voraussetzungen für Datensouveränität von
Hafenmanagementsystemen zu schaffen.
IV. Schiffbauindustrie
Der Deutsche Bundestag begrüßt
41. die Unterstützung eines europäischen Flottenerneuerungsprogramms, das auf
faire Wettbewerbsbedingungen abzielt und die Leistungsfähigkeit der
europäischen maritimen Industrie sowie europäischen Werften stärkt;
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel auf,
42. sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass regulatorische
Anforderungen im Finanzsektor – wie Basel III und die EU-Taxonomie – stärker auf die
Besonderheiten der maritimen Industrie und die langfristige Kapitalbindung in
der Schiffsfinanzierung Rücksicht nehmen;
43. zu prüfen, wie wir dafür Sorge tragen können, dass der Zugriff auf eine
hochflexible Tankschiffflotte in ausreichender Kapazität für Energietransporte jederzeit
gewährleistet ist, und dass die Fähigkeiten zum Bau dieser Schiffe durch Werft-
und Produktionskapazitäten in Deutschland und Europa erhalten wird;
44. die Voraussetzungen zu schaffen, dass modernste emissionsarme Technologien,
wie Hochtemperatur-Brennstoffzellen, auch langfristig als „Zero-Emission“-
Technologien im Sinne der FuelEU Maritime Verordnung anerkannt und nutzbar
bleiben;
45. die Einbindung von Werften mit Reparaturkapazitäten für Marineschiffe in das
EU-Programm „Military Mobility“ sicherzustellen, um die Resilienz kritischer
Infrastruktur entlang militärischer Transportachsen zu stärken;
46. die Beschaffung und Instandsetzung von Fahrzeugen der WSV zu
entbürokratisieren;
47. im Rahmen des rechtliche möglichen regelmäßig Offset-Regelungen bei
außereuropäischen Beschaffungsvorhaben zu vereinbaren, um technologische
Rückflüsse, Know-how und industrielle Teilhabe in Deutschland sicherzustellen;
48. strukturierte Dialogformate zwischen Schiffbau und Behörden mit
Flottenverantwortung (z. B. WSV, Marine, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie –
BSH etc.) zu etablieren, um Know-how-Transfer und marktorientierte Lösungen
zu fördern.
V. Binnenschifffahrt und Wasserstraßen
Der Deutsche Bundestag begrüßt
49. die Aufnahme der im geplanten Infrastruktur-Zukunftsgesetzes benannten
wasserstraßenbezogenen Vorhaben und Maßnahmen und die damit verbundene
Anerkennung dieser als im überragenden öffentlichen Interesse liegend und der
öffentlichen Sicherheit dienend; diese Einstufung ist als allgemein verbindlicher
Abwägungsmaßstab in allen einschlägigen Planungs- und
Genehmigungsverfahren zu verankern;
50. die Fortführung und Verstetigung der Förderprogramme „Motoren und
Modernisierung für die Binnenschifffahrt“ sowie der „Beihilfen zur Aus- und
Weiterbildung für die Binnenschifffahrt“.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel auf,
51. wo möglich gezielt auf europäische Fördermittel zurückzugreifen;
52. gemeinsam mit den Ländern Lösungen zur Sanierung und Ertüchtigung von Kai-
und Uferanlagen zu prüfen;
53. zu prüfen, wie die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt gestärkt werden
kann;
54. zu prüfen, wie die Binnenschifffahrt modernisiert und resilienter gemacht werden
kann;
55. mit dem Ziel der Verlagerung von mehr Verkehren von der Straße auf die
Wasserstraße die Rahmenbedingungen zur Stärkung der Wettbewerbsbedingungen
für den Schiffsverkehr zu verbessern und die Hinterlandanbindungen deutscher
Häfen zu stärken;
56. systematisch zu prüfen, welche zusätzlichen Potenziale im kombinierten Verkehr
bestehen, insbesondere um Großraum- und Schwerlasttransporte stärker auf das
Binnenschiff zu verlagern, und welche bestehenden Hemmnisse schrittweise
abgebaut werden können;
57. die Genehmigungsverfahren für Groß- und Schwerlasttransporte zu überprüfen
und den Transport auf der Wasserstraße zu vereinfachen;
58. auf Grundlage der erwarteten Studie zu den Zukunftsmärkten der
Binnenschifffahrt einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln, der Wachstumspotenziale
erschließt und strategische Investitionsfelder identifiziert;
59. eine praxisorientierte Handreichung zu erarbeiten, die Infrastrukturbetreiber –
insbesondere Binnen- und Seehäfen – beim Zugang zu europäischen CEF-
Fördermitteln unterstützt;
60. eine Roadmap zu entwickeln, die systematisch aufzeigt, wie europäische
Fördermittel für Wasserstraßen-, Hafen- und Verkehrsinfrastrukturprojekte
eingeworben werden können, und so nationale Haushalte entlastet; für eine engere
Abstimmung zwischen TEN-T-Prioritäten und nationaler Infrastrukturplanung zu
sorgen, damit strategisch wichtige Häfen und Wasserstraßenkorridore besser im
europäischen Netz verankert und förderfähig werden;
61. die Umsetzung des Gesamtkonzepts Elbe“ sicherstellen und damit auch der
Bedeutung der Elbe als Verbindung zwischen Mitteleuropa und der Nordsee
Rechnung zu tragen.
VI. Schifffahrt
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
62. Deutschland soll auch künftig zu den führenden Schifffahrtsstandorten der Welt
gehören;
63. eine international konkurrenzfähige und innovationsfreundliche Steuer- und
Wirtschaftspolitik bildet die Grundvoraussetzung, um Investitionen in
Flottenmodernisierung, seeseitige Dekarbonisierung und maritime Beschäftigung in
Deutschland zu ermöglichen und den Standort zu stärken; das Ziel politischer
Maßnahmen und struktureller Reformen muss es sein, im scharfen
internationalen Wettbewerb zukünftig noch attraktiver zu werden;
64. eine im eigenen Land verankerte Handelsflotte ist von zentraler Bedeutung für
die gesamtstaatliche Resilienz der Bundesrepublik; sie sichert eine
kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung und der Industrie mit essentiellen Gütern und
gewährleistet im Krisen- und Verteidigungsfall notwendige
Transportmöglichkeiten; daher muss die deutsche Handelsflotte im Sinne des Artikels 27 des
Grundgesetzes langfristig erhalten und gestärkt werden; hierfür ist es notwendig,
die deutsche Flagge zu stärken.
Der Deutsche Bundestag begrüßt,
65. dass im Rahmen des Nationalen Aktionsplans „klimafreundliche Schifffahrt”
künftig auch Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung auf die Wasserstraße
unterstützt werden und zeitnah Fördermöglichkeiten vorgelegt werden;
66. dass Fördermittel aus der Küstenschifffahrtsförderrichtlinie (NaMKü) in hohem
Maße abgerufen werden und die Förderung fortgeführt werden soll;
67. die Freigabe von Mitteln zum Bau von vier Ersatzneubauten von
Behördenschiffen, namentlich für die „Wega“” und „Deneb” im Auftrag des BSH, sowie für
zwei Lotsenversetzschiffe im Auftrag des WSV.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel auf,
68. sich bei der International Maritime Organization (IMO) sowie den anderen EU-
Mitgliedstaaten für einen gemeinsamen Rahmen für die klimaneutrale Schifffahrt
einzusetzen, um damit grenzüberschreite Rechtssicherheit für Investitionen in der
maritimen Branche zu schaffen;
69. sich für die Schaffung eines an internationale Standards angelehnten
regulatorischen Rahmens für autonome Wasserfahrzeuge einzusetzen, der klare
Definitionen, Kategorien und Verantwortlichkeiten enthält und Experimentalräume
schafft, um die Technologieführerschaft der maritimen Industrie zu sichern;
70. sich in der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass entsprechende
europäische Sonderregelungen zum Klimaschutz für die Seeschifffahrt –
Emissionshandel und FuelEU Maritime – nach der Annahme künftiger globaler IMO-
Regelwerke überprüft werden und entsprechende Beschlüsse im Europäischen Rat zu
unterstützen bzw. bestehende europäische Sonderregelungen beizubehalten,
wenn globale Übereinkommen nicht zustande kommen;
71. sich für einen umfassenden Bürokratieabbau in der Schifffahrt einzusetzen; dieser
sollte insbesondere die Vereinfachung und Harmonisierung von Berichts- und
Datenerhebungspflichten die Prüfung von Entbürokratisierungspotentialen im
Flaggenrechtsgesetz sowie den Abbau von Doppelregelungen und redundanten
Nachweispflichten umfassen, um die administrativen Belastungen für Branche
deutlich zu reduzieren;
72. die Tonnagebesteuerung im Einklang mit europäischen Regelungen und
Vorgaben gezielt weiterzuentwickeln und insbesondere den Anwendungsbereich für
Offshore-Aktivitäten und Schiffsmanagementgesellschaften zu erweitern;
73. sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Anforderungen von
FuelEU Maritime an Einsatz und Nachhaltigkeitsnachweise von Biokraftstoffen
an die realen Bedingungen globaler Lieferketten angepasst werden und
Nachweispflichten praktikabel, verlässlich und fair ausgestaltet werden;
74. sich international und europäisch dafür einzusetzen, dass Regelungen für
Abgasnachbehandlungssysteme für Schiffe regional harmonisiert umgesetzt werden;
75. die Bereitstellung englischsprachiger Informationen durch Behörden und
Dienststellen mit maritimem Bezug zu etablieren und hierfür § 23 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) so weiterzuentwickeln, dass Englisch als
Verkehrssprache im maritimen Bereich genutzt werden kann;
76. zu prüfen, inwieweit gegenüber Schiffen in offensichtlich unzureichendem
technischem Zustand sowie solchen mit erhöhtem Risiko für Umwelt und maritime
Sicherheit restriktivere Maßnahmen bei der Durchfahrt durch Hoheitsgewässer
ergriffen werden können.
VII. Maritime Fachkräfte
Der Deutsche Bundestag begrüßt
77. die positive Entwicklung bei den Berufsanfängerzahlen in der Seeschifffahrt und
die damit sichtbare Wirkung der bisherigen Ausbildungs- und
Beschäftigungsförderung am Standort Deutschland;
78. die Fortführung des „Bündnisses für Ausbildung und Beschäftigung in der
Seeschifffahrt“ (Maritimes Bündnis) als bewährte Plattform von Bund,
Küstenländern, Wirtschaft und Sozialpartnern zur Nachwuchssicherung;
79. die Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt als zentrales Instrument zur
Sicherung seemännischen Know-hows und zur Stabilisierung von
Ausbildungskapazitäten an Bord;
80. die Arbeit der „Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland“ als tragende Säule zur
Absicherung und Weiterentwicklung maritimen Know-hows;
81. die fortlaufende und zukunftsfähige Unterstützung von Seemannsmissionen für
den Betrieb von Sozialeinrichtungen für Seeleute als Beitrag zu guten Arbeits-
und Lebensbedingungen und zur Attraktivität des Berufs.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel auf,
82. sich bei der Internationale Arbeitsorganisation (International Labour
Organization) für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Seeleute einzusetzen;
83. das Lotsenwesen zu modernisieren sowie zukunftsfest aufzustellen und
insbesondere die Rahmenbedingungen und Strukturen so weiterzuentwickeln, damit
Sicherheit, Verlässlichkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit des Lotsenbetriebs
gewährleistet werden; die Ausbildung der Lotsen muss durch transparente
Kostenstrukturen gestärkt werden und auf europäischer Ebene nach einheitlichen
Sicherheits- und Qualitätsstandards durchgeführt werden;
84. Möglichkeiten zu prüfen, erfahrene Lotsinnen und Lotsen auch nach Erreichen
der bisherigen Altersgrenze bei Vorliegen der fachlichen und medizinischen
Voraussetzungen weiterhin einzusetzen, um vorhandenes nautisches Know-how zu
sichern und dem Fachkräftemangel im Lotsenwesen entgegenzuwirken;
85. zu prüfen, wie Deutschland zum europäischen Vorreiter bei der nautischen
Ausbildung werden kann. Dabei sind Kooperationen mit der Bundeswehr, der NATO
und der EU mitzubetrachten;
86. Beteiligung an der Ausgestaltung der EU-weiten Skills Partnership für den
Hafensektor zu prüfen und die nationalen Strukturen (Maritimes Bündnis)
einzubeziehen;
87. gemeinsam mit den Sozialpartnern Strategien gegen den Fachkräftemangel zu
entwickeln, um die Ausbildung und Qualifizierung von Arbeitskräften sowohl in
der Seeschifffahrt als auch in der Hafenlogistik weiter zu verbessern und den
Bereich Nachwuchssicherung zu stärken;
88. die maritime Ausbildung als Teil einer nationalen Fachkräftestrategie zu
verankern;
89. die rechtlichen und administrativen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass
einschlägige Berufserfahrung, insbesondere aus der Fischerei, bei der Erlangung
nautischer Befähigungszeugnisse stärker anerkannt und der Zugang über
geeignete Qualifizierungswege erleichtert wird;
90. sicherzustellen, dass maritime Englischkompetenzen als Bestandteil der Aus- und
Weiterbildung im Bereich der Seeschifffahrt gestärkt werden;
91. gemeinsam mit der maritimen Wirtschaft zu prüfen, wie die
Nachwuchsgewinnung und Weiterbildung, insbesondere von Frauen unterstützt werden kann;
VIII. Deutsche, europäische und internationale Fischerei
Der Deutsche Bundestag begrüßt
92. das Förderprogramm für die Flotten-Anpassung in der Nordsee und die
Förderung der Flottenerneuerung aus Mitteln des Windenergie-auf-See-Gesetzes
(WindSeeG);
93. die Förderung des „Zukunftskutters Nordsee (Kuno)” in Höhe von zehn
Millionen Euro; damit unterstützt der Bund die Forschung und Erprobung eines
umweltfreundlichen Kuttermodells für die Fischerei der Zukunft;
94. das Inkrafttreten des WTO-Abkommen zur Begrenzung schädlicher
Fischereisubventionen als wichtigen Beitrag zur Erreichung des Nachhaltigen
Entwicklungsziels 14 (SDG 14) und unterstreicht die Notwendigkeit einer zeitnahen
Einigung der WTO hinsichtlich des noch ausstehenden Ergänzungsabkommen zu
Überkapazitäten in der Fischerei.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel auf,
95. sich auf EU-Ebene für den grundsätzlichen Erhalt der grundberührenden
Fischerei (Krabben-, Muschel- und Plattfischfischerei) einzusetzen;
96. die heimische Fischerei zu erhalten und sie bei der Meeresraumplanung für die
ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) neben Nutzungen wie Schifffahrt,
Militär, Rohstoffgewinnung, Offshore-Windenergie sowie Meeresschutz hinreichend
zu berücksichtigen;
97. sich für den Erhalt und die Stärkung regionaler Häfen und deren Fischerei-
Infrastruktur, inklusive kleinerer Werften und der Lager- und Kühl-Logistik
einzusetzen; dies dient nicht nur dem nachhaltigen Erhalt der kleinen Fischereibetriebe,
sondern auch dem Tourismus;
98. Bestanderhaltungsmaßnahmen, die zur Einhaltung der EU-Umweltvorschriften
erforderlich sind, zu ergreifen und Industriefischerei in Meeresschutzgebieten
auszuschließen;
99. im Sinne eines netzdienlichen Ausbaus von Windparks die Offshore-Elektrolyse
durch die Ermöglichung der hybriden Anbindung von Windparks zu prüfen;
100. angesichts der existenzbedrohenden Lage der Küstenfischer die Empfehlungen
der Leitbildkommission zur Zukunft der Ostseefischerei sowie der
Zukunftskommission Fischerei, zeitnah umzusetzen und den Dialog über die
Umsetzungsschritte mit allen Stakeholdern weiterführen;
101. sich für die direkte Integration von Fischern und relevanten Stakeholdern in
Forschung und Entwicklung umwelt- und klimafreundlicher Technologien
einzusetzen;
102. die Mittel aus weiteren Versteigerungen von Offshore-Flächen, die in der
zweckgebundenen Fischereikomponente des § 58 des WindSeeG gesetzlich verankert
sind, auch zur Finanzierung der von der Zukunftskommission Fischerei (ZKF)
empfohlenen Maßnahmen zu verwenden;
103. sich auf EU-Ebene für den Erhalt deutscher Fanganteile in den europäischen und
internationalen Gewässern, einschließlich der Gewässer benachbarter
Drittstaaten, sowie bei Verhandlungen zu Quotenfestlegungen auf neue Arten für einen
substantiellen deutschen Anteil einzusetzen;
104. sich auf EU-Ebene bei der Erarbeitung und Umsetzung von EU-Rechtsakten
sowohl für eine Reduzierung von bürokratischen Hürden einzusetzen als auch das
Maß für die Praktikabilität und Durchführbarkeit von EU-Vorgaben kritisch zu
hinterfragen.
IX. Meeresschutz und Meeresforschung
Der Deutsche Bundestag begrüßt
105. die Freigabe von 270 Millionen Euro für den Bau zweier neuer
Forschungsschiffe;
106. das Inkrafttreten des Hongkong-Übereinkommens, das einen wichtigen Beitrag
leistet, um beim Recycling von Schiffen weltweit höhere Arbeitsstandards,
Gesundheitsschutz und Umweltschutz sicherzustellen;
107. Die Arbeit der Deutschen Allianz Meeresforschung mit ihrem wichtigen Beitrag
zur Erforschung der Meere und ihrem Engagement in der
Wissenschaftskommunikation.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel auf,
108. die Genehmigungspraxis für Schiffsrecyclinganlagen – insbesondere auf
deutschen Werften – im Zuge der Umsetzung der europäischen
Industrieemissionsrichtlinie-Richtlinie deutlich zu vereinfachen, um den Aufbau heimischer
Kapazitäten für umweltgerechtes und wettbewerbsfähiges Schiffsrecycling zu
ermöglichen;
109. zu prüfen, wie die deutsche Spitzenposition bei Meeres- und Polarforschung
erhalten werden kann;
110. weitere Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie
2030 umzusetzen;
111. sich zusammen mit internationalen Partnern für eine regelbasierte Ordnung auf
dem Meer, die konsequente Umsetzung des Seerechtsübereinkommens der
Vereinten Nationen und eine effektive Internationale Meeresbodenbehörde
einzusetzen, sowie gleichzeitig an der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD vereinbarten vorsorglichen Pause für kommerzielle
Tiefseebergbauaktivitäten festzuhalten;
112. auch nach Ende des Sofortprogramms, d. h., nach Fertigstellung der
schwimmenden Industrieanlage zur Bergung und Entsorgungstechnik, stärker zu
unterstützen, das Generationenthema Munitionsaltlasten aus dem Meer im Blick zu
behalten.
X. Offshore
Der Deutsche Bundestag begrüßt
113. das Kohlendioxid-Speicher- und Transportgesetz (KSpTG) als wichtigen Schritt,
um Carbon-Management-Infrastruktur zu ermöglichen und damit die
Dekarbonisierung energieintensiver Industrie sowie eine verlässliche Perspektive für
CCS/CCU zu schaffen;
114. die Ergebnisse des North Sea Summit 2026 als wichtigen Schritt zur Vertiefung
der energiepolitischen Zusammenarbeit der Nordseeanrainerstaaten;
insbesondere den verstärkten Ausbau der Offshore-Windenergie, die Mobilisierung
umfangreicher Investitionen in entsprechende Infrastruktur sowie die engere
Koordinierung beim Aufbau grenzüberschreitender Stromnetze das
Sonderbürgschaftsprogramm des Bundes und der Länder für den Bau von Konvertern und
Konverterplattformen;
115. dass die Bundesregierung die Ratifizierung der Änderung von Artikel 6 des
Londoner Protokolls auf den Weg gebracht hat, um grenzüberschreitende CO₂-
Transporte und die Offshore-Speicherung völker- und nationalrechtlich zu
ermöglichen.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel auf,
116. den Rechtsrahmen für die Rettung auf See hinsichtlich Anforderungen und
Verantwortlichkeiten klar zu definieren, um die Sicherheit aller Arbeitnehmenden
auf See zu gewährleisten und Rechtsunsicherheiten abzubauen;
117. den Netzausbau und die Offshore-Netzanbindungen weiter voranzutreiben,
Genehmigung und Umsetzung zu beschleunigen und bewilligte Projekte
sicherzustellen;
118. durch eine neue maritime Raumordnung mit verpflichtender Umsetzung des
Ökosystem-Ansatzes und dem Ziel, Nutzungskonflikte aufzulösen, vielfältige
Nutzungsformen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone besser
miteinander in Einklang zu bringen und zur Entlastung der Meeresschutzgebiete und
Gewinnung weiterer Flächen für Offshore-Windenergie verträgliche Ko-Nutzungen
zu ermöglichen;
119. Synergieeffekte zwischen unterschiedlichen Nutzungsbereichen (z. B. Fischerei,
Offshore-Windenergie, Schifffahrt, Sicherheit, Umwelt- und Artenschutz) zu
prüfen;
120. die Fortführung des Sonderbürgschaftsprogramms für den
Konverterplattformbau sowie eine Unterstützung für den Schiffs- und Konverterplattformbau sowie
für die Hersteller von Großkomponenten für Offshore-Windenergieanlagen (z. B.
Fundamente) bei der Bauzeitfinanzierung zu prüfen;
121. den Aufbau einer heimischen Recyclingwertschöpfung für
Schlüsselkomponenten – insbesondere Permanentmagnete und seltene Erden – zu prüfen, um
kritische Abhängigkeiten zu reduzieren und Europas technologische Souveränität zu
stärken;
122. Maßnahmen zum physischen Schutz der Offshore-Windparks sichtbar zu prüfen,
insbesondere durch zusätzliche Verkehrs- und Lageüberwachung in der AWZ
über das Automatische Identifikationssystem (AIS) hinaus (z. B. nach dem
Vorbild integrierter maritimer Überwachungssysteme im Mittelmeerraum), sowie die
Zuständigkeiten für den Schutz kritischer Infrastruktur auf See klar und
praxistauglich zu regeln;
123. sich für einen kohärenten, europäisch abgestimmten Rahmen zur Stärkung
resilienter Lieferketten insbesondere bei Offshore-Windenergieanlagen,
Fundamenten, Kabeln, Konvertern und Spezialschiffen für die Offshore-Wind-Branche
(u. a. im Kontext des Net-Zero Industry Act) einzusetzen;
124. kritischer Offshore-Infrastruktur wie Offshore-Windparks und deren
Netzanbindungssystemen eine klare Rollen- und Aufgabenverteilung zwischen Staat,
Sicherheitsbehörden, Netzbetreibern und Anlagenbetreibern festzulegen,
Sicherheitsanforderungen kohärent abzustimmen, um Doppelregulierung zu vermeiden,
und Transparenz über Umfang und Grenzen erwarteter Betreibermaßnahmen zu
schaffen – insbesondere mit Blick auf Investitions-, Finanzierungs- und
Versicherungsentscheidungen;
125. den strukturierten Offshore-Dialog zwischen Politik,
Übertragungsnetzbetreibern, Industrie und Finanzierungsakteuren im Rahmen der etablierten Treffen des
Nordseegipfels weiter auszugestalten und systematisch auszubauen.
Berlin, den 21. April 2026
Jens Spahn, Alexander Hoffmann und Fraktion
Dr. Matthias Miersch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
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