Umweltschutz und Havarierisiken bei Offshorewindparks in der Nord- und Ostsee
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Umweltschutz und Havarierisiken bei Offshorewindparks in der Nord- und Ostsee
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/523
21. Wahlperiode 19.06.2025
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Marcel Queckemeyer und der Fraktion der AfD
Umweltschutz und Havarierisiken bei Offshorewindparks in der Nord- und Ostsee
Die Offshorewindenergie spielt eine zentrale Rolle in der durch die
Bundesregierung angestrebten sogenannten Energiewende, welche nach Auffassung
der Fragesteller zugleich eine erhebliche Belastung für das sensible Ökosystem
der Meere darstellt. Insbesondere technische Systeme, die auf
umweltgefährdende Betriebsstoffe angewiesen sind, können im Störfall zu akuten
Gefährdungen führen.
Der Betrieb dieser Anlagen wirft für die Fragesteller umweltrelevante
Fragestellungen auf. Insbesondere der Einsatz von hydraulischen Pitchsystemen und
Generatoren auf Umspannplattformen bringt in ihren Augen das Risiko mit
sich, dass Mineralöle, Hydraulikflüssigkeiten oder Kraftstoffe austreten
können. Solche Leckagen stellen potenzielle Gefahren für das marine Ökosystem
dar.
Zudem wurden in der Nähe von Offshorewindparks erhöhte Konzentrationen
von Metallen wie Aluminium, Zink, Indium und Gallium im Wasser
festgestellt, die aus dem Korrosionsschutz stammen könnten (www.windindustrie-in-
deutschland.de/meldungen/offshorewindparks-bestandteile-von-korrosionsschu
tz-in-der-nordsee-nachgewiesen?utm). Obwohl bisher keine unmittelbaren
Auswirkungen auf die Meeresumwelt erkennbar sind, könnten solche
stofflichen Emissionen durch den weiteren Ausbau der Offshorewindenergie
zunehmen.
Angesichts dieser Entwicklungen ist es in den Augen der Fragesteller von
zentraler Bedeutung, Transparenz über die Anzahl und Art von Umweltereignissen
im Zusammenhang mit Offshorewindparks zu schaffen. Dabei ist für sie
insbesondere von Interesse, wie viele Vorfälle es in der Vergangenheit gegeben hat,
wie diese gemeldet wurden (z. B. durch Sichtung von Piloten oder
Schifffahrtskapitänen oder durch Selbstanzeige der Betreiber) und welche Rolle das
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) bei der Erfassung,
Bewertung und Kommunikation solcher Ereignisse spielt.
Des Weiteren ist nach Ansicht der Fragesteller zu klären, wie das Bundesamt
für Seeschifffahrt und Hydrographie mit den zuständigen Behörden der
Bundesländer kommuniziert, welche weiteren Behörden im Falle einer Havarie
benachrichtigt werden und welche Kosten durch vergangene Havereien für den
Bund entstanden sind sowie inwieweit diese den Betreibern in Rechnung
gestellt wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in Offshorewindparks in der
Nord- und Ostsee die geltenden Umweltschutzvorschriften eingehalten
werden, insbesondere im Hinblick auf den Schutz des marinen
Ökosystems?
2. Welche konkreten Regelungen bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung für den Einsatz von hydraulischen Pitchsystemen und Generatoren
auf Umspannplattformen in Offshorewindparks in Bezug auf den Umgang
mit Mineralölen, Hydraulikflüssigkeiten und Kraftstoffen?
3. Wie viele Vorfälle im Zusammenhang mit dem Austritt solcher
umweltgefährdenden Stoffe aus Offshorewindkraftanlagen oder
Umspannplattformen (vgl. Frage 2) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010
gemeldet (bitte nach Jahr, Nord- oder Ostsee, Art und Menge des Stoffes
und betroffener Einrichtung aufschlüsseln)?
4. Auf welchem Wege wurden diese Vorfälle (vgl. Frage 3) ggf. jeweils
festgestellt (z. B. durch Sichtung von Luftaufklärern, durch Schiffe der
Bundesbehörden, durch Selbstanzeige des Betreibers oder durch Dritte)?
5. Welche Rolle spielt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
(BSH) bei der Erfassung, Bewertung und Dokumentation solcher
Umweltereignisse?
6. In welcher Weise ist das BSH an der Entwicklung und Umsetzung
präventiver Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden in
Offshorewindparks beteiligt?
7. Wie erfolgt die Kommunikation des BSH mit den für den Meeresschutz
zuständigen Behörden der betroffenen Bundesländer (bitte erläutern, ob
formalisierte Meldeketten, gemeinsame Lagezentren o. Ä. bestehen)?
8. Welche weiteren Behörden werden nach Kenntnis der Bundesregierung
im Falle einer Havarie in einem Offshorewindpark involviert oder
informiert, und wie sind die jeweiligen Zuständigkeiten geregelt?
9. Welche konkreten Kosten sind dem Bund in den vergangenen zehn Jahren
durch Vorfälle oder Havarien in Offshorewindparks entstanden (bitte nach
Jahr, Anlass und Aufwand aufschlüsseln)?
10. In welchen Fällen wurden diese Kosten von der Bundesregierung den
Betreibern in Rechnung gestellt, und wie hoch war die
Rückerstattungsquote?
Berlin, den 16. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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