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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1242 hinsichtlich der Berechnung von Emissionsgutschriften für schwere Nutzfahrzeuge für die Berichtszeiträume der Jahre 2025 bis 2029

dip / drucksache 02.09.2026 · WP 21 · zu23/26(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1242 hinsichtlich der Berechnung von Emissionsgutschriften für schwere Nutzfahrzeuge für die Berichtszeiträume der Jahre 2025 bis 2029 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat zu Drucksache 23/26 (Beschluss) 02.09.26 Unterrichtung durch die Europäische Kommission Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1242 hinsichtlich der Berechnung von Emissionsgutschriften für schwere Nutzfahrzeuge für die Berichtszeiträume der Jahre 2025 bis 2029 C(2026) 6056 final Herrn Dr. Andreas Bovenschulte Präsident des Bundesrates Leipziger Straße 3-4 10117 Berlin ALLEMAGNE/DUITSLAND EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 26.8.2026 C(2026) 6056 final Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1242 hinsichtlich der Berechnung von Emissionsgutschriften für schwere Nutzfahrzeuge für die Berichtszeiträume der Jahre 2025 bis 2029 {COM(2025) 784 final}. Dieser Vorschlag ist Teil des Automobilpakets, mit dem die Bemühungen der Branche um den Übergang zu sauberer Mobilität unterstützt werden, indem ein ehrgeiziger, aber pragmatischer politischer Rahmen festgelegt wird, um bis 2050 Klimaneutralität und strategische Unabhängigkeit zu gewährleisten und gleichzeitig den Herstellern mehr Flexibilität zu bieten. Der Vorschlag betrifft eine gezielte Änderung der Verordnung (EU) 2019/1242 über Normen für schwere Nutzfahrzeuge, mit der den Herstellern in den Berichtszeiträumen 2025 bis 2029 der Erwerb von ab 2030 zur Einhaltung der Vorschriften verwendbaren Emissionsgutschriften erleichtert und dem derzeitigen Stand des Aufbaus der Ladeinfrastruktur Rechnung getragen werden soll. Die Kommission begrüßt die positive Stellungnahme des Bundesrates zu dem Vorschlag und seine Forderung nach einer schnellen Einigung im Sinne des Vorschlags. Dank der breiten Unterstützung einigten sich der Rat und das Europäische Parlament am 30. März 2026 darauf, den Kommissionsvorschlag ohne weitere Änderungen anzunehmen. Die Kommission nimmt die Ansichten des Bundesrates zur Höhe der Abgaben wegen CO2-Emissionsüberschreitung zur Kenntnis, die von den Herstellern zu zahlen sind, wenn die CO2-Reduktionsziele für schwere Nutzfahrzeuge nicht erreicht werden. Die Kommission möchte betonen, dass die Höhe der Abgabe wegen CO2- Emissionsüberschreitung in der Verordnung festgelegt wurde, um ausreichende Anreize für die Hersteller zu schaffen, Maßnahmen zur Verringerung der spezifischen CO2- Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge zu ergreifen. Die Kommission nimmt die Bedenken des Bundesrates hinsichtlich eines möglichen schleppenden Ausbaus der Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge und die zu Drucksache 23/26 (Beschluss) Forderung nach einer konzentrierten Herangehensweise auf europäischer Ebene in Bezug auf dieses Problem zur Kenntnis. Die Kommission nimmt ferner die Forderung des Bundesrates zur Kenntnis, die Überprüfung der Verordnung über Normen für schwere Nutzfahrzeuge, die die Kommission bis 2027 durchführen muss, vorzuziehen. Diese gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Verordnung wird Gelegenheit für eine umfassende Bewertung im Lichte der beobachteten Flottenleistung und technologischen Entwicklungen geben. Damit bleibt ausreichend Zeit für notwendige Anpassungen vor 2030. Die Kommission erkennt an, dass wirksam und unverzüglich an den grundlegenden Voraussetzungen für den Übergang zu emissionsfreier Mobilität gearbeitet werden muss. Im Aktionsplan für die europäische Automobilindustrie kündigte die Kommission mehrere Initiativen an, mit denen sichergestellt werden soll, dass die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Einführung emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge und den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu beschleunigen, wie die Initiative „Europäische saubere Verkehrskorridore“ und die gezielte Änderung der Eurovignetten-Richtlinie. Ergänzt wird dies durch den Aktionsplan für erschwingliche Energie, mit dem die Energiekosten gesenkt werden sollen, und das Paket „Europäische Netze“, mit dem das Genehmigungsverfahren für Ladestationen beschleunigt werden soll. In der am 22. April 2026 angenommenen Mitteilung zur Beschleunigung der Energieunion „AccelerateEU“ empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten, Anreize zum Erwerb von Elektrofahrzeugen, einschließlich schwerer Nutzfahrzeuge, zu erwägen. Die Kommission kündigte ferner an, dass sie weitere Maßnahmen vorschlagen würde, um Hindernisse, unter anderem im Verkehrssektor, auch für schwere Nutzfahrzeuge, sowie sektorübergreifende Hindernisse für die Elektrifizierung der Wirtschaft zu beseitigen. Dazu gehört auch die schrittweise Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe, die die relative Wettbewerbsfähigkeit von Strom gegenüber anderen Energieträgern schwächen. Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den vorstehenden Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen. Mit freundlichen Grüßen Michael McGrath Mitglied der Kommission zu Drucksache 23/26 (Beschluss) - 2 -

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