Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1242 hinsichtlich der Berechnung von Emissionsgutschriften für schwere Nutzfahrzeuge für die Berichtszeiträume der Jahre 2025 bis 2029
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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1242 hinsichtlich der Berechnung von Emissionsgutschriften für schwere Nutzfahrzeuge für die Berichtszeiträume der Jahre 2025 bis 2029
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ISSN 0720-2946
Bundesrat zu Drucksache 23/26 (Beschluss)
02.09.26
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der
Verordnung (EU) 2019/1242 hinsichtlich der Berechnung von
Emissionsgutschriften für schwere Nutzfahrzeuge für die
Berichtszeiträume der Jahre 2025 bis 2029
C(2026) 6056 final
Herrn Dr. Andreas Bovenschulte
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
ALLEMAGNE/DUITSLAND
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 26.8.2026
C(2026) 6056 final
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung
(EU) 2019/1242 hinsichtlich der Berechnung von Emissionsgutschriften für schwere
Nutzfahrzeuge für die Berichtszeiträume der Jahre 2025 bis 2029
{COM(2025) 784 final}.
Dieser Vorschlag ist Teil des Automobilpakets, mit dem die Bemühungen der Branche
um den Übergang zu sauberer Mobilität unterstützt werden, indem ein ehrgeiziger, aber
pragmatischer politischer Rahmen festgelegt wird, um bis 2050 Klimaneutralität und
strategische Unabhängigkeit zu gewährleisten und gleichzeitig den Herstellern mehr
Flexibilität zu bieten. Der Vorschlag betrifft eine gezielte Änderung der Verordnung
(EU) 2019/1242 über Normen für schwere Nutzfahrzeuge, mit der den Herstellern in den
Berichtszeiträumen 2025 bis 2029 der Erwerb von ab 2030 zur Einhaltung der
Vorschriften verwendbaren Emissionsgutschriften erleichtert und dem derzeitigen Stand
des Aufbaus der Ladeinfrastruktur Rechnung getragen werden soll.
Die Kommission begrüßt die positive Stellungnahme des Bundesrates zu dem Vorschlag
und seine Forderung nach einer schnellen Einigung im Sinne des Vorschlags. Dank der
breiten Unterstützung einigten sich der Rat und das Europäische Parlament am 30. März
2026 darauf, den Kommissionsvorschlag ohne weitere Änderungen anzunehmen.
Die Kommission nimmt die Ansichten des Bundesrates zur Höhe der Abgaben wegen
CO2-Emissionsüberschreitung zur Kenntnis, die von den Herstellern zu zahlen sind,
wenn die CO2-Reduktionsziele für schwere Nutzfahrzeuge nicht erreicht werden. Die
Kommission möchte betonen, dass die Höhe der Abgabe wegen CO2-
Emissionsüberschreitung in der Verordnung festgelegt wurde, um ausreichende Anreize
für die Hersteller zu schaffen, Maßnahmen zur Verringerung der spezifischen CO2-
Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge zu ergreifen.
Die Kommission nimmt die Bedenken des Bundesrates hinsichtlich eines möglichen
schleppenden Ausbaus der Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge und die
zu Drucksache 23/26 (Beschluss)
Forderung nach einer konzentrierten Herangehensweise auf europäischer Ebene in
Bezug auf dieses Problem zur Kenntnis.
Die Kommission nimmt ferner die Forderung des Bundesrates zur Kenntnis, die
Überprüfung der Verordnung über Normen für schwere Nutzfahrzeuge, die die
Kommission bis 2027 durchführen muss, vorzuziehen. Diese gesetzlich vorgeschriebene
Überprüfung der Verordnung wird Gelegenheit für eine umfassende Bewertung im Lichte
der beobachteten Flottenleistung und technologischen Entwicklungen geben. Damit
bleibt ausreichend Zeit für notwendige Anpassungen vor 2030. Die Kommission erkennt
an, dass wirksam und unverzüglich an den grundlegenden Voraussetzungen für den
Übergang zu emissionsfreier Mobilität gearbeitet werden muss. Im Aktionsplan für die
europäische Automobilindustrie kündigte die Kommission mehrere Initiativen an, mit
denen sichergestellt werden soll, dass die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen
werden, um die Einführung emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge und den Ausbau der
Ladeinfrastruktur zu beschleunigen, wie die Initiative „Europäische saubere
Verkehrskorridore“ und die gezielte Änderung der Eurovignetten-Richtlinie. Ergänzt
wird dies durch den Aktionsplan für erschwingliche Energie, mit dem die Energiekosten
gesenkt werden sollen, und das Paket „Europäische Netze“, mit dem das
Genehmigungsverfahren für Ladestationen beschleunigt werden soll. In der am 22. April
2026 angenommenen Mitteilung zur Beschleunigung der Energieunion „AccelerateEU“
empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten, Anreize zum Erwerb von
Elektrofahrzeugen, einschließlich schwerer Nutzfahrzeuge, zu erwägen. Die Kommission
kündigte ferner an, dass sie weitere Maßnahmen vorschlagen würde, um Hindernisse,
unter anderem im Verkehrssektor, auch für schwere Nutzfahrzeuge, sowie
sektorübergreifende Hindernisse für die Elektrifizierung der Wirtschaft zu beseitigen.
Dazu gehört auch die schrittweise Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe,
die die relative Wettbewerbsfähigkeit von Strom gegenüber anderen Energieträgern
schwächen.
Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den
vorstehenden Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des
politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael McGrath
Mitglied der Kommission
zu Drucksache 23/26 (Beschluss) - 2 -
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