Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) (Änderungsantrag zu Drs. 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1, 21/2061, 21/2062, 21/2063)
Text
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) (Änderungsantrag zu Drs. 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1, 21/2061, 21/2062, 21/2063)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2986
21. Wahlperiode 27.11.2025
Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Georg Schroeter und der Fraktion
der AfD
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1, 21/2061, 21/2062, 21/2063 –
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
(Haushaltsgesetz 2026 – HG 2026)
Der Bundestag wolle beschließen:
Nummer 8 wird wie folgt geändert:
1. Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und cc wird durch die folgenden
Doppelbuchstaben bb und cc ersetzt:
‚bb) Die Nummern 15 und 17 werden gestrichen.
cc) Nummer 16 wird zu Nummer 15 und die Angabe „Bundesrechnungshof
sowie“ wird durch die Angabe „Bundesrechnungshof.“ ersetzt.‘
2. Nach Buchstabe b wird der folgende Buchstabe c eingefügt:
‚c) Nach Absatz 2 wird der folgende Absatz 2a eingefügt:
„(2a) Abweichend vom allgemeinen Einsparziel gemäß § 17
Absatz 1 kann der Bundesrechnungshof seine Stellenpläne im kommenden
Jahr um bis zu 2 Prozent des jeweils geltenden Stellenbestandes
erhöhen.“ ‘
Berlin, den 27. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Der Bundesrechnungshof hat in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfang Personalanpassungen
vorgenommen und damit maßgeblich zur Konsolidierung der Bundesverwaltung beigetragen. So ist die Zahl der
Planstellen und Stellen beim Bundesrechnungshof von 1.272,7 im Jahr 2019 auf 1.041 im Haushaltsjahr 2025 reduziert
worden. Dies entspricht einem Personalabbau von rund 18,2 %.
Gleichzeitig hat die Bundesregierung die Anzahl und das finanzielle Volumen von Programmen,
Sondervermögen, Beihilfen und Krisenmaßnahmen mehrfach ausgeweitet. Die Gesamtausgaben des Bundes steigen weiter
deutlich an.
Aus dieser gegenläufigen Entwicklung ergibt sich eine immer größer werdende Schere zwischen der Prüfinstanz
und der Anzahl bzw. dem Umfang der zu prüfenden Haushaltspositionen. Die Kontrollspanne pro Prüfer wächst
kontinuierlich, sodass zwingend gebotene Prüfungen, insbesondere bei finanzwirksamen Maßnahmen,
zunehmend erschwert werden.
Der Bundesrechnungshof erfüllt einen Verfassungsauftrag nach Artikel 114 GG. Seine Prüfungs- und
Beratungstätigkeit ist unverzichtbar für die haushaltsrechtliche Kontrolle und die Sicherstellung verantwortungsvoller
Verwendung von Steuermitteln. Eine zu dünne Personaldecke gefährdet unmittelbar die Wirksamkeit der
parlamentarischen Budgetkontrolle.
Es ist daher notwendig und sachlich geboten, den Bundesrechnungshof vom pauschalen Einsparzwang
auszunehmen und ihm stattdessen einen moderaten Anstieg bei der Anzahl seiner Planstellen in Höhe von plus 2 % im
nächsten Haushaltsjahr zu ermöglichen, um seiner zentralen Rolle in der staatlichen Finanzkontrolle weiterhin
adäquat gerecht werden zu können.
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ISSN 0722-8333]
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