Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) (Änderungsantrag zu Drs. 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1, 21/2061, 21/2062, 21/2063)
Text
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) (Änderungsantrag zu Drs. 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1, 21/2061, 21/2062, 21/2063)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2955
21. Wahlperiode 27.11.2025
Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Sebastian Schäfer, Jamila Schäfer, Lisa Paus, Dr. Paula
Piechotta, Katrin Uhlig, Leon Eckert, Andreas Audretsch, Lisa Badum, Ricarda
Lang, Claudia Müller, Sascha Müller, Julia Schneider und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1, 21/2061, 21/2062, 21/2063 –
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
(Haushaltsgesetz 2026 – HG 2026)
Der Bundestag wolle beschließen:
Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und cc wird durch die folgenden
Doppelbuchstaben bb und cc ersetzt:
‚bb) Nummer 15 wird durch die folgende Nummer 15 ersetzt:
„15. die Planstellen und Stellen beim Bundesrechnungshof.“
cc) Die Nummern 16 und 17 werden gestrichen.‘
Berlin, den 27. November 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
In Zeiten großer haushaltspolitischer Herausforderungen u. a. durch das Sondervermögen für die Bundeswehr,
das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie die neue geschaffene Bereichsausnahme für
Verteidigungs- und Zivilschutzausgaben kommt einer starken und unabhängigen Kontrollinstanz besondere
Bedeutung zu. Der Bundesrechnungshof ist als unabhängiges Organ eine zentrale Institution der Finanzkontrolle der
Bundesregierung. Eine solide Ausstattung mit Haushaltsmitteln ist für die Ausübung dieser Kontrollfunktion
unabdinglich.
Der Bundesrechnungshof führt seit 2014 eine fortlaufende Haushaltskonsolidierung durch. Ergebnis dieser
Konsolidierung ist eine Einsparung von über 250 Stellen sowie einer Reduktion von 40 % der von ihm genutzten
Bürofläche.
Eine weitere Kürzungsanforderung würde in Anbetracht dieser bereits erbrachten Einsparung die Fortsetzung der
Arbeit des Bundesrechnungshofs in gewohntem Maße gefährden. Im Hinblick auf die großen anstehenden
Investitionen in Infrastruktur und Sicherheit kann dies nicht im Sinne einer transparenten Haushaltspolitik sein.
Die Antragsstellenden erkennen diese großen erbrachten Einsparungen des Bundesrechnungshofs über die
vergangenen Jahre an und beantragen daher die erneute Aufnahme des Bundesrechnungshofes in die Liste der von
der pauschalen Stellenkürzung ausgenommenen Institutionen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- authored ← Andreas Audretsch (Änderungsantrag)
- authored ← Claudia Müller (Änderungsantrag)
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Jamila Schäfer (Änderungsantrag)
- authored ← Julia Schneider (Änderungsantrag)
- authored ← Katrin Uhlig (Änderungsantrag)
- authored ← Leon Eckert (Änderungsantrag)
- authored ← Lisa Badum (Änderungsantrag)
- authored ← Lisa Paus (Änderungsantrag)
- authored ← Paula Piechotta (Änderungsantrag)
- authored ← Ricarda Lang (Änderungsantrag)
- authored ← Sascha Müller (Änderungsantrag)
- authored ← Sebastian Schäfer (Änderungsantrag)
- part_of_vorgang → Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) (Änderungsantrag)