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Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) (Änderungsantrag zu Drs. 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1, 21/2061, 21/2062, 21/2063)

dip / drucksache 27.11.2025 · WP 21 · 21/2955 · Änderungsantrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) (Änderungsantrag zu Drs. 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1, 21/2061, 21/2062, 21/2063) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2955 21. Wahlperiode 27.11.2025 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Sebastian Schäfer, Jamila Schäfer, Lisa Paus, Dr. Paula Piechotta, Katrin Uhlig, Leon Eckert, Andreas Audretsch, Lisa Badum, Ricarda Lang, Claudia Müller, Sascha Müller, Julia Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 21/600, 21/602, 21/2669 Nr. 1, 21/2061, 21/2062, 21/2063 – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 – HG 2026) Der Bundestag wolle beschließen: Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und cc wird durch die folgenden Doppelbuchstaben bb und cc ersetzt: ‚bb) Nummer 15 wird durch die folgende Nummer 15 ersetzt: „15. die Planstellen und Stellen beim Bundesrechnungshof.“ cc) Die Nummern 16 und 17 werden gestrichen.‘ Berlin, den 27. November 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung In Zeiten großer haushaltspolitischer Herausforderungen u. a. durch das Sondervermögen für die Bundeswehr, das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie die neue geschaffene Bereichsausnahme für Verteidigungs- und Zivilschutzausgaben kommt einer starken und unabhängigen Kontrollinstanz besondere Bedeutung zu. Der Bundesrechnungshof ist als unabhängiges Organ eine zentrale Institution der Finanzkontrolle der Bundesregierung. Eine solide Ausstattung mit Haushaltsmitteln ist für die Ausübung dieser Kontrollfunktion unabdinglich. Der Bundesrechnungshof führt seit 2014 eine fortlaufende Haushaltskonsolidierung durch. Ergebnis dieser Konsolidierung ist eine Einsparung von über 250 Stellen sowie einer Reduktion von 40 % der von ihm genutzten Bürofläche. Eine weitere Kürzungsanforderung würde in Anbetracht dieser bereits erbrachten Einsparung die Fortsetzung der Arbeit des Bundesrechnungshofs in gewohntem Maße gefährden. Im Hinblick auf die großen anstehenden Investitionen in Infrastruktur und Sicherheit kann dies nicht im Sinne einer transparenten Haushaltspolitik sein. Die Antragsstellenden erkennen diese großen erbrachten Einsparungen des Bundesrechnungshofs über die vergangenen Jahre an und beantragen daher die erneute Aufnahme des Bundesrechnungshofes in die Liste der von der pauschalen Stellenkürzung ausgenommenen Institutionen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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