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Cum-Ex-Skandal - Verbleib der E-Mails und Kalendereinträge von Olaf Scholz beim Bundesministerium der Finanzen, das von seinem Nachfolger, dem Bundesminister der Finanzen und Vizekanzler, Lars Klingbeil, geführt wird (Antwort zu Drs. 21/2805)

dip / drucksache 27.11.2025 · WP 21 · 21/2985 · Antwort · Original ↗

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Cum-Ex-Skandal - Verbleib der E-Mails und Kalendereinträge von Olaf Scholz beim Bundesministerium der Finanzen, das von seinem Nachfolger, dem Bundesminister der Finanzen und Vizekanzler, Lars Klingbeil, geführt wird (Antwort zu Drs. 21/2805) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2985 21. Wahlperiode 27.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kay Gottschalk, Hauke Finger, Torben Braga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2805 – Cum-Ex-Skandal – Verbleib der E-Mails und Kalendereinträge von Olaf Scholz beim Bundesministerium der Finanzen, das von seinem Nachfolger, dem Bundesminister der Finanzen und Vizekanzler, Lars Klingbeil, geführt wird V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung teilte im Dezember 2024 in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5425 mit, dass sie ausschließen könne, dass die Postfächer, E-Mails und Kalendereinträge von Olaf Scholz sowie seines damaligen Staatssekretärs und seiner Büroleiterin gelöscht wurden (https://afdbundestag.de/kay-gottschalk-moegliche-loeschung-von-emails-vo n-olaf-scholz-muss-aufgeklaert-werden/; hib 11/2025: Keine Löschung von Mails des Bundeskanzlers, 7. Januar 2025; www.bundestag.de/presse/hib/kurz meldungen-1037832). Dies geschah vor dem Hintergrund, dass die Kölner Staatsanwaltschaft dem Verdacht nachgeht, dass E-Mails im Umfeld von Olaf Scholz im Zusammenhang mit der Cum-Ex-Affäre gelöscht wurden. Dabei wurden E-Mail- Postfächer von Mitarbeitern beschlagnahmt, um mögliche Manipulationen aufzudecken. Im Fokus der Ermittlungen steht die Frage, ob Olaf Scholz Einfluss auf die steuerrechtliche Entscheidung der Warburg Bank genommen hat und ob E- Mails, die dazu relevant sein könnten, gelöscht wurden (www.finanzwend e.de/themen/cumex/chronik-von-cumex#:~:text=Verdacht%20der%20L%C3 ProzentB6schung%20von%20E,E%2DMails%20gezielt%20gel%C3 Prozent B6scht%20wurden.). Die Bundesregierung hat auf Anfragen der Opposition hin zunächst ausweichende Antworten gegeben, was zu Verwirrung und dem Verdacht einer Verschleierung geführt hat (www.welt.de/politik/deutschland/plus253959524/Bun desregierung-sorgt-fuer-Verwirrung-um-E-Mails-von-Olaf-Scholz.html). 1. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die E-Mails und Kalendereinträge von Olaf Scholz beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) mittlerweile gelöscht sind? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Liegen dem BMF die E-Mails und Kalendereinträge von Olaf Scholz noch vor? a) Wenn ja, sollen diese zukünftig doch noch gelöscht werden? b) Wenn nein, warum nicht, und wann, und von wem wurde veranlasst, die E-Mails und Kalendereinträge von Olaf Scholz zu löschen? Die Fragen 1 bis 2b werden zusammen beantwortet. E-Mails im Sinne der Fragestellung liegen vor. Eine Löschung bzw. Aussonderung erfolgt gemäß der Aussonderungsrichtlinie des Bundes. 3. Kann die die Bundesregierung ausschließen, dass die E-Mails und Kalendereinträge von Olaf Scholz in seiner Funktion als Bundeskanzler bereits gelöscht sind? Es wird grundsätzlich auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/10084 und auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/17222 verwiesen. Im Bundeskanzleramt werden nach den geltenden internen Regelungen die Zugangsberechtigungen zu den IT-Systemen mit dem Zeitpunkt des Ausscheidens geschlossen. Die endgültige Löschung etwaig vorhandener persönlicher Daten, insbesondere E-Mails, Kalendereinträge, Kontakte, Aufgaben sowie persönlicher Speicherbereiche, erfolgt grundsätzlich drei Monate nach dem Ausscheiden. Soweit Vorgaben zu einer (zeitlich befristeten) Aussetzung der Löschung oder Vernichtung von Unterlagen und Daten bestehen, werden diese beachtet. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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