Rückforderungslücken bei Cum-Ex und Cum-Cum schließen
Text
Rückforderungslücken bei Cum-Ex und Cum-Cum schließen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2720
21. Wahlperiode 11.11.2025
Antrag
der Abgeordneten Kay Gottschalk, Hauke Finger, Torben Braga, Christian
Douglas, Rainer Groß, Jörn König, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer,
Dirk Brandes, Alexander Arpaschi, Carolin Bachmann, Adam Balten, Carsten
Becker, Joachim Bloch, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger,
Hans-Jürgen Goßner, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Nicole Hess,
Karsten Hilse, Steffen Janich, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Heinrich
Koch, Achim Köhler, Manuel Krauthausen, Knuth Meyer-Soltau, Edgar
Naujok, Arne Raue, Christian Reck, Bernd Schattner, Volker Scheurell, Lars
Schieske, Manfred Schiller, Jan Wenzel Schmidt, Georg Schroeter, Martina
Uhr, Sven Wendorf, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Rückforderungslücken bei Cum-Ex und Cum-Cum schließen
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. dass das Bundesministerium der Finanzen im Rahmen seiner gesetzlichen
Möglichkeiten alle notwendigen Maßnahmen ergreift, damit die Erstattungen aus
allen Cum-Ex- und Cum-Cum-Verfahren, die bundesweit zu Rückforderungen
führen, durch die Landesfinanzbehörden schnell und vollständig geltend gemacht
werden;
2. die Aufbewahrungsfristen für die steuerlich relevanten Belege aller Banken auf
15 Jahre – entsprechend der Verjährungsfrist für schwere Steuerhinterziehung –
zu verlängern.
Berlin, den 11. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte stellen einen der größten Steuerskandale in der Geschichte Deutschlands dar
und verursachten dem Staat Verluste in Milliardenhöhe. Cum-Ex-Geschäfte basieren auf „Dividendenstripping“,
bei dem Aktien rund um den Dividendenstichtag gehandelt werden, um mehrfache Steuererstattungen für nur
einmal gezahlte Kapitalertragsteuer zu ermöglichen. Cum-Cum-Geschäfte hingegen umgehen die
Einschränkungen für ausländische Akteure durch die zeitweise Übertragung von Aktien an deutsche Finanzinstitute, die dann
Steuererstattungen beantragen.
Der geschätzte Schaden durch Cum-Ex beläuft sich auf mindestens 10 Mrd. Euro, wovon bis zum Jahr 2024 etwa
3,1 Mrd. Euro zurückgeholt wurden. Bei Cum-Cum wird der Schaden auf 28,5 Mrd. Euro geschätzt, von denen
bis Mitte des Jahres 2025 lediglich etwa 250 Mio. Euro aus abgeschlossenen Fällen zurückgefordert wurden,
während Hunderte Fälle mit einem Potenzial von über 7 Mrd. Euro noch bearbeitet werden.1 Neue Schätzungen
deuten sogar auf einen Gesamtschaden von bis zu 36 Mrd. Euro für beide Varianten in Deutschland hin, weltweit
bis zu 150 Mrd. Euro2.
Die deutsche Wirtschaft steht 2025 vor erheblichen Herausforderungen, mit Prognosen von Stagnation oder einer
leichten Rezession.3 Die im Bundeshaushalt 2025 geplanten Steuereinnahmen von 386,8 Mrd. Euro werden
voraussichtlich nicht erreicht, während die Staatsverschuldung weiter steigt.4 Anstelle neuer Steuern oder
Steuererhöhungen bietet die Rückholung der durch Cum-Ex und Cum-Cum verloren gegangenen Steuergelder eine
Lösung, um die Finanzen zu stärken, ohne die Bürger zu belasten5.
Ein kritisches Hindernis ist die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsunterlagen durch das Vierte
Bürokratieentlastungsgesetz (ab 1. Januar 2026), die von zehn auf acht Jahre reduziert werden. Daher droht die
Vernichtung entscheidender Beweismittel, insbesondere für Cum-Cum-Fälle, die oft Jahre später entdeckt
werden. Die im August 2025 beschlossene Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Banken, Versicherungen und
Wertpapierinstitute auf zehn Jahre ist unzureichend, da sie nicht alle relevanten Finanzinstitute abdeckt und nicht
mit der 15-jährigen Verjährungsfrist für schwere Steuerhinterziehung übereinstimmt6.
Die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU7 beleuchtet zudem die politischen Verquickungen, insbesondere
die Rolle des Bundeskanzlers Olaf Scholz in der Affäre um die M. M. Warburg & CO Bank. Trotz Treffen mit
Bankvertretern und einem plötzlichen Meinungsumschwung der Hamburger Finanzbehörde 2016, der eine
Rückforderung verhinderte, bestreitet die Regierung Einflussnahme. Neue Medienberichte aus 20258 deuten jedoch
auf Falschaussagen des Bundeskanzlers a. D. vor Untersuchungsausschüssen hin9, was das Vertrauen in die
Aufklärung weiter untergräbt. Die Regierungsantwort auf die Große Anfrage weist zwar Vorwürfe der versuchten
Vertuschung zurück, bestätigt aber, dass Rückforderungen gegenüber der Warburg Bank erst ab 2020 nach
gerichtlicher Klärung erfolgten und betont, dass entgegen der Behauptung der Fragesteller keine Verjährung ein-
1 Deutscher Bundestag, Finanzausschuss Ausschussdrucksache 21(7)34 vom 8. August 2025.
2 Finanzwende.de, 28.09.2022, CumEx Ein nicht enden wollender Skandal Finanzwende e. V.; www.finanzwende.de/themen/cumex [zuletzt
abgerufen am 17.09.2025].
3 Kiel Institut für Weltwirtschaft, 12.12.2024, Winterprognose IfW Kiel: Deutsche Wirtschaft dürfte 2025 nur stagnieren; www.ifw-
kiel.de/de/publikationen/aktuelles/winterprognose-ifw-kiel-deutsche-wirtschaft-duerfte-2025-nur-stagnieren/ [zuletzt abgerufen am
17.09.2025].
4 Deutscher Bundestag, Geplante Kreditaufnahme von 81,8 Milliarden Euro stößt auf Kritik, www.bundestag.de/dokumente/
textarchiv/2025/kw28-de-allgemeine-finanzdebatte-1094200 [zuletzt abgerufen am 17.09.2025].
5 Kiel Institut für Weltwirtschaft, 12.12.2024, Winterprognose IfW Kiel: Deutsche Wirtschaft dürfte 2025 nur stagnieren; www.ifw-
kiel.de/de/publikationen/aktuelles/winterprognose-ifw-kiel-deutsche-wirtschaft-duerfte-2025-nur-stagnieren/ [zuletzt abgerufen am
17.09.2025].
6 Tagesschau.de, 08.08.2025, Nach Kabinettsbeschluss – Verfolgung von Cum-Cum-Deals länger möglich?; www.tagesschau.de/wirtschaft/
finanzen/cum-cum-deals-buchungsbelege-frist-100.html [zuletzt abgerufen am 17.09.2025].
7 Deutscher Bundestag, Drucksache 20/14669, Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU –
Rückforderung der zu Unrecht erstatteten Steuern aus Cum-Ex-Geschäften von der M. M. Warburg & CO Bank unter Olaf Scholz und Befassung der
Bundesregierung mit dem Vorgang
8 Focus Online, 20.02.2025, Hinweise für Falschaussage von Olaf Scholz vor Cum-Ex-Untersuchungsausschuss; www.focus.de/
politik/deutschland/neue-dokumente-aufgetaucht-hinweise-auf-falschaussage-von-kanzler-scholz-vor-cum-ex-untersuchungsaus-
schuss_id_260731964.html [zuletzt abgerufen am 17.09.2025].
9 Ebenda.
getreten sei.10 Die Antragssteller sehen in dem ganzen Vorgang jedoch den gezielten Versuch einer Vertuschung
oder zumindest der Verschleppung.
Die AfD-Bundestagsfraktion kritisiert zudem die Untätigkeit der vorherigen Regierungen, insbesondere unter
Bundeskanzler Olaf Scholz, dessen mutmaßliche Verbindungen zur Warburg-Bank und zum Cum-Ex-Skandal
den Verdacht politischer Vertuschung nähren.11 Das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Rechtsstaat, ist aus Sicht
der AfD Bundestagsfraktion, schwer erschüttert, was entschlossenes Handeln erfordert. Neue Entwicklungen,
wie die gescheiterte Rückforderung der Warburg Bank vor dem BFH im August 202512 und Anklagen gegen
eine Finanzbeamtin sowie Bankvorstände, unterstreichen die Dringlichkeit13.
Die Rückholung dieser Gelder ist nicht nur eine Frage der fiskalischen Verantwortung, sondern auch der
Gerechtigkeit und demokratischen Integrität. Ein Scheitern würde das Vertrauen der Bürger weiter untergraben und
Milliarden verlieren, die für kritische Infrastrukturen wie sozialen Wohnungsbau, Schulen oder
Gesundheitsversorgung genutzt werden könnten.
10 Deutscher Bundestag, Drucksache 20/14669, Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU –
Rückforderung der zu Unrecht erstatteten Steuern aus Cum-Ex-Geschäften von der M. M. Warburg & CO Bank unter Olaf Scholz und Befassung der
Bundesregierung mit dem Vorgang, S. 3 ff.
11 AfD-Bundestagsfraktion, Pressemitteilung vom 06.10.2023, Kay Gottschalk: Cum-Ex-Untersuchungsausschuss oder Rücktritt von Olaf
Scholz, https://afdbundestag.de/kay-gottschalk-cum-ex-untersuchungsausschuss-oder-ruecktritt-von-olaf-scholz/ [zuletzt abgerufen am
17.09.2025].
12 Legal Tribune Online, 14.08.2025, BFH weist Nichtzulassungsbeschwerde zurück Warburg Bank erhält 155 Millionen Euro nicht zurück;
www.lto.de/recht/nachrichten/n/viiib1724-bfh-warburg-cum-ex-steuer-rueckzahlung [zuletzt abgerufen am 17.09.2025].
13 Handelsblatt, 15.07.2025, Cum-Ex-Skandal Finanzbeamtin und drei Warburg-Banker angeklagt; www.handelsblatt.com/finanzen/
bankenversicherungen/cum-ex/cum-ex-skandal-finanzbeamtin-und-drei-warburg-banker-angeklagt/100141736.html [zuletzt abgerufen am
17.09.2025].
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