Durchsuchung von E-Mail-Konten im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Antwort zu Drs. 21/4888)
Text
Durchsuchung von E-Mail-Konten im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Antwort zu Drs. 21/4888)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5560
21. Wahlperiode 22.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kellner, Dr. Konstantin
von Notz, Dr. Alaa Alhamwi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4888 –
Durchsuchung von E-Mail-Konten im Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 12. März wurde bekannt, dass im Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWE) die E-Mail-Konten mehrerer Beamtinnen und Beamten im
Auftrag der Hausleitung durchsucht wurden (vgl. www.spiegel.de/politik/deut
schland/leaks-katherina-reiches-wirtschaftsministerium-liess-e-mail-konten-vo
n-beamten-durchsuchen-a-e221216c-7850-4e53-b392-6cfe4263b455 ). Ziel
dieser bisher scheinbar einmaligen Maßnahme soll die Suche nach Personen
sein, welche zwei Gesetzentwürfe (Netzpaket und EEG (Erneuerbare-
Energien-Gesetz)-Novelle) an Dritte weitergeben haben. Das Vertrauen in
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien durch die Hausleitung ist
ein hohes Gut, gleichzeitig sind vom Gesetzgeber aus gutem Grund hohe
Hürden für einen solchen Eingriff in die Kommunikationsmittel von
Mitarbeitenden gelegt. Sollte sich diese Maßnahme bestätigen, wirft dies viele Fragen zur
Arbeitskultur, zum Vertrauen und zum Misstrauen zwischen Leitungsebene
und der Belegschaft des ganzen BMWE auf.
1. Wie viele E-Mail-Konten hat die Hausleitung des BMWE insgesamt
durch wen durchsuchen lassen, und an welchen Tagen fanden diese
Maßnahmen statt (bitte nach Datum und Anzahl aufschlüsseln)?
Die Maßnahme fand vom 28. bis 29. Januar 2026 statt. Betroffen waren
36 E-Mail-Konten.
2. Bei wie vielen Personen wurden insgesamt die E-Mail-Konten
durchsucht, und wie viel Prozent der Gesamtbelegschaft waren von den
Maßnahmen betroffen?
Betroffen waren die E-Mail-Konten von 27 Mitarbeitenden. Dies entspricht gut
1 Prozent der Gesamtbelegschaft.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 22. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. In welcher Weise wurden die E-Mail-Konten durchsucht?
12. Wurden bei den Durchsuchungen ausschließlich Metadaten und
Versandprotokolle ausgewertet oder auch Inhalte von E-Mails gelesen?
Die Fragen 3 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Die Maßnahme beschränkte sich auf die Auswertung von Protokolldaten, d. h.
Metadaten wie Absender, Empfänger, Betreff, Datum und Uhrzeit. Inhalte von
E-Mails wurden nicht eingesehen. Die Analyse erfolgte mittels vordefinierter
Schlagwortfilter.
4. Zu welchem Zeitpunkt wurden die Betroffenen über die Maßnahme
informiert?
Die Betroffenen wurden am 5. Februar 2026 über die Maßnahme in Kenntnis
gesetzt.
5. Waren Mitglieder des Personalrats bei den Durchsuchungen zugegen,
und wenn nein, warum nicht?
Bei der Maßnahme handelte es sich um die Auswertung von Protokolldaten.
Sie stellte keine „Durchsuchung“ dar, bei der Personen „zugegen“ sein
konnten. Dies ist nach den Vorgaben der einschlägigen Dienstvereinbarung in einem
solchen Fall auch nicht vorgesehen. Im Übrigen wurde der Personalrat über die
Durchführung der Maßnahme informiert.
6. Zu welchem Zeitpunkt wurde der Datenschutzbeauftragte des Hauses
über die Maßnahmen informiert?
Die Datenschutzbeauftragte wurde über die Durchführung der Maßnahme im
Nachgang informiert.
7. Welche Möglichkeit haben Beschäftigte, Beschwerde gegen die
Durchsuchung einzulegen, und wie viele Beschäftigte haben von dieser
Möglichkeit Gebrauch gemacht?
Den Beschäftigten stehen die regelmäßigen Rechtsbehelfe des Beamten- bzw.
des Arbeitsrechts zur Verfügung. Entsprechende Rechtsbehelfe wurden nicht
eingelegt. Daneben haben die Beschäftigten die Möglichkeit, sich an die
Datenschutzbeauftragte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
(BMWE) zu wenden. Die Betroffenen wurden auf ihre Rechte nach der
DSGVO bei der Mitteilung der Maßnahme hingewiesen. Die Beratung der
Datenschutzbeauftragten unterliegt nach Artikel 38 DSGVO der Vertraulichkeit
(Verschwiegenheitspflicht).
8. Gab es konkrete Hinweise oder Verdachtsmomente, dass die Personen,
deren E-Mail-Konten durchsucht worden sind, an den Weitergaben der
Entwürfe zur EEG-Novelle und zum Netzpaket beteiligt gewesen sein
könnten oder auf andere Weise gegen Vertraulichkeitsvorschriften
verstoßen haben könnten, wenn ja, welche (bitte im Einzelnen angeben),
und wenn nein, auf welcher Grundlage wurden die entsprechenden
Maßnahmen eingeleitet?
Zu diesen beiden Entwürfen hat keine Maßnahme stattgefunden.
9. Hat die Hausleitung im Vorfeld oder im Anschluss an die Maßnahmen
Strafanzeige gegen Beschäftigte gestellt?
Nein.
10. Gab ober gibt es darüber hinaus weitere Durchsuchungen von E-Mail-
Konten im Zusammenhang mit anderen Vorgängen außer den in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten Gesetzentwürfen, und wenn ja,
welche (bitte auflisten)?
Die Maßnahme erfolgte wegen des Verdachtes von Dienstpflichtverletzungen,
konkret der Herausgabe personenbezogener Daten bzw. Geschäftsgeheimnisse
Dritter im Rahmen einer Reise der Bundesministerin.
11. Gingen den Durchsuchungen mildere Methoden voraus, um mögliche
Verstöße gegen die Vertraulichkeit aufzuklären, wenn ja, welche, und
wenn nein, warum nicht?
Die Mitarbeitenden wurden im Vorfeld der Maßnahmen um Abgabe einer
dienstlichen Erklärung ersucht. Die Erklärungen dienten der zügigen
Sachverhaltsaufklärung sowie insbesondere auch der Entlastung der Mitarbeitenden.
13. Geschah die Durchsuchung auf Anweisung von Bundesministerin
Katherina Reiche, oder hatte sie vorab Kenntnis davon, und wann war
die Bundesministerin mit dieser Maßnahme befasst?
14. Falls die Bundesministerin die Durchsuchung nicht angewiesen hat, gab
es eine klare Dienstanweisung einer anderen Person hierzu, und wenn ja,
wann, und von wem?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Nach vorangehenden Beratungen im Kreis der Hausleitung erfolgte die
Maßnahme auf Anweisung der Staatssekretäre.
15. Welche Einschätzung des Personalrates gab es zu der angeordneten
Maßnahme?
Über Einschätzungen des Personalrats gibt das BMWE keine Stellungnahme
ab.
16. Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form wurden die Betroffenen
über die Durchsuchung ihrer dienstlichen E-Mail-Konten informiert, und
hatten sie Gelegenheit zur Stellungnahme?
Die Betroffenen wurden per E-Mail im Anschluss an die Maßnahme über diese
informiert. Hierin wurde den Betroffenen auch eine E-Mail-Adresse zur
Kontaktaufnahme genannt.
17. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um den Schutz
personenbezogener Daten, die nicht im Zusammenhang mit den Leaks standen, zu
gewährleisten und eine Einsichtnahme in rein private Kommunikation
(soweit dienstlich geduldet) zu vermeiden?
Der Schutz personenbezogener Daten wurde dadurch gewährleistet, dass sich
die Maßnahme auf einen klar definierten Personenkreis beschränkte, der
betroffene Umfang durch definierte Schlagwörter und einen definierten Zeitraum
beschränkt wurde, nur ausgehende E-Mails betraf und sich die Maßnahme
inhaltlich nur auf die Prüfung von Metadaten bezog. Es gab zu keinem Zeitpunkt
Einsichtnahme in die Inhalte der Kommunikation.
18. Dürfen dienstliche E-Mail-Konten im BMWE auch privat genutzt
werden, oder ist dies jedenfalls geduldet?
Die private Nutzung von E-Mail-Konten ist in einer Dienstvereinbarung
geregelt. Sie ist grundsätzlich unzulässig, es sei denn, die Beschäftigten willigen
vorher in die Protokollierung und Auswertung der Verbindungsdaten sowie in
E-Mail-Filtermaßnahmen durch Einwilligungserklärung ein.
19. Das Bundesarbeitsgericht betont bei Überwachungsmaßnahmen den
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – ist dieser nach Ansicht der
Bundesregierung im aktuellen Fall gegeben, obwohl das Veröffentlichen eines
vertraulichen Gesetzentwurfs nach Ansicht der Fragestellenden keine
Gefahr für Leib, Leben, Staatswohl oder operative Sicherheitsbelange
darstellen dürfte?
Die Maßnahme erfolgte nicht wegen einer Veröffentlichung eines
Gesetzentwurfs.
20. Gibt es noch andere Fälle von durchsuchten E-Mail-Konten in der
aktuellen Bundesregierung und ihren Häusern (bitte jeweils inklusive
Angaben zu Ministerium, Datum, Anlass und Umfang der Untersuchung
auflisten)?
Mit Blick auf die in dieser Kleinen Anfrage aufgeworfenen Sachverhalte hat es
keine weiteren sogenannten Durchsuchungen von E-Mail-Konten innerhalb der
Bundesregierung gegeben.
21. Nimmt die Bundesregierung die derzeitige Diskussion zum Anlass, um
in dieser Wahlperiode noch einen Vorschlag für einen Gesetzentwurf
zum Beschäftigtendatenschutz vorzulegen?
Im Sofortprogramm aus Mai 2025 hat die Bundesregierung verabredet,
kurzfristig einen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz vorzulegen. Damit
wird zugleich die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt,
angesichts steigender Herausforderungen der Digitalisierung und der Künstlichen
Intelligenz in der Arbeitswelt faire Regelungen für den Umgang mit Daten im
Betrieb zu schaffen. Für das Vorhaben besteht eine gemeinsame Federführung
des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales (BMAS). Derzeit laufen die regierungsinternen Vorarbeiten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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