Düngeverordnung reformieren - Bedarfsgerechte Düngung nach guter fachlicher Praxis wieder ermöglichen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2547)
Text
Düngeverordnung reformieren - Bedarfsgerechte Düngung nach guter fachlicher Praxis wieder ermöglichen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2547)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2826
21. Wahlperiode 14.11.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2547 –
Düngeverordnung reformieren – Bedarfsgerechte Düngung nach guter fachlicher
Praxis wieder ermöglichen
A. Problem
Nach Auffassung der Antragsteller werden den landwirtschaftlichen Betrieben in
Deutschland durch die seit 2017 geltende Düngeverordnung unverhältnismäßige
Belastungen auferlegt. Die dort festgeschriebenen Vorgaben zu
Dokumentationspflichten oder Lagerkapazitäten und Einarbeitungstechniken sowie pauschale
Mengenbegrenzungen seien wenig praxistauglich und erzeugten einen großen
bürokratischen Aufwand, der zu keinem nachweisbaren ökologischen Nutzen führe.
Außerdem wird angeführt, dass das unzureichende Nitratmessnetz nur punktuelle
Daten liefere. Diese Daten dienten als Grundlage für die Ausweisung von „Roten
Gebieten“, in denen Einschränkungen für alle Betriebe unabhängig von ihrem
tatsächlichen Nitrateintrag verhängt würden.
Mit dem vorliegenden Antrag soll die Bundesregierung u. a. aufgefordert werden,
alle seit 2017 bestehenden Düngeauflagen fachlich zu überprüfen und
gegebenenfalls alle überflüssigen oder praxisfernen Auflagen abzuschaffen. Außerdem soll
die Bundesregierung die „Roten Gebiete“ nur noch auf Grundlage valider
Messdaten ausweisen können sowie die Stickstoffobergrenzen für organische Dünger
prüfen und praxisgerecht anpassen oder lockern.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/2547 abzulehnen.
Berlin, den 12. November 2025
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Hermann Färber
Vorsitzender
Benedikt Büdenbender
Berichterstatter
Bernd Schattner
Berichterstatter
Dr. Franziska Kersten
Berichterstatterin
Karl Bär
Berichterstatter
Ina Latendorf
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Benedikt Büdenbender, Bernd Schattner, Dr. Franziska
Kersten, Karl Bär und Ina Latendorf
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 37. Sitzung am 6. November 2025 den Antrag der Fraktion der AfD auf
Drucksache 21/2547 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur
federführenden Beratung und dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur
Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Fraktion der AfD beantragt festzustellen, dass die Düngeverordnung in ihrer geltenden Fassung einen
unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand für landwirtschaftliche Betriebe darstelle, ohne einen nachweisbaren
Nutzen für die Umwelt zu erbringen. Daher sei eine Reform der Düngeverordnung dringend nötig, um neben
Bürokratieabbau die Eigenständigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu stärken
und einen effektiven sowie praxisgerechten Gewässerschutz zu ermöglichen.
Mit dem Antrag soll die Bundesregierung zudem insbesondere aufgefordert werden, alle seit dem ersten
Inkrafttreten der Düngeverordnung bestehenden Düngeauflagen vollständig und fachlich auf ökologischen Nutzen und
Verursachergerechtigkeit zu überprüfen und mögliche überflüssige oder praxisferne Auflagen abzuschaffen.
Darüber hinaus sollen bestehende Sperrfristen, Vorgaben zu Lagerkapazitäten und Einarbeitungstechniken überprüft
und angepasst werden sowie die Ausweisung von „Roten Gebieten“ ausschließlich auf Grundlage valider
Nitratmessungen erfolgen können.
III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat in seiner 17. Sitzung am
12. November 2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die
Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache
21/2547 empfohlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
1. Beratungsverlauf
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache
21/2547 in seiner 10. Sitzung am 12. November 2025 abschließend beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU merkte an, dass im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ambitionierte
Ziele bei Bürokratieabbau und Deregulierten im Bereich der Landwirtschaft festgelegt seien. Einige davon, wie
die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung, habe die Bundesregierung bereits umgesetzt. Da es mehrere
Urteile des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich des Düngerechts gebe, müsse die Düngeverordnung
gegebenenfalls angepasst werden. Das könne allerdings erst geschehen, wenn die schriftliche Urteilsbegründung
vorliegen werde.
Die Fraktion der AfD führte aus, dass pauschale „Rote Gebiete“, starre Sperrfristen und überzogene
Dokumentationspflichten müssten gestrichen und die Düngeverordnung grundlegend reformiert werden. Das
Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil bestätigt, dass die aktuell geltende Düngeverordnung rechtlich angreifbar
und fachlich unzureichend sei. Auflagen sollten in Zukunft nur auf Basis ausreichender und korrekter Messdaten
sowie nur dort, wo sie wirklich nötig seien, erteilt werden dürfen.
Die Fraktion der SPD wandte ein, die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zur Düngeverordnung forderten
zum einen ein Nationales Aktionsprogramm Nitrat und bemängelten zum anderen die unzureichende
Ermächtigungsgrundlage. Die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung führe nicht zwangsläufig dazu, dass keine
„Roten Gebiete“ ausgewiesen werden dürften. Für das Messstellennetz seien zudem die Länder zuständig. Zudem
müsse berücksichtigt werden, dass Sperrfristen, Lagerkapazitäten und Stickstoff-Obergrenzen bereits Inhalt eines
Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission gewesen seien.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest, es gleiche der Quadratur des Kreises, wenn man das
Grundwasser sauber halten und das Trinkwasser schützen und gleichzeitig die Landwirte von jeglicher Bürokratie
befreien und die Düngung nicht einschränken wolle. Ein effizienter Umweltschutz benötige eine umfangreiche
Datenerfassung, um Auflagen nur dort zu erteilen, wo sie nötig seien.
Die Fraktion Die Linke wies darauf hin, dass die im Antrag gestellten Forderungen den Gewässerschutz weiter
erschwerten. Stadtwerke hätten heute schon erhebliche Probleme bei der Trinkwasseraufbereitung. Die
Verursachergerechtigkeit im Düngemittelrecht dürfe nicht entfallen. Zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen
gehöre die konsequente Durchsetzung des Gewässerschutzes.
Die Bundesregierung erklärte, derzeit würden die schriftlichen Urteilsbegründungen des
Bundesverwaltungsgerichts abgewartet, um die entsprechenden Anpassungen der Düngeverordnung vornehmen zu können. Die
Bundesregierung könne sich aber nicht über die Vorgaben der Richtlinie 91/676/EWG (Nitratrichtlinie) hinwegsetzen.
Im Düngerecht gebe es komplexe Zusammenhänge sowie Gesetze und Verordnungen, die sich überlagerten. Ziel
der Bundesregierung sei, gemeinsam mit den Ländern eine praxistaugliche Lösung zu finden.
2. Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/2547 abzulehnen.
Berlin, den 12. November 2025
Benedikt Büdenbender
Berichterstatter
Bernd Schattner
Berichterstatter
Dr. Franziska Kersten
Berichterstatterin
Karl Bär
Berichterstatter
Ina Latendorf
Berichterstatterin
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ISSN 0722-8333]
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