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Düngeverordnung reformieren - Bedarfsgerechte Düngung nach guter fachlicher Praxis wieder ermöglichen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2547)

dip / drucksache 14.11.2025 · WP 21 · 21/2826 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Düngeverordnung reformieren - Bedarfsgerechte Düngung nach guter fachlicher Praxis wieder ermöglichen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2547) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2826 21. Wahlperiode 14.11.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2547 – Düngeverordnung reformieren – Bedarfsgerechte Düngung nach guter fachlicher Praxis wieder ermöglichen A. Problem Nach Auffassung der Antragsteller werden den landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland durch die seit 2017 geltende Düngeverordnung unverhältnismäßige Belastungen auferlegt. Die dort festgeschriebenen Vorgaben zu Dokumentationspflichten oder Lagerkapazitäten und Einarbeitungstechniken sowie pauschale Mengenbegrenzungen seien wenig praxistauglich und erzeugten einen großen bürokratischen Aufwand, der zu keinem nachweisbaren ökologischen Nutzen führe. Außerdem wird angeführt, dass das unzureichende Nitratmessnetz nur punktuelle Daten liefere. Diese Daten dienten als Grundlage für die Ausweisung von „Roten Gebieten“, in denen Einschränkungen für alle Betriebe unabhängig von ihrem tatsächlichen Nitrateintrag verhängt würden. Mit dem vorliegenden Antrag soll die Bundesregierung u. a. aufgefordert werden, alle seit 2017 bestehenden Düngeauflagen fachlich zu überprüfen und gegebenenfalls alle überflüssigen oder praxisfernen Auflagen abzuschaffen. Außerdem soll die Bundesregierung die „Roten Gebiete“ nur noch auf Grundlage valider Messdaten ausweisen können sowie die Stickstoffobergrenzen für organische Dünger prüfen und praxisgerecht anpassen oder lockern. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/2547 abzulehnen. Berlin, den 12. November 2025 Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Hermann Färber Vorsitzender Benedikt Büdenbender Berichterstatter Bernd Schattner Berichterstatter Dr. Franziska Kersten Berichterstatterin Karl Bär Berichterstatter Ina Latendorf Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Benedikt Büdenbender, Bernd Schattner, Dr. Franziska Kersten, Karl Bär und Ina Latendorf I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 37. Sitzung am 6. November 2025 den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/2547 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur federführenden Beratung und dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Fraktion der AfD beantragt festzustellen, dass die Düngeverordnung in ihrer geltenden Fassung einen unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand für landwirtschaftliche Betriebe darstelle, ohne einen nachweisbaren Nutzen für die Umwelt zu erbringen. Daher sei eine Reform der Düngeverordnung dringend nötig, um neben Bürokratieabbau die Eigenständigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu stärken und einen effektiven sowie praxisgerechten Gewässerschutz zu ermöglichen. Mit dem Antrag soll die Bundesregierung zudem insbesondere aufgefordert werden, alle seit dem ersten Inkrafttreten der Düngeverordnung bestehenden Düngeauflagen vollständig und fachlich auf ökologischen Nutzen und Verursachergerechtigkeit zu überprüfen und mögliche überflüssige oder praxisferne Auflagen abzuschaffen. Darüber hinaus sollen bestehende Sperrfristen, Vorgaben zu Lagerkapazitäten und Einarbeitungstechniken überprüft und angepasst werden sowie die Ausweisung von „Roten Gebieten“ ausschließlich auf Grundlage valider Nitratmessungen erfolgen können. III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat in seiner 17. Sitzung am 12. November 2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/2547 empfohlen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss 1. Beratungsverlauf Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/2547 in seiner 10. Sitzung am 12. November 2025 abschließend beraten. Die Fraktion der CDU/CSU merkte an, dass im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ambitionierte Ziele bei Bürokratieabbau und Deregulierten im Bereich der Landwirtschaft festgelegt seien. Einige davon, wie die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung, habe die Bundesregierung bereits umgesetzt. Da es mehrere Urteile des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich des Düngerechts gebe, müsse die Düngeverordnung gegebenenfalls angepasst werden. Das könne allerdings erst geschehen, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen werde. Die Fraktion der AfD führte aus, dass pauschale „Rote Gebiete“, starre Sperrfristen und überzogene Dokumentationspflichten müssten gestrichen und die Düngeverordnung grundlegend reformiert werden. Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil bestätigt, dass die aktuell geltende Düngeverordnung rechtlich angreifbar und fachlich unzureichend sei. Auflagen sollten in Zukunft nur auf Basis ausreichender und korrekter Messdaten sowie nur dort, wo sie wirklich nötig seien, erteilt werden dürfen. Die Fraktion der SPD wandte ein, die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zur Düngeverordnung forderten zum einen ein Nationales Aktionsprogramm Nitrat und bemängelten zum anderen die unzureichende Ermächtigungsgrundlage. Die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung führe nicht zwangsläufig dazu, dass keine „Roten Gebiete“ ausgewiesen werden dürften. Für das Messstellennetz seien zudem die Länder zuständig. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass Sperrfristen, Lagerkapazitäten und Stickstoff-Obergrenzen bereits Inhalt eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission gewesen seien. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest, es gleiche der Quadratur des Kreises, wenn man das Grundwasser sauber halten und das Trinkwasser schützen und gleichzeitig die Landwirte von jeglicher Bürokratie befreien und die Düngung nicht einschränken wolle. Ein effizienter Umweltschutz benötige eine umfangreiche Datenerfassung, um Auflagen nur dort zu erteilen, wo sie nötig seien. Die Fraktion Die Linke wies darauf hin, dass die im Antrag gestellten Forderungen den Gewässerschutz weiter erschwerten. Stadtwerke hätten heute schon erhebliche Probleme bei der Trinkwasseraufbereitung. Die Verursachergerechtigkeit im Düngemittelrecht dürfe nicht entfallen. Zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen gehöre die konsequente Durchsetzung des Gewässerschutzes. Die Bundesregierung erklärte, derzeit würden die schriftlichen Urteilsbegründungen des Bundesverwaltungsgerichts abgewartet, um die entsprechenden Anpassungen der Düngeverordnung vornehmen zu können. Die Bundesregierung könne sich aber nicht über die Vorgaben der Richtlinie 91/676/EWG (Nitratrichtlinie) hinwegsetzen. Im Düngerecht gebe es komplexe Zusammenhänge sowie Gesetze und Verordnungen, die sich überlagerten. Ziel der Bundesregierung sei, gemeinsam mit den Ländern eine praxistaugliche Lösung zu finden. 2. Abstimmungsergebnis Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/2547 abzulehnen. Berlin, den 12. November 2025 Benedikt Büdenbender Berichterstatter Bernd Schattner Berichterstatter Dr. Franziska Kersten Berichterstatterin Karl Bär Berichterstatter Ina Latendorf Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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