Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1890)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1890)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2303
21. Wahlperiode 20.10.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 21/1890 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des
Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes
A. Problem
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll vor allem das Agrarstatistikgesetz an
geändertes EU-Recht angepasst werden. Die unionsrechtlichen Festlegungen der
Datenlieferverpflichtungen der Mitgliedstaaten für die Agrarstrukturerhebung
2026 sehen zum einen eine ausgeweitete Berichtspflicht für unter anderem die
Bereiche Stallhaltungsverfahren, Düngemittel und Rebanlagen vor. Zum anderen
sind Erhebungen in Bereichen wie Bodenbearbeitung oder Ausstattung mit
Maschinen und Einrichtungen für 2026 abgeschafft worden. Neu eingeführt durch
EU-rechtliche Vorgaben wurde die Verpflichtung, die Bodennutzung der
landwirtschaftlichen Betriebe und Tierzahlen in der Rinderhaltung gesondert nach
ökologischer Wirtschaftsweise auszuweisen.
Am Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz erfordern vorangegangene
Änderungen redaktionelle Anpassungen.
B. Lösung
Anpassung des Agrarstatistikgesetzes an geändertes EU-Recht sowie Umsetzung
notwendiger redaktioneller Änderungen im Agrarorganisationen-und-
Lieferketten-Gesetzes.
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Wurden nicht erörtert.
E. Weitere Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1890 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 15. Oktober 2025
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Hermann Färber
Vorsitzender
Benedikt Büdenbender
Berichterstatter
Christian Reck
Berichterstatter
Dr. Franziska Kersten
Berichterstatterin
Dr. Ophelia Nick
Berichterstatterin
Marcel Bauer
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Benedikt Büdenbender, Christian Reck, Dr. Franziska
Kersten, Dr. Ophelia Nick und Marcel Bauer
A. Allgemeiner Teil
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 31. Sitzung am 9. Oktober 2025 den Gesetzentwurf der Bundesregierung
auf Drucksache 21/1890 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur
Beratung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht im Wesentlichen eine Anpassung des Agrarstatistikgesetzes an
geänderte EU-rechtliche Vorgaben für die Agrarstrukturerhebung 2026 vor. Weitere Änderungen am
Agrarstatistikgesetz wie die Anpassung der Nutzungsmöglichkeiten des Betriebsregisters, die Definition der Waldfläche als
Hilfsmerkmal, die Möglichkeit, Informationen aus den Weinbaukarteien zur Registerpflege zu nutzen, und die
Erfassung der Geokoordinate im Rahmen der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung sollen die Erfassung
qualitativ hochwertiger Daten ermöglichen und gleichzeitig landwirtschaftliche Betriebe von der direkten
Befragung zur Nutzung ihrer Flächen entlasten. Mit der Änderung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes
erfolgen notwendige redaktionelle Anpassungen.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Ausschuss
1. Abschließende Beratung
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf
Drucksache 21/1890 in seiner 8. Sitzung am 15. Oktober 2025 abschließend beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU legte dar, dass die Novellierung des Agrarstatistikgesetzes im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD festgelegt worden sei, um landwirtschaftliche Betriebe zu entlasten. Mit dem
vorliegenden Gesetzentwurf sei dies gut gelungen. Die Fraktion halte es für richtig und wichtig, landwirtschaftliche
Betriebe durch die Umstellung der stichprobenartigen Befragung auf sekundärstatistische Erhebungen zu
entlasten. Dadurch könne Vertrauen in die Modernisierung der Agrarstatistik geschaffen werden. Zudem würden durch
die vorgeschlagenen Regelungen Verwaltungsprozesse vereinfacht und Bürokratiekosten reduziert. Die Fraktion
der CDU/CSU werbe daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Die Fraktion der AfD merkte an, dass der Gesetzentwurf einige positive Ansätze biete. Die versprochene
Entlastung von rund 80.000 landwirtschaftlichen Betrieben durch Bürokratieabbau sowie die die Nutzung
vorhandener Verwaltungsdaten sehe sie als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Dennoch bleibe der Gesetzentwurf
weit hinter den Erwartungen zurück. Die angekündigte Entlastung von 800.000 Euro pro Jahr entspreche auf
80.000 Betriebe heruntergebrochen nur 10 Euro pro Betrieb, was ein eher symbolischer Betrag sei. Die deutsche
Landwirtschaft stehe unter einem immensen wirtschaftlichen Druck und benötige Maßnahmen, die spürbarere
Entlastungen nach sich ziehen müssten. Die Fraktion der AfD stimme dem Gesetzentwurf zu, da er zumindest in
die richtige Richtung zeige.
Die Fraktion der SPD erklärte, dass die neue Konzeption der Bodennutzungserhebung ein echter Gewinn sei.
Die bisherige stichprobenartige Erhebung bei maximal 80.000 Einheiten werde auf die Nutzung von vorhandenen
Verwaltungsdaten umgestellt, das bedeute eine Entlastung dieser 80.000 Betriebe. Durch die geplante
Vollerhebung werde eine deutlich verbesserte Datenqualität für Politik, Wissenschaft und Gesellschaft erreicht. Die
Entlastung für die Betriebe belaufe sich auf rund 800.000 Euro jährlich und sei damit ein echter Gewinn für alle
Beteiligten. Einem Gesetzentwurf, der Bürokratieabbau und Effektivitätssteigerung gleichzeitig ermöglich, müsse
zugestimmt werden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte, dass ein Gesetzentwurf zur Änderung des
Agrarstatistikgesetztes vorgelegt worden sei. Die Änderung sei schon in der letzten Legislaturperiode geplant gewesen, habe
aber durch deren vorzeitiges Ende nicht mehr verabschiedet werden können. Die Fraktion erhoffe sich noch
weitere Entlastungen bei der Datenerhebung, z. B. durch Künstliche Intelligenz, Fernerkundung oder die Abschaffung
von Doppelerfassungen.
Die Fraktion Die Linke bezweifelte, dass der vorliegende Gesetzentwurf eine Qualitätssteigerung der erfassten
Daten ermöglichen könnte, da Betriebe nicht mehr direkt befragt würden und die Erfassung von Geokoordinaten
fehleranfällig sei. In der Folge würden Korrekturen nötig. Ein weiterer Kritikpunkt sei, dass Waldflächen nur
noch als freiwilliges Hilfsmerkmal definiert seien. Wenn die Größe der Waldflächen bei der Holzeinschlag-
Statistik nicht mehr verpflichtend angegeben werden müsse, gebe es kein repräsentatives Bild der Wirklichkeit mehr.
Falls sich im Rahmen eines geänderten Agrarstatistikgesetzes keine Möglichkeit ergebe, diesen Fehler zu
beheben, sei Sicht der Fraktion Die Linke eine erneute Anpassung nötig.
Die Bundesregierung legte dar, dass der vorliegende Gesetzentwurf am 26. September 2025 im Plenum des
Bundesrates behandelt worden sei. Es hätten mehrere Änderungsanträge aus dem Ausschuss für Agrarpolitik und
Verbraucherschutz sowie dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Bundesrates
vorgelegen, von denen keiner vom Plenum angenommen worden sei. Das Gesetz solle Ende 2025 verkündet werden
und Anfang 2026 in Kraft treten. Die Bundesregierung empfehle die Zustimmung zum Gesetzentwurf. Es handle
sich in erster Linie um die Umsetzung von EU-Recht, zudem würden landwirtschaftliche Betriebe durch die
Umstellung auf Verwaltungsdaten von Mitteilungspflichten entlastet.
2. Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1890 in
unveränderter Fassung anzunehmen.
Berlin, den 15. Oktober 2025
Benedikt Büdenbender
Berichterstatter
Christian Reck
Berichterstatter
Dr. Franziska Kersten
Berichterstatterin
Dr. Ophelia Nick
Berichterstatterin
Marcel Bauer
Berichterstatter
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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