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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1890)

dip / drucksache 20.10.2025 · WP 21 · 21/2303 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1890) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2303 21. Wahlperiode 20.10.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 21/1890 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes A. Problem Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll vor allem das Agrarstatistikgesetz an geändertes EU-Recht angepasst werden. Die unionsrechtlichen Festlegungen der Datenlieferverpflichtungen der Mitgliedstaaten für die Agrarstrukturerhebung 2026 sehen zum einen eine ausgeweitete Berichtspflicht für unter anderem die Bereiche Stallhaltungsverfahren, Düngemittel und Rebanlagen vor. Zum anderen sind Erhebungen in Bereichen wie Bodenbearbeitung oder Ausstattung mit Maschinen und Einrichtungen für 2026 abgeschafft worden. Neu eingeführt durch EU-rechtliche Vorgaben wurde die Verpflichtung, die Bodennutzung der landwirtschaftlichen Betriebe und Tierzahlen in der Rinderhaltung gesondert nach ökologischer Wirtschaftsweise auszuweisen. Am Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz erfordern vorangegangene Änderungen redaktionelle Anpassungen. B. Lösung Anpassung des Agrarstatistikgesetzes an geändertes EU-Recht sowie Umsetzung notwendiger redaktioneller Änderungen im Agrarorganisationen-und- Lieferketten-Gesetzes. Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Wurden nicht erörtert. E. Weitere Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1890 unverändert anzunehmen. Berlin, den 15. Oktober 2025 Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Hermann Färber Vorsitzender Benedikt Büdenbender Berichterstatter Christian Reck Berichterstatter Dr. Franziska Kersten Berichterstatterin Dr. Ophelia Nick Berichterstatterin Marcel Bauer Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Benedikt Büdenbender, Christian Reck, Dr. Franziska Kersten, Dr. Ophelia Nick und Marcel Bauer A. Allgemeiner Teil I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 31. Sitzung am 9. Oktober 2025 den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 21/1890 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur Beratung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht im Wesentlichen eine Anpassung des Agrarstatistikgesetzes an geänderte EU-rechtliche Vorgaben für die Agrarstrukturerhebung 2026 vor. Weitere Änderungen am Agrarstatistikgesetz wie die Anpassung der Nutzungsmöglichkeiten des Betriebsregisters, die Definition der Waldfläche als Hilfsmerkmal, die Möglichkeit, Informationen aus den Weinbaukarteien zur Registerpflege zu nutzen, und die Erfassung der Geokoordinate im Rahmen der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung sollen die Erfassung qualitativ hochwertiger Daten ermöglichen und gleichzeitig landwirtschaftliche Betriebe von der direkten Befragung zur Nutzung ihrer Flächen entlasten. Mit der Änderung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes erfolgen notwendige redaktionelle Anpassungen. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Ausschuss 1. Abschließende Beratung Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 21/1890 in seiner 8. Sitzung am 15. Oktober 2025 abschließend beraten. Die Fraktion der CDU/CSU legte dar, dass die Novellierung des Agrarstatistikgesetzes im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgelegt worden sei, um landwirtschaftliche Betriebe zu entlasten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sei dies gut gelungen. Die Fraktion halte es für richtig und wichtig, landwirtschaftliche Betriebe durch die Umstellung der stichprobenartigen Befragung auf sekundärstatistische Erhebungen zu entlasten. Dadurch könne Vertrauen in die Modernisierung der Agrarstatistik geschaffen werden. Zudem würden durch die vorgeschlagenen Regelungen Verwaltungsprozesse vereinfacht und Bürokratiekosten reduziert. Die Fraktion der CDU/CSU werbe daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Die Fraktion der AfD merkte an, dass der Gesetzentwurf einige positive Ansätze biete. Die versprochene Entlastung von rund 80.000 landwirtschaftlichen Betrieben durch Bürokratieabbau sowie die die Nutzung vorhandener Verwaltungsdaten sehe sie als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Dennoch bleibe der Gesetzentwurf weit hinter den Erwartungen zurück. Die angekündigte Entlastung von 800.000 Euro pro Jahr entspreche auf 80.000 Betriebe heruntergebrochen nur 10 Euro pro Betrieb, was ein eher symbolischer Betrag sei. Die deutsche Landwirtschaft stehe unter einem immensen wirtschaftlichen Druck und benötige Maßnahmen, die spürbarere Entlastungen nach sich ziehen müssten. Die Fraktion der AfD stimme dem Gesetzentwurf zu, da er zumindest in die richtige Richtung zeige. Die Fraktion der SPD erklärte, dass die neue Konzeption der Bodennutzungserhebung ein echter Gewinn sei. Die bisherige stichprobenartige Erhebung bei maximal 80.000 Einheiten werde auf die Nutzung von vorhandenen Verwaltungsdaten umgestellt, das bedeute eine Entlastung dieser 80.000 Betriebe. Durch die geplante Vollerhebung werde eine deutlich verbesserte Datenqualität für Politik, Wissenschaft und Gesellschaft erreicht. Die Entlastung für die Betriebe belaufe sich auf rund 800.000 Euro jährlich und sei damit ein echter Gewinn für alle Beteiligten. Einem Gesetzentwurf, der Bürokratieabbau und Effektivitätssteigerung gleichzeitig ermöglich, müsse zugestimmt werden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte, dass ein Gesetzentwurf zur Änderung des Agrarstatistikgesetztes vorgelegt worden sei. Die Änderung sei schon in der letzten Legislaturperiode geplant gewesen, habe aber durch deren vorzeitiges Ende nicht mehr verabschiedet werden können. Die Fraktion erhoffe sich noch weitere Entlastungen bei der Datenerhebung, z. B. durch Künstliche Intelligenz, Fernerkundung oder die Abschaffung von Doppelerfassungen. Die Fraktion Die Linke bezweifelte, dass der vorliegende Gesetzentwurf eine Qualitätssteigerung der erfassten Daten ermöglichen könnte, da Betriebe nicht mehr direkt befragt würden und die Erfassung von Geokoordinaten fehleranfällig sei. In der Folge würden Korrekturen nötig. Ein weiterer Kritikpunkt sei, dass Waldflächen nur noch als freiwilliges Hilfsmerkmal definiert seien. Wenn die Größe der Waldflächen bei der Holzeinschlag- Statistik nicht mehr verpflichtend angegeben werden müsse, gebe es kein repräsentatives Bild der Wirklichkeit mehr. Falls sich im Rahmen eines geänderten Agrarstatistikgesetzes keine Möglichkeit ergebe, diesen Fehler zu beheben, sei Sicht der Fraktion Die Linke eine erneute Anpassung nötig. Die Bundesregierung legte dar, dass der vorliegende Gesetzentwurf am 26. September 2025 im Plenum des Bundesrates behandelt worden sei. Es hätten mehrere Änderungsanträge aus dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz sowie dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Bundesrates vorgelegen, von denen keiner vom Plenum angenommen worden sei. Das Gesetz solle Ende 2025 verkündet werden und Anfang 2026 in Kraft treten. Die Bundesregierung empfehle die Zustimmung zum Gesetzentwurf. Es handle sich in erster Linie um die Umsetzung von EU-Recht, zudem würden landwirtschaftliche Betriebe durch die Umstellung auf Verwaltungsdaten von Mitteilungspflichten entlastet. 2. Abstimmungsergebnis Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1890 in unveränderter Fassung anzunehmen. Berlin, den 15. Oktober 2025 Benedikt Büdenbender Berichterstatter Christian Reck Berichterstatter Dr. Franziska Kersten Berichterstatterin Dr. Ophelia Nick Berichterstatterin Marcel Bauer Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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