Düngeverordnung reformieren - Bedarfsgerechte Düngung nach guter fachlicher Praxis wieder ermöglichen
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Düngeverordnung reformieren - Bedarfsgerechte Düngung nach guter fachlicher Praxis wieder ermöglichen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2547
21. Wahlperiode 04.11.2025
Antrag
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, Christian
Reck, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos,
Olaf Hilmer, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske,
Stefan Schröder, Dr. Ingo Hahn, Dr. Paul Schmidt, Martina Uhr, Alexander
Arpaschi, Carsten Becker, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, René
Bochmann, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Udo Theodor
Hemmelgarn, Stefan Henze, Nicole Hess, Karsten Hilse, Dr. Malte Kaufmann,
Rocco Kever, Heinrich Koch, Achim Köhler, Edgar Naujok, Andreas Paul,
Manfred Schiller, Thomas Stephan, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der
Fraktion der AfD
Düngeverordnung reformieren – Bedarfsgerechte Düngung nach guter
fachlicher Praxis wieder ermöglichen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die derzeitige Düngeverordnung (DüV) stellt für viele landwirtschaftliche Betriebe
eine unverhältnismäßige Belastung dar. Obwohl sie ursprünglich dem Gewässerschutz
dienen sollte, zeigen Erfahrungen der letzten Jahre, dass die vorgeschriebenen
Dokumentationspflichten, starren Sperrfristen, Vorgaben zu Lagerkapazitäten und
Einarbeitungstechniken sowie pauschale Mengenbegrenzungen zu einem erheblichen
bürokratischen Aufwand führen, ohne dass der ökologische Nutzen nachweisbar erreicht wird
(https://landvolk.net/lpdartikel/viele-detailregeln-hoher-dokumentationsauf-
wand/?utm_source=chatgpt.com; https://moderner-landwirt.de/sinn-oder-unsinn-qua-
litaetsweizen-produktion-im-zeichen-der-duev/).
Die kürzlich erfolgte Abschaffung der Stoffstrombilanz hat verdeutlicht, dass
überflüssige Auflagen abgebaut werden können, doch viele Dokumentations- und
Ausbringungspflichten bestehen weiterhin. Zahlreiche Betriebe benötigen die
Düngeverordnung nicht, da sie eigenverantwortlich, bodenschonend und effizient mit Nährstoffen
umgehen. Pauschale Einschränkungen, wie die Einstufung ganzer Regionen als „Rote
Gebiete“, treffen Betriebe unverhältnismäßig, obwohl sie keine übermäßigen
Nitrateinträge verursachen.
Vor diesem Hintergrund ist die Reform der Düngeverordnung dringend erforderlich,
um Bürokratie abzubauen, die Eigenverantwortung der Landwirte zu stärken, den
Gewässerschutz effektiv und praxisgerecht umzusetzen sowie die Wettbewerbsfähigkeit
der Betriebe und die Lebensmittelproduktion in Deutschland zu sichern.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. mit Beteiligung der berufsständischen Praxis und Verbände alle seit 2017
bestehenden Düngeauflagen einer vollständigen fachlichen, ökologischen und
verursachergerechten Überprüfung zu unterziehen und gegebenenfalls alle
überflüssigen oder praxisfernen Auflagen abzuschaffen;
2. die bestehenden Sperrfristen, Vorgaben zu Lagerkapazitäten und
Einarbeitungstechniken auf ihre fachliche und ökologische Sinnhaftigkeit zu überprüfen und
praxisgerecht anzupassen;
3. sogenannte „Rote Gebiete“ ausschließlich auf Grundlage valider
Nitratmessungen aus einem fachgerecht überprüften und erweiterten Messnetz auszuweisen,
sodass nur Betriebe, die nachweislich die zulässigen Nitratwerte überschreiten,
durch Auflagen eingeschränkt werden;
4. die Eigenverantwortung der Betriebe bei der Düngung zu stärken und moderne
Präzisionsmethoden sowie digitale Nährstoffplanung anzuerkennen;
5. die Stickstoffobergrenzen für organische Dünger wissenschaftlich fundiert unter
Einbeziehung der landwirtschaftlichen Praxis zu überprüfen und praxisgerecht
anzupassen, insbesondere zu lockern wo nötig und möglich.
Berlin, den 4. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Die seit 2017 geltende Düngeverordnung wurde mehrfach verschärft und führt inzwischen auf Millionen Hektar
landwirtschaftlicher Nutzfläche zu massiven Einschränkungen, etwa durch pauschale Unterdüngungspflichten in
sogenannten „roten Gebieten“. Infolge dieser Praxis drohen Ertragsverluste, Humusabbau und langfristige
Beeinträchtigungen der Bodenfruchtbarkeit. Gerichtsurteile wie zuletzt in Niedersachsen haben zudem die
Rechtssicherheit des bisherigen Systems infrage gestellt (https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuel-
les/presseinformationen/ausweisung-der-roten-gebiete-in-niedersachsen-ist-unwirksam-239116.html). Um
Umweltschutz und landwirtschaftliche Produktivität miteinander in Einklang zu bringen, braucht es eine
grundlegende Überarbeitung der Düngeverordnung.
Viele der bisherigen Regelungen belasten die Betriebe unverhältnismäßig, erzeugen hohen bürokratischen
Aufwand und erzielen keinen nachweisbaren Nutzen für Gewässer und Böden (www.topagrar.com/
managementund-politik/news/prof-taube-das-burokratiemonster-ist-die-dungeverordnung-20015434.html). Die
Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren zu wenig dafür getan, die Verordnung praxistauglich auszugestalten und
die Eigenverantwortung der Landwirte zu stärken. Durch eine gezielte Überprüfung und den Abbau unnötiger
Auflagen wird erreicht, dass nur die Vorschriften bestehen bleiben, die tatsächlich wirksam sind. Dies erhöht die
Effizienz der Regelungen und entlastet die Betriebe spürbar.
Die Anpassung von Sperrfristen sowie von Lager- und Ausbringungsvorgaben ermöglicht eine flexible,
bedarfsgerechte Düngung, die Bodenschonung und Nährstoffeffizienz gleichermaßen berücksichtigt. Starre Vorgaben
behindern eine sachgerechte Praxis, während fachlich fundierte Regelungen die Nährstoffeffizienz erhöhen,
Verluste minimieren und gleichzeitig die Produktivität der Betriebe sichern. Die Vorgaben sollen praxisnah gestaltet
sein, sodass Landwirte sie im Alltag umsetzen können, ohne an Effektivität oder Umweltschutz zu verlieren.
Das bisherige Nitratmessnetz ist unzureichend, liefert nur punktuelle Daten und bildet die tatsächlichen
Belastungen der Betriebe nicht verlässlich ab (https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinfor-
mationen/ausweisung-der-roten-gebiete-in-niedersachsen-ist-unwirksam-239116.html). Ein fachgerecht
überprüftes und erweitertes Messnetz ist daher dringend erforderlich, um die Belastung präzise zu erfassen und
Auflagen gezielt nur den Betrieben aufzuerlegen, die nachweislich die Grenzwerte überschreiten. Damit wird das
Verursacherprinzip konsequent umgesetzt, gut wirtschaftende Betriebe bleiben geschützt, und die Regelungen
gewinnen an Rechtssicherheit und Praxisrelevanz. Die bisherigen Versäumnisse der Regierung zeigen, dass ohne
Reformen weiterhin gut wirtschaftende Betriebe unverhältnismäßig belastet werden, während die ökologische
Wirkung der Verordnung fraglich bleibt (www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/ernte-ertraege-duenge-
verordnung-wetter-100.html).
Die Anerkennung moderner Methoden wie Präzisionsdüngung, digitaler Planungstools und bodenschonender
Ausbringungstechniken stärkt die Eigenverantwortung der Landwirte, reduziert den bürokratischen Aufwand und
unterstützt gleichzeitig einen effektiven Schutz von Boden und Wasser. Die konsequente Einbeziehung
wissenschaftlich fundierter Verfahren stellt sicher, dass die Düngeverordnung ökologisch wirksam und zugleich
praktikabel bleibt.
Die sachgerechte Überprüfung und Anpassung der Stickstoffobergrenzen garantierten, dass die Regelungen
ökologisch sinnvoll sind, ohne die Leistungsfähigkeit der Betriebe einzuschränken. Insgesamt schaffen diese
Maßnahmen eine Düngeverordnung, die handhabbar, rechtlich belastbar, ökologisch wirksam und wirtschaftlich
tragfähig ist. Sie entlasten die Betriebe, fördern Eigenverantwortung, sichern die Wettbewerbsfähigkeit der
Landwirtschaft und gewährleisten einen wirksamen Schutz von Boden und Wasser in Deutschland.
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