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Düngeverordnung reformieren - Bedarfsgerechte Düngung nach guter fachlicher Praxis wieder ermöglichen

dip / drucksache 04.11.2025 · WP 21 · 21/2547 · Antrag · Original ↗

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Düngeverordnung reformieren - Bedarfsgerechte Düngung nach guter fachlicher Praxis wieder ermöglichen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2547 21. Wahlperiode 04.11.2025 Antrag der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, Christian Reck, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos, Olaf Hilmer, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan Schröder, Dr. Ingo Hahn, Dr. Paul Schmidt, Martina Uhr, Alexander Arpaschi, Carsten Becker, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, René Bochmann, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Nicole Hess, Karsten Hilse, Dr. Malte Kaufmann, Rocco Kever, Heinrich Koch, Achim Köhler, Edgar Naujok, Andreas Paul, Manfred Schiller, Thomas Stephan, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Düngeverordnung reformieren – Bedarfsgerechte Düngung nach guter fachlicher Praxis wieder ermöglichen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die derzeitige Düngeverordnung (DüV) stellt für viele landwirtschaftliche Betriebe eine unverhältnismäßige Belastung dar. Obwohl sie ursprünglich dem Gewässerschutz dienen sollte, zeigen Erfahrungen der letzten Jahre, dass die vorgeschriebenen Dokumentationspflichten, starren Sperrfristen, Vorgaben zu Lagerkapazitäten und Einarbeitungstechniken sowie pauschale Mengenbegrenzungen zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand führen, ohne dass der ökologische Nutzen nachweisbar erreicht wird (https://landvolk.net/lpdartikel/viele-detailregeln-hoher-dokumentationsauf- wand/?utm_source=chatgpt.com; https://moderner-landwirt.de/sinn-oder-unsinn-qua- litaetsweizen-produktion-im-zeichen-der-duev/). Die kürzlich erfolgte Abschaffung der Stoffstrombilanz hat verdeutlicht, dass überflüssige Auflagen abgebaut werden können, doch viele Dokumentations- und Ausbringungspflichten bestehen weiterhin. Zahlreiche Betriebe benötigen die Düngeverordnung nicht, da sie eigenverantwortlich, bodenschonend und effizient mit Nährstoffen umgehen. Pauschale Einschränkungen, wie die Einstufung ganzer Regionen als „Rote Gebiete“, treffen Betriebe unverhältnismäßig, obwohl sie keine übermäßigen Nitrateinträge verursachen. Vor diesem Hintergrund ist die Reform der Düngeverordnung dringend erforderlich, um Bürokratie abzubauen, die Eigenverantwortung der Landwirte zu stärken, den Gewässerschutz effektiv und praxisgerecht umzusetzen sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und die Lebensmittelproduktion in Deutschland zu sichern. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. mit Beteiligung der berufsständischen Praxis und Verbände alle seit 2017 bestehenden Düngeauflagen einer vollständigen fachlichen, ökologischen und verursachergerechten Überprüfung zu unterziehen und gegebenenfalls alle überflüssigen oder praxisfernen Auflagen abzuschaffen; 2. die bestehenden Sperrfristen, Vorgaben zu Lagerkapazitäten und Einarbeitungstechniken auf ihre fachliche und ökologische Sinnhaftigkeit zu überprüfen und praxisgerecht anzupassen; 3. sogenannte „Rote Gebiete“ ausschließlich auf Grundlage valider Nitratmessungen aus einem fachgerecht überprüften und erweiterten Messnetz auszuweisen, sodass nur Betriebe, die nachweislich die zulässigen Nitratwerte überschreiten, durch Auflagen eingeschränkt werden; 4. die Eigenverantwortung der Betriebe bei der Düngung zu stärken und moderne Präzisionsmethoden sowie digitale Nährstoffplanung anzuerkennen; 5. die Stickstoffobergrenzen für organische Dünger wissenschaftlich fundiert unter Einbeziehung der landwirtschaftlichen Praxis zu überprüfen und praxisgerecht anzupassen, insbesondere zu lockern wo nötig und möglich. Berlin, den 4. November 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Die seit 2017 geltende Düngeverordnung wurde mehrfach verschärft und führt inzwischen auf Millionen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche zu massiven Einschränkungen, etwa durch pauschale Unterdüngungspflichten in sogenannten „roten Gebieten“. Infolge dieser Praxis drohen Ertragsverluste, Humusabbau und langfristige Beeinträchtigungen der Bodenfruchtbarkeit. Gerichtsurteile wie zuletzt in Niedersachsen haben zudem die Rechtssicherheit des bisherigen Systems infrage gestellt (https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuel- les/presseinformationen/ausweisung-der-roten-gebiete-in-niedersachsen-ist-unwirksam-239116.html). Um Umweltschutz und landwirtschaftliche Produktivität miteinander in Einklang zu bringen, braucht es eine grundlegende Überarbeitung der Düngeverordnung. Viele der bisherigen Regelungen belasten die Betriebe unverhältnismäßig, erzeugen hohen bürokratischen Aufwand und erzielen keinen nachweisbaren Nutzen für Gewässer und Böden (www.topagrar.com/ managementund-politik/news/prof-taube-das-burokratiemonster-ist-die-dungeverordnung-20015434.html). Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren zu wenig dafür getan, die Verordnung praxistauglich auszugestalten und die Eigenverantwortung der Landwirte zu stärken. Durch eine gezielte Überprüfung und den Abbau unnötiger Auflagen wird erreicht, dass nur die Vorschriften bestehen bleiben, die tatsächlich wirksam sind. Dies erhöht die Effizienz der Regelungen und entlastet die Betriebe spürbar. Die Anpassung von Sperrfristen sowie von Lager- und Ausbringungsvorgaben ermöglicht eine flexible, bedarfsgerechte Düngung, die Bodenschonung und Nährstoffeffizienz gleichermaßen berücksichtigt. Starre Vorgaben behindern eine sachgerechte Praxis, während fachlich fundierte Regelungen die Nährstoffeffizienz erhöhen, Verluste minimieren und gleichzeitig die Produktivität der Betriebe sichern. Die Vorgaben sollen praxisnah gestaltet sein, sodass Landwirte sie im Alltag umsetzen können, ohne an Effektivität oder Umweltschutz zu verlieren. Das bisherige Nitratmessnetz ist unzureichend, liefert nur punktuelle Daten und bildet die tatsächlichen Belastungen der Betriebe nicht verlässlich ab (https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinfor- mationen/ausweisung-der-roten-gebiete-in-niedersachsen-ist-unwirksam-239116.html). Ein fachgerecht überprüftes und erweitertes Messnetz ist daher dringend erforderlich, um die Belastung präzise zu erfassen und Auflagen gezielt nur den Betrieben aufzuerlegen, die nachweislich die Grenzwerte überschreiten. Damit wird das Verursacherprinzip konsequent umgesetzt, gut wirtschaftende Betriebe bleiben geschützt, und die Regelungen gewinnen an Rechtssicherheit und Praxisrelevanz. Die bisherigen Versäumnisse der Regierung zeigen, dass ohne Reformen weiterhin gut wirtschaftende Betriebe unverhältnismäßig belastet werden, während die ökologische Wirkung der Verordnung fraglich bleibt (www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/ernte-ertraege-duenge- verordnung-wetter-100.html). Die Anerkennung moderner Methoden wie Präzisionsdüngung, digitaler Planungstools und bodenschonender Ausbringungstechniken stärkt die Eigenverantwortung der Landwirte, reduziert den bürokratischen Aufwand und unterstützt gleichzeitig einen effektiven Schutz von Boden und Wasser. Die konsequente Einbeziehung wissenschaftlich fundierter Verfahren stellt sicher, dass die Düngeverordnung ökologisch wirksam und zugleich praktikabel bleibt. Die sachgerechte Überprüfung und Anpassung der Stickstoffobergrenzen garantierten, dass die Regelungen ökologisch sinnvoll sind, ohne die Leistungsfähigkeit der Betriebe einzuschränken. Insgesamt schaffen diese Maßnahmen eine Düngeverordnung, die handhabbar, rechtlich belastbar, ökologisch wirksam und wirtschaftlich tragfähig ist. Sie entlasten die Betriebe, fördern Eigenverantwortung, sichern die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und gewährleisten einen wirksamen Schutz von Boden und Wasser in Deutschland. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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