Rote Gebiete für die Landwirtschaft verursachergerecht eingrenzen
Text
Rote Gebiete für die Landwirtschaft verursachergerecht eingrenzen
Antrag
der Abgeordneten Julian Schmidt, Stephan Protschka, Peter Felser, Danny
Meiners, Christian Reck, Bernd Schattner, Bernd Schuhmann, Dr. Michael
Blos, Olaf Hilmer, Steffen Janich, Enrico Komning, Lars Schieske, Stefan
Schröder, Dario Seifert und der Fraktion der AfD
Rote Gebiete für die Landwirtschaft verursachergerecht eingrenzen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Oktober 2025 (BVerwG 10 C
1.25) hat festgestellt, dass die bisherige Ausweisung der mit Nitrat belasteten
Gebiete („rote Gebiete“) im Düngerecht nicht hinreichend bestimmt und damit
rechtlich nicht tragfähig ausgestaltet war (BVerwG 10 CN 1.25, Urteil vom
24. Oktober 2025).
2. Eine rechtssichere, transparente und wissenschaftlich fundierte Regelung ist
erforderlich, um sowohl die Grundrechte der landwirtschaftlichen Betriebe als auch
die Ziele des Gewässerschutzes und der EU-Nitratrichtlinie dauerhaft zu
gewährleisten.
3. Die bisherige Gebietsausweisung weist Defizite in der Repräsentativität, Dichte
und Nachvollziehbarkeit der Messstellennetze sowie in der Methodik der
Abgrenzung auf.
4. Pauschale Flächenkulissen führen dazu, dass auch solche landwirtschaftlichen
Betriebe erheblich belastet werden, die nachweislich gewässerschonend
wirtschaften, was die Akzeptanz der Regelungen erheblich beeinträchtigt.
5. Eine nachhaltige und akzeptierte Düngeregelung erfordert eine stärkere
Umsetzung des Verursacherprinzips, eine bessere Datengrundlage sowie eine stärkere
Berücksichtigung betrieblicher Unterschiede.
II. Der Deutsche Bundestag begrüßt
1. die eingeleitete Überarbeitung der rechtlichen Grundlagen zur Ausweisung
nitratbelasteter Gebiete sowie die Evaluierung der bisherigen
Verwaltungsvorschriften;
2. Initiativen zur Verbesserung und Verdichtung des Nitratmessstellennetzes und
zur Erhöhung der Transparenz der Datengrundlagen;
3. die Fortentwicklung von Wasserkooperationen zwischen Landwirtschaft und
Wasserversorgung als Instrument des kooperativen Gewässerschutzes.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6032
21. Wahlperiode 20.05.2026
III. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken,
1. eine rechtssichere, gesetzlich hinreichend bestimmte und gerichtlich
überprüfbare Regelung zur Ausweisung nitratbelasteter Gebiete vorzulegen;
2. die Kriterien für Messstellenauswahl, Datenauswertung und Gebietsabgrenzung
bundesweit einheitlich, transparent und nachvollziehbar festzulegen;
3. ein repräsentatives, ausreichend dichtes und fachlich überprüftes
Nitratmessstellennetz aufzubauen und fortzuentwickeln;
4. Messstellen mit erhöhten Nitratwerten systematisch auf mögliche
nichtlandwirtschaftliche Ursachen zu überprüfen;
5. Messdaten und Bewertungsmethoden transparent und öffentlich zugänglich zu
machen;
6. die Gebietsausweisung und die daran anknüpfenden Auflagen stärker am
nachweisbaren Verursacherbeitrag einzelner Betriebe oder Flächen auszurichten;
7. nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe durch differenzierte
Auflagen, Ausnahmen oder Anreizsysteme zu entlasten;
8. digitale Instrumente der betrieblichen Nährstoffplanung sowie Verfahren der
Präzisionslandwirtschaft anzuerkennen und stärker zu berücksichtigen;
9. bei der Abgrenzung nitratbelasteter Gebiete vorrangig auf valide und fachlich
geprüfte Messdaten zu stützen und modellbasierte Verfahren (z. B.
Regionalisierungsverfahren, Feldblockmethode und N2-Argonmethode) nur ergänzend,
transparent und überprüfbar einzusetzen;
10. die wissenschaftlichen Grundlagen der verwendeten Bewertungsmethoden für
die Abgrenzung der belasteten Gebiete regelmäßig unabhängig evaluieren zu
lassen;
11. für betroffene Betriebe praxisgerechte Unterstützungs- und
Ausgleichsregelungen (z. B. Ausgleichszahlungen) zu schaffen und fortzuentwickeln;
12. den betroffenen Landwirten mit Flächen in den „roten Gebieten“ die Nmin-
Beprobung für diese Flächen kostenlos zur Verfügung zu stellen;
13. alle Grundwassermessstellen als repräsentative Nitratmessbrunnen zur
Beurteilung der Nitratgrundwasserbelastung in das Nitratmessstellennetz aufzunehmen;
14. die einzelnen Bundesländer aufzufordern, ein Flächenregister anzulegen, aus dem
zu erkennen ist, wie viel der „roten Gebiete“ deckungsgleich mit den Flächen von
Wasserschutzgebieten sind;
15. die Teilnahme an kooperativen Gewässerschutzmaßnahmen zum
Trinkwasserschutz weiter zu fördern.
Berlin, den 19. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer höchstrichterlichen Entscheidung festgestellt, dass die
Anwendungsverordnung zur Ausweisung der sogenannten roten Gebiete (AVV GeA) für die Landwirtschaft mit zusätzlichen
Düngebegrenzungen nicht mehr zulässig ist, da sie in der vorliegenden Form ein Eingriff in das Eigentumsrecht
der betroffenen Landwirte darstellt. Gleichzeitig wird damit auch das Recht auf Berufsfreiheit eingeschränkt.
Die rechtliche Unsicherheit bei der Düngung ab dem 1. Januar 2026 führt bei den betroffenen Landwirten zu
einer mangelhaften Planungsgrundlage für die Düngung in den „roten Gebieten“, welche mit den Auflagen der
verschärften Düngeverordnung zu Schäden durch geringere Erträge und schlechterer Qualität des Erntegutes
einhergeht.
Die bisherige Praxis der Gebietsausweisung war vielfach durch ein nicht ausreichend repräsentatives
Messstellennetz, mangelnde Transparenz der Datengrundlagen sowie eine nur eingeschränkt nachvollziehbare Methodik
(z. B. gewähltes Regionalisierungsverfahren und Feldblockmethode) geprägt. Dies hat zu erheblichen
Akzeptanzproblemen bei landwirtschaftlichen Betrieben geführt und in der Praxis dazu beigetragen, dass auch
nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe unverhältnismäßig belastet wurden.
Die Bewertung von Nitratbelastungen im Grundwasser sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen beruhen in
erheblichem Maße auf präventiven gesundheits- und umweltpolitischen Annahmen. Die zugrunde liegenden
wissenschaftlichen Bewertungen sowie die tatsächlichen Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge zwischen
landwirtschaftlicher Nutzung, natürlichen Standortbedingungen und gemessenen Nitratwerten sind in vielen Fällen nicht
eindeutig belegt. Umso wichtiger ist eine belastbare Datengrundlage. Ein bundesweit einheitliches, transparentes
und nach nachvollziehbaren Kriterien ausgestaltetes sowie ausreichend dichtes Nitratmessstellennetz ist daher
zentral.
Mit der Ausweisung der „roten Gebiete“ auf mehr als 25 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in
Deutschland werden besonders bereits wasserschonend wirtschaftende landwirtschaftliche Betriebe benachteiligt, deren
Flächen in Wasserschutzgebieten liegen. Den sogenannte Wasserpfennig als Entschädigungsausgleich zahlen die
Trinkwassergewinnungs- und Veräußerungsunternehmen im Rahmen von Wasserkooperationsvereinbarungen
an die jeweiligen Länderregierungen Mit dieser AVV GeA Rechtsgrundlage können die Länderregierungen aber
die Entschädigungszahlungen für die freiwilligen Bewirtschaftungsauflagen in der „roten Gebieten“, die
gleichzeitig Wasserschutzgebiete sind, den betroffenen Landwirten verweigern.
Das bisherige Nitratmessstellennetz ist unzureichend, liefert nur punktuelle Daten und bildet die tatsächlichen
Belastungen der Betriebe nicht verlässlich ab (https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/pres-
seinformationen/ausweisung-der-roten-gebiete-in-niedersachsen-ist-unwirksam-239116.html). Ein fachgerecht
überprüftes und erweitertes Messnetz ist daher dringend erforderlich, um die Belastung präzise zu erfassen und
Auflagen gezielt nur den Betrieben aufzuerlegen, die nachweislich durch ihre Düngepraxis die Grenzwerte
überschreiten. Damit wird das Verursacherprinzip konsequent umgesetzt, gut wirtschaftende Betriebe bleiben
geschützt, und die Regelungen gewinnen an Rechtssicherheit und Praxisrelevanz. Die bisherigen Versäumnisse der
Regierung zeigen, dass ohne Reformen weiterhin gut wirtschaftende Betriebe unverhältnismäßig belastet werden,
während die ökologische Wirkung der Verordnung fraglich bleibt (www.mdr.de/nachrichten/deutschland/
politik/ernte-ertraege-duengeverordnung-wetter-100.html).
Mit dem vorliegenden Antrag wird ein ausgewogener Rahmen für eine rechtssichere, verursachergerechte und
fachlich fundierte Neugestaltung der Düngeregelungen geschaffen, der sowohl den Anforderungen des Umwelt-
und Gewässerschutzes als auch den berechtigten Interessen der landwirtschaftlichen Betriebe Rechnung trägt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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