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Rote Gebiete für die Landwirtschaft verursachergerecht eingrenzen

dip / drucksache 20.05.2026 · WP 21 · 21/6032 · Antrag · Original ↗

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Rote Gebiete für die Landwirtschaft verursachergerecht eingrenzen Antrag der Abgeordneten Julian Schmidt, Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, Christian Reck, Bernd Schattner, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos, Olaf Hilmer, Steffen Janich, Enrico Komning, Lars Schieske, Stefan Schröder, Dario Seifert und der Fraktion der AfD Rote Gebiete für die Landwirtschaft verursachergerecht eingrenzen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Oktober 2025 (BVerwG 10 C 1.25) hat festgestellt, dass die bisherige Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete („rote Gebiete“) im Düngerecht nicht hinreichend bestimmt und damit rechtlich nicht tragfähig ausgestaltet war (BVerwG 10 CN 1.25, Urteil vom 24. Oktober 2025). 2. Eine rechtssichere, transparente und wissenschaftlich fundierte Regelung ist erforderlich, um sowohl die Grundrechte der landwirtschaftlichen Betriebe als auch die Ziele des Gewässerschutzes und der EU-Nitratrichtlinie dauerhaft zu gewährleisten. 3. Die bisherige Gebietsausweisung weist Defizite in der Repräsentativität, Dichte und Nachvollziehbarkeit der Messstellennetze sowie in der Methodik der Abgrenzung auf. 4. Pauschale Flächenkulissen führen dazu, dass auch solche landwirtschaftlichen Betriebe erheblich belastet werden, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften, was die Akzeptanz der Regelungen erheblich beeinträchtigt. 5. Eine nachhaltige und akzeptierte Düngeregelung erfordert eine stärkere Umsetzung des Verursacherprinzips, eine bessere Datengrundlage sowie eine stärkere Berücksichtigung betrieblicher Unterschiede. II. Der Deutsche Bundestag begrüßt 1. die eingeleitete Überarbeitung der rechtlichen Grundlagen zur Ausweisung nitratbelasteter Gebiete sowie die Evaluierung der bisherigen Verwaltungsvorschriften; 2. Initiativen zur Verbesserung und Verdichtung des Nitratmessstellennetzes und zur Erhöhung der Transparenz der Datengrundlagen; 3. die Fortentwicklung von Wasserkooperationen zwischen Landwirtschaft und Wasserversorgung als Instrument des kooperativen Gewässerschutzes. Deutscher Bundestag Drucksache 21/6032 21. Wahlperiode 20.05.2026 III. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken, 1. eine rechtssichere, gesetzlich hinreichend bestimmte und gerichtlich überprüfbare Regelung zur Ausweisung nitratbelasteter Gebiete vorzulegen; 2. die Kriterien für Messstellenauswahl, Datenauswertung und Gebietsabgrenzung bundesweit einheitlich, transparent und nachvollziehbar festzulegen; 3. ein repräsentatives, ausreichend dichtes und fachlich überprüftes Nitratmessstellennetz aufzubauen und fortzuentwickeln; 4. Messstellen mit erhöhten Nitratwerten systematisch auf mögliche nichtlandwirtschaftliche Ursachen zu überprüfen; 5. Messdaten und Bewertungsmethoden transparent und öffentlich zugänglich zu machen; 6. die Gebietsausweisung und die daran anknüpfenden Auflagen stärker am nachweisbaren Verursacherbeitrag einzelner Betriebe oder Flächen auszurichten; 7. nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe durch differenzierte Auflagen, Ausnahmen oder Anreizsysteme zu entlasten; 8. digitale Instrumente der betrieblichen Nährstoffplanung sowie Verfahren der Präzisionslandwirtschaft anzuerkennen und stärker zu berücksichtigen; 9. bei der Abgrenzung nitratbelasteter Gebiete vorrangig auf valide und fachlich geprüfte Messdaten zu stützen und modellbasierte Verfahren (z. B. Regionalisierungsverfahren, Feldblockmethode und N2-Argonmethode) nur ergänzend, transparent und überprüfbar einzusetzen; 10. die wissenschaftlichen Grundlagen der verwendeten Bewertungsmethoden für die Abgrenzung der belasteten Gebiete regelmäßig unabhängig evaluieren zu lassen; 11. für betroffene Betriebe praxisgerechte Unterstützungs- und Ausgleichsregelungen (z. B. Ausgleichszahlungen) zu schaffen und fortzuentwickeln; 12. den betroffenen Landwirten mit Flächen in den „roten Gebieten“ die Nmin- Beprobung für diese Flächen kostenlos zur Verfügung zu stellen; 13. alle Grundwassermessstellen als repräsentative Nitratmessbrunnen zur Beurteilung der Nitratgrundwasserbelastung in das Nitratmessstellennetz aufzunehmen; 14. die einzelnen Bundesländer aufzufordern, ein Flächenregister anzulegen, aus dem zu erkennen ist, wie viel der „roten Gebiete“ deckungsgleich mit den Flächen von Wasserschutzgebieten sind; 15. die Teilnahme an kooperativen Gewässerschutzmaßnahmen zum Trinkwasserschutz weiter zu fördern. Berlin, den 19. Mai 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer höchstrichterlichen Entscheidung festgestellt, dass die Anwendungsverordnung zur Ausweisung der sogenannten roten Gebiete (AVV GeA) für die Landwirtschaft mit zusätzlichen Düngebegrenzungen nicht mehr zulässig ist, da sie in der vorliegenden Form ein Eingriff in das Eigentumsrecht der betroffenen Landwirte darstellt. Gleichzeitig wird damit auch das Recht auf Berufsfreiheit eingeschränkt. Die rechtliche Unsicherheit bei der Düngung ab dem 1. Januar 2026 führt bei den betroffenen Landwirten zu einer mangelhaften Planungsgrundlage für die Düngung in den „roten Gebieten“, welche mit den Auflagen der verschärften Düngeverordnung zu Schäden durch geringere Erträge und schlechterer Qualität des Erntegutes einhergeht. Die bisherige Praxis der Gebietsausweisung war vielfach durch ein nicht ausreichend repräsentatives Messstellennetz, mangelnde Transparenz der Datengrundlagen sowie eine nur eingeschränkt nachvollziehbare Methodik (z. B. gewähltes Regionalisierungsverfahren und Feldblockmethode) geprägt. Dies hat zu erheblichen Akzeptanzproblemen bei landwirtschaftlichen Betrieben geführt und in der Praxis dazu beigetragen, dass auch nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe unverhältnismäßig belastet wurden. Die Bewertung von Nitratbelastungen im Grundwasser sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen beruhen in erheblichem Maße auf präventiven gesundheits- und umweltpolitischen Annahmen. Die zugrunde liegenden wissenschaftlichen Bewertungen sowie die tatsächlichen Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge zwischen landwirtschaftlicher Nutzung, natürlichen Standortbedingungen und gemessenen Nitratwerten sind in vielen Fällen nicht eindeutig belegt. Umso wichtiger ist eine belastbare Datengrundlage. Ein bundesweit einheitliches, transparentes und nach nachvollziehbaren Kriterien ausgestaltetes sowie ausreichend dichtes Nitratmessstellennetz ist daher zentral. Mit der Ausweisung der „roten Gebiete“ auf mehr als 25 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland werden besonders bereits wasserschonend wirtschaftende landwirtschaftliche Betriebe benachteiligt, deren Flächen in Wasserschutzgebieten liegen. Den sogenannte Wasserpfennig als Entschädigungsausgleich zahlen die Trinkwassergewinnungs- und Veräußerungsunternehmen im Rahmen von Wasserkooperationsvereinbarungen an die jeweiligen Länderregierungen Mit dieser AVV GeA Rechtsgrundlage können die Länderregierungen aber die Entschädigungszahlungen für die freiwilligen Bewirtschaftungsauflagen in der „roten Gebieten“, die gleichzeitig Wasserschutzgebiete sind, den betroffenen Landwirten verweigern. Das bisherige Nitratmessstellennetz ist unzureichend, liefert nur punktuelle Daten und bildet die tatsächlichen Belastungen der Betriebe nicht verlässlich ab (https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/pres- seinformationen/ausweisung-der-roten-gebiete-in-niedersachsen-ist-unwirksam-239116.html). Ein fachgerecht überprüftes und erweitertes Messnetz ist daher dringend erforderlich, um die Belastung präzise zu erfassen und Auflagen gezielt nur den Betrieben aufzuerlegen, die nachweislich durch ihre Düngepraxis die Grenzwerte überschreiten. Damit wird das Verursacherprinzip konsequent umgesetzt, gut wirtschaftende Betriebe bleiben geschützt, und die Regelungen gewinnen an Rechtssicherheit und Praxisrelevanz. Die bisherigen Versäumnisse der Regierung zeigen, dass ohne Reformen weiterhin gut wirtschaftende Betriebe unverhältnismäßig belastet werden, während die ökologische Wirkung der Verordnung fraglich bleibt (www.mdr.de/nachrichten/deutschland/ politik/ernte-ertraege-duengeverordnung-wetter-100.html). Mit dem vorliegenden Antrag wird ein ausgewogener Rahmen für eine rechtssichere, verursachergerechte und fachlich fundierte Neugestaltung der Düngeregelungen geschaffen, der sowohl den Anforderungen des Umwelt- und Gewässerschutzes als auch den berechtigten Interessen der landwirtschaftlichen Betriebe Rechnung trägt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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