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Rote Gebiete für die Landwirtschaft verursachergerecht eingrenzen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6032)

dip / drucksache 12.06.2026 · WP 21 · 21/6483 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Rote Gebiete für die Landwirtschaft verursachergerecht eingrenzen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6032) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6483 21. Wahlperiode 12.06.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Julian Schmidt, Stephan Protschka, Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6032 – Rote Gebiete für die Landwirtschaft verursachergerecht eingrenzen A. Problem Die Antragsteller legen dar, das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) habe in seiner Entscheidung vom 24. Oktober 2025 zur bayerischen Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung (AVDüV) festgestellt, dass die darin erlassenen Regelungen das Grundrecht auf Eigentum und die Berufsfreiheit von Landwirten einschränkten sowie auf keiner wirksamen Ermächtigungsgrundlage beruhten. Darüber hinaus basiere die Ausweisung sogenannter Roter Gebiete, zu der die Landesregierungen durch die Düngeverordnung verpflichtet seien und in denen besondere Maßnahmen bei der Düngung einzuhalten seien, auf Daten eines unzureichenden Messstellennetzes. Aus diesen Gründen müsse eine geeignete Rechtsgrundlage zur Ausweisung nitratbelasteter Gebiete geschaffen, das Messstellennetz verbessert und betroffene landwirtschaftliche Betriebe stärker unterstützt werden. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/6032 abzulehnen. Berlin, den 10. Juni 2026 Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Hermann Färber Vorsitzender Benedikt Büdenbender Berichterstatter Julian Schmidt Berichterstatter Isabel Mackensen-Geis Berichterstatterin Karl Bär Berichterstatter Ina Latendorf Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Benedikt Büdenbender, Julian Schmidt, Isabel Mackensen-Geis, Karl Bär und Ina Latendorf I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 80. Sitzung am 21. Mai 2026 den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/6032 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur federführenden Beratung sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Mit dem vorliegenden Antrag soll unter anderem festgestellt werden, dass die derzeitigen Regelungen zur Ausweisung nitratbelasteter Gebiete rechtlich nicht tragfähig seien und bei der Neugestaltung mehr auf Verursachergerechtigkeit abgezielt werden solle. Zudem sollen die bereits in die Wege geleitete Überarbeitung der Rechtsgrundlagen und Initiativen für ein besseres und dichteres Messstellennetz begrüßt werden. Schließlich soll die Bundesregierung mit dem Antrag im Wesentlichen dazu aufgefordert werden, eine rechtssichere Ermächtigungsgrundlage für die Ausweisung sogenannter roter Gebiete zu schaffen und dabei auch bundesweit nachvollziehbare Kriterien für Messstellenauswahl, Datenauswahl und Gebietsauswahl festzulegen, das Nitratmessstellennetz auszubauen und fachlich weiterzuentwickeln sowie nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe zu entlasten und weitere betroffene Betriebe zu unterstützen. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 39. Sitzung am 10. Juni 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/6032 empfohlen. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat in seiner 38. Sitzung am 10. Juni 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/6032 empfohlen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss 1. Abschließende Beratung Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/6032 in seiner 26. Sitzung am 10. Juni 2026 abschließend beraten. Die Fraktion der AfD führte aus, dass die rechtlichen und fachlichen Grundlagen der Ausweisung der sogenannten roten Gebiete seit Jahren in der Kritik stünden. Das BVerwG habe nun bestätigt, dass die Ausgestaltung der Gebietskulissen erhebliche Defizite in ihrer rechtlichen Bestimmtheit aufweise. Die Bundesregierung habe eine Überarbeitung des Düngerechts angekündigt, bislang aber noch keine umfassende Neuregelung vorgelegt. Durch eine pauschale Gebietskulisse würden landwirtschaftliche Bertriebe unabhängig von ihrer tatsächlichen Verantwortlichkeit mit zusätzlichen Auflagen belastet. Das schwäche sowohl die Planungssicherheit für die Landwirte als auch die Akzeptanz von Umweltmaßnahmen. Gewässerschutz sei richtig und nötig, aber er müsse nachvollziehbar und die Maßnahmen müssten verursachergerecht sein. Aktuell sei das bestehende Messstellennetz nicht ausreichend für die erforderliche Datengrundlage, auf der die roten Gebiet ausgewiesen würden. Dadurch entstehe ein erhebliches Gerechtigkeitsdefizit. Die Fraktion fordere daher eine bundesweit einheitliche und wissenschaftlich überprüfbare Neuausrichtung der Gebietsausweisung, um nicht nur die Gerechtigkeit gegenüber den Betrieben zu stärken, sondern auch um die Wirksamkeit und Akzeptanz des Gewässerschutzes zu erhöhen. Die Fraktion der CDU/CSU wies darauf hin, dass sich die Koalition bereits intensiv mit der Thematik befasse. In dieser Woche finde die erste Lesung für den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes statt, damit werde ein erster entscheidender Schritt gemacht. Die Fraktion begrüße ausdrücklich, dass das zuständige Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) die Zusammenarbeit mit den Ländern suche und die von der Agrarministerkonferenz geforderte Bund-Länder-Arbeitsgruppe einrichte, um eine tragfähige Lösung zu finden. Wichtig sei, Rechtssicherheit für die Landwirte zu schaffen und nachweislich gewässerschonende Betriebe von strengen Auflagen auszunehmen, wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart sei. Das BVerwG habe im Übrigen nicht die Maßnahmen in den nitratbelasteten Gebieten an sich beanstandet, sondern Defizite der Ermächtigungsgrundlage dafür festgestellt. Im vorliegenden Antrag würden Punkte angesprochen, die in die Zuständigkeit der Länder fielen, zudem müsse sich die Bundesregierung beim Düngerecht auch an die Vorgaben der EU-Kommission aus dem Vertragsverletzungsverfahren bezüglich der Umsetzung der EU- Nitratrichtlinie halten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, einige Inhalte des vorliegenden Antrags seien nachvollziehbar, dennoch werde darin fälschlicherweise davon ausgegangen, dass sich das grundlegende Problem für die Landwirtschaft verringere, wenn genauer gemessen würde. Das Messstellennetz sei in den vergangenen Jahren ausgebaut worden, die Ergebnisse der Messungen bestätigten allerdings nach wie vor, dass die Landwirtschaft die Verursacherin der Nitratbelastung sei. Die Bundesregierung dürfe das Problem nicht ignorieren, sondern müsse rechtzeitig vor der nächsten Saison eine rechtssichere Ermächtigungsgrundlage schaffen. Außerdem müsse man sich bewusst machen, dass differenzierte und verursachergerechte Maßnahmen auch bedeuteten, dass einzelne Betriebe mehr belastet würden. Beachtet werden müsse auch, dass in einem neuerlichen Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zum Düngerecht unter Umständen das vorherige ebenfalls eine Rolle spielen könne. Die Fraktion der SPD betonte, ihr Kernanliegen sei, verursachergerechte Regelungen im Düngerecht zu verankern, die die Landwirtschaft von überbordender Bürokratie entlasteten und gut wirtschaftende Betriebe in roten Gebieten privilegierten. Im Koalitionsvertrag sei daher festgelegt, die Stoffstrombilanz abzuschaffen, und das mit der EU-Kommission vereinbarte Monitoring im Düngegesetz zu verankern. Zudem müssten die Anforderungen der EU-Nitratrichtlinie erfüllt werden, um die finanziellen Risiken eines Vertragsverletzungsverfahrens zu vermeiden. Die Urteilsbegründung des BVerwG besage, dass flächen- oder betriebsbezogene Obergrenzen für das Ausbringen von Nährstoffen aus Düngemitteln bestimmt und auch besonders gefährdete Flächen ausgewiesen werden dürften. Außerdem habe das BVerwG das Verfahren zur Gebietsauswahl als verhältnismäßig bezeichnet. Materiell verfassungswidrig sei nur die Verlagerung der Verordnungsbefugnis vom Bund auf die Länder gewesen. Deshalb erarbeite das BMLEH nun eine Gebietsausweisungsverordnung. Die im Antrag geforderte Ausgleichszahlung für Betriebe in roten Gebieten seien rechtlich nicht möglich. Auflagen für den Gewässerschutz als wichtiges Gemeinwohlinteresse dürften laut BVerwG in das Eigentumsrecht und das Recht der freien Berufsausübung eingreifen. Daher sei die Einhaltung der geltenden Rechtslage für alle Betriebe verpflichtend und damit grundsätzlich nicht förderfähig. Die Fraktion Die Linke zeigte sich verwundert, dass im vorliegenden Antrag der Ausbau des Messstellennetzes und wissenschaftliche Maßstäbe gefordert würden. Mehr Messungen würden auch zu mehr Daten zur Schadstoffbelastung von Boden und Luft führen und in der Folge zeigen, dass der Mensch für den Klimawandel verantwortlich sei. Damit falle das entsprechende Konstrukt der Fraktion der AfD in sich zusammen. Einen großen Teil der für die geforderte Verursachergerechtigkeit benötigten Daten lieferten Behörden wie das Umweltbundesamt, das die Fraktion der AfD nach eigenen Worten „eindampfen“ wolle. In den Haushaltsberatungen zum Einzelplan 16 forderten Vertreter der Fraktion der AfD regelmäßig Mittelkürzungen, vermutlich um zu verhindern, dass Institutionen wie das Umweltbundesamt den menschengemachten Klimawandel nachwiesen. Der vorliegende Antrag sei scheinheilig, denn die Wissenschaft und ihre Ergebnisse müssten insgesamt ernst genommen werden, statt nur für sich genehme Teile auszuwählen, um damit Schlagzeilen zu generieren. Die Bundesregierung stellte klar, dass das BVerwG die Defizite der bayerischen AVDüV gerügt habe. Das bestehende Düngerecht gelte nach wie vor, es müsse aber aufgrund des BVerwG-Urteils neugeregelt werden. Vieles, was im Antrag der Fraktion der AfD gefordert werde, falle in die Zuständigkeit der Länder. Diese seien unter anderem für das Messstellennetz verantwortlich. Wie schon erwähnt, führe ein dichteres Messstellennetz nicht automatisch zu mehr Verursachergerechtigkeit, das zeige das Beispiel Bayerns. Auf der letzten Agrarministerkonferenz sei beschlossen worden, bis zum Herbst ein gemeinsames, tragfähiges Konzept vorzulegen, um in der Düngesaison 2027 Rechtssicherheit für die Landwirte zu schaffen. 2. Abstimmungsergebnis Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/6032 abzulehnen. Berlin, den 10. Juni 2026 Benedikt Büdenbender Berichterstatter Julian Schmidt Berichterstatter Isabel Mackensen-Geis Berichterstatterin Karl Bär Berichterstatter Ina Latendorf Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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