Obligatorische Kenntnisse zum deutschen Gesundheitswesen auch für alle Ärzte mit ausländischem Studienabschluss sicherstellen
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Obligatorische Kenntnisse zum deutschen Gesundheitswesen auch für alle Ärzte mit ausländischem Studienabschluss sicherstellen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2715
21. Wahlperiode 11.11.2025
Antrag
der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl,
Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias
Ebenberger, Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin
Przygodda, Alexis L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul
Schmidt, Gereon Bollmann, Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Obligatorische Kenntnisse zum deutschen Gesundheitswesen auch für alle
Ärzte mit ausländischem Studienabschluss sicherstellen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das deutsche Gesundheitssystem ist komplex.1 Es weist Besonderheiten auf wie das
Nebeneinander der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV),
die Selbstverwaltung, die große Zahl unterschiedlicher Akteure, die auf Bund, Länder
und Kommunen verteilten Zuständigkeiten etc.2 Die Kenntnis dieses Systems ist für
die ärztliche Berufsausübung in Deutschland wichtig.
Folgerichtig sieht sowohl die Approbationsordnung für Ärzte3 als auch der
Gegenstandskatalog für den schriftlichen Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
(IMPP-GK2)4 bundesweit entsprechende Ausbildungs- und Prüfungsinhalte für das
Staatsexamen vor.
In der Approbationsordnung heißt es, die ärztliche Ausbildung soll „Grundkenntnisse
des Gesundheitssystems“ vermitteln.5
Im Gegenstandskatalog wird das konkretisiert. „Ärztinnen und Ärzte übernehmen
Verantwortung in der medizinischen Versorgung […] im Gesundheitssystem. Sie sind mit
den Aufgaben und Funktionen der Institutionen, Organisationen, Verbände und
Versorgungsstrukturen im Gesundheitssystem vertraut und kennen wesentliche
gesetzliche Grundlagen der Gesundheits- und Krankenversorgung. Sie beteiligen sich an der
medizinisch-wissenschaftlichen und strukturellen Verbesserung der
Gesundheitsversorgung“ heißt es zum Absolventenprofil.“ Diese „hohen Anforderungen“ an die
ärztliche Berufsausübung seinen „explizit (Gesetze oder Verordnungen) formuliert“.
1 www.bpb.de/themen/gesundheit/gesundheitspolitik/
2 www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen.html
3 www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/index.html#BJNR240500002BJNE003402116
4 www.impp.de/pruefungen/allgemein/gegenstandskataloge.html
5 www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/__1.html
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf,
sicherzustellen, dass für alle Ärzte, die außerhalb Deutschlands einen
Medizinstudiengang absolviert haben und das individuelle Anerkennungsverfahren durchlaufen,
Kenntnisse zum hiesigen Gesundheitssystem in die Vergleichsprüfung der Behörde
einfließen und – wenn beim Vergleich wesentliche Unterschiede festgestellt werden –
auch diesbezüglich eine Kenntnis- oder Eignungsprüfung abgelegt werden muss, für
deren Vorbereitung dann eine Schulung zum deutschen Gesundheitswesen, die den
Inhalten von Approbationsordnung und Gegenstandskatalog für Berufseinsteiger aus
deutschen Studiengängen entspricht, angeboten wird.
Berlin, den 11. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Ärzte, die – nachdem sie ein Studium im Ausland absolviert haben – zur Berufsausübung nach Deutschland
kommen, sollen hier nicht als Ärzte zweiter Klasse tätig werden. Um aber als vollwertige Ärzte den Patienten
hier genauso gut wie ihre hier ausgebildeten Kollegen helfen zu können, dürfen sie auch bezüglich des komplexen
deutschen Gesundheitssystems keine Bildungslücken aufweisen. Das gilt vom Beginn ihrer Tätigkeit an,
schließlich hält der Gesetzgeber diese Kenntnisse auch für Studienabsolventen in Deutschland bereits am Beginn der
Berufstätigkeit für erforderlich.
Entsprechend ausgestaltete Schulungen würden die neu nach Deutschland kommenden Ärzte auf den Stand ihrer
hier ausgebildeten Kollegen bringen.
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ISSN 0722-8333]
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