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Obligatorische Kenntnisse zum deutschen Gesundheitswesen auch für alle Ärzte mit ausländischem Studienabschluss sicherstellen

dip / drucksache 11.11.2025 · WP 21 · 21/2715 · Antrag · Original ↗

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Obligatorische Kenntnisse zum deutschen Gesundheitswesen auch für alle Ärzte mit ausländischem Studienabschluss sicherstellen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2715 21. Wahlperiode 11.11.2025 Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger, Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann, Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD Obligatorische Kenntnisse zum deutschen Gesundheitswesen auch für alle Ärzte mit ausländischem Studienabschluss sicherstellen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Das deutsche Gesundheitssystem ist komplex.1 Es weist Besonderheiten auf wie das Nebeneinander der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV), die Selbstverwaltung, die große Zahl unterschiedlicher Akteure, die auf Bund, Länder und Kommunen verteilten Zuständigkeiten etc.2 Die Kenntnis dieses Systems ist für die ärztliche Berufsausübung in Deutschland wichtig. Folgerichtig sieht sowohl die Approbationsordnung für Ärzte3 als auch der Gegenstandskatalog für den schriftlichen Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (IMPP-GK2)4 bundesweit entsprechende Ausbildungs- und Prüfungsinhalte für das Staatsexamen vor. In der Approbationsordnung heißt es, die ärztliche Ausbildung soll „Grundkenntnisse des Gesundheitssystems“ vermitteln.5 Im Gegenstandskatalog wird das konkretisiert. „Ärztinnen und Ärzte übernehmen Verantwortung in der medizinischen Versorgung […] im Gesundheitssystem. Sie sind mit den Aufgaben und Funktionen der Institutionen, Organisationen, Verbände und Versorgungsstrukturen im Gesundheitssystem vertraut und kennen wesentliche gesetzliche Grundlagen der Gesundheits- und Krankenversorgung. Sie beteiligen sich an der medizinisch-wissenschaftlichen und strukturellen Verbesserung der Gesundheitsversorgung“ heißt es zum Absolventenprofil.“ Diese „hohen Anforderungen“ an die ärztliche Berufsausübung seinen „explizit (Gesetze oder Verordnungen) formuliert“. 1 www.bpb.de/themen/gesundheit/gesundheitspolitik/ 2 www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen.html 3 www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/index.html#BJNR240500002BJNE003402116 4 www.impp.de/pruefungen/allgemein/gegenstandskataloge.html 5 www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/__1.html II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf, sicherzustellen, dass für alle Ärzte, die außerhalb Deutschlands einen Medizinstudiengang absolviert haben und das individuelle Anerkennungsverfahren durchlaufen, Kenntnisse zum hiesigen Gesundheitssystem in die Vergleichsprüfung der Behörde einfließen und – wenn beim Vergleich wesentliche Unterschiede festgestellt werden – auch diesbezüglich eine Kenntnis- oder Eignungsprüfung abgelegt werden muss, für deren Vorbereitung dann eine Schulung zum deutschen Gesundheitswesen, die den Inhalten von Approbationsordnung und Gegenstandskatalog für Berufseinsteiger aus deutschen Studiengängen entspricht, angeboten wird. Berlin, den 11. November 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Ärzte, die – nachdem sie ein Studium im Ausland absolviert haben – zur Berufsausübung nach Deutschland kommen, sollen hier nicht als Ärzte zweiter Klasse tätig werden. Um aber als vollwertige Ärzte den Patienten hier genauso gut wie ihre hier ausgebildeten Kollegen helfen zu können, dürfen sie auch bezüglich des komplexen deutschen Gesundheitssystems keine Bildungslücken aufweisen. Das gilt vom Beginn ihrer Tätigkeit an, schließlich hält der Gesetzgeber diese Kenntnisse auch für Studienabsolventen in Deutschland bereits am Beginn der Berufstätigkeit für erforderlich. Entsprechend ausgestaltete Schulungen würden die neu nach Deutschland kommenden Ärzte auf den Stand ihrer hier ausgebildeten Kollegen bringen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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