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Patientensicherheit und Datenlage bei der Approbation von Ärzten - Transparenz und mögliche Steuerungsdefizite (Antwort zu Drs. 21/5024)

dip / drucksache 09.04.2026 · WP 21 · 21/5308 · Antwort · Original ↗

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Patientensicherheit und Datenlage bei der Approbation von Ärzten - Transparenz und mögliche Steuerungsdefizite (Antwort zu Drs. 21/5024) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5308 21. Wahlperiode 09.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Weiss, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5024 – Patientensicherheit und Datenlage bei der Approbation von Ärzten – Transparenz und mögliche Steuerungsdefizite V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4385 zur Anerkennung und Approbation von Ärzten ausgeführt, dass ihr zentrale Daten zur Patientensicherheit nicht vorliegen. Insbesondere bestehen keine Erkenntnisse über Beschwerden, Prüfverfahren, Sanktionen oder Approbationsmaßnahmen. Gleichzeitig verweist die Bundesregierung auf die Zuständigkeit der Länder und legt kein eigenes Lagebild vor. 1. Welche Daten zu Beschwerden, berufsrechtlichen Maßnahmen, straf- oder disziplinarrechtlichen Sanktionen sowie zu Approbationsmaßnahmen (Ruhen, Widerruf, Rücknahme) liegen der Bundesregierung im Zusammenhang mit approbierten Ärzten vor (bitte nach Jahr seit 2015, Datenquelle, zuständigem Ressort aufschlüsseln)? 2. Welche Gründe, soweit der Bundesregierung diese Daten nicht vorliegen, nennt sie dafür (fehlende Rechtsgrundlage, fehlende Zuständigkeit, fehlende technische Schnittstellen, fehlende Meldestrukturen, sonstige)? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung und auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 6 bis 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Anerkennung ausländischer ärztlicher Abschlüsse – Prüfung der persönlichen Eignung, Umgang mit Beschwerden“ auf Bundestagsdrucksache 21/4787 wird verwiesen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 9. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 3. Welche Initiativen (Gesetzgebung, Bund-Länder-Vereinbarungen, Standardisierung, Berichtspflichten) hat die Bundesregierung seit 2021 ggf. ergriffen oder geprüft, um eine bundesweit belastbare Datengrundlage zur Patientensicherheit im Kontext Approbation bzw. Anerkennung zu schaffen (bitte Maßnahmen, Zeitplan, Federführung angeben)? Die Bundesregierung prüft regelmäßig die gesetzlichen Vorgaben für die Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen. Aktuell betrachtet die Bundesregierung Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren in Heilberufen (Bundestagsdrucksachen 21/3207 und 21/4990). In diesem Zusammenhang sind die bestehenden Vorschriften geprüft worden. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Anerkennung ausländischer ärztlicher Abschlüsse – Prüfung der persönlichen Eignung, Umgang mit Beschwerden“ auf Bundestagsdrucksache 21/4787 verwiesen. 4. Welche formalen Verfahren oder Standards existieren nach Kenntnis der Bundesregierung für den systematischen Informationsaustausch zwischen Approbationsbehörden, Ärztekammern und weiteren Stellen bei Hinweisen auf mangelnde persönliche Eignung bzw. Unzuverlässigkeit (bitte Rechtsgrundlagen und Prozessbeschreibung angeben)? 5. Welche Stellen auf Bundesebene (z. B. Bundesministerien, nachgeordnete Behörden) sind ggf. in diesen in Frage 4 erfragten Informationsfluss derzeit eingebunden, und welche nicht? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Anerkennung ausländischer ärztlicher Abschlüsse – Prüfung der persönlichen Eignung, Umgang mit Beschwerden“ auf Bundestagsdrucksache 21/4787 wird verwiesen. 6. Welche Mindestanforderungen (fachlich, sprachlich, persönlich) hält die Bundesregierung ggf. für erforderlich, um Patientensicherheit im Anerkennungs- und Approbationsverfahren zu gewährleisten, und wo sind diese möglichen Mindestanforderungen derzeit normiert? Die aus Sicht der Bundesregierung für die Patientensicherheit erforderlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation als Arzt oder Ärztin sind in § 3 Absatz 1 Satz 1 der Bundesärzteordnung (BÄO) enthalten. An die Bundesregierung sind von Seiten der Vollzugsbehörden keine Hinweise herangetragen worden, die auf grundlegende Probleme mit diesen Vorgaben im Hinblick auf die Patientensicherheit hinweisen. 7. Plant die Bundesregierung, bundeseinheitliche Mindeststandards zur Prüfung der persönlichen Eignung und (medizinisch relevanter) Sprachkompetenz anzuregen oder gesetzlich zu regeln, und wenn nein, welche Alternativmaßnahmen sieht sie ggf. stattdessen? Die Anwendung der in § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 5 BÄO enthaltenen Vorgaben erfolgt im Rahmen des Vollzugs durch die Länder. Die Bunderegierung weist darauf hin, dass sich die Länder in einem GMK-Beschluss vom 26./27. Juni 2014 auf einheitliche Anforderungen im Rahmen von Eckpunkten zur Überprüfung der für die Berufsanerkennung erforderlichen Deutschkenntnisse in den akademischen Heilberufen verständigt haben. Darüber hinaus gelten für die Rechtsanwendung die Kriterien, die die Rechtsprechung dazu entwickelt hat. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Antworten zu den Fragen 6 bis 8 und 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Anerkennung ausländischer ärztlicher Abschlüsse – Prüfung der persönlichen Eignung, Umgang mit Beschwerden“ auf Bundestagsdrucksache 21/4787. 8. Inwieweit kann die Bundesregierung ggf. Angaben zu Anzahl und Gründen von Ruhensanordnungen, Widerrufen oder Rücknahmen der Approbation machen, und wenn nein, welche Daten wären erforderlich, um dies bundesweit auswerten zu können? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Anerkennung ausländischer ärztlicher Abschlüsse – Prüfung der persönlichen Eignung, Umgang mit Beschwerden“ auf Bundestagsdrucksache 21/4787 wird verwiesen. Für eine bundesweite Auswertung der Anzahl und Gründe von Maßnahmen nach den §§ 5 und 6 BÄO wären Informationen zur Anzahl und Gründen entsprechender Maßnahmen der Vollzugsbehörden aus den Ländern erforderlich. 9. Welche Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben nimmt die Bundesregierung (über die reine Rechtssetzung hinaus) ggf. wahr oder hält sie für erforderlich, um Patientensicherheit im Zusammenhang mit Approbation bzw. Anerkennung bundesweit zu stärken? Die Länder haben der Bundesregierung keine Steuerungs- oder Koordinierungsaufgaben übertragen. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Anerkennung ausländischer ärztlicher Abschlüsse – Prüfung der persönlichen Eignung, Umgang mit Beschwerden“ auf Bundestagsdrucksache 21/4787 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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