Patientensicherheit und Datenlage bei der Approbation von Ärzten - Transparenz und mögliche Steuerungsdefizite (Antwort zu Drs. 21/5024)
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Patientensicherheit und Datenlage bei der Approbation von Ärzten - Transparenz und mögliche Steuerungsdefizite (Antwort zu Drs. 21/5024)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5308
21. Wahlperiode 09.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Weiss, Martin Sichert,
Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5024 –
Patientensicherheit und Datenlage bei der Approbation von Ärzten – Transparenz
und mögliche Steuerungsdefizite
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/4385 zur Anerkennung und Approbation von Ärzten
ausgeführt, dass ihr zentrale Daten zur Patientensicherheit nicht vorliegen.
Insbesondere bestehen keine Erkenntnisse über Beschwerden, Prüfverfahren,
Sanktionen oder Approbationsmaßnahmen.
Gleichzeitig verweist die Bundesregierung auf die Zuständigkeit der Länder
und legt kein eigenes Lagebild vor.
1. Welche Daten zu Beschwerden, berufsrechtlichen Maßnahmen, straf- oder
disziplinarrechtlichen Sanktionen sowie zu Approbationsmaßnahmen
(Ruhen, Widerruf, Rücknahme) liegen der Bundesregierung im
Zusammenhang mit approbierten Ärzten vor (bitte nach Jahr seit 2015, Datenquelle,
zuständigem Ressort aufschlüsseln)?
2. Welche Gründe, soweit der Bundesregierung diese Daten nicht vorliegen,
nennt sie dafür (fehlende Rechtsgrundlage, fehlende Zuständigkeit,
fehlende technische Schnittstellen, fehlende Meldestrukturen, sonstige)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Vorbemerkung und auf die Antworten der Bundesregierung zu den
Fragen 6 bis 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Anerkennung
ausländischer ärztlicher Abschlüsse – Prüfung der persönlichen Eignung, Umgang mit
Beschwerden“ auf Bundestagsdrucksache 21/4787 wird verwiesen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 9. April 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Welche Initiativen (Gesetzgebung, Bund-Länder-Vereinbarungen,
Standardisierung, Berichtspflichten) hat die Bundesregierung seit 2021 ggf.
ergriffen oder geprüft, um eine bundesweit belastbare Datengrundlage zur
Patientensicherheit im Kontext Approbation bzw. Anerkennung zu schaffen
(bitte Maßnahmen, Zeitplan, Federführung angeben)?
Die Bundesregierung prüft regelmäßig die gesetzlichen Vorgaben für die
Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen. Aktuell betrachtet die
Bundesregierung Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung der
Anerkennungsverfahren in Heilberufen (Bundestagsdrucksachen 21/3207 und 21/4990).
In diesem Zusammenhang sind die bestehenden Vorschriften geprüft worden.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Anerkennung ausländischer
ärztlicher Abschlüsse – Prüfung der persönlichen Eignung, Umgang mit
Beschwerden“ auf Bundestagsdrucksache 21/4787 verwiesen.
4. Welche formalen Verfahren oder Standards existieren nach Kenntnis der
Bundesregierung für den systematischen Informationsaustausch zwischen
Approbationsbehörden, Ärztekammern und weiteren Stellen bei
Hinweisen auf mangelnde persönliche Eignung bzw. Unzuverlässigkeit (bitte
Rechtsgrundlagen und Prozessbeschreibung angeben)?
5. Welche Stellen auf Bundesebene (z. B. Bundesministerien, nachgeordnete
Behörden) sind ggf. in diesen in Frage 4 erfragten Informationsfluss
derzeit eingebunden, und welche nicht?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der AfD „Anerkennung ausländischer ärztlicher
Abschlüsse – Prüfung der persönlichen Eignung, Umgang mit Beschwerden“ auf
Bundestagsdrucksache 21/4787 wird verwiesen.
6. Welche Mindestanforderungen (fachlich, sprachlich, persönlich) hält die
Bundesregierung ggf. für erforderlich, um Patientensicherheit im
Anerkennungs- und Approbationsverfahren zu gewährleisten, und wo sind
diese möglichen Mindestanforderungen derzeit normiert?
Die aus Sicht der Bundesregierung für die Patientensicherheit erforderlichen
Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation als Arzt oder Ärztin sind in
§ 3 Absatz 1 Satz 1 der Bundesärzteordnung (BÄO) enthalten. An die
Bundesregierung sind von Seiten der Vollzugsbehörden keine Hinweise herangetragen
worden, die auf grundlegende Probleme mit diesen Vorgaben im Hinblick auf
die Patientensicherheit hinweisen.
7. Plant die Bundesregierung, bundeseinheitliche Mindeststandards zur
Prüfung der persönlichen Eignung und (medizinisch relevanter)
Sprachkompetenz anzuregen oder gesetzlich zu regeln, und wenn nein, welche
Alternativmaßnahmen sieht sie ggf. stattdessen?
Die Anwendung der in § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 5 BÄO enthaltenen
Vorgaben erfolgt im Rahmen des Vollzugs durch die Länder. Die
Bunderegierung weist darauf hin, dass sich die Länder in einem GMK-Beschluss vom
26./27. Juni 2014 auf einheitliche Anforderungen im Rahmen von Eckpunkten
zur Überprüfung der für die Berufsanerkennung erforderlichen
Deutschkenntnisse in den akademischen Heilberufen verständigt haben. Darüber hinaus
gelten für die Rechtsanwendung die Kriterien, die die Rechtsprechung dazu
entwickelt hat. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Antworten zu
den Fragen 6 bis 8 und 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD
„Anerkennung ausländischer ärztlicher Abschlüsse – Prüfung der persönlichen
Eignung, Umgang mit Beschwerden“ auf Bundestagsdrucksache 21/4787.
8. Inwieweit kann die Bundesregierung ggf. Angaben zu Anzahl und
Gründen von Ruhensanordnungen, Widerrufen oder Rücknahmen der
Approbation machen, und wenn nein, welche Daten wären erforderlich, um dies
bundesweit auswerten zu können?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD „Anerkennung ausländischer ärztlicher Abschlüsse – Prüfung
der persönlichen Eignung, Umgang mit Beschwerden“ auf
Bundestagsdrucksache 21/4787 wird verwiesen. Für eine bundesweite Auswertung der Anzahl
und Gründe von Maßnahmen nach den §§ 5 und 6 BÄO wären Informationen
zur Anzahl und Gründen entsprechender Maßnahmen der Vollzugsbehörden
aus den Ländern erforderlich.
9. Welche Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben nimmt die
Bundesregierung (über die reine Rechtssetzung hinaus) ggf. wahr oder hält sie für
erforderlich, um Patientensicherheit im Zusammenhang mit Approbation
bzw. Anerkennung bundesweit zu stärken?
Die Länder haben der Bundesregierung keine Steuerungs- oder
Koordinierungsaufgaben übertragen. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD
„Anerkennung ausländischer ärztlicher Abschlüsse – Prüfung der persönlichen
Eignung, Umgang mit Beschwerden“ auf Bundestagsdrucksache 21/4787
verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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