Anerkennung ausländischer ärztlicher Abschlüsse - Prüfung der persönlichen Eignung, Umgang mit Beschwerden
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Anerkennung ausländischer ärztlicher Abschlüsse - Prüfung der persönlichen Eignung, Umgang mit Beschwerden
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4385
21. Wahlperiode 27.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Claudia Weiss, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina
Schießl, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger,
Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L.
Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann,
Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Anerkennung ausländischer ärztlicher Abschlüsse – Prüfung der persönlichen
Eignung, Umgang mit Beschwerden
Die Anerkennung ausländischer ärztlicher Abschlüsse ist ein zentraler Baustein
zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Deutschland. Zugleich
setzt die Ausübung des ärztlichen Berufs neben fachlicher Qualifikation
zwingend eine persönliche Eignung voraus, insbesondere im Hinblick auf
Zuverlässigkeit, charakterliche Integrität, psychische Stabilität sowie ausreichende
kommunikative Fähigkeiten.
In der jüngeren Vergangenheit sind mehrere Fälle bekannt geworden, die
Zweifel an der Zulänglichkeit der bestehenden Prüfmechanismen zur Feststellung
der persönlichen Eignung ausländischer Ärzte aufgeworfen haben (www.focu
s.de/gesundheit/news/landesaerztekammer-warnt-schlechte-
deutschkenntnissegefaehrlich-rekordzahl-bei-aerzten-ohne-deutschen-pass_id_259724378.html).
Eine umfassende gemeinsame Recherche von „ZDF“, „Spiegel“ und OCCRP
(Organized Crime and Corruption and Reporting Project) im Oktober 2025
zeigte auf, dass hunderte Ärzte im Ausland ihre Berufserlaubnis verloren und
dennoch mindestens 30 von ihnen – trotz schwerwiegender Fehler – weiterhin
in Deutschland praktizieren (www.zdfheute.de/politik/deutschland/patientenbea
uftragter-schwartze-aerzteregister-interview-100.html).
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, kritisierte,
dass das Europäische Meldesystem IMI (Internal Market Information System)
zu kompliziert und wenig zielgerichtet sei und zu wenige Stellen Zugriff darauf
hätten. Zudem sagte er: „Wir brauchen ein bundesweites Ärzte-Register, das
alle diese Fälle aufnimmt und auf das auch alle Ärztekammern Zugriff haben“
(ebd.).
Er betonte weiter, dass die Zusammenarbeit zwischen Ärztekammern und
Approbationsbehörden mangelhaft sei. Ein Automatismus, bei dem alle Stellen
Zugriff auf relevante Daten (z. B. berufsrechtliche Maßnahmen) haben, fehle
bislang (ebd.).
Laut Pressebericht werden jährlich etwa 34 000 Behandlungsfehler allein durch
mangelnde Deutschkenntnisse von Ärzten verursacht (https://blog.wiwo.de/ma
nagement/2024/05/13/wenn-sie-aerzte-und-pfleger-nicht-verstehen-und-die-
sieauch-nicht-medizinrechtler-lutz-boettger-ueber-verstaendigungsprobleme-in-kli
niken/).
Das wirft bei den Fragestellern Fragen auf, insbesondere zum Umfang und
Umgang mit Hinweisen auf auffälliges oder berufsrechtsrelevantes Verhalten,
zu Beschwerden über nicht fachgerechte Behandlungen, zur systematischen
Erfassung der Vorfälle, zu ihrer Bewertung, zu der diesbezüglichen
Kommunikation zwischen den Behörden und mit den Organen der ärztlichen
Selbstverwaltung.
Statistiken des Statistischen Bundesamtes 2023 zeigen zudem eine steigende
Anzahl von Anerkennungen ausländischer Abschlüsse, was eine genaue
Überprüfung der persönlichen Eignung nach Auffassung der Fragesteller essenziell
macht (Statistisches Bundesamt).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen (insbesondere
Bundesärzteordnung, Approbationsordnung für Ärzte,
Anerkennungsgesetze sowie landesrechtliche Vorschriften und Weiterbildungsordnungen
der Landesärztekammern) bestehen derzeit zur Prüfung der persönlichen
Eignung neben der fachlichen Qualifikation bei
a) der erstmaligen Erteilung der Approbation,
b) der Anerkennung ausländischer ärztlicher Abschlüsse und
c) der Zulassung zur Facharztprüfung bzw. der Erteilung einer
Facharztbezeichnung?
2. Welche konkreten Prüfmaßstäbe gelten nach Kenntnis der
Bundesregierung für die Beurteilung von
a) Zuverlässigkeit,
b) charakterlicher Eignung und
c) psychischer Stabilität
im jeweiligen Verfahrensschritt?
3. Welche Rolle nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung dabei jeweils
a) die Landesprüfungs- und Approbationsbehörden und
b) die Landesärztekammern
bei der eigenständigen Prüfung oder Bewertung von Hinweisen auf
auffälliges, aggressives oder anderweitig berufsrelevantes Verhalten ein?
4. In welchen Fällen und auf welcher Rechtsgrundlage wird nach Kenntnis
der Bundesregierung im Approbations- oder
Facharztanerkennungsverfahren ein amtsärztliches oder fachpsychiatrisches Gutachten zur Prüfung der
psychischen Eignung eingeholt?
5. Erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Anordnung solcher
Gutachten regelhaft, anlassbezogen oder ausschließlich bei konkreten
Verdachtsmomenten, und welche Mindestanforderungen gelten an Inhalt,
Umfang und Aktualität dieser Gutachten?
6. Wie viele Meldungen oder Beschwerden über nicht fachgerechte ärztliche
Behandlungen durch Ärztinnen und Ärzte mit ausländischem Abschluss
sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 pro Jahr
a) bei den Landesärztekammern und
b) bei der Bundesärztekammer
eingegangen?
7. Wie viele dieser Meldungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
jeweils
a) formal geprüft,
b) an Disziplinar- oder Berufsgerichtsverfahren überführt,
c) an Approbationsbehörden weitergeleitet und
d) ohne weitere Maßnahmen abgeschlossen?
8. In wie vielen Fällen führten nach Kenntnis der Bundesregierung derartige
Beschwerden zu
a) berufsrechtlichen Maßnahmen,
b) Einschränkungen, Ruhen oder Widerruf der Approbation und
c) strafrechtlichen Ermittlungen?
9. Wie viele Fälle von Widerruf oder Ruhen der Approbation wegen
mangelnder persönlicher Eignung (psychische Gründe, Zuverlässigkeit,
charakterliche Defizite) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
bundesweit in den Jahren von 2015 bis 2025 registriert (bitte nach Jahren und
Hauptgrund aufschlüsseln)?
10. Wie viele Anträge auf Zulassung zur Facharztprüfung wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung im selben Zeitraum aus Gründen der
persönlichen Ungeeignetheit versagt (bitte ebenfalls nach Jahren und
Hauptgrund differenzieren)?
11. Hat sich die Bundesregierung zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit
der derzeitigen Eignungsprüfungen eine eigene Auffassung gebildet, und
wenn ja, wie lautet diese, insbesondere vor dem Hintergrund, dass
amtsärztliche oder fachpsychiatrische Gutachten regelmäßig weder öffentlich
noch gerichtlich vollumfänglich überprüfbar sind?
12. Plant die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Verschärfung oder
Präzisierung der Eignungsprüfung bei ausländischen Ärztinnen und Ärzten,
insbesondere hinsichtlich
a) verpflichtender amtsärztlicher oder fachpsychiatrischer Gutachten,
b) verpflichtender Abfragen früherer Beschwerden bei Arbeitgebern,
Kammern oder Behörden,
c) bundeseinheitlicher Mindeststandards für Sprach- und
Kommunikationskompetenz im patientennahen Kontext über das allgemeine
Fachsprachniveau hinaus und
d) der Einführung einer zentralen Warn- und Meldefunktion zwischen
Behörden und Kammern,
und wenn nein, aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung derzeit
keinen Handlungsbedarf?
Berlin, den 10. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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