Patientensicherheit und Datenlage bei der Approbation von Ärzten - Transparenz und mögliche Steuerungsdefizite
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Patientensicherheit und Datenlage bei der Approbation von Ärzten - Transparenz und mögliche Steuerungsdefizite
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5024
21. Wahlperiode 26.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Claudia Weiss, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina
Schießl, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger,
Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L.
Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann,
Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Patientensicherheit und Datenlage bei der Approbation von Ärzten – Transparenz
und mögliche Steuerungsdefizite
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/4385 zur Anerkennung und Approbation von Ärzten
ausgeführt, dass ihr zentrale Daten zur Patientensicherheit nicht vorliegen.
Insbesondere bestehen keine Erkenntnisse über Beschwerden, Prüfverfahren,
Sanktionen oder Approbationsmaßnahmen.
Gleichzeitig verweist die Bundesregierung auf die Zuständigkeit der Länder
und legt kein eigenes Lagebild vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Daten zu Beschwerden, berufsrechtlichen Maßnahmen, straf- oder
disziplinarrechtlichen Sanktionen sowie zu Approbationsmaßnahmen
(Ruhen, Widerruf, Rücknahme) liegen der Bundesregierung im Zusammenhang
mit approbierten Ärzten vor (bitte nach Jahr seit 2015, Datenquelle,
zuständigem Ressort aufschlüsseln)?
2. Welche Gründe, soweit der Bundesregierung diese Daten nicht vorliegen,
nennt sie dafür (fehlende Rechtsgrundlage, fehlende Zuständigkeit,
fehlende technische Schnittstellen, fehlende Meldestrukturen, sonstige)?
3. Welche Initiativen (Gesetzgebung, Bund-Länder-Vereinbarungen,
Standardisierung, Berichtspflichten) hat die Bundesregierung seit 2021 ggf.
ergriffen oder geprüft, um eine bundesweit belastbare Datengrundlage zur
Patientensicherheit im Kontext Approbation bzw. Anerkennung zu schaffen (bitte
Maßnahmen, Zeitplan, Federführung angeben)?
4. Welche formalen Verfahren oder Standards existieren nach Kenntnis der
Bundesregierung für den systematischen Informationsaustausch zwischen
Approbationsbehörden, Ärztekammern und weiteren Stellen bei Hinweisen
auf mangelnde persönliche Eignung bzw. Unzuverlässigkeit (bitte
Rechtsgrundlagen und Prozessbeschreibung angeben)?
5. Welche Stellen auf Bundesebene (z. B. Bundesministerien, nachgeordnete
Behörden) sind ggf. in diesen in Frage 4 erfragten Informationsfluss derzeit
eingebunden, und welche nicht?
6. Welche Mindestanforderungen (fachlich, sprachlich, persönlich) hält die
Bundesregierung ggf. für erforderlich, um Patientensicherheit im
Anerkennungs- und Approbationsverfahren zu gewährleisten, und wo sind
diese möglichen Mindestanforderungen derzeit normiert?
7. Plant die Bundesregierung, bundeseinheitliche Mindeststandards zur
Prüfung der persönlichen Eignung und (medizinisch relevanter)
Sprachkompetenz anzuregen oder gesetzlich zu regeln, und wenn nein, welche
Alternativmaßnahmen sieht sie ggf. stattdessen?
8. Inwieweit kann die Bundesregierung ggf. Angaben zu Anzahl und Gründen
von Ruhensanordnungen, Widerrufen oder Rücknahmen der Approbation
machen, und wenn nein, welche Daten wären erforderlich, um dies
bundesweit auswerten zu können?
9. Welche Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben nimmt die
Bundesregierung (über die reine Rechtssetzung hinaus) ggf. wahr oder hält sie für
erforderlich, um Patientensicherheit im Zusammenhang mit Approbation bzw.
Anerkennung bundesweit zu stärken?
Berlin, den 25. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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