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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/1494, 21/2077, 21/2146 Nr. 1.16, 21/2594)

dip / drucksache 05.11.2025 · WP 21 · 21/2629 · Entschließungsantrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/1494, 21/2077, 21/2146 Nr. 1.16, 21/2594) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2629 21. Wahlperiode 05.11.2025 Entschließungsantrag der Abgeordneten Michael Kellner, Lisa Badum, Steffi Lemke, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Harald Ebner, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Julian Joswig, Julia Schneider, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Dr. Armin Grau und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 21/1494, 21/2077, 21/2146 Nr. 1.16, 21/2594 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Bundesregierung in der Begründung des vorliegenden Gesetzes Bezug auf den dringenden Handlungsbedarf zur Erreichung der Klimaneutralität 2045 nimmt. CCS ist für unvermeidbare Emissionen notwendig, beispielsweise in der Produktion von Zement. Die Technologie ist jedoch teuer und Speicherkapazitäten sind begrenzt. Das vorliegende Gesetz entgrenzt die Anwendung von CCS und droht, die dringend notwendige Dekarbonisierung von Industrie und Energiesektor weiter zu verzögern. So wird die Speicherung von Kohlendioxid zu einer teuren Schein-Lösung, die gefährliche Fehlanreize setzt und das eigentliche klimapolitische Ziel konterkariert. Im Einzelnen äußert etwa die Gesetzesbegründung des KsPTG das klare Ziel, CCUS-Technologien lediglich in schwer oder nicht dekarbonisierbaren Branchen zum Einsatz kommen zu lassen. In seiner gegenwärtigen Form begrenzt das KSpTG die Nutzung von CCUS jedoch kaum, auch Gaskraftwerke werden bewusst vom Gesetz erfasst. An Öl- und Gaskonzerne sendet dies das fatale Signal, dass die Nutzung von fossilem Gas auch langfristig noch staatlich abgesicherte Gewinne bringen könnte. Stattdessen muss die Nutzung von fossilem Gas schrittweise reduziert werden, um den Weg in eine gesunde, nachhaltige Zukunft mit erneuerbaren Energien und grünem Wasserstoff zu beschleunigen. Der Aufbau einer überdimensionierten CCUS-Infrastruktur und die Förderung von blauem Wasserstoff binden zudem Ressourcen. Wo der Fokus zu stark auf CCUS liegt, wird der Hochlauf von Wasserstoff vernachlässigt. Anstatt auf CCUS an Gaskraftwerken zu setzen, sollte die Bundesregierung im Rahmen der Kraftwerksstrategie eine perspektivische Umrüstung der Kraftwerke auf Wasserstoff festlegen. H2-Kraftwerke könnten als sichere Nachfrage den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft absichern – und damit der deutschen Chemie- und Stahlindustrie Investitionen in eine saubere, moderne Produktion ermöglichen. Diese Chance wird mit einem Fokus auf CCUS an Gaskraftwerken verpasst. Darüber hinaus führt der Rang des „überragenden öffentlichen Interesses“ für CCUS-Infrastruktur zu einer De-Priorisierung der tatsächlich erneuerbaren Infrastrukturprojekte (z. B. Windenergieanlagen auf See) und ihres Vorrangs in der Güterabwägung. Für den Klimaschutz ist das kontraproduktiv. Eine Beschränkung von Planungs- und Beteiligungsverfahren ist angesichts der zahlreichen Umweltrisiken1, die mit dem Transport und der Speicherung von CO2 einhergehen, und der weitestgehend unerprobten Anwendung höchst problematisch. Der Aufbau einer CO2-Infrastruktur sollte im Gegenteil hohen Anforderungen an Sicherheit und Sorgfalt genügen. Der Schutz von Grundwasser und Trinkwasserreservoiren muss dringend gewahrt und der Transport und die Einspeicherung von CO2 in Schutzgebieten klar ausgeschlossen werden. Statt einer unzureichenden Eigenkontrolle müssen die Betreiber von CCUS-Infrastrukturen zur höchsten Sorgfalt verpflichtet und bei entstandenen Schäden haftbar gemacht werden. Ohne diese Kriterien kann eine sichere Anwendung von CCUS, die das Gemeinwohl privilegiert und das Vorsorgeprinzip wahrt, nicht gewährleistet werden. Zuletzt findet der Schutz unserer Meere im aktuellen Gesetzentwurf nicht ausreichend Beachtung. Speicherpotenziale in marinen Lagerstätten sind stark begrenzt2. Sobald der Bedarf an Deponien steigt, drohen die Mindestabstände zu Schutzgebieten absehbar unter Druck zu geraten. Für sensible Ökosysteme und bedrohte Tiere und Pflanzen entstehen dadurch untragbare Belastungen. Damit läuft der Transport und die Speicherung von CO2 in marinen Lagerstätten national und international vereinbarten Meeresschutz- und Biodiversitätsziele zuwider. Der Schutz von unwiederbringlicher Natur und biologischer Vielfalt darf nicht gegen verpassten Klimaschutz ausgespielt werden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zum Transport und zur Speicherung von Kohlendioxid vorzulegen, der 1. die Vermeidung von CO2-Emissionen klar priorisiert; 2. die Abscheidung von Kohlendioxid konsequent auf unvermeidbare Restemissionen begrenzt, wobei sich die Mengenfestlegung am jeweiligen Stand der Technik bei der Emissionsvermeidung orientiert; 3. sowohl für Kohle- als auch für Gaskraftwerke ausschließt, dass CCU/S- Infrastruktur zur Verlängerung fossiler Geschäftsmodelle genutzt werden kann; 4. CCU/S-Infrastruktur nicht in den Rang des „überragenden öffentlichen Interesses“ stellt; 5. die Anmerkungen des Bundesrates (ÄA) berücksichtigt und Infrastruktur für CO2 nicht gegenüber Stromleitungen, Wasserstoffleitungen oder Wärmeleitungen nach GeoBG bevorzugt; 1 Evaluierungsbericht der Bundesregierung zum Kohlendoxid-Speicherungsgesetz (Drucksache 20/5145) 2 Wallmann, K. und das GEOSTOR-Konsortium (2025): CO₂-Speicherung unter der deutschen Nordsee? Ergebnisse aus drei Jahren Forschung, pp. 1-142, DOI 10.3289/CDRmare.49 6. im Umgang mit CO2 die notwendigen, hohen Anforderungen an Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung wahrt; 7. den Schutz unserer Grund- und Trinkwasserreservoire gewährleistet; 8. CCS-Anlagen und -Transporte in Naturschutzgebieten und geschützten Meeresgebieten konsequent ausschließt und Abstandsregeln wahrt; 9. den Vorrang für Windenergieanlagen auf See vor der CO2-Verpressung gewährleistet; 10. eine unabhängige, vertrauenswürdige Kontrolle der CO2-Leitungen und - Speicher durch unabhängige Institutionen gewährleistet und Haftungsregeln für Betreiber einführt. Berlin, den 4. November 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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