Erhalt und Stärkung der deutschen Krabben- und Küstenfischerei
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Erhalt und Stärkung der deutschen Krabben- und Küstenfischerei
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2551
21. Wahlperiode 04.11.2025
Antrag
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Julian Schmidt,
Danny Meiners, Bernd Schuhmann, Christian Reck, Bernd Schattner,
Stefan Schröder, Lars Schieske, Enrico Komning, Steffen Janich, Dario
Seifert, Dr. Michael Blos, Olaf Hilmer, Alexander Arpaschi, Carsten Becker,
Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, René Bochmann, Erhard Brucker,
Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze,
Nicole Hess, Dr. Malte Kaufmann, Rocco Kever, Heinrich Koch, Achim Köhler,
Edgar Naujok, Thomas Stephan, Martina Uhr, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons
und der Fraktion der AfD
Erhalt und Stärkung der deutschen Krabben- und Küstenfischerei
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Küsten- und Krabbenfischerei ist nicht nur ein wesentlicher Wirtschaftszweig,
sondern auch ein integraler Bestandteil des kulturellen Erbes und der sozialen Identität
der deutschen Küstenregionen. Sie trägt entscheidend zur regionalen Wertschöpfung,
Beschäftigung und zur Erhaltung traditioneller Handwerke bei. Die Branche sieht sich
zunehmend mit dem Verlust von Fangflächen konfrontiert, der durch den Ausbau von
Offshore-Windparks, Sicherheitszonen und Kabeltrassen bedingt ist, was die
Existenzgrundlage vieler Fischer bedroht. Pauschale Vorgaben, insbesondere bezüglich der
Nutzung von Fanggeräten wie Grundschleppnetzen in Schutzgebieten,
berücksichtigen nicht die vielfältigen und spezifischen regionalen Gegebenheiten, was zu
unverhältnismäßigen Belastungen der Fischer führt. Die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit
der Fischereibetriebe bedarf einer gezielten Unterstützung, insbesondere durch
Investitionen in moderne, umweltfreundlichere Technologien und Fangmethoden sowie
durch eine Förderung von Vermarktungs- und Verarbeitungsstrukturen in den
Küstenregionen. Die wirksame und gleichberechtigte Einbindung der Küstenfischerei in
nationale Meeresraum- und Schutzgebietsplanungen ist bislang unzureichend und
erfordert die Etablierung eines regelmäßigen Beteiligungsformats auf Bundesebene.
Angesichts akuter Krisen, insbesondere in der Krabbenfischerei aufgrund von schlechten
Fangmengen sowie fortwährender Kürzungen bei den Fangmengen von Hering und
Dorsch, besteht ein dringender Bedarf an rascher, unbürokratischer Notfallhilfe, um
Liquiditätsengpässen entgegenzuwirken und Betriebe zu stabilisieren. Die
bestehenden bürokratischen Anforderungen bei der Beantragung von Mitteln und Förderungen
sind oftmals komplex und sollten für kleinere Fischereibetriebe vereinfacht werden,
um einen niedrigschwelligen Zugang zu gewährleisten.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen zweckgebundenen „Fischereifonds“ zu etablieren, welcher aus Offshore-
Ausschreibungen und nationalen Mitteln zusammensetzt. Dieser Fonds soll:
a) finanzielle Ausgleichszahlungen für verlorene Fangräume bereitstellen,
b) Soforthilfen und Liquiditätsüberbrückungen gewährleisten,
c) den freiwilligen Flottenabbau sowie die Modernisierung und Anpassung der
Flotten unterstützen, um umweltfreundlichere Technologien zu fördern;
2. ein Register für „verbriefte Fischereirechte“ einzuführen, welches in die nationale
Meeresraumplanung einbezogen wird, um Planungssicherheit und den Erhalt
traditioneller Fanggebiete zu gewährleisten;
3. anstelle von pauschalen Verboten der Grundschleppnetzfischerei in
Schutzgebieten sind regionalspezifische Managementpläne mit Ausnahmeregelungen und
selektiveren Fangmethoden zu entwickeln;
4. die Antragsbedingungen für fiskalische Unterstützung und Förderung von
Beratungskapazitäten zu vereinfachen;
5. sich dafür einzusetzen, dass der Dialog zur Zukunft der Krabbenfischerei im
Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer wieder aufgenommen wird.
Berlin, den 4. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Um den Fischern im Norden eine langfristige Perspektive zu geben, dürfen die Mittel aus der sogenannten
Fischereikomponente nach § 58 des Windenergie-auf-See-Gesetzes nicht weiter gekürzt werden. Beim Verkauf
von Flächen für die Offshore-Windkraft soll mindestens fünf Prozent des Erlöses als Strukturhilfe an die
Fischerei fließen. Nur wenn das Geld aus den Versteigerungen von neuen Windkraftflächen im Meer auch bei den
Fischereibetrieben ankommt, kann eine wirkliche Kompensation für den Verlust von Fanggebieten durch
Windparks und alle damit zusammenhängenden Auswirkungen erreicht werden. Aus dem Fonds sollen Maßnahmen
zur Diversifizierung der Branche, zur Modernisierung von Schiffen, für die Vermarktung und Forschung
finanziert werden. Über die Bewirtschaftung des Fonds könnte ein Fischereirat entscheiden, mit Vertretern der
Wirtschaft, der Politik und der Kommunen. Das Geld wird dringend benötigt, um die Fischerei nachhaltiger zu
entwickeln. Beispielsweise sind viele Fischkutter überaltert. Die Umwandlung zu einer klimaneutralen
Fischereiflotte werde auch von der EU als Priorität angesehen. Die dafür notwendigen Mittel können die kleinen
Familienbetriebe an der Küste jedoch nicht allein aufbringen (www.volksstimme.de/panorama/was-fischer-
meeresschutzer-und-co-fur-die-nordsee-fordern-3996057?utm_source=openai).
Ein verbrieftes Fischereirecht bedeutet Schutz vor weiteren Eingriffen in traditionelle Fanggebiete oder
wenigstens ein verbrieftes Nutzungs‑/Fangrecht im Küstenmeer, damit Windparks, Kabeltrassen, Sicherheitszonen und
Naturschutz nicht zu einem faktischen Berufsverbot führen. Wenn klar ist, dass sie ihre Fanggebiete behalten,
können die Fischer endlich wieder langfristig planen. Außerdem sollen auch Windparks für fischereiliche
Nutzung geöffnet werden. Nordseekrabben lassen sich dort zwar nicht fangen, das Arbeiten mit Schleppnetzen ist
zu gefährlich. Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass sich andere Arten wie der Taschenkrebs gut zwischen
den Windrädern entwickeln. Das Fischen mit stehenden Fanggeräten könnte eine Alternative sein
(www.ezdk.de/index.php/presse/nachrichten/142?utm_source=openai).
Besonders Krabbenfischer protestieren gegen EU‑Empfehlungen/Pläne, Grundschleppnetze in Schutzgebieten
generell zu verbieten; sie fordern stattdessen regionale, von Wissenschaft und Betroffenen mitgetragene
Lösungen und Ausnahmeregelungen für kleinteilige Küstenfischerei (https://krabbenfischerei-sh.de/krabbenfischer-
akut-existenzgefaehrdet?utm_source=openai).
Der im März 2024 gestartete Dialog zur Zukunft der Krabbenfischerei im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches
Wattenmeer zwischen Fischern, Umweltschützern und der Landesregierung ist ohne Ergebnis beendet worden.
Damit bleibt der Versuch vorerst erfolglos, eines der größten ökologischen Probleme des Gebietes, das 2014
auch als UNESCO-Weltnaturerbe geadelt wurde, einvernehmlich zu lösen. Gescheitert sind die Verhandlungen
am Ende an der zentralen Frage, wie viele Gebiete des Nationalparks künftig für die Fischerei gesperrt werden
(www.riffreporter.de/de/umwelt/krabbenfischerei-wattenmeer-naturschutz-nationalpark-schleswig-holstein-
dialog-gescheitert). Die Gespräche sind unverzüglich wieder aufzunehmen und im Eivernehmen aller Akteure eine
Lösung zu erarbeiten.
Die deutsche Küsten- und Krabbenfischerei ist von zentraler Bedeutung für die Kulturlandschaft und Wirtschaft
der Küstenregionen. Die zunehmende Einschränkung von Fanggebieten durch Offshore-Entwicklungen sowie
zunehmende regulatorische und ökologische Herausforderungen erfordern eine gezielte, nachhaltige
Unterstützung durch den Staat. Dieser Antrag soll sicherstellen, dass die Branche langfristig überlebensfähig bleibt und
dabei ihren Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz leistet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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