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Erhalt und Stärkung der deutschen Krabben- und Küstenfischerei

dip / drucksache 04.11.2025 · WP 21 · 21/2551 · Antrag · Original ↗

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Erhalt und Stärkung der deutschen Krabben- und Küstenfischerei [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2551 21. Wahlperiode 04.11.2025 Antrag der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Julian Schmidt, Danny Meiners, Bernd Schuhmann, Christian Reck, Bernd Schattner, Stefan Schröder, Lars Schieske, Enrico Komning, Steffen Janich, Dario Seifert, Dr. Michael Blos, Olaf Hilmer, Alexander Arpaschi, Carsten Becker, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, René Bochmann, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Nicole Hess, Dr. Malte Kaufmann, Rocco Kever, Heinrich Koch, Achim Köhler, Edgar Naujok, Thomas Stephan, Martina Uhr, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Erhalt und Stärkung der deutschen Krabben- und Küstenfischerei Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Küsten- und Krabbenfischerei ist nicht nur ein wesentlicher Wirtschaftszweig, sondern auch ein integraler Bestandteil des kulturellen Erbes und der sozialen Identität der deutschen Küstenregionen. Sie trägt entscheidend zur regionalen Wertschöpfung, Beschäftigung und zur Erhaltung traditioneller Handwerke bei. Die Branche sieht sich zunehmend mit dem Verlust von Fangflächen konfrontiert, der durch den Ausbau von Offshore-Windparks, Sicherheitszonen und Kabeltrassen bedingt ist, was die Existenzgrundlage vieler Fischer bedroht. Pauschale Vorgaben, insbesondere bezüglich der Nutzung von Fanggeräten wie Grundschleppnetzen in Schutzgebieten, berücksichtigen nicht die vielfältigen und spezifischen regionalen Gegebenheiten, was zu unverhältnismäßigen Belastungen der Fischer führt. Die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der Fischereibetriebe bedarf einer gezielten Unterstützung, insbesondere durch Investitionen in moderne, umweltfreundlichere Technologien und Fangmethoden sowie durch eine Förderung von Vermarktungs- und Verarbeitungsstrukturen in den Küstenregionen. Die wirksame und gleichberechtigte Einbindung der Küstenfischerei in nationale Meeresraum- und Schutzgebietsplanungen ist bislang unzureichend und erfordert die Etablierung eines regelmäßigen Beteiligungsformats auf Bundesebene. Angesichts akuter Krisen, insbesondere in der Krabbenfischerei aufgrund von schlechten Fangmengen sowie fortwährender Kürzungen bei den Fangmengen von Hering und Dorsch, besteht ein dringender Bedarf an rascher, unbürokratischer Notfallhilfe, um Liquiditätsengpässen entgegenzuwirken und Betriebe zu stabilisieren. Die bestehenden bürokratischen Anforderungen bei der Beantragung von Mitteln und Förderungen sind oftmals komplex und sollten für kleinere Fischereibetriebe vereinfacht werden, um einen niedrigschwelligen Zugang zu gewährleisten. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen zweckgebundenen „Fischereifonds“ zu etablieren, welcher aus Offshore- Ausschreibungen und nationalen Mitteln zusammensetzt. Dieser Fonds soll: a) finanzielle Ausgleichszahlungen für verlorene Fangräume bereitstellen, b) Soforthilfen und Liquiditätsüberbrückungen gewährleisten, c) den freiwilligen Flottenabbau sowie die Modernisierung und Anpassung der Flotten unterstützen, um umweltfreundlichere Technologien zu fördern; 2. ein Register für „verbriefte Fischereirechte“ einzuführen, welches in die nationale Meeresraumplanung einbezogen wird, um Planungssicherheit und den Erhalt traditioneller Fanggebiete zu gewährleisten; 3. anstelle von pauschalen Verboten der Grundschleppnetzfischerei in Schutzgebieten sind regionalspezifische Managementpläne mit Ausnahmeregelungen und selektiveren Fangmethoden zu entwickeln; 4. die Antragsbedingungen für fiskalische Unterstützung und Förderung von Beratungskapazitäten zu vereinfachen; 5. sich dafür einzusetzen, dass der Dialog zur Zukunft der Krabbenfischerei im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer wieder aufgenommen wird. Berlin, den 4. November 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Um den Fischern im Norden eine langfristige Perspektive zu geben, dürfen die Mittel aus der sogenannten Fischereikomponente nach § 58 des Windenergie-auf-See-Gesetzes nicht weiter gekürzt werden. Beim Verkauf von Flächen für die Offshore-Windkraft soll mindestens fünf Prozent des Erlöses als Strukturhilfe an die Fischerei fließen. Nur wenn das Geld aus den Versteigerungen von neuen Windkraftflächen im Meer auch bei den Fischereibetrieben ankommt, kann eine wirkliche Kompensation für den Verlust von Fanggebieten durch Windparks und alle damit zusammenhängenden Auswirkungen erreicht werden. Aus dem Fonds sollen Maßnahmen zur Diversifizierung der Branche, zur Modernisierung von Schiffen, für die Vermarktung und Forschung finanziert werden. Über die Bewirtschaftung des Fonds könnte ein Fischereirat entscheiden, mit Vertretern der Wirtschaft, der Politik und der Kommunen. Das Geld wird dringend benötigt, um die Fischerei nachhaltiger zu entwickeln. Beispielsweise sind viele Fischkutter überaltert. Die Umwandlung zu einer klimaneutralen Fischereiflotte werde auch von der EU als Priorität angesehen. Die dafür notwendigen Mittel können die kleinen Familienbetriebe an der Küste jedoch nicht allein aufbringen (www.volksstimme.de/panorama/was-fischer- meeresschutzer-und-co-fur-die-nordsee-fordern-3996057?utm_source=openai). Ein verbrieftes Fischereirecht bedeutet Schutz vor weiteren Eingriffen in traditionelle Fanggebiete oder wenigstens ein verbrieftes Nutzungs‑/Fangrecht im Küstenmeer, damit Windparks, Kabeltrassen, Sicherheitszonen und Naturschutz nicht zu einem faktischen Berufsverbot führen. Wenn klar ist, dass sie ihre Fanggebiete behalten, können die Fischer endlich wieder langfristig planen. Außerdem sollen auch Windparks für fischereiliche Nutzung geöffnet werden. Nordseekrabben lassen sich dort zwar nicht fangen, das Arbeiten mit Schleppnetzen ist zu gefährlich. Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass sich andere Arten wie der Taschenkrebs gut zwischen den Windrädern entwickeln. Das Fischen mit stehenden Fanggeräten könnte eine Alternative sein (www.ezdk.de/index.php/presse/nachrichten/142?utm_source=openai). Besonders Krabbenfischer protestieren gegen EU‑Empfehlungen/Pläne, Grundschleppnetze in Schutzgebieten generell zu verbieten; sie fordern stattdessen regionale, von Wissenschaft und Betroffenen mitgetragene Lösungen und Ausnahmeregelungen für kleinteilige Küstenfischerei (https://krabbenfischerei-sh.de/krabbenfischer- akut-existenzgefaehrdet?utm_source=openai). Der im März 2024 gestartete Dialog zur Zukunft der Krabbenfischerei im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer zwischen Fischern, Umweltschützern und der Landesregierung ist ohne Ergebnis beendet worden. Damit bleibt der Versuch vorerst erfolglos, eines der größten ökologischen Probleme des Gebietes, das 2014 auch als UNESCO-Weltnaturerbe geadelt wurde, einvernehmlich zu lösen. Gescheitert sind die Verhandlungen am Ende an der zentralen Frage, wie viele Gebiete des Nationalparks künftig für die Fischerei gesperrt werden (www.riffreporter.de/de/umwelt/krabbenfischerei-wattenmeer-naturschutz-nationalpark-schleswig-holstein- dialog-gescheitert). Die Gespräche sind unverzüglich wieder aufzunehmen und im Eivernehmen aller Akteure eine Lösung zu erarbeiten. Die deutsche Küsten- und Krabbenfischerei ist von zentraler Bedeutung für die Kulturlandschaft und Wirtschaft der Küstenregionen. Die zunehmende Einschränkung von Fanggebieten durch Offshore-Entwicklungen sowie zunehmende regulatorische und ökologische Herausforderungen erfordern eine gezielte, nachhaltige Unterstützung durch den Staat. Dieser Antrag soll sicherstellen, dass die Branche langfristig überlebensfähig bleibt und dabei ihren Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz leistet. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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