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Zukünftige Ausrichtung der deutschen Küsten- und Meeresfischerei an den Vorschlägen der Zukunftskommission Fischerei (Antwort zu Drs. 21/1156)

dip / drucksache 20.08.2025 · WP 21 · 21/1318 · Antwort · Original ↗

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Zukünftige Ausrichtung der deutschen Küsten- und Meeresfischerei an den Vorschlägen der Zukunftskommission Fischerei (Antwort zu Drs. 21/1156) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1318 21. Wahlperiode 20.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dario Seifert, Stephan Protschka, Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1156 – Zukünftige Ausrichtung der deutschen Küsten- und Meeresfischerei an den Vorschlägen der Zukunftskommission Fischerei V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Veröffentlichung des Abschlussberichts der „Zukunftskommission Fischerei“ (ZKF) am 8. April 2025 hat die Bundesregierung einen neuen Orientierungsrahmen für die zukünftige Ausrichtung der deutschen Küsten- und Meeresfischerei gesetzt (www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Fischere i/abschlussbericht-zkf.pdf?__blob=publicationFile&v=7). Im Zentrum der Empfehlungen stehen der gezielte Flottenabbau, insbesondere im Bereich der Kutter- und Krabbenfischerei, der massive Strukturwandel infolge zunehmender Flächenkonkurrenz durch den Ausbau der Offshorewindenergie und Meeresschutzgebiete sowie Programme zur Nachwuchssicherung und Diversifizierung der Einkommensquellen der Fischereibetriebe. Diese Maßnahmen berühren die wirtschaftlichen und sozialen Grundlagen der betroffenen Küstenregionen und bergen die Gefahr, traditionelle Berufsstrukturen und regionale Wertschöpfungsketten nachhaltig zu schwächen (www.fischereischutzverband.de/k lopfer-des-monats.html). Besonders kritisch erscheinen aus Sicht der Fragesteller der geplante Rückbau der Fischereiflotte, die Zunahme von Nutzungskonflikten im Meer und die unzureichende Perspektive für den dringend notwendigen Berufsnachwuchs. Gleichzeitig bleiben zahlreiche praktische Umsetzungsfragen und der Umfang vorgesehener Hilfsmaßnahmen bislang offen. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD das Ziel gesetzt, die Entwicklung der Fischerei entsprechend den Empfehlungen der Zukunftskommission Fischerei zu stärken (www.koalitionsvertr ag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 40 ff.). Die Fragesteller sind daran interessiert, zu erfahren, mit welchen Strategien und Maßnahmen Flottenabbau, Flächenkonkurrenz und Nachwuchssicherung in Einklang gebracht werden sollen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 10. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche konkreten zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben plant die Bundesregierung für die Reduzierung der Kutter- und Krabbenfischereiflotte entsprechend den Empfehlungen der Zukunftskommission Fischerei? Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Kapazitätsanpassungsmaßnahme in der Nordsee mit dem Schwerpunkt Krabben- und Plattfischfischerei vor. Ziel ist es, eine begrenzte Anzahl von Plattfischfahrzeugen und ca. 30 Prozent der Krabbenkutter endgültig stillzulegen und den Eignerinnen und Eignern einen sozialverträglichen Ausstieg aus der Fischerei zu ermöglichen. Gründe für die Maßnahme sind sinkende Fangmöglichkeiten, sich verändernde Ökosysteme und die Konkurrenz um Flächen durch den Ausbau der Offshore-Windenergie sowie die zunehmenden Fischereibeschränkungen in Schutzgebieten, die die Branche belasten. Es ist geplant, die Maßnahme über drei Jahre zu strecken, um eine schrittweise Anpassung der Strukturen zu ermöglichen. Die wesentlichen Antragsvoraussetzungen ergeben sich aus europarechtlichen Vorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) 2021/1139 über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds. Für diese Maßnahme hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags mit Beschluss vom 18. Dezember 2024 Mittel in Höhe von 20 Mio. Euro aus der Fischereikomponente des § 58 Absatz 2 des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) freigegeben. Es ist geplant, hiervon bis zu 5 Mio. Euro für die Plattfischfischerei und ca. 15 Mio. Euro für die Krabbenfischerei einzusetzen. Der Entwurf einer entsprechenden Richtlinie wurde mit den betroffenen Ländern sowie dem Sektor abgestimmt. Derzeit wird die Notifizierung der Maßnahme bei der Europäischen Kommission vorbereitet. Es wird damit gerechnet, dass die Richtlinie im Falle der Genehmigung durch die Europäische Kommission noch im Jahr 2025 in Kraft treten kann. Über weitere Maßnahmen zur Kapazitätsanpassung auch in anderen Flottensegmenten ist noch keine Entscheidung getroffen worden.  2. Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung den Investitionsbedarf für den geplanten Flottenabbau und die Modernisierung verbleibender Kutterflotten? Die Höhe der in Zukunft benötigten Haushaltsmittel für weitere Kapazitätsanpassungsmaßnahmen sowie der Investitionsbedarf für die Modernisierung der verbleibenden Fischereifahrzeuge bzw. entsprechende Ersatzneubauten kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die staatliche Unterstützung der Flottenmodernisierung nach geltendem EU-Recht nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist. In der Ostsee sind aufgrund dieser Vorgaben investive Maßnahmen an Bord von Fischereifahrzeugen seit etlichen Jahren nicht förderfähig.  3. Welche Kriterien sind für die Vergabe von Stilllegungs- und Modernisierungsprämien vorgesehen, und wie wird die Sozialverträglichkeit sichergestellt? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. In der dort beschriebenen Kapazitätsanpassungsmaßnahme wird bei Überzeichnung eine Reihung der Anträge vorgenommen, wobei im Falle der Plattfischfischerei die ältesten Fahrzeuge zuerst stillgelegt werden. Im Falle der Krabbenfischerei wird neben dem Alter der Fahrzeuge auch zusätzlich das Alter der Eignerin oder des Eigners berücksichtigt, um insbesondere den Ausstieg älterer Fischerinnen und Fischer zu ermöglichen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass durch einen der Maßnahme vorgelagerten privatwirtschaftlichen Ringtausch von Fahrzeugen ältere Fischerinnen und Fischer auch ältere Fahrzeuge zur Stilllegung anmelden. Die Förderung der Modernisierung von Fahrzeugen kann im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) unter den in der Verordnung (EU) 2021/1139 genannten Voraussetzungen durch die Länder erfolgen, wobei dies aus rechtlichen Gründen nur eingeschränkt möglich ist. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.  4. Welche Maßnahmen sind ausdrücklich zum Erhalt kleiner, traditionell geprägter Familienbetriebe und zur Abfederung existenzbedrohender Härten bei der Flottenreduzierung geplant? Die Kapazitätsanpassungsmaßnahme ist ein Angebot an die Unternehmen. Diese entscheiden selbständig, ob sie ein Fahrzeug zur Stilllegung anmelden wollen oder nicht, sofern die europarechtlich bedingten Antragsvoraussetzungen erfüllt werden können. Insbesondere die Krabbenfischerei ist durch kleine Familienbetriebe geprägt. Während einigen von ihnen ein sozialverträglicher Ausstieg ermöglicht wird, wird gleichzeitig Druck von den verbleibenden Unternehmen genommen. Die Kapazitätsanpassungsmaßnahme wird zudem durch eine Reihe weiterer Maßnahmen flankiert, die aus EU-Mitteln kofinanziert werden und darauf abzielen, die Fischerei strukturell zu stärken und insbesondere die Küsten- und Kutterfischerei zu erhalten (z. B. Ausbildungsbeihilfen für Unternehmen, Förderung von investiven Maßnahmen an Bord).  5. Kann die Bundesregierung garantieren, dass freiwerdende Restquoten oder Fangrechte vorrangig Betrieben im Haupt- und oder regionalen Nebenerwerb zugute kommen? a) Wenn ja, wie kann sie das gewährleisten? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet. Quoten, die aufgrund von geförderten Kapazitätsanpassungsmaßnahmen an die Bundesrepublik zurückfallen, wie zuletzt in der Ostsee in den Jahren 2021 und 2022, werden nach den Kriterien des § 3 des Seefischereigesetzes jedes Jahr an die bereits anspruchsberechtigten Fischereibetriebe des Haupterwerbs verteilt. Auf die den Nebenerwerbsbetrieben per Bekanntmachung zur Verfügung gestellten Höchstfangmengen haben diese Quoten keine Auswirkungen.  6. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Belange der deutschen Fischerei bei der Ausweisung von Offshorewindparks und Meeresschutzgebieten gleichberechtigt einzubeziehen, und wenn ja, wie möchte sie den Teilhabeprozess gestalten?  9. Wird die Bundesregierung die Fischerei an den Entscheidungsfindungen für künftige Flächennutzungen im Küstenmeer und der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) stärker beteiligen, und wenn ja, in welcher Art und Weise soll das geschehen? 10. Sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Fischerei Anpassungsbedarf bei den bestehenden Raumordnungs- und Beteiligungsregelungen, und wenn ja, welchen? Die Fragen 6, 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der Fortschreibungsverfahren des Flächenentwicklungsplans für die deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) für die Festlegung von Flächen für Windenergie auf See findet bereits eine umfassende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung statt, in deren Rahmen öffentliche und private Belange, folglich auch fischereiliche Belange, eingebracht werden. Auch bei der Ausweisung und dem Management von Meeresschutzgebieten in der deutschen AWZ werden Belange der deutschen Fischerei innerhalb der vorgesehenen Beteiligungsprozesse berücksichtigt.  7. Plant die Bundesregierung rechtlich verbindliche Maßnahmen zur Kompensation für den Verlust von Fanggründen, und wenn ja, welche sind konkret vorgesehen? Das Windenergie-auf-See-Gesetz enthält in § 58 Absatz 2 die Fischereikomponente. Die Einnahmen, die der Fischereikomponente unterfallen, werden zweckgebunden zur Förderung von Maßnahmen zur umweltschonenden Fischerei einschließlich Fischereistrukturmaßnahmen in der AWZ und dem Küstenmeer verwendet. Eine direkte Kompensation der Fischerei ist mangels individueller Rechte der Unternehmen an den Fanggründen weder beabsichtigt noch beihilferechtlich zulässig.  8. Wird die Bundesregierung sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, bestehende Fangrechte auch in Windparkflächen zu sichern, und wenn ja, wie sollen ggf. Co-Nutzungsmodelle praktisch ausgestaltet werden? Artikel 15b Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen enthält die Vorschrift, dass die Mitgliedstaaten Mehrfachnutzungen in den Gebieten, die für Energie aus erneuerbaren Quellen genutzt werden, begünstigen sollen. Diese Vorschrift soll in § 7 des Raumordnungsgesetzes in deutsches Recht umgesetzt werden. Passive Fischerei mit Reusen und Körben ist in der äußeren Sicherheitszone einzelner Offshore-Windparks bereits möglich. 11. Wann erfolgt die bundesweite Einführung und Förderung der im Abschlussbericht der Zukunftskommission Fischerei empfohlenen Zusatzqualifikation „Fischerei und Meeresumwelt“ („Meeresförster/Sea Ranger“, Abschlussbericht, S. 23) als offiziell anerkanntes Ausbildungsprogramm? Es wird angenommen, dass sich die Frage auf die zum 26. Oktober 2023 verabschiedete Fortbildungsprüfungsordnung „Geprüfter Fachwirt für Fischerei und Meeresumwelt/Geprüfte Fachwirtin für Fischerei und Meeresumwelt“ des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass bundeseinheitliche Fortbildungsprüfungsordnungen durch das BMLEH nur bei begründetem Bedarf und bei erheblichem bundesweitem Interesse auf Initiative der Sozialpartner (Sozialpartnerprinzip) erarbeitet und erlassen werden. Zu etwaigen Initiativen der Sozialpartner liegen dem BMLEH derzeit keine Erkenntnisse vor. 12. Welche Mittel und Programme sind explizit für die Gewinnung von Berufsnachwuchs in der Fischerei (z. B. Ausbildungsprämien) vorgesehen? 13. Plant die Bundesregierung, Fort- und Weiterbildungsangebote sowie Beratungsmaßnahmen für Bestandsbetriebe und junge Berufstätige in der Fischerei über bestehende Förderprogramme auszubauen? a) Wenn ja, wie, und wann? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 12 bis 13b werden gemeinsam beantwortet. Das BMLEH unterstützt bereits seit vielen Jahren die Nachwuchsgewinnung in der Fischerei, indem Unternehmen der Seefischerei, die zur Fischwirtin/zum Fischwirt in der Fachrichtung „Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei“ ausbilden, für dadurch bedingten erhöhten Aufwand, Zuwendungen als nicht rückzahlbare Zuschüsse erhalten. Die Maßnahme wird aus EU-Mitteln kofinanziert und durch die Küstenländer umgesetzt. Zudem können Jungfischerinnen und -fischer bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen beim Ersterwerb eines Fischereifahrzeugs unterstützt werden. Auch diese Maßnahme wird aus EU-Mitteln kofinanziert und durch die Küstenländer administriert. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 14. Möchte die Bundesregierung gesellschaftliche Kampagnen zur Imageverbesserung des Fischereiberufsbildes und zur Steigerung der Ausbildungszahlen konkret unterstützen, und wenn ja, wie? Mit Mitteln aus der Fischereikomponente des WindSeeG unterstützt das BMLEH den Aufbau und Betrieb einer „Informations- und Koordinierungsstelle Transformation Fischerei“ (IKTF). Neben der vorrangigen Aufgabe der IKTF zur Beratung und Vernetzung des Sektors soll die Stelle auch Aktivitäten im Bereich der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit entwickeln. So soll sie durch Faktenwissen über die Fischerei und deren Auswirkungen in die Öffentlichkeit hineinwirken, um so der Fischerei insgesamt ein besseres Ansehen und einen auf wissenschaftlichen Argumenten beruhenden Rückhalt in der Gesellschaft zu verschaffen. Dies ist auch deshalb wichtig, weil die Fischerei sich zum Teil überholten Vorurteilen ausgesetzt sieht und die Arbeit der im Sektor Tätigen nicht ihre angemessene gesellschaftliche Wertschätzung erhält. Somit wird die IKTF auch positive Auswirkungen auf die Nachwuchsgewinnung haben. 15. Wird die Bundesregierung den im Abschlussbericht der Zukunftskommission Fischerei empfohlenen „Sonderfonds Liquiditätshilfe Küstenfischerei“ einrichten, und wenn ja, wie wird er konkret ausgestattet und administriert werden (ebd., S. 30)? 16. Plant die Bundesregierung, Bürgschafts- und Garantiefunktionen anzuwenden, um Existenzgründungen und Nachfolgen in der Fischerei zu erleichtern? a) Wenn ja, welche sind hier zu nennen, und wie sollen sie ausgestaltet werden? b) Wenn nein, warum nicht? 17. Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass insbesondere kleine und mittlere Fischereibetriebe zeitnah und unbürokratisch Zugang zu den Hilfen aus dem „Sonderfonds Liquiditätshilfe Küstenfischerei“ erhalten, und wenn ja, wie? Die Fragen 15 bis 17 werden gemeinsam beantwortet. Gegenwärtig konzentriert sich das BMLEH auf die Umsetzung der als vordringlich eingestuften Maßnahmen, für die bereits Mittel durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages freigegeben wurden. Über die Priorisierung und die Details einer Umsetzung weiterer durch die Zukunftskommission Fischerei empfohlener Maßnahmen ist noch nicht entschieden worden. 18. Plant die Bundesregierung konkrete Programme und Investitionen, um die regionale Wertschöpfung in den Küstenregionen zu sichern und auszubauen (z. B. gezielte Förderung von Direktvermarktung, Verarbeitung, Hafeninfrastruktur, maritimen Start-ups)? a) Wenn ja, welche Programme und Investitionen sind geplant? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet. Eine Förderung entsprechender Maßnahmen zur Direktvermarktung und Verarbeitung ist bereits heute unter anderem mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) über die Länder möglich. Für die Förderung maritimer Start-ups bestehen bereits heute eine Reihe von Förderprogrammen auf Bundes- und Länderebene. In strukturschwachen Küstenregionen können zudem unter bestimmten Voraussetzungen Investitionen der gewerblichen Wirtschaft sowie Investitionen in die Errichtung, den Ersatz oder die Modernisierung von Hafeninfrastrukturen im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gefördert werden. 19. Möchte die Bundesregierung gewährleisten, dass insbesondere kleine und mittlere Betriebe Zugang zu neuen Fördermöglichkeiten erhalten, um so beispielsweise die regionale Fischvermarktung gegenüber dem Import zu stärken, und wenn ja, wie? Die Förderung mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds zielt insbesondere auf kleinere und mittlere Unternehmen ab. Zudem wird die IKTF das BMLEH bei der Identifizierung weiterer Lösungsansätze für die Transformation des Fischereisektors beraten, verbunden mit der Entwicklung von geeigneten Förderinstrumenten. Dies betrifft auch die Weiterentwicklung des Konzepts zur Verwendung der Mittel aus der Fischereikomponente des WindSeeG in Abgrenzung zu bestehenden Fonds und Fördermaßnahmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 20. Liegen der Bundesregierung Konzepte vor, um den Mitgliederrückgang und die finanzielle Notlage von Erzeugerorganisationen (EOs) und anderen Zusammenschlüssen infolge des Flottenabbaus zu kompensieren und die Organisationsstrukturen zu sichern? a) Wenn ja, welche Instrumente sind vorgesehen, um die beschriebenen Probleme anzugehen? b) Wenn nein, warum existieren keine Entwürfe zur Problemlösung, und wird die Bundesregierung ein Konzept erarbeiten? Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet. Die Begleitung der notwendigen Anpassung der Struktur der Erzeugerorganisationen liegt in der Verantwortung der Länder. Konkrete Konzepte hierzu sind der Bundesregierung noch nicht bekannt. Das BMLEH wird sich weiterhin bei der Transformation des Fischereisektors eng mit den Küstenländern abstimmen. 21. Verfolgt die Bundesregierung Ansätze oder hat sie sich ggf. schon einen Handlungsleitfaden erarbeitet, um die Wertschöpfungsketten gezielt regional (z. B. im Land- oder Küstenkreis) zu halten und regionale Identität wie auch Beschäftigungssicherung zu fördern? a) Wenn ja, welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung, und wie sieht der Handlungsleitfaden, der ggf. bereits erarbeitet wurde, detailliert aus? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 21 bis 21b werden gemeinsam beantwortet. Es ist das Ziel der Bundesregierung, die deutsche Küstenfischerei als Teil der regionalen Identität zu erhalten. Hierzu ist es auch notwendig, im Rahmen des laufenden Strukturwandels die vor- und nachgelagerte Infrastruktur zu erhalten. Das BMLEH stimmt sich hierzu eng mit den Küstenländern ab und wird auch weiterhin darauf achten, dass Maßnahmen des Bundes und der Länder ineinandergreifen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 15 bis 17 verwiesen. 22. Fördert die Bundesregierung bereits gezielt innovative Projekte im Bereich maritimer Start-ups, Aquakultur und Tourismus, um die Diversifizierung und Resilienz der regionalen Wirtschaft zu stärken? a) Wenn ja, welche Förderinstrumente sind hier zu nennen, in welchem Umfang wird bei den einzelnen Projekten gefördert, und sollen weitere neue Förderprogramme initiiert werden? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 22 bis 22b werden gemeinsam beantwortet. Eine Förderung von Innovationen für eine nachhaltige, klima- und umweltschonende Aquakultur erfolgt bereits jetzt im Rahmen einer Bekanntmachung des Programms für Innovationsförderung des BMLEH. Auch Start-ups konnten sich auf eine Förderung im Rahmen der Bekanntmachung bewerben. Zudem stehen für Start-ups auf Bundes- und Länderebene verschiedene branchenübergreifende Förderinstrumente zur Verfügung. Konkrete Tourismusfinanzierung ist dagegen Aufgabe der Länder. Auch mit der Bund-Länder- Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) können Investitionen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur sowie Vernetzungs- und Kooperationsmaßnahmen gefördert werden. Die Durchführung der GRW obliegt ebenfalls den Ländern. 23. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der Anteil von Frauen in der deutschen Meeres- und Küstenfischerei (bitte nach Sektor, Funktionen und Positionen differenzieren)? Das Statistische Bundesamt erfasst Personen, die in der Seefischerei tätig sind, nicht. Nach Angaben der Knappschaft-Bahn-See sind in Deutschland in der Seefischerei 564 selbstständige Unternehmer und Unternehmerinnen tätig, davon sind 15 weiblich. (Quelle: Knappschaft-Bahn-See, Stichtag: 31. Juli 2023) Laut der Knappschaft gibt es 550 Angestellte, die als Bordpersonal in der Seefischerei in Deutschland tätig sind, vier davon sind weiblich. Die genauen Berufsgruppen befinden sich in der nachfolgenden Tabelle. Tabelle: Seemännisches Bordpersonal in der Seefischerei nach Berufsgruppen auf deutschen und ausländischen Schiffen, Stichtag: 31. Juli 2023 Berufsgruppe Gesamt davon weiblich Kapitäne, Offiziere und andere Angestellte 106 1 Deckspersonal 298 2 Maschinenpersonal 15 0 Personal im Gesamtschiffsbetrieb 1 0 Wirtschaftspersonal (Küche, Bedienung) 15 1 Sonstiges fahrendes Personal 115 0 Bordpersonal insgesamt 550 4 Quelle: Knappschaft-Bahn-See Die Bundesagentur für Arbeit gibt an, dass in Deutschland in der Seefischerei 712 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte tätig sind, 142 davon weiblich (Stichtag: 30. Juni 2023). Die Arbeitsagentur unterscheidet nicht nach Berufsgruppen. 24. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf. zur gezielten Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen in der Fischerei, insbesondere in technischen, wissenschaftlichen oder Führungsfunktionen? 25. Gibt es spezifische Programme oder Quotenregelungen, um Frauen für die Ausbildung, Nachfolge oder Betriebsgründungen im Fischereisektor zu gewinnen? 26. Sind der Bundesregierung Erfahrungen und Ergebnisse beispielsweise aus Modellprojekten zur Erhöhung der Sichtbarkeit und Wertschätzung von Frauen in der Fischerei und im Fischereimanagement bekannt, und wenn ja, welche Projekte mit den dazugehörigen Ergebnissen sind hier zu nennen? 27. Werden Gleichstellungsaspekte bei der Gewährung von Fördermitteln, im Zugang zu Weiterbildung und bei der Besetzung von Gremien auf Bundes- und Länderebene berücksichtigt, und wenn ja, inwiefern (vgl. Frage 26)? 28. Plant die Bundesregierung eine öffentliche Kampagne zur Stärkung des Images von Frauen in der Fischerei und zur Ermutigung junger Frauen zum Berufseinstieg, und wenn ja, hat sie sich dazu bereits eine Strategie erarbeitet, und wie sieht diese ggf. aus? Die Fragen 24 bis 28 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung erkennt die wichtige Rolle von Frauen in der Fischerei an. Auch wenn der Anteil der Fischerinnen in der deutschen Meeres- und Küstenfischerei gering ist, bilden Frauen oftmals das Rückgrat der vielen Familienbetriebe oder sind in der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen tätig. Spezifisch auf Frauen im deutschen Fischereisektor ausgerichtete Programme und Projekte bzw. entsprechende Quotenregelungen sind der Bundesregierung nicht bekannt und werden auch gegenwärtig nicht geplant. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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