Zukünftige Ausrichtung der deutschen Küsten- und Meeresfischerei an den Vorschlägen der Zukunftskommission Fischerei (Antwort zu Drs. 21/1156)
Text
Zukünftige Ausrichtung der deutschen Küsten- und Meeresfischerei an den Vorschlägen der Zukunftskommission Fischerei (Antwort zu Drs. 21/1156)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1318
21. Wahlperiode 20.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dario Seifert, Stephan Protschka, Peter
Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1156 –
Zukünftige Ausrichtung der deutschen Küsten- und Meeresfischerei an den
Vorschlägen der Zukunftskommission Fischerei
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Veröffentlichung des Abschlussberichts der „Zukunftskommission
Fischerei“ (ZKF) am 8. April 2025 hat die Bundesregierung einen neuen
Orientierungsrahmen für die zukünftige Ausrichtung der deutschen Küsten- und
Meeresfischerei gesetzt (www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Fischere
i/abschlussbericht-zkf.pdf?__blob=publicationFile&v=7). Im Zentrum der
Empfehlungen stehen der gezielte Flottenabbau, insbesondere im Bereich der
Kutter- und Krabbenfischerei, der massive Strukturwandel infolge
zunehmender Flächenkonkurrenz durch den Ausbau der Offshorewindenergie und
Meeresschutzgebiete sowie Programme zur Nachwuchssicherung und
Diversifizierung der Einkommensquellen der Fischereibetriebe. Diese Maßnahmen
berühren die wirtschaftlichen und sozialen Grundlagen der betroffenen
Küstenregionen und bergen die Gefahr, traditionelle Berufsstrukturen und regionale
Wertschöpfungsketten nachhaltig zu schwächen (www.fischereischutzverband.de/k
lopfer-des-monats.html). Besonders kritisch erscheinen aus Sicht der
Fragesteller der geplante Rückbau der Fischereiflotte, die Zunahme von
Nutzungskonflikten im Meer und die unzureichende Perspektive für den dringend
notwendigen Berufsnachwuchs. Gleichzeitig bleiben zahlreiche praktische
Umsetzungsfragen und der Umfang vorgesehener Hilfsmaßnahmen bislang offen.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD das Ziel gesetzt, die Entwicklung der Fischerei entsprechend den
Empfehlungen der Zukunftskommission Fischerei zu stärken (www.koalitionsvertr
ag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 40 ff.).
Die Fragesteller sind daran interessiert, zu erfahren, mit welchen Strategien
und Maßnahmen Flottenabbau, Flächenkonkurrenz und Nachwuchssicherung
in Einklang gebracht werden sollen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 10. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche konkreten zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben plant die
Bundesregierung für die Reduzierung der Kutter- und Krabbenfischereiflotte
entsprechend den Empfehlungen der Zukunftskommission Fischerei?
Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Kapazitätsanpassungsmaßnahme in
der Nordsee mit dem Schwerpunkt Krabben- und Plattfischfischerei vor. Ziel
ist es, eine begrenzte Anzahl von Plattfischfahrzeugen und ca. 30 Prozent der
Krabbenkutter endgültig stillzulegen und den Eignerinnen und Eignern einen
sozialverträglichen Ausstieg aus der Fischerei zu ermöglichen. Gründe für die
Maßnahme sind sinkende Fangmöglichkeiten, sich verändernde Ökosysteme
und die Konkurrenz um Flächen durch den Ausbau der Offshore-Windenergie
sowie die zunehmenden Fischereibeschränkungen in Schutzgebieten, die die
Branche belasten. Es ist geplant, die Maßnahme über drei Jahre zu strecken, um
eine schrittweise Anpassung der Strukturen zu ermöglichen. Die wesentlichen
Antragsvoraussetzungen ergeben sich aus europarechtlichen Vorschriften,
insbesondere der Verordnung (EU) 2021/1139 über den Europäischen Meeres-,
Fischerei- und Aquakulturfonds.
Für diese Maßnahme hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags
mit Beschluss vom 18. Dezember 2024 Mittel in Höhe von 20 Mio. Euro aus
der Fischereikomponente des § 58 Absatz 2 des Windenergie-auf-See-Gesetzes
(WindSeeG) freigegeben. Es ist geplant, hiervon bis zu 5 Mio. Euro für die
Plattfischfischerei und ca. 15 Mio. Euro für die Krabbenfischerei einzusetzen.
Der Entwurf einer entsprechenden Richtlinie wurde mit den betroffenen
Ländern sowie dem Sektor abgestimmt. Derzeit wird die Notifizierung der
Maßnahme bei der Europäischen Kommission vorbereitet. Es wird damit gerechnet,
dass die Richtlinie im Falle der Genehmigung durch die Europäische
Kommission noch im Jahr 2025 in Kraft treten kann.
Über weitere Maßnahmen zur Kapazitätsanpassung auch in anderen
Flottensegmenten ist noch keine Entscheidung getroffen worden.
2. Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung den Investitionsbedarf für
den geplanten Flottenabbau und die Modernisierung verbleibender
Kutterflotten?
Die Höhe der in Zukunft benötigten Haushaltsmittel für weitere
Kapazitätsanpassungsmaßnahmen sowie der Investitionsbedarf für die Modernisierung der
verbleibenden Fischereifahrzeuge bzw. entsprechende Ersatzneubauten kann
zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Zudem wird darauf
hingewiesen, dass die staatliche Unterstützung der Flottenmodernisierung nach
geltendem EU-Recht nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist. In der Ostsee
sind aufgrund dieser Vorgaben investive Maßnahmen an Bord von
Fischereifahrzeugen seit etlichen Jahren nicht förderfähig.
3. Welche Kriterien sind für die Vergabe von Stilllegungs- und
Modernisierungsprämien vorgesehen, und wie wird die Sozialverträglichkeit
sichergestellt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. In der dort beschriebenen
Kapazitätsanpassungsmaßnahme wird bei Überzeichnung eine Reihung der Anträge
vorgenommen, wobei im Falle der Plattfischfischerei die ältesten Fahrzeuge
zuerst stillgelegt werden. Im Falle der Krabbenfischerei wird neben dem Alter der
Fahrzeuge auch zusätzlich das Alter der Eignerin oder des Eigners
berücksichtigt, um insbesondere den Ausstieg älterer Fischerinnen und Fischer zu
ermöglichen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass durch einen der Maßnahme
vorgelagerten privatwirtschaftlichen Ringtausch von Fahrzeugen ältere
Fischerinnen und Fischer auch ältere Fahrzeuge zur Stilllegung anmelden.
Die Förderung der Modernisierung von Fahrzeugen kann im Rahmen des
Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) unter den in der
Verordnung (EU) 2021/1139 genannten Voraussetzungen durch die Länder
erfolgen, wobei dies aus rechtlichen Gründen nur eingeschränkt möglich ist. Auf
die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
4. Welche Maßnahmen sind ausdrücklich zum Erhalt kleiner, traditionell
geprägter Familienbetriebe und zur Abfederung existenzbedrohender
Härten bei der Flottenreduzierung geplant?
Die Kapazitätsanpassungsmaßnahme ist ein Angebot an die Unternehmen.
Diese entscheiden selbständig, ob sie ein Fahrzeug zur Stilllegung anmelden
wollen oder nicht, sofern die europarechtlich bedingten
Antragsvoraussetzungen erfüllt werden können. Insbesondere die Krabbenfischerei ist durch kleine
Familienbetriebe geprägt. Während einigen von ihnen ein sozialverträglicher
Ausstieg ermöglicht wird, wird gleichzeitig Druck von den verbleibenden
Unternehmen genommen. Die Kapazitätsanpassungsmaßnahme wird zudem durch
eine Reihe weiterer Maßnahmen flankiert, die aus EU-Mitteln kofinanziert
werden und darauf abzielen, die Fischerei strukturell zu stärken und insbesondere
die Küsten- und Kutterfischerei zu erhalten (z. B. Ausbildungsbeihilfen für
Unternehmen, Förderung von investiven Maßnahmen an Bord).
5. Kann die Bundesregierung garantieren, dass freiwerdende Restquoten
oder Fangrechte vorrangig Betrieben im Haupt- und oder regionalen
Nebenerwerb zugute kommen?
a) Wenn ja, wie kann sie das gewährleisten?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Quoten, die aufgrund von geförderten Kapazitätsanpassungsmaßnahmen an die
Bundesrepublik zurückfallen, wie zuletzt in der Ostsee in den Jahren 2021 und
2022, werden nach den Kriterien des § 3 des Seefischereigesetzes jedes Jahr an
die bereits anspruchsberechtigten Fischereibetriebe des Haupterwerbs verteilt.
Auf die den Nebenerwerbsbetrieben per Bekanntmachung zur Verfügung
gestellten Höchstfangmengen haben diese Quoten keine Auswirkungen.
6. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Belange der deutschen Fischerei
bei der Ausweisung von Offshorewindparks und Meeresschutzgebieten
gleichberechtigt einzubeziehen, und wenn ja, wie möchte sie den
Teilhabeprozess gestalten?
9. Wird die Bundesregierung die Fischerei an den Entscheidungsfindungen
für künftige Flächennutzungen im Küstenmeer und der Ausschließlichen
Wirtschaftszone (AWZ) stärker beteiligen, und wenn ja, in welcher Art
und Weise soll das geschehen?
10. Sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Fischerei
Anpassungsbedarf bei den bestehenden Raumordnungs- und Beteiligungsregelungen,
und wenn ja, welchen?
Die Fragen 6, 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Fortschreibungsverfahren des Flächenentwicklungsplans für
die deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) für die Festlegung von
Flächen für Windenergie auf See findet bereits eine umfassende Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung statt, in deren Rahmen öffentliche und private
Belange, folglich auch fischereiliche Belange, eingebracht werden. Auch bei der
Ausweisung und dem Management von Meeresschutzgebieten in der deutschen
AWZ werden Belange der deutschen Fischerei innerhalb der vorgesehenen
Beteiligungsprozesse berücksichtigt.
7. Plant die Bundesregierung rechtlich verbindliche Maßnahmen zur
Kompensation für den Verlust von Fanggründen, und wenn ja, welche sind
konkret vorgesehen?
Das Windenergie-auf-See-Gesetz enthält in § 58 Absatz 2 die
Fischereikomponente. Die Einnahmen, die der Fischereikomponente unterfallen, werden
zweckgebunden zur Förderung von Maßnahmen zur umweltschonenden
Fischerei einschließlich Fischereistrukturmaßnahmen in der AWZ und dem
Küstenmeer verwendet. Eine direkte Kompensation der Fischerei ist mangels
individueller Rechte der Unternehmen an den Fanggründen weder beabsichtigt
noch beihilferechtlich zulässig.
8. Wird die Bundesregierung sich auf EU-Ebene dafür einsetzen,
bestehende Fangrechte auch in Windparkflächen zu sichern, und wenn ja, wie
sollen ggf. Co-Nutzungsmodelle praktisch ausgestaltet werden?
Artikel 15b Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der
Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen enthält die Vorschrift, dass die
Mitgliedstaaten Mehrfachnutzungen in den Gebieten, die für Energie aus
erneuerbaren Quellen genutzt werden, begünstigen sollen. Diese Vorschrift soll in § 7
des Raumordnungsgesetzes in deutsches Recht umgesetzt werden. Passive
Fischerei mit Reusen und Körben ist in der äußeren Sicherheitszone einzelner
Offshore-Windparks bereits möglich.
11. Wann erfolgt die bundesweite Einführung und Förderung der im
Abschlussbericht der Zukunftskommission Fischerei empfohlenen
Zusatzqualifikation „Fischerei und Meeresumwelt“ („Meeresförster/Sea
Ranger“, Abschlussbericht, S. 23) als offiziell anerkanntes
Ausbildungsprogramm?
Es wird angenommen, dass sich die Frage auf die zum 26. Oktober 2023
verabschiedete Fortbildungsprüfungsordnung „Geprüfter Fachwirt für Fischerei und
Meeresumwelt/Geprüfte Fachwirtin für Fischerei und Meeresumwelt“ des
Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Mecklenburg-Vorpommern bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass
bundeseinheitliche Fortbildungsprüfungsordnungen durch das BMLEH nur bei begründetem
Bedarf und bei erheblichem bundesweitem Interesse auf Initiative der
Sozialpartner (Sozialpartnerprinzip) erarbeitet und erlassen werden. Zu etwaigen
Initiativen der Sozialpartner liegen dem BMLEH derzeit keine Erkenntnisse vor.
12. Welche Mittel und Programme sind explizit für die Gewinnung von
Berufsnachwuchs in der Fischerei (z. B. Ausbildungsprämien) vorgesehen?
13. Plant die Bundesregierung, Fort- und Weiterbildungsangebote sowie
Beratungsmaßnahmen für Bestandsbetriebe und junge Berufstätige in der
Fischerei über bestehende Förderprogramme auszubauen?
a) Wenn ja, wie, und wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 12 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Das BMLEH unterstützt bereits seit vielen Jahren die Nachwuchsgewinnung in
der Fischerei, indem Unternehmen der Seefischerei, die zur Fischwirtin/zum
Fischwirt in der Fachrichtung „Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei“
ausbilden, für dadurch bedingten erhöhten Aufwand, Zuwendungen als nicht
rückzahlbare Zuschüsse erhalten. Die Maßnahme wird aus EU-Mitteln
kofinanziert und durch die Küstenländer umgesetzt. Zudem können Jungfischerinnen
und -fischer bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen beim Ersterwerb
eines Fischereifahrzeugs unterstützt werden. Auch diese Maßnahme wird aus
EU-Mitteln kofinanziert und durch die Küstenländer administriert. Darüber
hinaus wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
14. Möchte die Bundesregierung gesellschaftliche Kampagnen zur
Imageverbesserung des Fischereiberufsbildes und zur Steigerung der
Ausbildungszahlen konkret unterstützen, und wenn ja, wie?
Mit Mitteln aus der Fischereikomponente des WindSeeG unterstützt das
BMLEH den Aufbau und Betrieb einer „Informations- und
Koordinierungsstelle Transformation Fischerei“ (IKTF). Neben der vorrangigen Aufgabe der
IKTF zur Beratung und Vernetzung des Sektors soll die Stelle auch Aktivitäten
im Bereich der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit entwickeln. So soll
sie durch Faktenwissen über die Fischerei und deren Auswirkungen in die
Öffentlichkeit hineinwirken, um so der Fischerei insgesamt ein besseres Ansehen
und einen auf wissenschaftlichen Argumenten beruhenden Rückhalt in der
Gesellschaft zu verschaffen. Dies ist auch deshalb wichtig, weil die Fischerei sich
zum Teil überholten Vorurteilen ausgesetzt sieht und die Arbeit der im Sektor
Tätigen nicht ihre angemessene gesellschaftliche Wertschätzung erhält. Somit
wird die IKTF auch positive Auswirkungen auf die Nachwuchsgewinnung
haben.
15. Wird die Bundesregierung den im Abschlussbericht der
Zukunftskommission Fischerei empfohlenen „Sonderfonds Liquiditätshilfe
Küstenfischerei“ einrichten, und wenn ja, wie wird er konkret ausgestattet und
administriert werden (ebd., S. 30)?
16. Plant die Bundesregierung, Bürgschafts- und Garantiefunktionen
anzuwenden, um Existenzgründungen und Nachfolgen in der Fischerei zu
erleichtern?
a) Wenn ja, welche sind hier zu nennen, und wie sollen sie ausgestaltet
werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
17. Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass insbesondere kleine und
mittlere Fischereibetriebe zeitnah und unbürokratisch Zugang zu den
Hilfen aus dem „Sonderfonds Liquiditätshilfe Küstenfischerei“ erhalten,
und wenn ja, wie?
Die Fragen 15 bis 17 werden gemeinsam beantwortet.
Gegenwärtig konzentriert sich das BMLEH auf die Umsetzung der als
vordringlich eingestuften Maßnahmen, für die bereits Mittel durch den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages freigegeben wurden. Über die
Priorisierung und die Details einer Umsetzung weiterer durch die Zukunftskommission
Fischerei empfohlener Maßnahmen ist noch nicht entschieden worden.
18. Plant die Bundesregierung konkrete Programme und Investitionen, um
die regionale Wertschöpfung in den Küstenregionen zu sichern und
auszubauen (z. B. gezielte Förderung von Direktvermarktung, Verarbeitung,
Hafeninfrastruktur, maritimen Start-ups)?
a) Wenn ja, welche Programme und Investitionen sind geplant?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 18 bis 18b werden gemeinsam beantwortet.
Eine Förderung entsprechender Maßnahmen zur Direktvermarktung und
Verarbeitung ist bereits heute unter anderem mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) über die
Länder möglich. Für die Förderung maritimer Start-ups bestehen bereits heute
eine Reihe von Förderprogrammen auf Bundes- und Länderebene.
In strukturschwachen Küstenregionen können zudem unter bestimmten
Voraussetzungen Investitionen der gewerblichen Wirtschaft sowie Investitionen in die
Errichtung, den Ersatz oder die Modernisierung von Hafeninfrastrukturen im
Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gefördert werden.
19. Möchte die Bundesregierung gewährleisten, dass insbesondere kleine
und mittlere Betriebe Zugang zu neuen Fördermöglichkeiten erhalten,
um so beispielsweise die regionale Fischvermarktung gegenüber dem
Import zu stärken, und wenn ja, wie?
Die Förderung mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und
Aquakulturfonds zielt insbesondere auf kleinere und mittlere Unternehmen ab. Zudem
wird die IKTF das BMLEH bei der Identifizierung weiterer Lösungsansätze für
die Transformation des Fischereisektors beraten, verbunden mit der
Entwicklung von geeigneten Förderinstrumenten. Dies betrifft auch die
Weiterentwicklung des Konzepts zur Verwendung der Mittel aus der Fischereikomponente
des WindSeeG in Abgrenzung zu bestehenden Fonds und Fördermaßnahmen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
20. Liegen der Bundesregierung Konzepte vor, um den Mitgliederrückgang
und die finanzielle Notlage von Erzeugerorganisationen (EOs) und
anderen Zusammenschlüssen infolge des Flottenabbaus zu kompensieren und
die Organisationsstrukturen zu sichern?
a) Wenn ja, welche Instrumente sind vorgesehen, um die beschriebenen
Probleme anzugehen?
b) Wenn nein, warum existieren keine Entwürfe zur Problemlösung,
und wird die Bundesregierung ein Konzept erarbeiten?
Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet.
Die Begleitung der notwendigen Anpassung der Struktur der
Erzeugerorganisationen liegt in der Verantwortung der Länder. Konkrete Konzepte hierzu sind
der Bundesregierung noch nicht bekannt. Das BMLEH wird sich weiterhin bei
der Transformation des Fischereisektors eng mit den Küstenländern abstimmen.
21. Verfolgt die Bundesregierung Ansätze oder hat sie sich ggf. schon einen
Handlungsleitfaden erarbeitet, um die Wertschöpfungsketten gezielt
regional (z. B. im Land- oder Küstenkreis) zu halten und regionale Identität
wie auch Beschäftigungssicherung zu fördern?
a) Wenn ja, welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung, und wie
sieht der Handlungsleitfaden, der ggf. bereits erarbeitet wurde,
detailliert aus?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 21 bis 21b werden gemeinsam beantwortet.
Es ist das Ziel der Bundesregierung, die deutsche Küstenfischerei als Teil der
regionalen Identität zu erhalten. Hierzu ist es auch notwendig, im Rahmen des
laufenden Strukturwandels die vor- und nachgelagerte Infrastruktur zu erhalten.
Das BMLEH stimmt sich hierzu eng mit den Küstenländern ab und wird auch
weiterhin darauf achten, dass Maßnahmen des Bundes und der Länder
ineinandergreifen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 15 bis 17
verwiesen.
22. Fördert die Bundesregierung bereits gezielt innovative Projekte im
Bereich maritimer Start-ups, Aquakultur und Tourismus, um die
Diversifizierung und Resilienz der regionalen Wirtschaft zu stärken?
a) Wenn ja, welche Förderinstrumente sind hier zu nennen, in welchem
Umfang wird bei den einzelnen Projekten gefördert, und sollen
weitere neue Förderprogramme initiiert werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 22 bis 22b werden gemeinsam beantwortet.
Eine Förderung von Innovationen für eine nachhaltige, klima- und
umweltschonende Aquakultur erfolgt bereits jetzt im Rahmen einer Bekanntmachung
des Programms für Innovationsförderung des BMLEH. Auch Start-ups konnten
sich auf eine Förderung im Rahmen der Bekanntmachung bewerben. Zudem
stehen für Start-ups auf Bundes- und Länderebene verschiedene
branchenübergreifende Förderinstrumente zur Verfügung. Konkrete Tourismusfinanzierung
ist dagegen Aufgabe der Länder. Auch mit der Bund-Länder-
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) können
Investitionen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Investitionen in die
wirtschaftsnahe Infrastruktur sowie Vernetzungs- und Kooperationsmaßnahmen
gefördert werden. Die Durchführung der GRW obliegt ebenfalls den Ländern.
23. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der Anteil von
Frauen in der deutschen Meeres- und Küstenfischerei (bitte nach Sektor,
Funktionen und Positionen differenzieren)?
Das Statistische Bundesamt erfasst Personen, die in der Seefischerei tätig sind,
nicht.
Nach Angaben der Knappschaft-Bahn-See sind in Deutschland in der
Seefischerei 564 selbstständige Unternehmer und Unternehmerinnen tätig, davon
sind 15 weiblich. (Quelle: Knappschaft-Bahn-See, Stichtag: 31. Juli 2023)
Laut der Knappschaft gibt es 550 Angestellte, die als Bordpersonal in der
Seefischerei in Deutschland tätig sind, vier davon sind weiblich. Die genauen
Berufsgruppen befinden sich in der nachfolgenden Tabelle.
Tabelle: Seemännisches Bordpersonal in der Seefischerei nach Berufsgruppen
auf deutschen und ausländischen Schiffen, Stichtag: 31. Juli 2023
Berufsgruppe Gesamt davon weiblich
Kapitäne, Offiziere und andere Angestellte 106 1
Deckspersonal 298 2
Maschinenpersonal 15 0
Personal im Gesamtschiffsbetrieb 1 0
Wirtschaftspersonal (Küche, Bedienung) 15 1
Sonstiges fahrendes Personal 115 0
Bordpersonal insgesamt 550 4
Quelle: Knappschaft-Bahn-See
Die Bundesagentur für Arbeit gibt an, dass in Deutschland in der Seefischerei
712 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte tätig sind, 142 davon weiblich
(Stichtag: 30. Juni 2023). Die Arbeitsagentur unterscheidet nicht nach
Berufsgruppen.
24. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf. zur gezielten
Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen in der Fischerei, insbesondere in
technischen, wissenschaftlichen oder Führungsfunktionen?
25. Gibt es spezifische Programme oder Quotenregelungen, um Frauen für
die Ausbildung, Nachfolge oder Betriebsgründungen im Fischereisektor
zu gewinnen?
26. Sind der Bundesregierung Erfahrungen und Ergebnisse beispielsweise
aus Modellprojekten zur Erhöhung der Sichtbarkeit und Wertschätzung
von Frauen in der Fischerei und im Fischereimanagement bekannt, und
wenn ja, welche Projekte mit den dazugehörigen Ergebnissen sind hier
zu nennen?
27. Werden Gleichstellungsaspekte bei der Gewährung von Fördermitteln,
im Zugang zu Weiterbildung und bei der Besetzung von Gremien auf
Bundes- und Länderebene berücksichtigt, und wenn ja, inwiefern (vgl.
Frage 26)?
28. Plant die Bundesregierung eine öffentliche Kampagne zur Stärkung des
Images von Frauen in der Fischerei und zur Ermutigung junger Frauen
zum Berufseinstieg, und wenn ja, hat sie sich dazu bereits eine Strategie
erarbeitet, und wie sieht diese ggf. aus?
Die Fragen 24 bis 28 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung erkennt die wichtige Rolle von Frauen in der Fischerei
an. Auch wenn der Anteil der Fischerinnen in der deutschen Meeres- und
Küstenfischerei gering ist, bilden Frauen oftmals das Rückgrat der vielen
Familienbetriebe oder sind in der Verarbeitung und Vermarktung von
Fischereierzeugnissen tätig. Spezifisch auf Frauen im deutschen Fischereisektor ausgerichtete
Programme und Projekte bzw. entsprechende Quotenregelungen sind der
Bundesregierung nicht bekannt und werden auch gegenwärtig nicht geplant.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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