Verwendung von Mitteln der Meeresnaturschutz- und Fischereikomponente aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)
Text
Verwendung von Mitteln der Meeresnaturschutz- und Fischereikomponente aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/881
21. Wahlperiode 16.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dario Seifert, Stephan Protschka, Peter Felser, Julian Schmidt,
Danny Meiners, Bernd Schuhmann, Christian Reck, Bernd Schattner, Stefan
Schröder, Lars Schieske, Enrico Komning, Steffen Janich, Dr. Michael Blos, Olaf
Hilmer und der Fraktion der AfD
Verwendung von Mitteln der Meeresnaturschutz- und Fischereikomponente aus
dem Windenergie-auf-See-Gesetz
Der fortschreitende Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland wird
insbesondere durch das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) maßgeblich
vorangetrieben. Mit der Novellierung des WindSeeG im Jahr 2022 wurde unter
anderem eine sogenannte Fischereikomponente eingeführt, um die Belange der
deutschen Fischerei im Zuge des Offshore-Windkraftausbaus angeblich stärker
zu berücksichtigen. Vertreter der Fischerei sowie verschiedene
Interessengruppen äußern jedoch zunehmend Kritik an der tatsächlichen Ausgestaltung und
Wirksamkeit dieser Komponente (www.fr.de/wirtschaft/fischer-besorgt-windpa
rks-verkleinern-fanggebiete-zr-93265047.html?utm_source=openai).
Vor diesem Hintergrund bestehen erhebliche Zweifel, ob und inwieweit die
vorgesehene Fischereikomponente tatsächlich geeignet ist, die berechtigten
Interessen der heimischen Fischereiwirtschaft gegenüber der Offshore-
Windindustrie zu schützen und einen fairen Interessenausgleich zu
gewährleisten (ebd.). Zudem stellen sich den Fragestellern Fragen hinsichtlich der
konkreten Umsetzung, der finanziellen Ausgestaltung sowie der Einbindung der
betroffenen Akteure.
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD das Ziel gesetzt, die Mittel der Meeresnaturschutz- und der
Fischereikomponente (WindSeeG) als Zustiftung für die Deutsche Bundesstiftung
Umwelt (DBU), dem Meeresnaturschutz und der nachhaltigen Fischerei zur
Verfügung zu stellen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag20
25.de/files/koav_2025.pdf, S. 38 ff.). Die Fragesteller möchten in Erfahrung
bringen, mit welchen Strategien und Maßnahmen die Bundesregierung die
Interessen von Fischerei und Meeresnaturschutz vereinen möchte, ohne den bereits
vorhandenen Nutzungskonflikt in Nord- und Ostsee weiter zuzuspitzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch waren die im Jahr 2024 tatsächlich vergebenen Mittel aus der
sogenannten Fischereikomponente, und wie verteilen sich diese Mittel auf
die einzelnen Bundesländer?
2. Auf welcher Grundlage wurde die Kürzung der ursprünglich
vorgesehenen Mittel für die Fischerei im Rahmen der Offshore-
Flächenversteigerungen vorgenommen, und wie rechtfertigt die
Bundesregierung diese Entscheidung?
3. Hat sich die Bundesregierung zu der Kritik von Fischereiverbänden,
wonach die Summe der bereitgestellten Mittel als unzureichend angesehen
wird, um die negativen Auswirkungen des Offshore-Ausbaus auf die
deutsche Fischerei zu kompensieren, eine Positionierung erarbeitet, und wenn
ja, wie lautet diese (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/meeresnatursc
hutz-fischerei-bundeshaushalt-finanzierung-100.html?utm_source=op
enai)?
4. Welche konkreten Projekte und Maßnahmen wurden bislang durch die
Mittel aus der Fischereikomponente seit ihrer Einführung gefördert?
5. Wird sichergestellt, dass die Mittel tatsächlich den betroffenen
Fischereibetrieben zugutekommen und nicht überwiegend für Verwaltung oder
übergeordnete Zwecke verwendet werden, und wenn ja, wie?
6. Werden die Fischereiverbände und Fischereibetriebe in die
Entscheidungs- und Auswahlprozesse für die Mittelvergabe eingebunden,
und wenn ja, wie?
7. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf.
zu den ökologischen Auswirkungen des Offshore-Windenergieausbaus auf
Fischbestände sowie auf traditionelle Fanggebiete vor?
8. Hat sich die Bundesregierung zu dem Vorwurf, dass die Bedürfnisse der
Fischerei im Vergleich zum Meeresnaturschutz politisch und finanziell
nachrangig behandelt würden, eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja,
wie lautet diese (www.fr.de/wirtschaft/fischer-besorgt-windparks-verklein
ern-fanggebiete-zr-93265047.html?utm_source=openai)?
9. Plant die Bundesregierung Anpassungen bei der Ausgestaltung oder
Finanzierung der Fischereikomponente im WindSeeG, um den Forderungen
der Fischereiwirtschaft besser Rechnung zu tragen?
a) Wenn ja, welche Anpassungen sind hier zu nennen?
b) Wenn nein, warum nicht?
10. Ist eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der
Fischereikomponente an die tatsächlichen Auswirkungen des Offshore-Windkraftausbaus
vorgesehen, und wenn ja, wie wird diese Überprüfung umgesetzt?
11. Welche spezifischen Aufgaben übernimmt die Deutsche Bundesstiftung
Umwelt bei der Verwaltung, Vergabe und Kontrolle der Mittel als
Zustiftung aus der Meeresnaturschutz- und Fischereikomponente aus dem
Windenergie-auf-See-Gesetz?
12. Welche Entscheidungsbefugnisse hat die DBU im Hinblick auf die
Vergabe der Mittel an Fischereibetriebe und Meeresnaturschutzprojekte, und
wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die DBU die Interessen der
Fischerei angemessen berücksichtigt?
13. Wie hoch ist das von der DBU verwaltete Gesamtvolumen an Mitteln aus
den Offshore-Flächenversteigerungen für das Jahr 2025, und wie verteilen
sich diese Mittel prozentual und absolut zwischen Fischerei- und
Meeresnaturschutzprojekten?
14. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, nach welchen Kriterien
Förderanträge aus der Fischereikomponente und aus der
Meeresnaturschutzkomponente durch die DBU bewertet und ggf. priorisiert werden, und gibt
es hierfür festgelegte Richtlinien oder Ermessensspielräume?
15. Wie viele Fischerbetriebe, Verbände oder Projekte haben bisher von der
DBU eine Förderung aus der Fischereikomponente tatsächlich erhalten
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
16. Sieht die Bundesregierung Risiken einer Benachteiligung der Fischerei im
Vergleich zum Meeresnaturschutz bei der Vergabepraxis der DBU, und
wenn ja, wie wird dem entgegengewirkt?
17. Plant die Bundesregierung, Einfluss auf die Ausgestaltung der
Förderbedingungen oder die Besetzung der zuständigen Gremien der DBU zu
nehmen, um eine gleichberechtigte Berücksichtigung von Fischerei- und
Meeresnaturschutzinteressen sicherzustellen?
18. Wie hoch sind die Verwaltungskosten und sonstigen Aufwendungen der
DBU bei der Abwicklung der Mittelvergabe, und wie stellt die
Bundesregierung sicher, dass ein möglichst großer Anteil der Mittel unmittelbar
für die geförderten Fischerei- und Naturschutzprojekte zur Verfügung
steht?
Berlin, den 14. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Bernd Schattner (Kleine Anfrage)
- asked ← Bernd Schuhmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Christian Reck (Kleine Anfrage)
- asked ← Danny Meiners (Kleine Anfrage)
- asked ← Dario Seifert (Kleine Anfrage)
- asked ← Enrico Komning (Kleine Anfrage)
- asked ← Julian Schmidt (Kleine Anfrage)
- asked ← Lars Schieske (Kleine Anfrage)
- asked ← Michael Blos (Kleine Anfrage)
- asked ← Olaf Hilmer (Kleine Anfrage)
- asked ← Peter Felser (Kleine Anfrage)
- asked ← Stefan Schröder (Kleine Anfrage)
- asked ← Steffen Janich (Kleine Anfrage)
- asked ← Stephan Protschka (Kleine Anfrage)
- authored ← Dario Seifert
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Stephan Protschka
- part_of_vorgang → Verwendung von Mitteln der Meeresnaturschutz- und Fischereikomponente aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) (Kleine Anfrage)