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Stopp aller Pläne zur Ansiedlung der "Deutschen Agentur für Transfer und Innovation" in Erfurt (Antwort zu Drs. 21/2015)

dip / drucksache 04.11.2025 · WP 21 · 21/2534 · Antwort · Original ↗

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Stopp aller Pläne zur Ansiedlung der "Deutschen Agentur für Transfer und Innovation" in Erfurt (Antwort zu Drs. 21/2015) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2534 21. Wahlperiode 04.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2015 – Stopp aller Pläne zur Ansiedlung der „Deutschen Agentur für Transfer und Innovation“ in Erfurt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat die geplante Ansiedlung der „Deutschen Agentur für Transfer und Innovation“ (DATI) in Erfurt kurzfristig gestoppt, obwohl diese bereits im Bundeshaushalt vorgesehen und vom Deutschen Bundestag genehmigt war (vgl. www.zeit.de/news/2025-10/09/bundesforschungsagentur-kom mt-doch-nicht-nach-erfurt). Die DATI sollte Innovationen aus Forschung und Wissenschaft zügig in die Wirtschaft überführen und damit Deutschland international wettbewerbsfähiger machen. Für die Thüringer Landeshauptstadt Erfurt bedeutete die geplante Ansiedlung nicht nur die Schaffung hochqualifizierter Arbeitsplätze, sondern auch eine Stärkung der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Sichtbarkeit der Stadt. Der Abbruch des Projekts gefährdet nun wesentliche Zukunftschancen für Erfurt. Vor diesem Hintergrund bitten die Fragesteller die Bundesregierung um Auskunft über die Gründe der Absage sowie die Bewertung der Folgen für die Stadt.  1. Welche Gründe gibt es dafür, dass die „Deutsche Agentur für Transfer und Innovation“ (DATI) nicht mehr im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen war und von der Bundesregierung nicht weiterverfolgt wird? Die Gründung einer Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI) war ein Vorhaben der vorangegangenen Bundesregierung, das aufgrund des vorzeitigen Endes der 20. Wahlperiode nicht mehr umgesetzt wurde. Der Koalitionsvertrag vom 5. Mai 2025 der 21. Legislaturperiode sieht keine DATI mehr vor. Das Konzept der Vorgängerregierung zur Gründung der DATI, inklusive deren Ansiedlung, wird somit nicht weiterverfolgt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 3. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Welche Kosten wurden bereits für die DATI verausgabt (bitte nach Jahren auflisten)? Eine Übersicht der Kosten für die Vorbereitung der Gründung einer DATI ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Ausgaben des damaligen Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Vorbereitung der Gründung einer DATI (in Euro) 2022 2023 2024 2025 12 090,04 640 919,45 1 430 002,43 0  3. Wann und durch wen wurde die Entscheidung getroffen, das Projekt DA- TI nicht weiterzuführen, und wann wurden jeweils welche Mitglieder des Kabinetts darüber informiert? Dass die Gründung einer DATI als Vorhaben der vorangegangenen Bundesregierung nicht weitergeführt wird, ergibt sich aus dem Ergebnis der Koalitionsverhandlungen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  4. Welche Bemühungen hat die Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer und Berlin unternommen, um die Weiterführung der DATI in Erfurt zu unterstützen? Die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland setzt sich dafür ein, dass im Rahmen des gültigen Bundeskonzepts zur Ansiedlung oder Erweiterung von Bundes- und Forschungseinrichtungen der Standort Erfurt mitgedacht wird. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  5. Wann und durch wen wurden die Thüringer Landesregierung, die Stadt Erfurt und die Thüringer Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) über die Einstellung des Vorhabens informiert? Nach dem Kabinettbeschluss der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode zum DATI-Konzept am 6. November 2024 wäre zwingende Voraussetzung für eine anschließende gesellschaftsrechtliche Gründung der DATI die Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen zum Antrag nach § 65 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung gewesen. Aufgrund des vorzeitigen Endes der 20. Wahlperiode, den damit verbundenen vorgezogenen Neuwahlen sowie der vorläufigen Haushaltsführung war keine Antragstellung und Beschlussfassung mehr möglich. Somit entfiel die Ermächtigungsgrundlage für weitere gründungsvorbereitende Schritte. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.  6. Wie bewertet die Bundesregierung die Folgen der Beendigung der Ansiedlung der DATI für die Landeshauptstadt Erfurt? Die Auswahl von Erfurt als Standort einer möglichen DATI wurde im Jahr 2023 auf Empfehlung der DATI-Gründungskommission hin getroffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.  7. Plant die Bundesregierung alternative Ansiedlungen in Erfurt, und wenn ja, welche? Nach aktuellem Stand ist eine vergleichbare Bundesagentur in Erfurt nicht vorgesehen.  8. Welche Alternativen zur DATI prüft die Bundesregierung aktuell gegebenenfalls, um den Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft in Deutschland zu beschleunigen? Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Transfer in Deutschland weiter zu stärken und zu beschleunigen. Hierfür laufen im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) Vorbereitungen für konkrete Maßnahmen. Das umfängliche Wissen und die Erkenntnisse, die im Zuge der Vorarbeiten für die damals geplante DATI gewonnen wurden, werden hierbei einfließen. Das gilt zum Beispiel auch für die Empfehlungen der DATI- Gründungskommission. Der Koalitionsvertrag sieht die Etablierung einer Deutschen Anwendungsforschungsgemeinschaft vor, lässt aber die Form der Umsetzung offen. Derzeit entwickelt das BMFTR hierfür konzeptionelle Ansätze.  9. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die entstandene Lücke für Erfurt und die Region Thüringen im Bereich Forschungstransfer auszugleichen? Das BMFTR unterstützt im Rahmen seiner Forschungs- und Innovationsförderung, gemeinsam mit weiteren Bundesressorts sowie den Ländern, unter anderem auch regionale Transformationsprozesse in Deutschland. Forschung und Innovation sind wichtige Voraussetzungen für Wohlstand, Lebensqualität, sozialen Zusammenhalt und eine nachhaltige Gesellschaft. Ziel ist es unter anderem mit der Innovationspolitik Wertschöpfung in ganz Deutschland zu fördern und starke, zukunftsfähige Regionen zu schaffen. Das BMFTR verfolgt mit seinen Aktivitäten auch das übergeordnete Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland. 10. Welche Auswirkungen ihrer Entscheidung sieht die Bundesregierung ggf. auf die regionale Wirtschaft, insbesondere auf das Gastgewerbe, das Konferenzwesen und die Ansiedlung von Unternehmen in Erfurt? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 6 verwiesen. 11. Plant die Bundesregierung, die bereits in DATI investierten Mittel für vergleichbare Projekte zu verwenden, und wenn ja, für welche, und in welchem Umfang? Die Bundesregierung kann bereits verausgabte Mittel nicht nochmals verwenden. 12. Welche konkreten Maßnahmen sollen ggf. unternommen werden, um hochqualifizierte Fachkräfte trotz des Projektabbruchs nach Erfurt oder Thüringen zu binden? Die DATI war als Vorhaben für die bundesweite Förderung von Transfer und Innovation konzipiert und nicht als Programm zur Anwerbung oder Bindung von Fachkräften. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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