Stopp aller Pläne zur Ansiedlung der "Deutschen Agentur für Transfer und Innovation" in Erfurt (Antwort zu Drs. 21/2015)
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Stopp aller Pläne zur Ansiedlung der "Deutschen Agentur für Transfer und Innovation" in Erfurt (Antwort zu Drs. 21/2015)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2534
21. Wahlperiode 04.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der
AfD
– Drucksache 21/2015 –
Stopp aller Pläne zur Ansiedlung der „Deutschen Agentur für Transfer und
Innovation“ in Erfurt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat die geplante Ansiedlung der „Deutschen Agentur für
Transfer und Innovation“ (DATI) in Erfurt kurzfristig gestoppt, obwohl diese
bereits im Bundeshaushalt vorgesehen und vom Deutschen Bundestag
genehmigt war (vgl. www.zeit.de/news/2025-10/09/bundesforschungsagentur-kom
mt-doch-nicht-nach-erfurt). Die DATI sollte Innovationen aus Forschung und
Wissenschaft zügig in die Wirtschaft überführen und damit Deutschland
international wettbewerbsfähiger machen. Für die Thüringer Landeshauptstadt
Erfurt bedeutete die geplante Ansiedlung nicht nur die Schaffung
hochqualifizierter Arbeitsplätze, sondern auch eine Stärkung der wirtschaftlichen und
wissenschaftlichen Sichtbarkeit der Stadt. Der Abbruch des Projekts gefährdet
nun wesentliche Zukunftschancen für Erfurt. Vor diesem Hintergrund bitten
die Fragesteller die Bundesregierung um Auskunft über die Gründe der
Absage sowie die Bewertung der Folgen für die Stadt.
1. Welche Gründe gibt es dafür, dass die „Deutsche Agentur für Transfer
und Innovation“ (DATI) nicht mehr im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD vorgesehen war und von der Bundesregierung nicht
weiterverfolgt wird?
Die Gründung einer Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI)
war ein Vorhaben der vorangegangenen Bundesregierung, das aufgrund des
vorzeitigen Endes der 20. Wahlperiode nicht mehr umgesetzt wurde. Der
Koalitionsvertrag vom 5. Mai 2025 der 21. Legislaturperiode sieht keine DATI mehr
vor. Das Konzept der Vorgängerregierung zur Gründung der DATI, inklusive
deren Ansiedlung, wird somit nicht weiterverfolgt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt vom 3. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Welche Kosten wurden bereits für die DATI verausgabt (bitte nach
Jahren auflisten)?
Eine Übersicht der Kosten für die Vorbereitung der Gründung einer DATI ist
der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Ausgaben des damaligen Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
zur Vorbereitung der Gründung einer DATI (in Euro)
2022 2023 2024 2025
12 090,04 640 919,45 1 430 002,43 0
3. Wann und durch wen wurde die Entscheidung getroffen, das Projekt DA-
TI nicht weiterzuführen, und wann wurden jeweils welche Mitglieder des
Kabinetts darüber informiert?
Dass die Gründung einer DATI als Vorhaben der vorangegangenen
Bundesregierung nicht weitergeführt wird, ergibt sich aus dem Ergebnis der
Koalitionsverhandlungen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Welche Bemühungen hat die Beauftragte der Bundesregierung für die
neuen Bundesländer und Berlin unternommen, um die Weiterführung der
DATI in Erfurt zu unterstützen?
Die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland setzt sich dafür ein,
dass im Rahmen des gültigen Bundeskonzepts zur Ansiedlung oder
Erweiterung von Bundes- und Forschungseinrichtungen der Standort Erfurt mitgedacht
wird. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
5. Wann und durch wen wurden die Thüringer Landesregierung, die Stadt
Erfurt und die Thüringer Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) über die
Einstellung des Vorhabens informiert?
Nach dem Kabinettbeschluss der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode
zum DATI-Konzept am 6. November 2024 wäre zwingende Voraussetzung für
eine anschließende gesellschaftsrechtliche Gründung der DATI die
Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen zum Antrag nach § 65 Absatz 2
der Bundeshaushaltsordnung gewesen. Aufgrund des vorzeitigen Endes der
20. Wahlperiode, den damit verbundenen vorgezogenen Neuwahlen sowie der
vorläufigen Haushaltsführung war keine Antragstellung und Beschlussfassung
mehr möglich. Somit entfiel die Ermächtigungsgrundlage für weitere
gründungsvorbereitende Schritte. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Folgen der Beendigung der
Ansiedlung der DATI für die Landeshauptstadt Erfurt?
Die Auswahl von Erfurt als Standort einer möglichen DATI wurde im Jahr
2023 auf Empfehlung der DATI-Gründungskommission hin getroffen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
7. Plant die Bundesregierung alternative Ansiedlungen in Erfurt, und wenn
ja, welche?
Nach aktuellem Stand ist eine vergleichbare Bundesagentur in Erfurt nicht
vorgesehen.
8. Welche Alternativen zur DATI prüft die Bundesregierung aktuell
gegebenenfalls, um den Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft
in Deutschland zu beschleunigen?
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Transfer in Deutschland
weiter zu stärken und zu beschleunigen. Hierfür laufen im Bundesministerium
für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) Vorbereitungen für
konkrete Maßnahmen. Das umfängliche Wissen und die Erkenntnisse, die im Zuge
der Vorarbeiten für die damals geplante DATI gewonnen wurden, werden
hierbei einfließen. Das gilt zum Beispiel auch für die Empfehlungen der DATI-
Gründungskommission. Der Koalitionsvertrag sieht die Etablierung einer
Deutschen Anwendungsforschungsgemeinschaft vor, lässt aber die Form der
Umsetzung offen. Derzeit entwickelt das BMFTR hierfür konzeptionelle Ansätze.
9. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die entstandene
Lücke für Erfurt und die Region Thüringen im Bereich Forschungstransfer
auszugleichen?
Das BMFTR unterstützt im Rahmen seiner Forschungs- und
Innovationsförderung, gemeinsam mit weiteren Bundesressorts sowie den Ländern, unter
anderem auch regionale Transformationsprozesse in Deutschland. Forschung und
Innovation sind wichtige Voraussetzungen für Wohlstand, Lebensqualität,
sozialen Zusammenhalt und eine nachhaltige Gesellschaft. Ziel ist es unter anderem
mit der Innovationspolitik Wertschöpfung in ganz Deutschland zu fördern und
starke, zukunftsfähige Regionen zu schaffen. Das BMFTR verfolgt mit seinen
Aktivitäten auch das übergeordnete Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in
Deutschland.
10. Welche Auswirkungen ihrer Entscheidung sieht die Bundesregierung
ggf. auf die regionale Wirtschaft, insbesondere auf das Gastgewerbe, das
Konferenzwesen und die Ansiedlung von Unternehmen in Erfurt?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 6 verwiesen.
11. Plant die Bundesregierung, die bereits in DATI investierten Mittel für
vergleichbare Projekte zu verwenden, und wenn ja, für welche, und in
welchem Umfang?
Die Bundesregierung kann bereits verausgabte Mittel nicht nochmals
verwenden.
12. Welche konkreten Maßnahmen sollen ggf. unternommen werden, um
hochqualifizierte Fachkräfte trotz des Projektabbruchs nach Erfurt oder
Thüringen zu binden?
Die DATI war als Vorhaben für die bundesweite Förderung von Transfer und
Innovation konzipiert und nicht als Programm zur Anwerbung oder Bindung
von Fachkräften.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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