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Nicht namentlich deklariertes Projekt in Eritrea (Antwort zu Drs. 21/3199)

dip / drucksache 12.01.2026 · WP 21 · 21/3579 · Antwort · Original ↗

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Nicht namentlich deklariertes Projekt in Eritrea (Antwort zu Drs. 21/3199) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3579 21. Wahlperiode 12.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johann Martel, Rocco Kever, Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3199 – Nicht namentlich deklariertes Projekt in Eritrea V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Fragesteller interessieren sich für das Projekt mit der IATI (International Aid Transparency Initiative)-Maßnahmen-ID DE-1-202227411 (www.transpar enzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202227411, abgerufen am 28. November 2025). Dieses genannte Projekt wird mit der Kennzeichnung „Diese Information ist für diese Maßnahme nicht verfügbar“ betitelt (ebd.). Als Maßnahmenbeschreibung führt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bei diesem aufgeführten Projekt ebenfalls die Kennzeichnung „Diese Information ist für diese Maßnahme nicht verfügbar“ auf (ebd.). Das gesamte Finanzierungsvolumen des aufgelisteten Projekts beziffert sich auf insgesamt 315 000 Euro nach dem Stand vom 28. November 2025 (ebd.). 1. Wie lautet der Titel des in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Projekts? 2. Wie lautet die Maßnahmenbeschreibung für das in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Projekt? 3. Wieso hält es die Bundesregierung für nötig, sowohl die Titel als auch die Maßnahmenbeschreibungen von Maßnahmenpaketen für Eritrea zurückzuhalten, obwohl das finanzielle Gesamtvolumen 315 000 Euro entspricht und damit einen Teil in den Haushaltsplanungen der Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit einnahm, in der Gegenwart einnimmt und in der Zukunft einnehmen wird? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammengefasst beantwortet. Die Nennung der erbetenen Informationen ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Eine Einwilligung der Durchführungsorganisation liegt nicht vor. Die Arbeit des Zuwendungsempfängers beziehungsweise der beteiligten zivilgesellschaftlichen Akteure erfolgt in Eritrea vor dem Hintergrund einer autoritär agierenden Regierung, dessen Amt für Nationale Sicherheit von der EU mit Sanktionen wegen Menschenrechtsverletzungen (willkürliche Festnahmen, au- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 12. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ßergerichtliche Tötungen und Folter) belegt ist. Zivilgesellschaftliche Institutionen sind in diesem Kontext oftmals in der Öffentlichkeit mit spezifischen Personen verbunden, die bei einer Benennung persönlicher Gefahr ausgesetzt sein können. Die öffentliche Nennung würde ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen nichtstaatlichen Organisationen vor Ort und für die Sicherheit der für die lokale Partnerorganisation tätigen Personen bedeuten. Eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet aufgrund der potentiellen Gefahr für die persönliche Sicherheit aus. Überdies wäre der mögliche Vertrauensverlust der lokalen Partner auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als Verschlusssache erfolgt. Damit bliebe die Bundesregierung in der Wahrnehmung ihrer entwicklungspolitischen Aufgaben auch bei einer Weitergabe unter Verschluss erheblich beeinträchtigt. Daher kann eine auch nur geringfügige Gefahr des Bekanntwerdens der Namen nicht hingenommen werden, weshalb nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und dem Schutz der funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen Informationsrecht hier ausnahmsweise Erstere überwiegen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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