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20 Jahre Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) - Bestandsaufnahme und zukünftige Arbeit der EFI

dip / drucksache 23.09.2026 · WP 21 · 21/8154 · Kleine Anfrage · Original ↗

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20 Jahre Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) - Bestandsaufnahme und zukünftige Arbeit der EFI Deutscher Bundestag Drucksache 21/8154 21. Wahlperiode 23.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Andrea Lübcke, Ayse Asar, Claudia Müller, Dr. Anja Reinalter, Misbah Khan und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 20 Jahre Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) – Bestandsaufnahme und zukünftige Arbeit der EFI Auf Grundlage des Einsetzungsbeschlusses der Bundesregierung vom 23. August 2006 wurde die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) eingerichtet. Ihr Ziel war und ist es, die Forschungs-, Innovations- und Technologiepolitik der Bundesregierung systematisch zu überprüfen und unabhängige Darstellungen über die technologische Leistungsfähigkeit Deutschlands vorzulegen (www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2026/09/020926-2 0-jahre-efi.html?templateQueryString=EFI). Damit liefert sie seitdem in ihren jährlich erscheinenden Jahresgutachten, Policy Briefs und weiterer Veröffentlichungen regelmäßig wissenschaftlich fundierte Einschätzungen zur Entwicklung des deutschen Forschungs- und Innovationssystems sowie zur Wirkung von bestehenden Maßnahmen und Instrumente der deutschen Forschungs-, Innovations- und Technologiepolitik und hilft damit, politische Maßnahmen anhand von belegten Erkenntnissen und ihrer tatsächlichen Wirkung einzuordnen. In der Vergangenheit hat die Arbeit der EFI wiederholt wichtige Impulse für politische Entscheidungen und die Weiterentwicklung staatlicher Instrumente gesetzt. So hat die Kommission unter anderem frühzeitig auf den Bedarf einer steuerlichen Forschungsförderung, auf die Notwendigkeit einer stärkeren ressortübergreifenden Forschungs- und Innovationsstrategie sowie auf die Schaffung flexiblerer Rahmenbedingungen für Innovationen hingewiesen. Diese Empfehlungen wurden später in politische Entscheidungen und gesetzgeberische Maßnahmen aufgenommen, etwa 2023 mit der Verabschiedung des SPRIND-Freiheitsgesetz. In den vergangenen 20 Jahren konnte die EFI damit nach Ansicht der Fragestellenden maßgeblich dazu beitragen, Forschung und Innovation stärker in die politische Debatte zu rücken und die Bedeutung von Forschung, technologischem Fortschritt und Innovation für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands sichtbarer zu machen. Anlässlich ihres 20-jährigen Bestehens stellt sich daher die Frage, wie diese unabhängige Expertise auch künftig für eine wissenschaftlich fundierte und wirksame Forschungs-, Innovations- und Technologiepolitik genutzt werden kann. Gerade angesichts der wachsenden technologischen, geopolitischen und klimapolitischen Herausforderungen und zunehmend knapper öffentlicher Haushaltsmittel kommt einer wissenschaftlich fundierten und unabhängigen Ausgestaltung der Forschungs-, Innovations- und Technologiepolitik auch in Zukunft eine besondere Bedeutung zu. Staatliche Investitionen in Forschung und Inno- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. vation müssen strategisch begründet und zugleich hinsichtlich der Erreichung ihrer Ziele und Wirksamkeit regelmäßig überprüft werden. Vor diesem Hintergrund stellen sich anlässlich des 20-jährigen Bestehens der EFI Fragen, wie ihre unabhängige wissenschaftliche Beratung auch künftig gewährleistet und ihre kontinuierliche Arbeit entsprechend ihrem Auftrag sichergestellt werden kann. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung der EFI für die deutsche Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik und für die regelmäßige Darstellung der technologischen Leistungsfähigkeit Deutschlands seit ihrer Einsetzung im Jahr 2006?  2. Welche konkreten politischen Entscheidungen oder Maßnahmen des Bundes mit besonderer Relevanz wurden nach Einschätzung der Bundesregierung durch Empfehlungen der EFI maßgeblich beeinflusst, und worin sieht die Bundesregierung den konkreten Mehrwert der unabhängigen Beratung durch die EFI?  3. Inwieweit erfüllt die EFI nach Ansicht der Bundesregierung die in ihren Einsetzungsbeschluss vom 23. August 2006 festgelegten Ziele?  4. Welche Handlungsempfehlungen des EFI-Gutachtens 2026 sowie der seit dem 1. Januar 2025 erschienener Policy Briefs und Stellungnahmen hat die Bundesregierung geprüft, und zu welchen Empfehlungen hat sie bereits konkrete Maßnahmen oder Gesetzgebungsvorhaben eingeleitet?  5. Zu welchen Handlungsempfehlungen des EFI-Gutachtens 2026 sowie der seit dem 1. Januar 2025 erschienener Policy Briefs oder weiterer Stellungsnahmen sieht die Bundesregierung derzeit keinen Handlungsbedarf, und aus welchen Gründen?  6. In welchem Verhältnis steht die EFI zu dem „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ des Bundeskanzlers, insbesondere hinsichtlich Aufgaben, Zuständigkeiten und Zielsetzung?  7. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Arbeit des „Strategiekreis für Technologie und Innovation“ des Bundeskanzlers die unabhängige wissenschaftliche Beratung durch die EFI ergänzt und nicht ersetzt?  8. Sieht die Bundesregierung Überschneidungen oder mögliche Doppelungen zwischen den Aufgaben und Empfehlungen der EFI und des „Strategiekreis für Technologie und Innovation“, und welche Maßnahmen plant sie gegebenenfalls, um eine klare Aufgabenteilung beider Gremien vorzunehmen?  9. Welche Bedeutung hat aus Sicht der Bundesregierung die institutionelle und wissenschaftliche Unabhängigkeit der EFI für die Qualität und Glaubwürdigkeit ihrer Arbeit, und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um diese Unabhängigkeit dauerhaft zu gewährleisten? 10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein dauerhaftes und unabhängiges Monitoring der deutschen Innovationsfähigkeit erforderlich ist, und welche Rolle soll die EFI dabei künftig übernehmen? 11. In welchen Bereichen der Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik sieht die Bundesregierung künftig einen besonders hohen Bedarf an unabhängiger wissenschaftlicher Beratung durch die EFI und welche Bedeutung misst sie dabei der kontinuierlichen Arbeit der Kommission bei? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Welche Rolle kann und soll die EFI nach Auffassung der Bundesregierung künftig bei der Bewertung technologischer Abhängigkeiten, kritischer Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen sowie strategischer Wertschöpfungs- und Lieferketten spielen? 13. Wie will die Bundesregierung künftig sicherstellen, dass die Empfehlungen der EFI zu Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik adäquat in politische Entscheidungsprozesse einfließen und ihre Umsetzung hinsichtlich ihrer Wirkung überprüft werden? 14. In welchem Umfang bezieht die Bundesregierung die Empfehlungen der EFI zur europäischen Abstimmung der Forschungs- und Innovationspolitik in ihre Verhandlungen auf EU-Ebene ein? 15. Wie bewertet die Bundesregierung die Häufigkeit der veröffentlichten Gutachten, Policy Briefs und weiteren Stellungsnahmen der EFI? 16. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der jährlichen Veröffentlichung eines Jahresgutachtens zur technologischen Leistungsfähigkeit Deutschlands bei, und soll dieser Berichtszyklus auch künftig beibehalten werden? 17. Inwieweit soll die EFI-Kommission nach Ansicht der Bundesregierung auch künftig die Möglichkeit haben, kurzfristig und anlassbezogen Policy Briefs und Stellungnahmen zu aktuellen forschungs-, technologie- und innovationspolitischen Entwicklungen zu veröffentlichen? 18. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige personelle, organisatorische und finanzielle Ausstattung der EFI im Hinblick auf die Erfüllung ihres Auftrags? 19. Sieht die Bundesregierung angesichts der Entwicklung und zunehmenden Komplexität des Forschungs-, Technologie- und Innovationsgeschehens Anpassungsbedarf bei der personellen, organisatorischen oder finanziellen Ausstattung der EFI, und wenn ja, in welchen Bereichen? 20. Bis wann ist die Veröffentlichung der Ausschreibung für die Geschäftsstelle der EFI mit Blick auf die vorgesehene Besetzung im Frühjahr 2027 geplant? 21. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens zur Ausschreibung und Besetzung der Geschäftsstelle der EFI, und plant die Bundesregierung Veränderungen an der bisherigen personellen, organisatorischen oder institutionellen Ausgestaltung der Geschäftsstelle? 22. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung einer personell und organisatorisch angemessen ausgestatteten Geschäftsstelle für die Unabhängigkeit, wissenschaftliche Qualität und kontinuierliche Arbeitsfähigkeit der EFI, insbesondere für die jährliche Erstellung des EFI-Gutachtens und die kurzfristige Bearbeitung aktueller forschungs-, technologie- und innovationspolitischer Fragestellungen? 23. Inwieweit sollte die EFI nach Ansicht der Bundesregierung die Erkenntnisse und Ergebnisse ihrer Arbeit stärker gegenüber Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Öffentlichkeit kommunizieren und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung hierfür konkret? Berlin, den 21. September 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.

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