20 Jahre Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) - Bestandsaufnahme und zukünftige Arbeit der EFI
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20 Jahre Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) - Bestandsaufnahme und zukünftige Arbeit der EFI
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8154
21. Wahlperiode 23.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Andrea Lübcke, Ayse Asar, Claudia Müller, Dr. Anja
Reinalter, Misbah Khan und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
20 Jahre Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) –
Bestandsaufnahme und zukünftige Arbeit der EFI
Auf Grundlage des Einsetzungsbeschlusses der Bundesregierung vom 23.
August 2006 wurde die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI)
eingerichtet. Ihr Ziel war und ist es, die Forschungs-, Innovations- und
Technologiepolitik der Bundesregierung systematisch zu überprüfen und unabhängige
Darstellungen über die technologische Leistungsfähigkeit Deutschlands
vorzulegen (www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2026/09/020926-2
0-jahre-efi.html?templateQueryString=EFI).
Damit liefert sie seitdem in ihren jährlich erscheinenden Jahresgutachten,
Policy Briefs und weiterer Veröffentlichungen regelmäßig wissenschaftlich
fundierte Einschätzungen zur Entwicklung des deutschen Forschungs- und
Innovationssystems sowie zur Wirkung von bestehenden Maßnahmen und Instrumente
der deutschen Forschungs-, Innovations- und Technologiepolitik und hilft
damit, politische Maßnahmen anhand von belegten Erkenntnissen und ihrer
tatsächlichen Wirkung einzuordnen.
In der Vergangenheit hat die Arbeit der EFI wiederholt wichtige Impulse für
politische Entscheidungen und die Weiterentwicklung staatlicher Instrumente
gesetzt. So hat die Kommission unter anderem frühzeitig auf den Bedarf einer
steuerlichen Forschungsförderung, auf die Notwendigkeit einer stärkeren
ressortübergreifenden Forschungs- und Innovationsstrategie sowie auf die
Schaffung flexiblerer Rahmenbedingungen für Innovationen hingewiesen. Diese
Empfehlungen wurden später in politische Entscheidungen und
gesetzgeberische Maßnahmen aufgenommen, etwa 2023 mit der Verabschiedung des
SPRIND-Freiheitsgesetz.
In den vergangenen 20 Jahren konnte die EFI damit nach Ansicht der
Fragestellenden maßgeblich dazu beitragen, Forschung und Innovation stärker in die
politische Debatte zu rücken und die Bedeutung von Forschung,
technologischem Fortschritt und Innovation für die wirtschaftliche und gesellschaftliche
Entwicklung Deutschlands sichtbarer zu machen. Anlässlich ihres 20-jährigen
Bestehens stellt sich daher die Frage, wie diese unabhängige Expertise auch
künftig für eine wissenschaftlich fundierte und wirksame Forschungs-,
Innovations- und Technologiepolitik genutzt werden kann.
Gerade angesichts der wachsenden technologischen, geopolitischen und
klimapolitischen Herausforderungen und zunehmend knapper öffentlicher
Haushaltsmittel kommt einer wissenschaftlich fundierten und unabhängigen
Ausgestaltung der Forschungs-, Innovations- und Technologiepolitik auch in Zukunft
eine besondere Bedeutung zu. Staatliche Investitionen in Forschung und Inno-
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
vation müssen strategisch begründet und zugleich hinsichtlich der Erreichung
ihrer Ziele und Wirksamkeit regelmäßig überprüft werden.
Vor diesem Hintergrund stellen sich anlässlich des 20-jährigen Bestehens der
EFI Fragen, wie ihre unabhängige wissenschaftliche Beratung auch künftig
gewährleistet und ihre kontinuierliche Arbeit entsprechend ihrem Auftrag
sichergestellt werden kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung der EFI für die deutsche
Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik und für die regelmäßige
Darstellung der technologischen Leistungsfähigkeit Deutschlands seit
ihrer Einsetzung im Jahr 2006?
2. Welche konkreten politischen Entscheidungen oder Maßnahmen des
Bundes mit besonderer Relevanz wurden nach Einschätzung der
Bundesregierung durch Empfehlungen der EFI maßgeblich beeinflusst, und worin
sieht die Bundesregierung den konkreten Mehrwert der unabhängigen
Beratung durch die EFI?
3. Inwieweit erfüllt die EFI nach Ansicht der Bundesregierung die in ihren
Einsetzungsbeschluss vom 23. August 2006 festgelegten Ziele?
4. Welche Handlungsempfehlungen des EFI-Gutachtens 2026 sowie der seit
dem 1. Januar 2025 erschienener Policy Briefs und Stellungnahmen hat
die Bundesregierung geprüft, und zu welchen Empfehlungen hat sie
bereits konkrete Maßnahmen oder Gesetzgebungsvorhaben eingeleitet?
5. Zu welchen Handlungsempfehlungen des EFI-Gutachtens 2026 sowie der
seit dem 1. Januar 2025 erschienener Policy Briefs oder weiterer
Stellungsnahmen sieht die Bundesregierung derzeit keinen Handlungsbedarf,
und aus welchen Gründen?
6. In welchem Verhältnis steht die EFI zu dem „Strategiekreis für
Technologie und Innovation“ des Bundeskanzlers, insbesondere hinsichtlich
Aufgaben, Zuständigkeiten und Zielsetzung?
7. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Arbeit des „Strategiekreis
für Technologie und Innovation“ des Bundeskanzlers die unabhängige
wissenschaftliche Beratung durch die EFI ergänzt und nicht ersetzt?
8. Sieht die Bundesregierung Überschneidungen oder mögliche
Doppelungen zwischen den Aufgaben und Empfehlungen der EFI und des
„Strategiekreis für Technologie und Innovation“, und welche Maßnahmen plant
sie gegebenenfalls, um eine klare Aufgabenteilung beider Gremien
vorzunehmen?
9. Welche Bedeutung hat aus Sicht der Bundesregierung die institutionelle
und wissenschaftliche Unabhängigkeit der EFI für die Qualität und
Glaubwürdigkeit ihrer Arbeit, und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um
diese Unabhängigkeit dauerhaft zu gewährleisten?
10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein dauerhaftes und
unabhängiges Monitoring der deutschen Innovationsfähigkeit erforderlich ist,
und welche Rolle soll die EFI dabei künftig übernehmen?
11. In welchen Bereichen der Forschungs-, Technologie- und
Innovationspolitik sieht die Bundesregierung künftig einen besonders hohen Bedarf an
unabhängiger wissenschaftlicher Beratung durch die EFI und welche
Bedeutung misst sie dabei der kontinuierlichen Arbeit der Kommission bei?
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12. Welche Rolle kann und soll die EFI nach Auffassung der Bundesregierung
künftig bei der Bewertung technologischer Abhängigkeiten, kritischer
Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen sowie strategischer
Wertschöpfungs- und Lieferketten spielen?
13. Wie will die Bundesregierung künftig sicherstellen, dass die
Empfehlungen der EFI zu Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik adäquat
in politische Entscheidungsprozesse einfließen und ihre Umsetzung
hinsichtlich ihrer Wirkung überprüft werden?
14. In welchem Umfang bezieht die Bundesregierung die Empfehlungen der
EFI zur europäischen Abstimmung der Forschungs- und
Innovationspolitik in ihre Verhandlungen auf EU-Ebene ein?
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Häufigkeit der veröffentlichten
Gutachten, Policy Briefs und weiteren Stellungsnahmen der EFI?
16. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der jährlichen
Veröffentlichung eines Jahresgutachtens zur technologischen Leistungsfähigkeit
Deutschlands bei, und soll dieser Berichtszyklus auch künftig beibehalten
werden?
17. Inwieweit soll die EFI-Kommission nach Ansicht der Bundesregierung
auch künftig die Möglichkeit haben, kurzfristig und anlassbezogen Policy
Briefs und Stellungnahmen zu aktuellen forschungs-, technologie- und
innovationspolitischen Entwicklungen zu veröffentlichen?
18. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige personelle,
organisatorische und finanzielle Ausstattung der EFI im Hinblick auf die Erfüllung
ihres Auftrags?
19. Sieht die Bundesregierung angesichts der Entwicklung und zunehmenden
Komplexität des Forschungs-, Technologie- und Innovationsgeschehens
Anpassungsbedarf bei der personellen, organisatorischen oder finanziellen
Ausstattung der EFI, und wenn ja, in welchen Bereichen?
20. Bis wann ist die Veröffentlichung der Ausschreibung für die
Geschäftsstelle der EFI mit Blick auf die vorgesehene Besetzung im Frühjahr 2027
geplant?
21. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens zur Ausschreibung und
Besetzung der Geschäftsstelle der EFI, und plant die Bundesregierung
Veränderungen an der bisherigen personellen, organisatorischen oder
institutionellen Ausgestaltung der Geschäftsstelle?
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung einer personell und
organisatorisch angemessen ausgestatteten Geschäftsstelle für die
Unabhängigkeit, wissenschaftliche Qualität und kontinuierliche Arbeitsfähigkeit
der EFI, insbesondere für die jährliche Erstellung des EFI-Gutachtens und
die kurzfristige Bearbeitung aktueller forschungs-, technologie- und
innovationspolitischer Fragestellungen?
23. Inwieweit sollte die EFI nach Ansicht der Bundesregierung die
Erkenntnisse und Ergebnisse ihrer Arbeit stärker gegenüber Politik, Wissenschaft,
Wirtschaft und Öffentlichkeit kommunizieren und welche Maßnahmen
plant die Bundesregierung hierfür konkret?
Berlin, den 21. September 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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