Rechtsberatungskosten und allgemeine Kostensteigerung beim Rückbau der Transrapid-Versuchsanlage Emsland (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1455) (Antwort zu Drs. 21/2065)
Text
Rechtsberatungskosten und allgemeine Kostensteigerung beim Rückbau der Transrapid-Versuchsanlage Emsland (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1455) (Antwort zu Drs. 21/2065)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2325
21. Wahlperiode 20.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maximilian Kneller, Wolfgang Wiehle,
René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2065 –
Rechtsberatungskosten und allgemeine Kostensteigerung beim Rückbau der
Transrapid-Versuchsanlage Emsland
(Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1455)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Transrapid-Versuchsanlage Emsland (TVE) wurde nach Einstellung des
Testbetriebs im Jahr 2011 außer Betrieb genommen. Der Rückbau ist im
Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von
Techni-ken für den spurgeführten Verkehr (SpurVerkErprG) geregelt.
In der Kleinen Anfrage an die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache
21/1301) wurde diese bereits zu Fragen des Rückbaufortschritts, des
Kostenrah-mens und der vertraglichen Grundlagen befragt. Laut Antwort der
Bundesregie-rung soll der vollständige Rückbau bis 2034 andauern, wobei der
Kostenrahmen inzwischen auf rund 40 Mio. Euro geschätzt wird.
Unklar bleibt aus Sicht der Fragesteller bislang jedoch, wie genau sich die
erheblichen Kostensteigerungen seit 2011 zusammensetzen, welche
anwaltlichen und beratenden Dienstleistungen konkret in Anspruch genommen
wurden, wel-che Verzögerungen und Umweltauflagen zu Mehrkosten führten und
welche Kontroll- und Steuerungsmechanismen die Bundesregierung einsetzt.
Ebenso ist offen, welche finanziellen Verpflichtungen aus bestehenden
Verträgen resultie-ren und mit welchen weiteren Risiken bis 2034 zu rechnen ist.
1. Auf welche Jahre verteilen sich die in der Antwort der Bundesregierung
zu den Fragen 7 bis 7c auf Bundestagsdrucksache 21/1455 genannten
juristischen Beratungskosten in Höhe von 408 626,45 Euro an die Kanzleien
MüllerWrede & Partner und Becker Büttner Held?
Sie verteilen sich auf die Jahre 2011 bis März 2025.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 17. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie viele Stunden für juristische Beratung wurden für welche
Stundensätze in Rechnung gestellt und bezahlt (vgl. Frage 1)?
Anwaltliche Stundenhonorare zählen zu durch Artikel 12 Absatz 1 des
Grundgesetzes geschützten Geschäftsgeheimnissen und können daher nicht
offengelegt werden.
3. Gab es einen oder drohte der Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstreit
mit der seinerzeitigen Eigentümerin und Betreiberin der TVE, der
Versuchs- und Planungsgesellschaft für Magnetbahnsysteme mbH (MVP)?
Nein.
4. Aus welchen Gründen ließ sich die Bundesregierung durch externe
juristische Berater zum Rückbau der TVE beraten, wenn dieser bereits auf
zivilrechtlicher Grundlage vertraglich in der Form geregelt war, dass die
Kosten für den Rückbau der TVE durch den Bund getragen werden, wie die
Bun-desregierung in ihrer Antwort zu den Fragen 10 und 11 auf
Bundestags-drucksache 21/1455 erklärt?
Die Finanzierungszusage der Bundesregierung erfolgte auf zivilrechtlicher
Basis. Die Finanzierung des Rückbaus der TVE selbst erfolgt im Wege einer
Zuwendung des Bundesministeriums für Verkehr gemäß den §§ 23, 44 BHO.
Externe juristische Beratung wurde bzw. wird zu rechtlichen Einzelfragen im
Rahmen der Gestaltung des Zuwendungsbescheids in Anspruch genommen.
5. Welche nichtjuristischen Beratungs- und Ingenieurleistungen wurden im
Zusammenhang mit dem Rückbau seit 2011 beauftragt?
a) Welche Unternehmen sind beauftragt worden?
b) Welche konkreten Dienstleistungen sind beansprucht worden?
c) Welche Kosten sind durch entsprechende Aufträge entstanden (bitte
nach jeweiliger Leistung und Jahr aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 bis 5c werden gemeinsam beantwortet.
Beauftragt wurde die EHS – beratende Ingenieure für Bauwesen Braunschweig
GmbH. Erbracht wurde die Kostenfortschreibung des Technischen Berichts
„Transrapid-Versuchsanlage Emsland (TVE) – Rückbaukonzept und Schätzung
der Rückbaukosten“ vom 31. März 2009. Die entstanden Kosten belaufen sich
auf 19.086,11 Euro (Stand: 2011).
6. Wie haben sich die geschätzten Gesamtkosten des Rückbaus der TVE seit
2011 entwickelt?
7. Gab es gegenüber der anfänglichen Kalkulation Kostensteigerung, wenn
ja, wie hoch sind diese, und was sind die Ursachen hierfür?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Unter Zugrundelegung der Entwicklung der Preisindizes für Bauleistungen im
Ingenieurbau (Tiefbau) von 2011 bis 2024 des Statistischen Bundesamtes
belaufen sich die ursprünglich im Jahr 2011 gutachterlich ermittelten Kosten für
den Rückbau der TVE auf rund 68 Mio. Euro.
8. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Bauelemente der TVE, die,
sollte im In- oder Ausland die Errichtung einer Magnetbahn geplant
werden, weiterverwendbar erscheinen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
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ISSN 0722-8333]
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