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Umsetzungsstand des Rückbaus der Transrapid-Versuchsanlage Emsland (Antwort zu Drs. 21/1301)

dip / drucksache 02.09.2025 · WP 21 · 21/1455 · Antwort · Original ↗

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Umsetzungsstand des Rückbaus der Transrapid-Versuchsanlage Emsland (Antwort zu Drs. 21/1301) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1455 21. Wahlperiode 02.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maximilian Kneller, Wolfgang Wiehle, René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1301 – Umsetzungsstand des Rückbaus der Transrapid-Versuchsanlage Emsland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Transrapid-Versuchsanlage Emsland wurde zur Zeit der Erprobung durch die Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (IABG) betrieben, der Testbetrieb ist im Jahr 2011 eingestellt worden und hat somit seinen vorgesehenen Zweck erfüllt (www.iabg.de/unternehmen/iabg-historie). Im Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr (SpurVerkErprG) ist der Rückbau der Transrapid-Versuchsanlage Emsland (im Folgenden TVE) gesetzlich geregelt, wobei der Betreiber die Finanzierung des Rückbaus übernimmt (www.gesetze-im-internet.de/spurverkerprg/index.html).  1. Liegen der Bundesregierung Informationen über die zeitliche Planung des Rückbaus der Transrapid-Versuchsanlage Emsland vor? a) Wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, die TVE vollständig rückzubauen? b) Wenn ja, wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die Rückbauarbeiten der TVE beginnen? c) Wenn nein, weshalb liegen der Bundesregierung keine Informationen zu den Rückbauplänen der Betreibergesellschaft vor? Die Fragen 1 bis 1c werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung soll der Rückbau der Transrapid- Versuchsanlage Emsland (TVE) 2034 abgeschlossen sein. Mit rückbauvorbereitenden und begleitenden Maßnahmen wurde bereits 2012 begonnen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 2. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Liegen der Bundesregierung Informationen über den finanziellen Umfang des Rückbaus, welcher durch die Betreibergesellschaft umzusetzen ist, vor? a) Wenn ja, welcher finanzielle Umfang wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei einem vollständigen Rückbau angenommen? b) Wenn ja, hat die Bundesregierung diese Information bei der Betreibergesellschaft eingeholt? Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet. Gemäß eines durch das Bundesministerium für Verkehr beauftragten und im Jahr 2011 abgeschlossenen Gutachtens belaufen sich die Kosten für den Rückbau der TVE auf rund 39,3 Mio. Euro.  3. Stellt die Bundesregierung finanzielle Mittel für den Rückbau der TVE zur Verfügung? a) Wenn ja, in welchem gesamten finanziellen Umfang werden finanzielle Mittel für den Rückbau zur Verfügung gestellt? b) Wenn ja, auf welcher Grundlage stellt die Bundesregierung finanzielle Mittel für den Rückbau der TVE zur Verfügung? Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung stellt finanzielle Mittel in dem für den Rückbau der TVE notwendigen Umfang und auf Grundlage des Haushaltsplans zur Verfügung.  4. Stehen die Bundesregierung und die Betreibergesellschaft der TVE in einem Austausch bezüglich des Rückbaus? a) Wenn ja, über welche konkreten Inhalte tauschen sich die Bundesregierung und die Betreibergesellschaft in Bezug auf den Rückbau der TVE aus? b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung, dass es keinen Austausch zwischen der Betreibergesellschaft der TVE und der Bundesregierung in Bezug auf den Rückbau der TVE gibt? Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung steht mit der Betreibergesellschaft im Rahmen des Zuwendungsantragsverfahrens für die Finanzierung des Rückbaus der TVE im Austausch bezüglich der Angaben, die für eine Zuwendung für das Projekt erforderlich sind.  5. Welche konkreten Rückbaumaßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2011 bis zum heutigen Zeitpunkt tatsächlich durchgeführt? Es wurden rückbauvorbereitende und -begleitende Maßnahmen durchgeführt und weitestgehend abgeschlossen. Diese umfassen im Wesentlichen die Schadstoffsanierung an Fahrwegen sowie die Demontage von Fahrwegausrüstungen und der Langstatorwicklungen.  6. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bis zum heutigen Zeitpunkt durchgeführt, um nach § 13 SpurVerkErprG den Rückbau der TVE seitens der Betreibergesellschaft zu gewährleisten? Die Durchsetzung der öffentlich-rechtlichen Rückbauverpflichtung liegt nicht in der Zuständigkeit des Bundes.  7. Nahm die Bundesregierung seit 2011 Beratungsdienstleistungen zum Rückbau der TVE in Anspruch? a) Wenn ja, über welche Inhalte hat sich die Bundesregierung zum Rückbau der TVE beraten lassen? b) Wenn ja, welche Unternehmen hat die Bundesregierung mit welcher Beratungsdienstleistung beauftragt? c) Wenn ja, welche Kosten sind der Bundesregierung mit den Beratungsdienstleistungen entstanden (bitte die jeweiligen Beratungsdienstleistungen mit den jeweiligen Kosten einzeln auflisten)? Die Fragen 7 bis 7c werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung nimmt juristische Beratungsdienstleistungen hinsichtlich der Abwicklung der TVE und der Verwertung der Ergebnisse des Weiterentwicklungsprogramms Transrapid in Anspruch. Hiermit war die Kanzlei Müller- Wrede & Partner beauftragt, welche in die Kanzlei Becker Büttner Held übergegangen ist. Entsprechende Ausgaben belaufen sich insgesamt auf 408 626,45 Euro.  8. Wie hoch ist der finanzielle Gesamtaufwand der durch die Bundesregierung ausgegebenen Mittel, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Rückbau der TVE stehen? a) Für welche konkreten Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Rückbau der TVE hat die Bundesregierung finanzielle Mittel eingesetzt? b) In welchem finanziellen Umfang hat die Bundesregierung für die jeweiligen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Rückbau der TVE stehen, Mittel ausgegeben (bitte die einzelne Maßnahme mit den jeweiligen zugeordneten Kosten auflisten)? Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet. Bislang sind keine Haushaltsmittel für den Rückbau der TVE verausgabt worden.  9. Gibt es vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Bund und der Betreibergesellschaft der TVE in Bezug auf den Rückbau (wenn ja, welche)? Nein. 10. Gibt es vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Bund und der Betreibergesellschaft, die beinhalten, dass der Bund Kosten im Zusammenhang mit dem Rückbau der TVE trägt? a) Wenn ja, auf welcher Grundlage sind diese Verträge geschlossen worden? b) Wenn ja, welche konkreten vertraglichen Vereinbarungen wurden darüber geschlossen? c) Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung, dass es zu solchen vertraglichen Vereinbarungen gekommen ist? 11. Weshalb ist im Haushaltsentwurf 2025 der Rückbau der TVE berücksichtigt, obwohl die Betreibergesellschaft für den Rückbau in der Verantwortung steht? Die Fragen 10 bis 11 werden gemeinsam beantwortet. Diesbezügliche Verträge zwischen dem Bund und der seinerzeitigen Eigentümerin und Betreiberin der TVE, der Versuchs- und Planungsgesellschaft für Magnetbahnsysteme mbH (MVP), wurden auf zivilrechtlicher Grundlage abgeschlossen. Darin wurde vereinbart, dass Kosten für den Rückbau der TVE durch den Bund getragen werden. Grund hierfür war, dass aus dem Betrieb der TVE nicht die notwendigen Mittel für den Rückbau der TVE erwirtschaftet werden konnten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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