Umsetzungsstand des Rückbaus der Transrapid-Versuchsanlage Emsland (Antwort zu Drs. 21/1301)
Text
Umsetzungsstand des Rückbaus der Transrapid-Versuchsanlage Emsland (Antwort zu Drs. 21/1301)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1455
21. Wahlperiode 02.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maximilian Kneller, Wolfgang Wiehle,
René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1301 –
Umsetzungsstand des Rückbaus der Transrapid-Versuchsanlage Emsland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Transrapid-Versuchsanlage Emsland wurde zur Zeit der Erprobung durch
die Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (IABG) betrieben, der
Testbetrieb ist im Jahr 2011 eingestellt worden und hat somit seinen vorgesehenen
Zweck erfüllt (www.iabg.de/unternehmen/iabg-historie).
Im Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung
von Techniken für den spurgeführten Verkehr (SpurVerkErprG) ist der
Rückbau der Transrapid-Versuchsanlage Emsland (im Folgenden TVE) gesetzlich
geregelt, wobei der Betreiber die Finanzierung des Rückbaus übernimmt
(www.gesetze-im-internet.de/spurverkerprg/index.html).
1. Liegen der Bundesregierung Informationen über die zeitliche Planung
des Rückbaus der Transrapid-Versuchsanlage Emsland vor?
a) Wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen ist nach Kenntnis der
Bundesregierung vorgesehen, die TVE vollständig rückzubauen?
b) Wenn ja, wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Rückbauarbeiten der TVE beginnen?
c) Wenn nein, weshalb liegen der Bundesregierung keine Informationen
zu den Rückbauplänen der Betreibergesellschaft vor?
Die Fragen 1 bis 1c werden gemeinsam beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung soll der Rückbau der Transrapid-
Versuchsanlage Emsland (TVE) 2034 abgeschlossen sein. Mit rückbauvorbereitenden
und begleitenden Maßnahmen wurde bereits 2012 begonnen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 2. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Liegen der Bundesregierung Informationen über den finanziellen
Umfang des Rückbaus, welcher durch die Betreibergesellschaft umzusetzen
ist, vor?
a) Wenn ja, welcher finanzielle Umfang wird nach Kenntnis der
Bundesregierung bei einem vollständigen Rückbau angenommen?
b) Wenn ja, hat die Bundesregierung diese Information bei der
Betreibergesellschaft eingeholt?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Gemäß eines durch das Bundesministerium für Verkehr beauftragten und im
Jahr 2011 abgeschlossenen Gutachtens belaufen sich die Kosten für den
Rückbau der TVE auf rund 39,3 Mio. Euro.
3. Stellt die Bundesregierung finanzielle Mittel für den Rückbau der TVE
zur Verfügung?
a) Wenn ja, in welchem gesamten finanziellen Umfang werden
finanzielle Mittel für den Rückbau zur Verfügung gestellt?
b) Wenn ja, auf welcher Grundlage stellt die Bundesregierung
finanzielle Mittel für den Rückbau der TVE zur Verfügung?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung stellt finanzielle Mittel in dem für den Rückbau der TVE
notwendigen Umfang und auf Grundlage des Haushaltsplans zur Verfügung.
4. Stehen die Bundesregierung und die Betreibergesellschaft der TVE in
einem Austausch bezüglich des Rückbaus?
a) Wenn ja, über welche konkreten Inhalte tauschen sich die
Bundesregierung und die Betreibergesellschaft in Bezug auf den Rückbau
der TVE aus?
b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung, dass es keinen
Austausch zwischen der Betreibergesellschaft der TVE und der
Bundesregierung in Bezug auf den Rückbau der TVE gibt?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung steht mit der Betreibergesellschaft im Rahmen des
Zuwendungsantragsverfahrens für die Finanzierung des Rückbaus der TVE im
Austausch bezüglich der Angaben, die für eine Zuwendung für das Projekt
erforderlich sind.
5. Welche konkreten Rückbaumaßnahmen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2011 bis zum heutigen Zeitpunkt tatsächlich
durchgeführt?
Es wurden rückbauvorbereitende und -begleitende Maßnahmen durchgeführt
und weitestgehend abgeschlossen. Diese umfassen im Wesentlichen die
Schadstoffsanierung an Fahrwegen sowie die Demontage von Fahrwegausrüstungen
und der Langstatorwicklungen.
6. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bis zum
heutigen Zeitpunkt durchgeführt, um nach § 13 SpurVerkErprG den Rückbau
der TVE seitens der Betreibergesellschaft zu gewährleisten?
Die Durchsetzung der öffentlich-rechtlichen Rückbauverpflichtung liegt nicht
in der Zuständigkeit des Bundes.
7. Nahm die Bundesregierung seit 2011 Beratungsdienstleistungen zum
Rückbau der TVE in Anspruch?
a) Wenn ja, über welche Inhalte hat sich die Bundesregierung zum
Rückbau der TVE beraten lassen?
b) Wenn ja, welche Unternehmen hat die Bundesregierung mit welcher
Beratungsdienstleistung beauftragt?
c) Wenn ja, welche Kosten sind der Bundesregierung mit den
Beratungsdienstleistungen entstanden (bitte die jeweiligen
Beratungsdienstleistungen mit den jeweiligen Kosten einzeln auflisten)?
Die Fragen 7 bis 7c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung nimmt juristische Beratungsdienstleistungen hinsichtlich
der Abwicklung der TVE und der Verwertung der Ergebnisse des
Weiterentwicklungsprogramms Transrapid in Anspruch. Hiermit war die Kanzlei Müller-
Wrede & Partner beauftragt, welche in die Kanzlei Becker Büttner Held
übergegangen ist. Entsprechende Ausgaben belaufen sich insgesamt auf
408 626,45 Euro.
8. Wie hoch ist der finanzielle Gesamtaufwand der durch die
Bundesregierung ausgegebenen Mittel, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem
Rückbau der TVE stehen?
a) Für welche konkreten Maßnahmen im Zusammenhang mit dem
Rückbau der TVE hat die Bundesregierung finanzielle Mittel
eingesetzt?
b) In welchem finanziellen Umfang hat die Bundesregierung für die
jeweiligen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Rückbau der
TVE stehen, Mittel ausgegeben (bitte die einzelne Maßnahme mit
den jeweiligen zugeordneten Kosten auflisten)?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Bislang sind keine Haushaltsmittel für den Rückbau der TVE verausgabt
worden.
9. Gibt es vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Bund und der
Betreibergesellschaft der TVE in Bezug auf den Rückbau (wenn ja,
welche)?
Nein.
10. Gibt es vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Bund und der
Betreibergesellschaft, die beinhalten, dass der Bund Kosten im Zusammenhang
mit dem Rückbau der TVE trägt?
a) Wenn ja, auf welcher Grundlage sind diese Verträge geschlossen
worden?
b) Wenn ja, welche konkreten vertraglichen Vereinbarungen wurden
darüber geschlossen?
c) Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung, dass es zu solchen
vertraglichen Vereinbarungen gekommen ist?
11. Weshalb ist im Haushaltsentwurf 2025 der Rückbau der TVE
berücksichtigt, obwohl die Betreibergesellschaft für den Rückbau in der
Verantwortung steht?
Die Fragen 10 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.
Diesbezügliche Verträge zwischen dem Bund und der seinerzeitigen
Eigentümerin und Betreiberin der TVE, der Versuchs- und Planungsgesellschaft für
Magnetbahnsysteme mbH (MVP), wurden auf zivilrechtlicher Grundlage
abgeschlossen. Darin wurde vereinbart, dass Kosten für den Rückbau der TVE
durch den Bund getragen werden. Grund hierfür war, dass aus dem Betrieb der
TVE nicht die notwendigen Mittel für den Rückbau der TVE erwirtschaftet
werden konnten.
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ISSN 0722-8333]
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