Rechtsberatungskosten und allgemeine Kostensteigerung beim Rückbau der Transrapid Versuchsanlage Emsland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1455)
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Rechtsberatungskosten und allgemeine Kostensteigerung beim Rückbau der Transrapid Versuchsanlage Emsland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1455)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2065
21. Wahlperiode 08.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Maximilian Kneller, Wolfgang Wiehle, René Bochmann,
Alexis L. Giersch, Lars Haise, Stefan Henze, Ulrich von Zons, Carsten Becker,
Hans-Jürgen Goßner, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Volker
Scheurell, Otto Strauß und der Fraktion der AfD
Rechtsberatungskosten und allgemeine Kostensteigerung beim Rückbau der
Transrapid-Versuchsanlage Emsland
(Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1455)
Die Transrapid-Versuchsanlage Emsland (TVE) wurde nach Einstellung des
Testbetriebs im Jahr 2011 außer Betrieb genommen. Der Rückbau ist im Gesetz
über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von
Techniken für den spurgeführten Verkehr (SpurVerkErprG) geregelt.
In der Kleinen Anfrage an die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache
21/1301) wurde diese bereits zu Fragen des Rückbaufortschritts, des
Kostenrahmens und der vertraglichen Grundlagen befragt. Laut Antwort der
Bundesregierung soll der vollständige Rückbau bis 2034 andauern, wobei der
Kostenrahmen inzwischen auf rund 40 Mio. Euro geschätzt wird.
Unklar bleibt aus Sicht der Fragesteller bislang jedoch, wie genau sich die
erheblichen Kostensteigerungen seit 2011 zusammensetzen, welche anwaltlichen
und beratenden Dienstleistungen konkret in Anspruch genommen wurden,
welche Verzögerungen und Umweltauflagen zu Mehrkosten führten und welche
Kontroll- und Steuerungsmechanismen die Bundesregierung einsetzt. Ebenso
ist offen, welche finanziellen Verpflichtungen aus bestehenden Verträgen
resultieren und mit welchen weiteren Risiken bis 2034 zu rechnen ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welche Jahre verteilen sich die in der Antwort der Bundesregierung zu
den Fragen 7 bis 7c auf Bundestagsdrucksache 21/1455 genannten
juristischen Beratungskosten in Höhe von 408 626,45 Euro an die Kanzleien
MüllerWrede & Partner und Becker Büttner Held?
2. Wie viele Stunden für juristische Beratung wurden für welche Stundensätze
in Rechnung gestellt und bezahlt (vgl. Frage 1)?
3. Gab es einen oder drohte der Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstreit
mit der seinerzeitigen Eigentümerin und Betreiberin der TVE, der
Versuchs- und Planungsgesellschaft für Magnetbahnsysteme mbH (MVP)?
4. Aus welchen Gründen ließ sich die Bundesregierung durch externe
juristische Berater zum Rückbau der TVE beraten, wenn dieser bereits auf
zivilrechtlicher Grundlage vertraglich in der Form geregelt war, dass die Kosten
für den Rückbau der TVE durch den Bund getragen werden, wie die
Bundesregierung in ihrer Antwort zu den Fragen 10 und 11 auf
Bundestagsdrucksache 21/1455 erklärt?
5. Welche nichtjuristischen Beratungs- und Ingenieurleistungen wurden im
Zusammenhang mit dem Rückbau seit 2011 beauftragt?
a) Welche Unternehmen sind beauftragt worden?
b) Welche konkreten Dienstleistungen sind beansprucht worden?
c) Welche Kosten sind durch entsprechende Aufträge entstanden (bitte
nach jeweiliger Leistung und Jahr aufschlüsseln)?
6. Wie haben sich die geschätzten Gesamtkosten des Rückbaus der TVE seit
2011 entwickelt?
7. Gab es gegenüber der anfänglichen Kalkulation Kostensteigerung, wenn ja,
wie hoch sind diese, und was sind die Ursachen hierfür?
8. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Bauelemente der TVE, die,
sollte im In- oder Ausland die Errichtung einer Magnetbahn geplant
werden, weiterverwendbar erscheinen?
Berlin, den 6. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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