Umsetzungsstand des Rückbaus der Transrapid-Versuchsanlage Emsland
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Umsetzungsstand des Rückbaus der Transrapid-Versuchsanlage Emsland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1301
21. Wahlperiode 19.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Maximilian Kneller, Wolfgang Wiehle, René Bochmann,
Alexis L. Giersch, Lars Haise, Stefan Henze, Ulrich von Zons, Carsten Becker,
Hans-Jürgen Goßner, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Volker
Scheurell, Otto Strauß und der Fraktion der AfD
Umsetzungsstand des Rückbaus der Transrapid-Versuchsanlage Emsland
Die Transrapid-Versuchsanlage Emsland wurde zur Zeit der Erprobung durch
die Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (IABG) betrieben, der
Testbetrieb ist im Jahr 2011 eingestellt worden und hat somit seinen vorgesehenen
Zweck erfüllt (www.iabg.de/unternehmen/iabg-historie).
Im Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung
von Techniken für den spurgeführten Verkehr (SpurVerkErprG) ist der Rückbau
der Transrapid-Versuchsanlage Emsland (im Folgenden TVE) gesetzlich
geregelt, wobei der Betreiber die Finanzierung des Rückbaus übernimmt (www.g
esetze-im-internet.de/spurverkerprg/index.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegen der Bundesregierung Informationen über die zeitliche Planung des
Rückbaus der Transrapid-Versuchsanlage Emsland vor?
a) Wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen ist nach Kenntnis der
Bundesregierung vorgesehen, die TVE vollständig rückzubauen?
b) Wenn ja, wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Rückbauarbeiten der TVE beginnen?
c) Wenn nein, weshalb liegen der Bundesregierung keine Informationen
zu den Rückbauplänen der Betreibergesellschaft vor?
2. Liegen der Bundesregierung Informationen über den finanziellen Umfang
des Rückbaus, welcher durch die Betreibergesellschaft umzusetzen ist,
vor?
a) Wenn ja, welcher finanzielle Umfang wird nach Kenntnis der
Bundesregierung bei einem vollständigen Rückbau angenommen?
b) Wenn ja, hat die Bundesregierung diese Information bei der
Betreibergesellschaft eingeholt?
3. Stellt die Bundesregierung finanzielle Mittel für den Rückbau der TVE
zur Verfügung?
a) Wenn ja, in welchem gesamten finanziellen Umfang werden
finanzielle Mittel für den Rückbau zur Verfügung gestellt?
b) Wenn ja, auf welcher Grundlage stellt die Bundesregierung finanzielle
Mittel für den Rückbau der TVE zur Verfügung?
4. Stehen die Bundesregierung und die Betreibergesellschaft der TVE in
einem Austausch bezüglich des Rückbaus?
a) Wenn ja, über welche konkreten Inhalte tauschen sich die
Bundesregierung und die Betreibergesellschaft in Bezug auf den Rückbau der
TVE aus?
b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung, dass es keinen
Austausch zwischen der Betreibergesellschaft der TVE und der
Bundesregierung in Bezug auf den Rückbau der TVE gibt?
5. Welche konkreten Rückbaumaßnahmen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2011 bis zum heutigen Zeitpunkt tatsächlich
durchgeführt?
6. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bis zum heutigen
Zeitpunkt durchgeführt, um nach § 13 SpurVerkErprG den Rückbau der
TVE seitens der Betreibergesellschaft zu gewährleisten?
7. Nahm die Bundesregierung seit 2011 Beratungsdienstleistungen zum
Rückbau der TVE in Anspruch?
a) Wenn ja, über welche Inhalte hat sich die Bundesregierung zum
Rückbau der TVE beraten lassen?
b) Wenn ja, welche Unternehmen hat die Bundesregierung mit welcher
Beratungsdienstleistung beauftragt?
c) Wenn ja, welche Kosten sind der Bundesregierung mit den
Beratungsdienstleistungen entstanden (bitte die jeweiligen
Beratungsdienstleistungen mit den jeweiligen Kosten einzeln auflisten)?
8. Wie hoch ist der finanzielle Gesamtaufwand der durch die
Bundesregierung ausgegebenen Mittel, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem
Rückbau der TVE stehen?
a) Für welche konkreten Maßnahmen im Zusammenhang mit dem
Rückbau der TVE hat die Bundesregierung finanzielle Mittel eingesetzt?
b) In welchem finanziellen Umfang hat die Bundesregierung für die
jeweiligen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Rückbau der
TVE stehen, Mittel ausgegeben (bitte die einzelne Maßnahme mit den
jeweiligen zugeordneten Kosten auflisten)?
9. Gibt es vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Bund und der
Betreibergesellschaft der TVE in Bezug auf den Rückbau (wenn ja, welche)?
10. Gibt es vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Bund und der
Betreibergesellschaft, die beinhalten, dass der Bund Kosten im Zusammenhang
mit dem Rückbau der TVE trägt?
a) Wenn ja, auf welcher Grundlage sind diese Verträge geschlossen
worden?
b) Wenn ja, welche konkreten vertraglichen Vereinbarungen wurden
darüber geschlossen?
c) Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung, dass es zu solchen
vertraglichen Vereinbarungen gekommen ist?
11. Weshalb ist im Haushaltsentwurf 2025 der Rückbau der TVE
berücksichtigt, obwohl die Betreibergesellschaft für den Rückbau in der
Verantwortung steht?
Berlin, den 18. August 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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