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Bildung bezahlbar machen - BAföG-Reform jetzt (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2234)

dip / drucksache 31.03.2026 · WP 21 · 21/5130 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Bildung bezahlbar machen - BAföG-Reform jetzt (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2234) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5130 21. Wahlperiode 31.03.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/2234 – Bildung bezahlbar machen – BAföG-Reform jetzt A. Problem Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt fest, dass das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) seit über 50 Jahren eine wesentliche Grundlage der Bildungsgerechtigkeit darstelle. Der Anteil der armutsgefährdeten Studierenden betrage 36 Prozent, während lediglich nur 11,5 Prozent aller Studierenden Leistungen nach dem BAföG erhielten. Die Anzahl der Geförderten im Jahr 2024 habe damit den niedrigsten Stand seit dem Jahr 2000 erreicht. Ferner weist die Fraktion darauf hin, dass die erheblich gestiegenen Lebensunterhaltungskosten die finanzielle Lage der Studierenden zusätzlich verschärften. Nach der 22. Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerks müsse etwa ein Drittel von ihnen mit weniger als 800 Euro im Monat auskommen. Die Bundesregierung habe zwar im Koalitionsvertrag eine umfassende BAföG- Reform angekündigt, zugleich seien jedoch die Ansätze für das BAföG im Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 um 250 Millionen Euro gesunken. Die Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in der 20. Wahlperiode habe in zwei Reformen die Bedarfssätze um über 11 Prozent sowie die Wohnkostenpauschale um nahezu 17 Prozent erhöht; hieran gelte es nun anzuknüpfen. B. Lösung Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Bundesregierung auf, umgehend einen Gesetzentwurf zur Novellierung des BAföG ab dem Sommersemester 2026 vorzulegen, das der Lebensrealität junger Menschen umfassend entspreche, Chancengerechtigkeit herstelle sowie bürokratische Hürden beseitige. Ferner bedürfe es einer Informationskampagne, damit Personen mit Anspruch diesen auch geltend machten. Die Fraktion sieht insbesondere vor, dass der BAföG- Grundbedarfssatz auf das Niveau des Bürgergeld-Regelsatzes angehoben wird und die Bedarfssätze des Aufstiegs-BAföG sowie der Berufsausbildungsbeilhilfe analog erhöht werden. Zudem soll ein Mechanismus eingerichtet werden, der die Höhe dieser Grundbedarfssätze automatisch an die Entwicklung des Bürgergeld- Regelsatzes koppelt. Weitere finanzielle Entlastungen sollten durch die Anpassung der Wohnkostenpauschale, die Einführung einer monatlichen 100-Euro- Pauschale für anfallende Ausbildungskosten sowie die Anhebung der Einkommensfreibeträge für Eltern und Lebenspartner und -partnerinnen erreicht werden. Ferner soll BAföG grundsätzlich auch über die Förderhöchstdauer hinaus für zwei zusätzliche Semester (Flexibilitätssemester) bezogen werden können, wobei ein Fachrichtungswechsel keine Auswirkung auf die Förderhöchstdauer haben soll. Zudem soll unter anderem das digitale Antragsverfahren verbessert und vereinfacht werden. Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. C. Alternativen Keine. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/2234 abzulehnen. Berlin, den 25. Februar 2026 Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung Dr. Karl Lauterbach Vorsitzender Joachim Ebmeyer Berichterstatter Dr. Christoph Birghan Berichterstatter Dr. Lina Seitzl Berichterstatterin Ayse Asar Berichterstatterin Nicole Gohlke Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Joachim Ebmeyer, Dr. Christoph Birghan, Dr. Lina Seitzl, Ayse Asar und Nicole Gohlke I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/2234 in seiner 35. Sitzung am 17. Oktober 2025 beraten und an den Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung und an den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Das BAföG sei eine wichtige Grundlage zur Finanzierung des Studiums und trage wesentlich zur Chancengleichheit im Bildungssystem bei. Obwohl 36 Prozent der Studierenden als armutsgefährdet gälten, stellten jedoch nur 11 Prozent von ihnen einen Antrag. Das BAföG sei zu unattraktiv; viele Antragsberechtigte wüssten nicht, dass sie antragsberechtigt seien, und zudem sei die Antragstellung zu aufwendig. Bei steigenden Lebenskosten müssten die Bedarfssätze entsprechend erhöht, weitere finanzielle Entlastungen durch unter anderem Anpassung der Wohnkostenpauschale und Errichtung einer monatlichen 100-Euro-Pauschale für Ausbildungsausgaben geschaffen sowie die Prozesse vereinfacht und digitalisiert werden. Die Novellierung des BAföG sei umgehend ab dem Sommersemester 2026 umzusetzen. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/2234 in seiner 30. Sitzung am 25. Februar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deren Ablehnung. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Vorlage auf Drucksache 21/2234 in seiner 21. Sitzung am 25. Februar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke deren Ablehnung. Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Vorlage auf Drucksache 21/2234 in seiner 17. Sitzung am 25. Februar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke deren Ablehnung. Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat die Vorlage auf Drucksache 21/2234 in seiner 16. Sitzung am 25. Februar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke deren Ablehnung. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung hat die Vorlage auf Drucksache 21/2234 in seiner 15. Sitzung am 25. Februar 2026 abschließend beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung des Antrags. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führt an, dass das BAföG nach 50 Jahren einen niedrigen Stand erreicht habe, da es weder die Existenz noch die Miete in Hochschulstädten sichere. Es werde seinem Anspruch auf Chancengleichheit nicht gerecht, da es finanziell unattraktiv und nicht existenzsichernd sei. Zugleich müssten die Prozesse vereinfacht werden. Dafür sieht der Antrag der Fraktion fünf Säulen vor: Koppelung der Grundbedarfssätze an das Bürgergeldniveau inklusive automatischer Angleichung, Anpassung der Wohnkostenpauschale orientiert am regionalen Mietmarkt sowie Erhöhung der Elternfreibeiträge um weitere 10 Prozent, Einrichtung einer 100-Euro-Lernmittelpauschale und Absenkung der Rückzahlungsgrenze auf 5.000 Euro. Ferner soll der Antragsprozess durch eine einmalige digitale Antragstellung mit einer automatischen Folgebewilligung vereinfacht werden. Die Bundesregierung habe eine Reform angekündigt, habe jedoch die Ansätze für das BAföG im Haushaltsentwurf 2026 um 250 Millionen Euro gekürzt, während, gleichzeitig die Haushaltsmittel für Raumfahrt und Games erhöht worden seien. Die Studierendenwerke warnten vor einem weiteren Stillstand. Die Fraktion betont, dass ein Gesetzentwurf zur Novellierung des BAföG umgehend vorgelegt und zum Wintersemester 2026 umgesetzt werden müsse. Die Fraktion der CDU/CSU hebt hervor, dass der Antrag Maßnahmen zur Förderung thematisiere, während Aspekte der Forderung kaum berücksichtigt würden. Er konzentriere sich nahezu ausschließlich auf die Erhöhung der Leistungen, ohne auf der anderen Seite Verantwortung einzufordern. BAföG solle ermöglichen, nicht alimentieren. Daher sei die Kombination aus Zuschuss, fairer Darlehenshöhe und einem verlässlichen Rückzahlungsmechanismus richtig. So würden Anreize für Eigenverantwortung geschaffen. Ferner komme der Bereich Digitalisierung zu kurz. Die Beantragung müsse durch ein einfacheres, digitales und zügigeres Antrags- und Genehmigungsverfahren attraktiver gestaltet werden. Die Fraktion sei auf dem Weg mit dem Koalitionspartner der SPD, ein modernes und digitales BAföG zu etablieren. Man befinde sich in den letzten Zügen der Einigung. Unter anderem würden die Wohnkostenpauschaule zum Wintersemester 2026/2027 angehoben, Freibeträge dynamisiert und der Grundbedarfssatz auf das Grundsicherungsniveau angeglichen. Darüber hinaus müsse die Digitalisierung flächendeckend in Zusammenarbeit mit allen Bundesländern erfolgen. Die Fraktion der AfD führt an, dass der Studie vom Frauenhofer-Institut und dem Max-Plack-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern zufolge 70 Prozent der Antragsberechtigten kein BAföG beantragen würden. In der Studie würde zwischen Anspruchshürde und Antragshürde unterschieden. Es sei erstaunlich, dass viele Studierende nicht wüssten, dass sie antragsberechtigt seien. Ebenso verwunderlich sei, dass für 13 Prozent die Antragshürde zu hoch erscheine und sie mit den vorhandenen Mitteln nicht auskämen. Im Antrag werde Klientelpolitik betrieben, anstatt auf die Ursachen der Anspruchshürden und der genannten Probleme einzugehen. Im Übrigen würde die Kopplung der Wohnkostenpauschale an das regionale Mietniveau die Attraktivität der Hochschulen im ländlichen Raum negativ beeinflussen. Positiv in dem Antrag sei die Forderung von mehr Bildungsgerechtigkeit und eines Abbaus bürokratischer Hürden. Die Digitalisierung sei jahrelang vernachlässigt worden. Der Forderung, dass bei einem Studienwechsel über die Förderhöchstdauer hinaus zwei weitere Semester BAföG in Anspruch genommen werden können, schließe die Fraktion sich nicht an. Man dürfe keine Anreize für eine möglichst lange Studienzeit bieten, sondern müsse die Studierenden auf die Praxis vorbereiten. Die Fraktion der SPD betont die Bedeutung des BAföG sowohl für Studierende als auch für Auszubildende. Rückblickend seien bei der BAföG-Regelung auch Fehlentscheidungen getroffen worden, wie etwa die starke Eingrenzung des BAföGs für Schülerinnen und Schüler. Gleichwohl habe es auch zahlreiche positive Entwicklungen gegeben, insbesondere in der letzten Wahlperiode. Dazu zählten unter anderem die Einführung der Studienstarthilfe, die Erhöhung der Freibeträge sowie die Anpassung der Bedarfssätze, der Wohnkostenpauschale als auch der Minijobgrenze. Die Fraktion stimmt zu, dass sowohl die steigenden Lebenshaltungskosten und die rückläufigen Förderzahlungen verdeutlichten, dass ein dringender struktureller Handlungsbedarf bestehe. Daher stünde die Weiterentwicklung des BAföG im Koalitionsvertrag. Die Koalition sei sich weiterhin einig, dass diese Ziele auch umgesetzt würden. Für eine strukturelle Verbesserung sei insbesondere geplant, die Bedarfssätze an die Höhe der Grundsicherung anzugleichen, die Freibeträge regelmäßig anzupassen sowie die Wohnkostenpauschale zu erhöhen. Dennoch sei das BAföG für viele Studierende nicht attraktiv genug, da die Antragstellung zu kompliziert und wenig digital sei. Deshalb sei ein Ziel der Koalition, die Entbürokratisierung sowie die Digitalisierung auf Bundesebene voranzutreiben. Für die erfolgreiche Umsetzung sei die Zusammenarbeit mit den Bundesländern erforderlich. Eine mögliche Vereinfachung des Verfahrens könne der Datenaustausch zwischen den Finanzämtern und den BAföG- Ämtern sein. Die Fraktion Die Linke erläutert, sie stimme dem Antragsbegehr grundsätzlich zu, insbesondere in der Feststellung, dass eine Reform des BAföG dringend erforderlich sei. Wenn 70 Prozent der Antragsberechtigten von einem Antrag absähen, sei es eine Fehleinschätzung, davon auszugehen, dass die Mittel nicht benötigt würden. Die Hauptgründe hierfür seien vielmehr die langen Bearbeitungszeiten, die unzureichenden Bedarfssätze, insbesondere bei der Wohnkostenpauschale, sowie die Verschuldungskomponente. Die mit dem Antrag geforderte Informationskampagne würde von der Tatsache ablenken, dass eine substanzielle Strukturreform erforderlich sei. Ferner kritisiert die Fraktion die Absenkung der Darlehenshöchstgrenze auf nur knapp 5.000 Euro. Diese Maßnahme könne die Verschuldungsangst nicht grundsätzlich lösen. Ebenso trage die Verknüpfung der Wohnkostenpauschale mit der Wohngeldverordnung nicht zu einer vollständigen Deckung der tatsächlichen Wohnkosten bei, was insbesondere für Ballungszentren wie München gelte. Das Argument, dass die Studierenden nicht in Ballungszentren studieren sollten, sei zu kurzsichtig, da Studienplätze zugewiesen würden und bestimmte Fachrichtungen ausschließlich an ausgewählten Standorten verfügbar seien. Berlin, den 25. Februar 2026 Joachim Ebmeyer Berichterstatter Dr. Christoph Birghan Berichterstatter Dr. Lina Seitzl Berichterstatterin Ayse Asar Berichterstatterin Nicole Gohlke Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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