Ein BAföG, von dem man leben und studieren kann
Text
Ein BAföG, von dem man leben und studieren kann
Antrag
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke
Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates
Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf,
Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada
Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata
Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Ein BAföG, von dem man leben und studieren kann
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Bildung ist ein Menschenrecht. Anstatt aber dieses Menschenrecht zu sichern, geraten
insbesondere Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende durch
steigende Lebenshaltungskosten und Mietenarmut unter Druck. Mehr als ein Drittel der
Studierenden ist arm. Unter denjenigen, die allein oder in einer Wohngemeinschaft
wohnen, sind es sogar 80 Prozent. Unter den Auszubildenden sind 18 Prozent
insgesamt armutsgefährdet sowie 54 Prozent derjenigen, die einen eigenen Haushalt führen
oder mit anderen zusammenleben (vgl. www.destatis.de/DE/Presse/
Pressemitteilungen/2024/08/PD24_N044_62.html).
Gleichzeitig befindet sich die staatliche Unterstützung für junge Erwachsene auf einem
Tiefstand. Nur noch gut jeder zehnte Studierende etwa erhält eine
Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Die übrigen 90 Prozent
der Studierenden müssen ihr Studium durch Zuschüsse der Eltern, durch KfW-
Studienkredite mit teils ausufernden Zinsen oder durch prekäre Nebenjobs finanzieren.
Besonders gravierend ist die Kluft zwischen der BAföG-Wohnkostenpauschale und
den realen Kosten beim Wohnen. In Hochschulstädten wie München, Berlin oder
Hamburg, aber auch an vielen kleineren Standorten, deckt der Pauschalbetrag oft nicht
die Kosten für ein Zimmer. Zwei Drittel der Studierenden gelten als überlastet und
müssen mehr als 50 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für das Wohnen ausgeben
(vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. N045 vom 27. August 2025).
Zusätzlich wirkt die Darlehenskomponente des BAföG als massive psychologische
Hürde. Die Angst vor Verschuldung schreckt viele Menschen von einer Beantragung
ab.
Auch bei den Antragstellungen ist ein neuer Tiefstand erreicht. Rund 70 Prozent aller
Anspruchsberechtigten sehen davon ab. Die bürokratischen Hürden sind zu hoch, die
Bearbeitung dauert mehrere Monate und die Verschuldungskomponente führt nicht
aus der Armutsspirale heraus, sondern zementiert sie. Am Ende reicht der Regelsatz
ohnehin nicht zum Leben aus. Knapp 63 Prozent der BAföG-Beziehenden müssen
einer Nebentätigkeit nachgehen, um ihr Leben zu finanzieren (vgl. 22. Sozialerhebung).
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6359
21. Wahlperiode 09.06.2026
Das Aufstiegsversprechen durch Bildung wird in Deutschland derzeit faktisch
gebrochen. Das BAföG ist zur Sackgasse und gerade höhere Bildung zu einem
eigenständigen Armutsrisiko geworden. Einst als Instrument der Chancengerechtigkeit und des
sozialen Aufstiegs eingeführt, ist es zu einem bürokratischen
Mangelverwaltungssystem verkommen, dass die Lebensrealität junger Menschen ignoriert und Selektivität
zementiert. Nach jahrelangen Nullrunden braucht es nun eine echte Trendwende beim
BAföG.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
vorzulegen, der
1. die Ausbildungsförderung nach dem BAföG wieder als rückzahlungsfreien
Vollzuschuss gewährt;
2. die BAföG-Fördersätze auf ein existenzsicherndes Niveau anhebt und an den
tatsächlichen Lebenshaltungskosten anpasst sowie jährlich inflationsausgleichend
dynamisiert, anstatt das wiederkehrende gesetzliche Änderungen vollzogen
werden;
3. die Wohnkostenpauschale in einen Mietkostenzuschuss analog dem Wohngeld
mit regionaler Staffelung umwandelt, inklusive der regelmäßigen, automatischen
Anpassung entlang der Preis- und Mietenentwicklung;
4. die Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung nach § 13a BAföG stets in
der Höhe der tatsächlichen Beitragskosten, höchstens jedoch in Höhe der
anzusetzenden GKV-Beiträge, einschließlich der Zusatzbeiträge der jeweiligen
Krankenkassen gewährt;
5. die Erhöhung der Elterneinkommensfreibeträge für Ehepaare und eingetragene
Partnerschaften auf 4350 Euro beziehungsweise 2900 Euro für Alleinstehende
vorsieht, welche auf Basis dessen jährlich automatisch angepasst werden;
6. das derzeit bestehende Flexibilitätssemester streicht und durch eine Orientierung
der Förderdauer an der durchschnittlichen tatsächlichen Studiendauer im
jeweiligen Fach ersetzt. Ein ggf. durchlaufendes Orientierungssemester soll
anrechnungsfrei bleiben. Genauso sollen bestehenden Verlängerungsmöglichkeiten
über die Förderungshöchstdauer hinaus und aus besonderen Gründen gemäß § 15
Abs. 3 BAföG unberührt bleiben. Der Leistungsnachweis nach dem vierten
Semester ist zu streichen;
7. jegliches ehrenamtliche Engagement in die Listung von möglichen Gründen
gemäß § 15 Abs. 3 BAföG für eine Ausbildungsförderung über die
Förderungshöchstdauer hinaus aufnimmt und nicht auf hochschulische Gremien beschränkt,
um das zivile und politische Engagement junger Menschen angemessen zu
würdigen und insbesondere in Zeiten des Rechtsrucks und der anhaltenden Angriffe
auf die Demokratie zu stärken;
8. eine monatliche Digital- und Lernmittelpauschale in Höhe von 100 Euro einführt;
9. Leistungen nach dem BAföG grundsätzlich auch Personen mit einer Duldung,
einer Aufenthaltsgestattung oder einer Aufenthaltserlaubnis ohne Wartezeiten
gewährt;
10. den Kreis der Anspruchsberechtigten auf Schülerinnen und Schüler ab der
zehnten Klasse ausweitet, ungeachtet der Schulform;
11. die BAföG-Ämter bedarfsgerecht ausstattet.
III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung ebenfalls auf,
einen Mietendeckel einzuführen, um langfristig, dauerhaft und insbesondere für
armutsbetroffene Menschen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und in der Folge auch
die staatlichen Kosten bei Mietkostenzuschüssen und -übernahmen in den
Sozialleistungen des Staates wie dem BAföG zu senken.
Berlin, den 9. Juni 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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