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Ein BAföG, von dem man leben und studieren kann

dip / drucksache 09.06.2026 · WP 21 · 21/6359 · Antrag · Original ↗

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Ein BAföG, von dem man leben und studieren kann Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke Ein BAföG, von dem man leben und studieren kann Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Bildung ist ein Menschenrecht. Anstatt aber dieses Menschenrecht zu sichern, geraten insbesondere Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende durch steigende Lebenshaltungskosten und Mietenarmut unter Druck. Mehr als ein Drittel der Studierenden ist arm. Unter denjenigen, die allein oder in einer Wohngemeinschaft wohnen, sind es sogar 80 Prozent. Unter den Auszubildenden sind 18 Prozent insgesamt armutsgefährdet sowie 54 Prozent derjenigen, die einen eigenen Haushalt führen oder mit anderen zusammenleben (vgl. www.destatis.de/DE/Presse/ Pressemitteilungen/2024/08/PD24_N044_62.html). Gleichzeitig befindet sich die staatliche Unterstützung für junge Erwachsene auf einem Tiefstand. Nur noch gut jeder zehnte Studierende etwa erhält eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Die übrigen 90 Prozent der Studierenden müssen ihr Studium durch Zuschüsse der Eltern, durch KfW- Studienkredite mit teils ausufernden Zinsen oder durch prekäre Nebenjobs finanzieren. Besonders gravierend ist die Kluft zwischen der BAföG-Wohnkostenpauschale und den realen Kosten beim Wohnen. In Hochschulstädten wie München, Berlin oder Hamburg, aber auch an vielen kleineren Standorten, deckt der Pauschalbetrag oft nicht die Kosten für ein Zimmer. Zwei Drittel der Studierenden gelten als überlastet und müssen mehr als 50 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für das Wohnen ausgeben (vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. N045 vom 27. August 2025). Zusätzlich wirkt die Darlehenskomponente des BAföG als massive psychologische Hürde. Die Angst vor Verschuldung schreckt viele Menschen von einer Beantragung ab. Auch bei den Antragstellungen ist ein neuer Tiefstand erreicht. Rund 70 Prozent aller Anspruchsberechtigten sehen davon ab. Die bürokratischen Hürden sind zu hoch, die Bearbeitung dauert mehrere Monate und die Verschuldungskomponente führt nicht aus der Armutsspirale heraus, sondern zementiert sie. Am Ende reicht der Regelsatz ohnehin nicht zum Leben aus. Knapp 63 Prozent der BAföG-Beziehenden müssen einer Nebentätigkeit nachgehen, um ihr Leben zu finanzieren (vgl. 22. Sozialerhebung). Deutscher Bundestag Drucksache 21/6359 21. Wahlperiode 09.06.2026 Das Aufstiegsversprechen durch Bildung wird in Deutschland derzeit faktisch gebrochen. Das BAföG ist zur Sackgasse und gerade höhere Bildung zu einem eigenständigen Armutsrisiko geworden. Einst als Instrument der Chancengerechtigkeit und des sozialen Aufstiegs eingeführt, ist es zu einem bürokratischen Mangelverwaltungssystem verkommen, dass die Lebensrealität junger Menschen ignoriert und Selektivität zementiert. Nach jahrelangen Nullrunden braucht es nun eine echte Trendwende beim BAföG. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vorzulegen, der 1. die Ausbildungsförderung nach dem BAföG wieder als rückzahlungsfreien Vollzuschuss gewährt; 2. die BAföG-Fördersätze auf ein existenzsicherndes Niveau anhebt und an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten anpasst sowie jährlich inflationsausgleichend dynamisiert, anstatt das wiederkehrende gesetzliche Änderungen vollzogen werden; 3. die Wohnkostenpauschale in einen Mietkostenzuschuss analog dem Wohngeld mit regionaler Staffelung umwandelt, inklusive der regelmäßigen, automatischen Anpassung entlang der Preis- und Mietenentwicklung; 4. die Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung nach § 13a BAföG stets in der Höhe der tatsächlichen Beitragskosten, höchstens jedoch in Höhe der anzusetzenden GKV-Beiträge, einschließlich der Zusatzbeiträge der jeweiligen Krankenkassen gewährt; 5. die Erhöhung der Elterneinkommensfreibeträge für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften auf 4350 Euro beziehungsweise 2900 Euro für Alleinstehende vorsieht, welche auf Basis dessen jährlich automatisch angepasst werden; 6. das derzeit bestehende Flexibilitätssemester streicht und durch eine Orientierung der Förderdauer an der durchschnittlichen tatsächlichen Studiendauer im jeweiligen Fach ersetzt. Ein ggf. durchlaufendes Orientierungssemester soll anrechnungsfrei bleiben. Genauso sollen bestehenden Verlängerungsmöglichkeiten über die Förderungshöchstdauer hinaus und aus besonderen Gründen gemäß § 15 Abs. 3 BAföG unberührt bleiben. Der Leistungsnachweis nach dem vierten Semester ist zu streichen; 7. jegliches ehrenamtliche Engagement in die Listung von möglichen Gründen gemäß § 15 Abs. 3 BAföG für eine Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus aufnimmt und nicht auf hochschulische Gremien beschränkt, um das zivile und politische Engagement junger Menschen angemessen zu würdigen und insbesondere in Zeiten des Rechtsrucks und der anhaltenden Angriffe auf die Demokratie zu stärken; 8. eine monatliche Digital- und Lernmittelpauschale in Höhe von 100 Euro einführt; 9. Leistungen nach dem BAföG grundsätzlich auch Personen mit einer Duldung, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Aufenthaltserlaubnis ohne Wartezeiten gewährt; 10. den Kreis der Anspruchsberechtigten auf Schülerinnen und Schüler ab der zehnten Klasse ausweitet, ungeachtet der Schulform; 11. die BAföG-Ämter bedarfsgerecht ausstattet. III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung ebenfalls auf, einen Mietendeckel einzuführen, um langfristig, dauerhaft und insbesondere für armutsbetroffene Menschen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und in der Folge auch die staatlichen Kosten bei Mietkostenzuschüssen und -übernahmen in den Sozialleistungen des Staates wie dem BAföG zu senken. Berlin, den 9. Juni 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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