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Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Bessere Lesbarkeit von Drucksachen durch Verzicht auf Gendersprache

dip / drucksache 09.09.2025 · WP 21 · 21/1559 · Antrag · Original ↗

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Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Bessere Lesbarkeit von Drucksachen durch Verzicht auf Gendersprache [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1559 21. Wahlperiode 09.09.2025 Antrag der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser, Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich, Alexander Arpaschi, Adam Balten, Carsten Becker, Birgit Bessin, Joachim Bloch, René Bochmann, Peter Bohnhof, Marcus Bühl, Tobias Ebenberger, Hauke Finger, Boris Gamanov, Alexis L. Giersch, Hans-Jürgen Goßner, Rainer Groß, Lars Haise, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Karsten Hilse, Dr. Michael Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Maximilian Kneller, Pierre Lamely, Markus Matzerath, Edgar Naujok, Arne Raue, Christian Reck, Lars Schieske, Jan Wenzel Schmidt, René Springer, Thomas Stephan, Martina Uhr, Dr. Daniel Zerbin, Kay-Uwe Ziegler, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Bessere Lesbarkeit von Drucksachen durch Verzicht auf Gendersprache Der Bundestag wolle beschließen: Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 25. Juni 1980 (BGBl I S. 1237), die zuletzt durch Beschluss des Bundestages vom 22. Februar 2024 geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Nach § 76 Absatz 2 wird der folgende Absatz 3 eingefügt: „(3) Drucksachen, die im Plenum oder Ausschüssen behandelt werden, insbesondere Gesetzentwürfe und Anträge, sind in klarer, verständlicher Schreibweise abzufassen. Die sogenannte Gendersprache, in diesem Zusammenhang insbesondere Sternchen, Doppelpunkte, Binnen-I, kommt nicht zur Anwendung.“ Berlin, den 9. September 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Die Herzkammer unserer Demokratie ist der Deutsche Bundestag. Auch wenn die Europäische Union mit ihren undemokratischen, supranationalen Strukturen die Bedeutung unserer Legislative zurückdrängt, bleibt das Parlament aufgrund seiner Gesetzgebungskompetenz eine der Säulen unserer demokratischen Ordnung. Um diesen demokratischen Eckpfeiler zu stärken, ist es unabdingbar, die Prozesse im Parlament nicht nur offen, sondern für den Bürger auch klar, verständlich und nachvollziehbar zu halten. Das Verständnis von Sprache und Verfahren stärkt die Akzeptanz und damit die Legitimation unserer demokratischen Grundordnung. Dies ist gerade in Krisenzeiten unabdingbar. Deshalb haben Sprachexperimente, wie Gendersternchen, Binnen-I und andere Formen der sogenannten gendergerechten Sprache, in den Vorlagen des Deutschen Bundestages keinen Platz. (vgl. https://checkpoint.tagesspie- gel.de/newsletter/3Y0zs54Aupfmgz7Sf8IHZA). Die angeblich „gendergerechte“ Sprache macht in Wahrheit Debatten, Publikationen und Drucksachen weniger verständlich und schwerer lesbar. Sie kann sogar die Rechtssicherheit von Gesetzen gefährden. Grundsätzlich werden die Vorlagen durch die Fraktionen, also die politische Ebene erstellt. Beim Umgang mit diesen hält sich die Bundestagsverwaltung an das „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“. Allerdings werden Gender-Sterne, Quer- oder Bindestriche in Texten „bis auf Weiteres“ durch die Mitarbeiter der Verwaltung nicht mehr korrigiert. Die Begründung: Die Gesellschaft für deutsche Sprache habe noch nicht abschließend entschieden, wie mit dem Einzug des sogenannten „Gender Mainstreaming“ in die Sprache umzugehen sei – zum Beispiel was den Umgang mit Artikeln und Pronomen betreffe – und ob die verschiedenen Varianten wie Bindestrich, Binnen-I oder Genderstern zum Teil für Verwirrung beim Lesen eines Textes sorgen könnten. In der Vergangenheit wurden diese Formen der „geschlechtergerechten“ Sprache als Rechtschreibfehler vom Parlamentarischen Dienst korrigiert, bevor die Vorlagen der Fraktionen zu offiziellen Bundestagsdrucksachen wurden. Zukünftig solle lediglich der Titel der Anträge eine im Zusammenhang mit der Tagesordnung des Plenums vorlesbare Form aufweisen. Dieser Verfahrensweise ist entschieden entgegenzutreten: Daher möge der Bundestag beschließen, die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages dahingehend zu ändern, dass die Anwendung einer klaren und verständlichen Schreibweise verpflichtend wird. Das generische Maskulinum ist eine gewachsene grammatikalische Form, die alle Menschen, unabhängig ihres biologischen Geschlechts einschließt. Durch sprachliche Eingriffe werden Texte unverständlicher; jedoch keinesfalls gerechter. Der vermeintliche Kampf um eine Geschlechtergerechtigkeit ist nicht in den Vorlagen des Deutschen Bundestages und nicht mit der Hilfe eines Kommunikationsmittels auszutragen, das unsere Sprachgemeinschaft eint. Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey von Dezember 2023 zeigt eine eindeutige Haltung der Deutschen in dieser Frage: Mit 80 Prozent lehnt die große Mehrheit der deutschen Bundesbürger ab 18 Jahren das Gendern ab. Lediglich 14 Prozent befürworten für sich persönlich das Gendern, 6 Prozent sind unentschieden (www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_100297052/gendern-80-prozent-der-deutschen-leh- nen-es-ab-exklusive-t-online-umfrage.html). Politik muss verständlich sein, nicht nur im Handeln, sondern auch und gerade in der Sprache. Zahlreiche Umfragen, die in den vergangenen Jahren durchgeführt wurden, haben gezeigt, dass das Gendern keinen Rückhalt in der Gesellschaft genießt und sogar die Mehrheit der Frauen dies ablehnt. Sowohl der Rechtschreibrat als auch die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) haben sich von der Nutzung dieser Sonderzeichen innerhalb von Wörtern distanziert. Eine Ideologie darf nicht höher gewertet werden als die Regeln der amtlichen Rechtschreibung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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