Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Bessere Lesbarkeit von Drucksachen durch Verzicht auf Gendersprache
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Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Bessere Lesbarkeit von Drucksachen durch Verzicht auf Gendersprache
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1559
21. Wahlperiode 09.09.2025
Antrag
der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin
Renner, Ronald Gläser, Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf,
Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich, Alexander Arpaschi, Adam Balten,
Carsten Becker, Birgit Bessin, Joachim Bloch, René Bochmann, Peter
Bohnhof, Marcus Bühl, Tobias Ebenberger, Hauke Finger, Boris Gamanov,
Alexis L. Giersch, Hans-Jürgen Goßner, Rainer Groß, Lars Haise, Udo
Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Karsten Hilse, Dr. Michael Kaufmann,
Kurt Kleinschmidt, Maximilian Kneller, Pierre Lamely, Markus Matzerath,
Edgar Naujok, Arne Raue, Christian Reck, Lars Schieske, Jan Wenzel
Schmidt, René Springer, Thomas Stephan, Martina Uhr, Dr. Daniel Zerbin,
Kay-Uwe Ziegler, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
hier: Bessere Lesbarkeit von Drucksachen durch Verzicht auf Gendersprache
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 25. Juni 1980 (BGBl I
S. 1237), die zuletzt durch Beschluss des Bundestages vom 22. Februar 2024 geändert
worden ist, wird wie folgt geändert:
Nach § 76 Absatz 2 wird der folgende Absatz 3 eingefügt:
„(3) Drucksachen, die im Plenum oder Ausschüssen behandelt werden,
insbesondere Gesetzentwürfe und Anträge, sind in klarer, verständlicher Schreibweise
abzufassen. Die sogenannte Gendersprache, in diesem Zusammenhang insbesondere
Sternchen, Doppelpunkte, Binnen-I, kommt nicht zur Anwendung.“
Berlin, den 9. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Die Herzkammer unserer Demokratie ist der Deutsche Bundestag. Auch wenn die Europäische Union mit ihren
undemokratischen, supranationalen Strukturen die Bedeutung unserer Legislative zurückdrängt, bleibt das
Parlament aufgrund seiner Gesetzgebungskompetenz eine der Säulen unserer demokratischen Ordnung. Um diesen
demokratischen Eckpfeiler zu stärken, ist es unabdingbar, die Prozesse im Parlament nicht nur offen, sondern für
den Bürger auch klar, verständlich und nachvollziehbar zu halten. Das Verständnis von Sprache und Verfahren
stärkt die Akzeptanz und damit die Legitimation unserer demokratischen Grundordnung. Dies ist gerade in
Krisenzeiten unabdingbar.
Deshalb haben Sprachexperimente, wie Gendersternchen, Binnen-I und andere Formen der sogenannten
gendergerechten Sprache, in den Vorlagen des Deutschen Bundestages keinen Platz. (vgl. https://checkpoint.tagesspie-
gel.de/newsletter/3Y0zs54Aupfmgz7Sf8IHZA). Die angeblich „gendergerechte“ Sprache macht in Wahrheit
Debatten, Publikationen und Drucksachen weniger verständlich und schwerer lesbar. Sie kann sogar die
Rechtssicherheit von Gesetzen gefährden.
Grundsätzlich werden die Vorlagen durch die Fraktionen, also die politische Ebene erstellt. Beim Umgang mit
diesen hält sich die Bundestagsverwaltung an das „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“. Allerdings werden
Gender-Sterne, Quer- oder Bindestriche in Texten „bis auf Weiteres“ durch die Mitarbeiter der Verwaltung nicht
mehr korrigiert. Die Begründung: Die Gesellschaft für deutsche Sprache habe noch nicht abschließend
entschieden, wie mit dem Einzug des sogenannten „Gender Mainstreaming“ in die Sprache umzugehen sei – zum Beispiel
was den Umgang mit Artikeln und Pronomen betreffe – und ob die verschiedenen Varianten wie Bindestrich,
Binnen-I oder Genderstern zum Teil für Verwirrung beim Lesen eines Textes sorgen könnten.
In der Vergangenheit wurden diese Formen der „geschlechtergerechten“ Sprache als Rechtschreibfehler vom
Parlamentarischen Dienst korrigiert, bevor die Vorlagen der Fraktionen zu offiziellen Bundestagsdrucksachen
wurden. Zukünftig solle lediglich der Titel der Anträge eine im Zusammenhang mit der Tagesordnung des
Plenums vorlesbare Form aufweisen.
Dieser Verfahrensweise ist entschieden entgegenzutreten: Daher möge der Bundestag beschließen, die
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages dahingehend zu ändern, dass die Anwendung einer klaren und
verständlichen Schreibweise verpflichtend wird.
Das generische Maskulinum ist eine gewachsene grammatikalische Form, die alle Menschen, unabhängig ihres
biologischen Geschlechts einschließt. Durch sprachliche Eingriffe werden Texte unverständlicher; jedoch
keinesfalls gerechter. Der vermeintliche Kampf um eine Geschlechtergerechtigkeit ist nicht in den Vorlagen des
Deutschen Bundestages und nicht mit der Hilfe eines Kommunikationsmittels auszutragen, das unsere
Sprachgemeinschaft eint.
Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey von Dezember 2023 zeigt eine eindeutige
Haltung der Deutschen in dieser Frage: Mit 80 Prozent lehnt die große Mehrheit der deutschen Bundesbürger ab
18 Jahren das Gendern ab. Lediglich 14 Prozent befürworten für sich persönlich das Gendern, 6 Prozent sind
unentschieden (www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_100297052/gendern-80-prozent-der-deutschen-leh-
nen-es-ab-exklusive-t-online-umfrage.html). Politik muss verständlich sein, nicht nur im Handeln, sondern auch
und gerade in der Sprache.
Zahlreiche Umfragen, die in den vergangenen Jahren durchgeführt wurden, haben gezeigt, dass das Gendern
keinen Rückhalt in der Gesellschaft genießt und sogar die Mehrheit der Frauen dies ablehnt. Sowohl der
Rechtschreibrat als auch die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) haben sich von der Nutzung dieser
Sonderzeichen innerhalb von Wörtern distanziert. Eine Ideologie darf nicht höher gewertet werden als die Regeln der
amtlichen Rechtschreibung.
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ISSN 0722-8333]
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