Keine Verwendung der sogenannten gendergerechten Sprache durch die Bundesregierung
Text
Keine Verwendung der sogenannten gendergerechten Sprache durch die Bundesregierung
Antrag
der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin
Renner, Ronald Gläser, Matthias Helferich, Nicole Hess, Tobias Teich, Sven
Wendorf und der Fraktion der AfD
Keine Verwendung der sogenannten gendergerechten Sprache durch die
Bundesregierung
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Die Verwendung der sogenannten „gendergerechten Sprache“ führt zu einer
unnatürlichen Verunstaltung der deutschen Sprache, durch welche ihre
Verständlichkeit erheblich eingeschränkt wird.
2. Nach dem allgemein üblichen Sprachgebrauch und Sprachverständnis kann der
Bedeutungsgehalt einer grammatisch männlichen Personenbezeichnung
(„generisches Maskulinum“) jedes natürliche Geschlecht umfassen. Die Verwendung
der sogenannten „gendergerechten Sprache“ ist somit nicht erforderlich, um auf
diese Weise alle Geschlechter anzusprechen.
3. Die sogenannten „gendergerechte Sprache“ trägt nicht zur Durchsetzung des
Gleichberechtigungsgebots nach Art. 3 Abs. 2 GG oder des
Diskriminierungsverbots nach Art. 3 Abs. 3 GG bei.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
im Rahmen jeglicher Äußerungen – unabhängig von ihrer Form – die sogenannte
„gendergerechte Sprache“, insbesondere in Form von Gender-Sternen, Doppelpunkten,
Binnen-Is, Schräg- oder Unterstrichen, aber auch in Form von Doppelbenennungen
nicht anzuwenden.
Berlin, den 14. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5331
21. Wahlperiode 14.04.2026
Begründung
Die sogenannte „gendergerechte Sprache“ bezeichnet eine Form des Sprachgebrauchs, der in Bezug auf
Personenbezeichnungen vorgibt, die Gleichbehandlung aller Geschlechter zum Ziel zu haben und diese auf
respektvolle Art und Weise anzusprechen und sichtbar zu machen, wodurch eine Gleichstellung der Geschlechter in
gesprochener sowie in geschriebener Sprache zum Ausdruck gebracht werden soll. Als
Personenbezeichnung sollen dabei alle sprachlichen Mittel verstanden werden, die sich in ihrer inhaltlichen Bedeutung auf
einzelne Personen, auf gemischtgeschlechtliche Gruppen oder auf Menschen im Allgemeinen beziehen (www.uni-
kassel.de/hochschulverwaltung/themen/gleichstellung-familie-und-diversity/geschlechtergleichstellung/
geschlechtergerechte-sprache).
Dem Konstrukt der „Gendersprache“ liegt der Gedanke zugrunde, dass durch die Verwendung des generischen
Maskulinums, das heißt, der alleinigen Verwendung männlicher Bezeichnungen, nicht alle Geschlechter
mitgemeint seien. Obwohl diese Sichtweise dem allgemein üblichen Sprachverständnis sowie auch der
höchstrichterlichen Rechtsprechung widerspricht (BGH, Urt. v. 13.03.2018, Az. VI ZR 143/17), werden von Befürwortern
der „gendergerechten Sprache“ zur Untermauerung ihres Standpunktes wissenschaftliche Studien angeführt, in
denen sich herausgestellt haben soll, dass dort, wo ausschließlich Männer angesprochen wurden, auch
ausschließlich an Männer gedacht worden sei (www.uni-kassel.de/hochschulverwaltung/themen/gleichstellung-
familieund-diversity/geschlechtergerechte-sprache).
Auch könne ein solches implizites „mitmeinen“ von Frauen häufig zu Verwirrungen und Missverständnissen
führen. Werde beispielsweise ein Text nur in der männlichen Form geschrieben, ließe sich daraus nicht genau
ablesen, ob wirklich nur Männer oder auch Frauen angesprochen seien. Die Frauen – im Gegensatz zu den
Männern – müssten sich also bei jedem Einzelfall fragen, ob sie nun auch betroffen seien oder nicht. Die aufgezeigte
Problematik werde darüber hinaus noch dadurch verschärft, dass sich auch Personen, die sich keinem Geschlecht
zugehörig fühlen, bei der Verwendung des generischen Maskulinums, ebenfalls nicht angesprochen fühlen
könnten (www.kas.de/documents/252038/16166715/Das+generisches+Maskulinum+-++ein+Auslaufmodell.pdf/34-
ecd5fe-37ab-36b1-89b4-a7954a55a2a3).
Die ausschließlich einseitige Verwendung einer einzigen Geschlechtsform in Texten kann jedoch nur dann zu
Missverständnissen führen, wenn dies gezielt im Widerspruch zu tradierten und allgemein anerkannten
Sprachregeln geschieht und ideologisch motiviert ist. Augenscheinlich wurde dies vor allem, als das Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in der 19. Legislaturperiode einen Referentenentwurf zum neuen
Sanierungs- und Insolvenzrecht vollständig im generischen Femininum verfasst hat (www.zeit.de/
politik/deutschland/2020-10/insolvenzrecht-bundesjustizministerium-generisches-maskulinum-weibliche-
endungen?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F), was im Widerspruch zu der Empfehlung des vom
BMJV selbst herausgebrachten Handbuch der Rechtsförmlichkeit stand. Hiernach soll bei Gesetzentwürfen
selbstverständlich die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck gebracht werden,
jedoch soll herkömmlich die grammatisch maskuline Form verallgemeinernd verwendet werden (vgl. Handbuch
der Rechtsförmlichkeit, Rn. 110). Bedenken des Innenministeriums hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des
ursprünglichen Entwurfs führten letztlich dazu, dass der Gesetzesentwurf vom BMJV im generischen
Maskulinum neu gefasst werden musste (www.zeit.de/politik/deutschland/2020-10/insolvenzrecht-
bundesjustizministerium-generisches-maskulinum-weibliche-endungen).
Die Anwendung der „gendergerechten Sprache“ kann aber nicht nur zu verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten
führen, sondern sie kann auch für den Leser verwirrend sein oder bisweilen sogar unsinnige Ergebnisse
hervorbringen. Sind die weiblichen Pendants zu Ausdrücken wie „Gast“ oder „Bösewicht“, die neu in den Duden
aufgenommenen Ausdrücke „Gästin“ und „Bösewichtin“ (www.duden.de/rechtschreibung/Gaestin; www.du-
den.de/rechtschreibung/Boesewichtin) noch unverständlich beziehungsweise zumindest gewöhnungsbedürftig,
so ergibt der Satz „Frauen sind die besseren Autofahrer“ keinen Sinn mehr, wenn er in „gendergerechter Sprache“
lautet „Frauen sind die besseren Autofahrerinnen“ (www.zeit.de/2018/23/gendern-schrift-deutsche-sprache-
zensur-ja). Derartige Sprachverformungen erscheinen weder dazu geeignet, die tatsächliche Gleichberechtigung
zwischen den Geschlechtern zu fördern, noch Diskriminierungen im Alltag zu verhindern, womit die Sinnlosigkeit
der „gendergerechten Sprache“ deutlich wird.
Zudem führt die zunehmende Verwendung gendergerechter Sprache durch staatliche Stellen – oft ohne vorherige
Abstimmung mit der Bevölkerung – dazu, dass viele Bürger diese als künstliche Sprachkonstrukte ablehnen.
Aktuelle Umfragen belegen, dass mittlerweile etwa drei Viertel der Befragten diese sprachlichen Neuerungen
nicht verwenden, wenn sie sich mit anderen Menschen austauschen (www.welt.de/vermischtes/
article254602900/Sprache-Nur-wenige-Deutsche-gendern-Frauen-seltener-als-Maenner.html). Es besteht somit
die Gefahr, dass sich ein signifikanter Teil der Bevölkerung ausgegrenzt fühlt, wenn Informationen in einer als
elitär empfundenen Sprache vermittelt werden. Dieses Gefühl der Ausgrenzung kann sich auch auf andere
Bereiche übertragen, wo den Bürgern von oben herab die „gendergerechte Sprache“ ohne zu fragen aufoktroyiert
wird. Vor diesem Hintergrund erscheint es als dringend geboten, dass die Bundesregierung eine neutrale
Ausdrucksweise bei jeglichen Äußerungen verwendet und auf eine unverständliche sowie künstliche Verformung
der deutschen Sprache durch die „gendergerechte Sprache“ in Form von Gender-Sternen, Doppelpunkten,
Binnen-Is, Schräg- oder Unterstrichen ausdrücklich verzichtet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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