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Keine Verwendung der sogenannten gendergerechten Sprache durch die Bundesregierung

dip / drucksache 14.04.2026 · WP 21 · 21/5331 · Antrag · Original ↗

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Keine Verwendung der sogenannten gendergerechten Sprache durch die Bundesregierung Antrag der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser, Matthias Helferich, Nicole Hess, Tobias Teich, Sven Wendorf und der Fraktion der AfD Keine Verwendung der sogenannten gendergerechten Sprache durch die Bundesregierung Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1. Die Verwendung der sogenannten „gendergerechten Sprache“ führt zu einer unnatürlichen Verunstaltung der deutschen Sprache, durch welche ihre Verständlichkeit erheblich eingeschränkt wird. 2. Nach dem allgemein üblichen Sprachgebrauch und Sprachverständnis kann der Bedeutungsgehalt einer grammatisch männlichen Personenbezeichnung („generisches Maskulinum“) jedes natürliche Geschlecht umfassen. Die Verwendung der sogenannten „gendergerechten Sprache“ ist somit nicht erforderlich, um auf diese Weise alle Geschlechter anzusprechen. 3. Die sogenannten „gendergerechte Sprache“ trägt nicht zur Durchsetzung des Gleichberechtigungsgebots nach Art. 3 Abs. 2 GG oder des Diskriminierungsverbots nach Art. 3 Abs. 3 GG bei. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen jeglicher Äußerungen – unabhängig von ihrer Form – die sogenannte „gendergerechte Sprache“, insbesondere in Form von Gender-Sternen, Doppelpunkten, Binnen-Is, Schräg- oder Unterstrichen, aber auch in Form von Doppelbenennungen nicht anzuwenden. Berlin, den 14. April 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Deutscher Bundestag Drucksache 21/5331 21. Wahlperiode 14.04.2026 Begründung Die sogenannte „gendergerechte Sprache“ bezeichnet eine Form des Sprachgebrauchs, der in Bezug auf Personenbezeichnungen vorgibt, die Gleichbehandlung aller Geschlechter zum Ziel zu haben und diese auf respektvolle Art und Weise anzusprechen und sichtbar zu machen, wodurch eine Gleichstellung der Geschlechter in gesprochener sowie in geschriebener Sprache zum Ausdruck gebracht werden soll. Als Personenbezeichnung sollen dabei alle sprachlichen Mittel verstanden werden, die sich in ihrer inhaltlichen Bedeutung auf einzelne Personen, auf gemischtgeschlechtliche Gruppen oder auf Menschen im Allgemeinen beziehen (www.uni- kassel.de/hochschulverwaltung/themen/gleichstellung-familie-und-diversity/geschlechtergleichstellung/ geschlechtergerechte-sprache). Dem Konstrukt der „Gendersprache“ liegt der Gedanke zugrunde, dass durch die Verwendung des generischen Maskulinums, das heißt, der alleinigen Verwendung männlicher Bezeichnungen, nicht alle Geschlechter mitgemeint seien. Obwohl diese Sichtweise dem allgemein üblichen Sprachverständnis sowie auch der höchstrichterlichen Rechtsprechung widerspricht (BGH, Urt. v. 13.03.2018, Az. VI ZR 143/17), werden von Befürwortern der „gendergerechten Sprache“ zur Untermauerung ihres Standpunktes wissenschaftliche Studien angeführt, in denen sich herausgestellt haben soll, dass dort, wo ausschließlich Männer angesprochen wurden, auch ausschließlich an Männer gedacht worden sei (www.uni-kassel.de/hochschulverwaltung/themen/gleichstellung- familieund-diversity/geschlechtergerechte-sprache). Auch könne ein solches implizites „mitmeinen“ von Frauen häufig zu Verwirrungen und Missverständnissen führen. Werde beispielsweise ein Text nur in der männlichen Form geschrieben, ließe sich daraus nicht genau ablesen, ob wirklich nur Männer oder auch Frauen angesprochen seien. Die Frauen – im Gegensatz zu den Männern – müssten sich also bei jedem Einzelfall fragen, ob sie nun auch betroffen seien oder nicht. Die aufgezeigte Problematik werde darüber hinaus noch dadurch verschärft, dass sich auch Personen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen, bei der Verwendung des generischen Maskulinums, ebenfalls nicht angesprochen fühlen könnten (www.kas.de/documents/252038/16166715/Das+generisches+Maskulinum+-++ein+Auslaufmodell.pdf/34- ecd5fe-37ab-36b1-89b4-a7954a55a2a3). Die ausschließlich einseitige Verwendung einer einzigen Geschlechtsform in Texten kann jedoch nur dann zu Missverständnissen führen, wenn dies gezielt im Widerspruch zu tradierten und allgemein anerkannten Sprachregeln geschieht und ideologisch motiviert ist. Augenscheinlich wurde dies vor allem, als das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in der 19. Legislaturperiode einen Referentenentwurf zum neuen Sanierungs- und Insolvenzrecht vollständig im generischen Femininum verfasst hat (www.zeit.de/ politik/deutschland/2020-10/insolvenzrecht-bundesjustizministerium-generisches-maskulinum-weibliche- endungen?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F), was im Widerspruch zu der Empfehlung des vom BMJV selbst herausgebrachten Handbuch der Rechtsförmlichkeit stand. Hiernach soll bei Gesetzentwürfen selbstverständlich die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck gebracht werden, jedoch soll herkömmlich die grammatisch maskuline Form verallgemeinernd verwendet werden (vgl. Handbuch der Rechtsförmlichkeit, Rn. 110). Bedenken des Innenministeriums hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des ursprünglichen Entwurfs führten letztlich dazu, dass der Gesetzesentwurf vom BMJV im generischen Maskulinum neu gefasst werden musste (www.zeit.de/politik/deutschland/2020-10/insolvenzrecht- bundesjustizministerium-generisches-maskulinum-weibliche-endungen). Die Anwendung der „gendergerechten Sprache“ kann aber nicht nur zu verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten führen, sondern sie kann auch für den Leser verwirrend sein oder bisweilen sogar unsinnige Ergebnisse hervorbringen. Sind die weiblichen Pendants zu Ausdrücken wie „Gast“ oder „Bösewicht“, die neu in den Duden aufgenommenen Ausdrücke „Gästin“ und „Bösewichtin“ (www.duden.de/rechtschreibung/Gaestin; www.du- den.de/rechtschreibung/Boesewichtin) noch unverständlich beziehungsweise zumindest gewöhnungsbedürftig, so ergibt der Satz „Frauen sind die besseren Autofahrer“ keinen Sinn mehr, wenn er in „gendergerechter Sprache“ lautet „Frauen sind die besseren Autofahrerinnen“ (www.zeit.de/2018/23/gendern-schrift-deutsche-sprache- zensur-ja). Derartige Sprachverformungen erscheinen weder dazu geeignet, die tatsächliche Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern zu fördern, noch Diskriminierungen im Alltag zu verhindern, womit die Sinnlosigkeit der „gendergerechten Sprache“ deutlich wird. Zudem führt die zunehmende Verwendung gendergerechter Sprache durch staatliche Stellen – oft ohne vorherige Abstimmung mit der Bevölkerung – dazu, dass viele Bürger diese als künstliche Sprachkonstrukte ablehnen. Aktuelle Umfragen belegen, dass mittlerweile etwa drei Viertel der Befragten diese sprachlichen Neuerungen nicht verwenden, wenn sie sich mit anderen Menschen austauschen (www.welt.de/vermischtes/ article254602900/Sprache-Nur-wenige-Deutsche-gendern-Frauen-seltener-als-Maenner.html). Es besteht somit die Gefahr, dass sich ein signifikanter Teil der Bevölkerung ausgegrenzt fühlt, wenn Informationen in einer als elitär empfundenen Sprache vermittelt werden. Dieses Gefühl der Ausgrenzung kann sich auch auf andere Bereiche übertragen, wo den Bürgern von oben herab die „gendergerechte Sprache“ ohne zu fragen aufoktroyiert wird. Vor diesem Hintergrund erscheint es als dringend geboten, dass die Bundesregierung eine neutrale Ausdrucksweise bei jeglichen Äußerungen verwendet und auf eine unverständliche sowie künstliche Verformung der deutschen Sprache durch die „gendergerechte Sprache“ in Form von Gender-Sternen, Doppelpunkten, Binnen-Is, Schräg- oder Unterstrichen ausdrücklich verzichtet. 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