polradar

Austausch von Weichen zwischen München-Giesing und Holzkirchen

dip / drucksache 30.07.2025 · WP 21 · 21/1079 · Kleine Anfrage · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Austausch von Weichen zwischen München-Giesing und Holzkirchen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1079 21. Wahlperiode 30.07.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, Dr. Rainer Rothfuß, René Bochmann, Alexis Leonard Giersch, Lars Haise, Stefan Henze, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons, Carsten Becker, Hans-Jürgen Goßner, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Volker Scheurell, Otto Strauß und der Fraktion der AfD Austausch von Weichen zwischen München-Giesing und Holzkirchen Aufgrund schadhafter Weichen in den Bereichen Unterhaching und Deisenhofen ist noch bis in den Juli 2025 hinein die Bahnstrecke zwischen München- Giesing und Holzkirchen gesperrt (www.brb.de/de/neuigkeiten/zugverkehr-zwi schen-giesing-und-holzkirchen-kann-ab-dem-10-juli-schrittweise-wieder-aufge nommen-werden). Da nach eigenen Aussagen Sicherheit immer Priorität bei der Deutschen Bahn AG hat, müssen Fahrgäste wegen der bei einer Regelinspektion festgestellten Weichenschäden und ihrer Behebung auf den Schienenersatzverkehr ausweichen (www.deutschebahn.com/de/presse/presse-regional/pr-muenchen-de/aktue ll/presseinformationen/Weichenschaeden-Bahnstrecke-zwischen-Giesing-und- Holzkirchen-weiter-gesperrt-13428832). Wir fragen die Bundesregierung:  1. In welchen Intervallen finden nach Kenntnis der Bundesregierung Regelinspektionen von Weichen im Schienennetz der DB InfraGO AG statt?  2. Wenn es unterschiedliche Intervalle gibt, wonach richtet sich die Länge eines Intervalls (z. B. Regionalbereich, Streckenklasse, Streckenauslastung, Alter des Materials usw.)?  3. Welche Kriterien müssen nach Kenntnis der Bundesregierung erfüllt sein, um eine Weiche auszutauschen bzw. um sie zu reparieren?  4. Innerhalb welches Zeitraums nach Feststellung eines zu behebenden Schadens an einer Weiche muss nach Kenntnis der Bundesregierung der Austausch oder die Reparatur stattfinden?  5. Wie viel Zeit vergeht nach Kenntnis der Bundesregierung im Schnitt zwischen der Feststellung der Schäden oder Mängel und der Beauftragung zur Behebung einerseits und der tatsächlichen Behebung andererseits?  6. Durch welches Unternehmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Untersuchungen der Weichen auf der Teilstrecke zwischen München- Giesing und Holzkirchen durchgeführt?  7. Zu welchen Zeitpunkten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die letzten derartigen Untersuchungen durchgeführt, bei oder vor deren Durchführung die für die Sperrungen ursächlichen Mängel festgestellt wurden?  8. Welche Art von Schäden oder Mängeln wurde nach Kenntnis der Bundesregierung an Weichen auf der betreffenden Teilstrecke festgestellt, und welches Ausmaß haben diese Schäden oder Mängel?  9. An welcher Stelle welcher DB-Tochtergesellschaft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Entscheidung getroffen, die Schäden oder Mängel auf der betreffenden Teilstrecke beheben zu lassen, und wie lange nach Feststellung der Schäden oder Mängel geschah dies? 10. An welcher Stelle welcher DB-Tochtergesellschaft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Entscheidung getroffen, vor Behebung der betreffenden Schäden oder Mängel diese Teilstrecke sperren zu lassen, und wie lange nach Feststellung der Schäden oder Mängel geschah dies? 11. Hat sich seit der Feststellung der betreffenden Schäden oder Mängel die Einschätzung darüber, ob diese zu einer Streckensperrung führen müssen, geändert, und wenn ja, wann, und warum, bzw. aus welchem Anlass? Berlin, den 24. Juli 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen