Mögliche Bundespolizeiliche Erkenntnisse zur Sicherheitslage von Lokführern im Schienengüterverkehr
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Mögliche Bundespolizeiliche Erkenntnisse zur Sicherheitslage von Lokführern im Schienengüterverkehr
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4559
21. Wahlperiode 05.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Stefan Möller, Peter Bohnhof,
Lukas Rehm, Joachim Bloch, Sven Wendorf, Achim Köhler, Heinrich Koch,
Erhard Brucker, Mirco Hanker, Gerrit Huy, Otto Strauß, Stefan Keuter, Kay-Uwe
Ziegler, Dr. Malte Kaufmann, Edgar Naujok, Rocco Kever, Thomas Dietz, Bernd
Schattner, Kerstin Przygodda, Jan Wenzel Schmidt, Udo Theodor Hemmelgarn
und der Fraktion der AfD
Mögliche bundespolizeiliche Erkenntnisse zur Sicherheitslage von Lokführern im
Schienengüterverkehr
Lokführer im Schienengüterverkehr arbeiten häufig allein, nachts und an
abgelegenen Betriebsstellen. Sie übernehmen ihre Aufgaben außerhalb des
öffentlichen Blickfelds, mit langen Standzeiten, Rangiertätigkeiten und Aufenthalten
an wenig frequentierten Bahnhöfen oder Abstellanlagen. Gleichwohl ist bislang
kaum öffentlich bekannt, in welchem Umfang diese Beschäftigten Übergriffen,
Bedrohungen oder sonstigen sicherheitsrelevanten Vorfällen ausgesetzt sind.
Während Gewalt und Übergriffe im Schienenpersonenverkehr zunehmend
statistisch erfasst und politisch thematisiert werden (Bundestagsdrucksache
21/1095), bleibt die Sicherheitslage von Lokführern im Güterverkehr
weitgehend unsichtbar. Es ist bislang nicht erkennbar, ob diese Unsichtbarkeit auf eine
geringere Gefährdung zurückzuführen ist oder darauf, dass entsprechende
Vorfälle staatlich nicht systematisch erfasst und bewertet werden. Insbesondere
bleibt für die Fragesteller offen, ob staatliche Stellen über belastbare
Erkenntnisse zu Gefährdungen dieses Personenkreises verfügen oder ob diese unterhalb
der staatlichen Wahrnehmungsschwelle bleiben.
Der Schienengüterverkehr ist Teil der kritischen Infrastruktur und für die
Versorgungssicherheit, Industrie und Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Die
Sicherheit der dort eingesetzten Beschäftigten berührt daher nicht nur betriebliche
Fragen, sondern auch die staatliche Sicherheitsvorsorge. Gerade vor diesem
Hintergrund stellen sich den Fragestellern die Fragen, welchen Erkenntnisstand
die Bundesregierung – insbesondere die Bundespolizei – zur Sicherheitslage
von Lokführern im Schienengüterverkehr hat und wie diese Erkenntnisse
bislang bewertet werden.
Die vorliegende Kleine Anfrage zielt darauf ab, Transparenz über den
staatlichen Kenntnisstand, bestehende Bewertungsstrukturen und die Rolle
staatlicher Sicherheitsvorsorge im Hinblick auf die Gefährdung von Lokführern im
Schienengüterverkehr herzustellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Verfügt die Bundesregierung, insbesondere auf Grundlage von
Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden des Bundes, über Erkenntnisse zu
Übergriffen, Bedrohungen oder sonstigen sicherheitsrelevanten Vorfällen
gegenüber Lokführern im Schienengüterverkehr, und wenn ja, auf welchen
Quellen beruhen diese Erkenntnisse?
2. Wenn der Bundesregierung solche Erkenntnisse (Frage 1) vorliegen,
werden diese durch staatliche Stellen mit Sicherheitsaufgaben systematisch
erfasst oder ausgewertet, welche staatlichen Stellen sind dann hierfür
jeweils zuständig, und wenn nein, wie erklärt die Bundesregierung, dass
staatlichen Sicherheitsbehörden zu diesem Personenkreis bislang keine
belastbaren Erkenntnisse vorliegen?
3. Stützt sich die Bundesregierung bei der möglichen Bewertung der
Sicherheitslage von Lokführern im Schienengüterverkehr ausschließlich auf
polizeilich erfasste Straftaten oder existieren darüber hinausgehende
sicherheitsbehördliche Lageeinschätzungen oder staatliche
Gefährdungsbewertungen?
4. Wenn solche (vgl. Frage 3) weitergehenden Lageeinschätzungen oder
Gefährdungsbewertungen existieren, in welchen zeitlichen Abständen
werden diese durch staatliche Stellen erstellt oder aktualisiert, und inwieweit
beziehen sie die besonderen Arbeitsbedingungen von Lokführern im
Güterverkehr (z. B. Alleinarbeit, Nachtfahrten, abgelegene Einsatzorte) ein?
5. Wenn keine über die Polizeistatistik hinausgehenden staatlichen
Gefährdungsbewertungen (vgl. Frage 3) vorliegen, aus welchen Gründen wurde
bislang von einer sicherheitsbehördlichen Bewertung der Gefährdungslage
von Lokführern im Schienengüterverkehr abgesehen?
6. Sieht die Bundesregierung die Gefährdung von Lokführern im
Schienengüterverkehr als eine Frage staatlicher Sicherheitsvorsorge im
Zuständigkeitsbereich der Sicherheitsbehörden oder primär als betriebliche
Angelegenheit der Eisenbahnverkehrsunternehmen?
7. Wenn die Bundesregierung eine staatliche Mitverantwortung bejaht (vgl.
Frage 6), welche Rolle kommt dabei den Sicherheitsbehörden des Bundes
zu, wie erfolgt die Wahrnehmung dieser Verantwortung in der Praxis, und
wenn nein, wie begründet die Bundesregierung diese Einschätzung vor
dem Hintergrund der Einordnung des Schienengüterverkehrs als Teil der
kritischen Infrastruktur?
8. Besteht ein strukturierter Austausch zwischen staatlichen
Sicherheitsbehörden und Eisenbahnverkehrsunternehmen über sicherheitsrelevante
Erkenntnisse zur Gefährdung von Lokführern im Schienengüterverkehr, und
wenn ja, in welcher Form (z. B. regelmäßig, anlassbezogen, formalisiert),
und zu welchem Zweck (z. B. Lageeinschätzung, Prävention,
Unterstützung im Ereignisfall)?
9. Wenn ein solcher strukturierter Austausch (vgl. Frage 8) nicht besteht,
sieht die Bundesregierung hierin aus sicherheitsbehördlicher Sicht eine
relevante Lücke, und wenn nein, warum nicht?
10. Inwieweit unterscheidet die Bundesregierung bei ihrer
sicherheitsbehördlichen Bewertung zwischen der Lage von Lokführern im
Schienenpersonenverkehr und der von Lokführern im Schienengüterverkehr?
11. Welche Schlussfolgerungen ziehen die für Sicherheitsvorsorge
zuständigen staatlichen Stellen aus der Tatsache, dass Lokführer im Güterverkehr
regelmäßig allein eingesetzt werden und häufig an abgelegenen
Betriebsstellen tätig sind, für die Bewertung möglicher Gefährdungslagen?
12. Plant die Bundesregierung, den staatlichen, insbesondere
sicherheitsbehördlichen Erkenntnisstand zur Sicherheitslage von Lokführern im
Schienengüterverkehr weiterzuentwickeln oder zu vertiefen, und wenn ja, in
welcher Form?
Berlin, den 4. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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