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Austausch von Weichen zwischen München-Giesing und Holzkirchen (Antwort zu Drs. 21/1079)

dip / drucksache 06.08.2025 · WP 21 · 21/1169 · Antwort · Original ↗

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Austausch von Weichen zwischen München-Giesing und Holzkirchen (Antwort zu Drs. 21/1079) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1169 21. Wahlperiode 06.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, Dr. Rainer Rothfuß, René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1079 – Austausch von Weichen zwischen München-Giesing und Holzkirchen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Aufgrund schadhafter Weichen in den Bereichen Unterhaching und Deisenhofen ist noch bis in den Juli 2025 hinein die Bahnstrecke zwischen München- Giesing und Holzkirchen gesperrt (www.brb.de/de/neuigkeiten/zugverkehr-zw ischen-giesing-und-holzkirchen-kann-ab-dem-10-juli-schrittweise-wieder-aufg enommen-werden). Da nach eigenen Aussagen Sicherheit immer Priorität bei der Deutschen Bahn AG hat, müssen Fahrgäste wegen der bei einer Regelinspektion festgestellten Weichenschäden und ihrer Behebung auf den Schienenersatzverkehr ausweichen (www.deutschebahn.com/de/presse/presse-regional/pr-muenchen-de/aktu ell/presseinformationen/Weichenschaeden-Bahnstrecke-zwischen-Giesing-un d-Holzkirchen-weiter-gesperrt-13428832).  1. In welchen Intervallen finden nach Kenntnis der Bundesregierung Regelinspektionen von Weichen im Schienennetz der DB InfraGO AG statt? Für Regelinspektionen von Weichen und Kreuzungen im Streckennetz sind nach Auskunft der DB InfraGO AG Inspektionsabstände von drei oder sechs Monaten festgeschrieben.  2. Wenn es unterschiedliche Intervalle gibt, wonach richtet sich die Länge eines Intervalls (z. B. Regionalbereich, Streckenklasse, Streckenauslastung, Alter des Materials usw.)? Die Länge des Inspektionsintervalls von Weichen und Kreuzungen ist nach Auskunft der DB InfraGO AG je Weiche bzw. Kreuzung festgeschrieben. Das Intervall ist durch die auf der Weiche bzw. Kreuzung gefahrene zulässige Geschwindigkeit und die gefahrene Lasttonnen pro Tag definiert. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 6. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  3. Welche Kriterien müssen nach Kenntnis der Bundesregierung erfüllt sein, um eine Weiche auszutauschen bzw. um sie zu reparieren? Die Entscheidungskriterien für eine Instandsetzung bzw. eine Erneuerung sind nach Auskunft der DB InfraGO AG über den Abnutzungszustand der Weichenkomponenten sowie den Zustand des konstruktiven Zusammenwirkens aller Komponenten definiert.  4. Innerhalb welches Zeitraums nach Feststellung eines zu behebenden Schadens an einer Weiche muss nach Kenntnis der Bundesregierung der Austausch oder die Reparatur stattfinden?  5. Wie viel Zeit vergeht nach Kenntnis der Bundesregierung im Schnitt zwischen der Feststellung der Schäden oder Mängel und der Beauftragung zur Behebung einerseits und der tatsächlichen Behebung andererseits? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Auskunft der DB InfraGO AG gibt es nachfolgende Handlungsvorgaben: • Bei Überschreitung des definierten Eingriffsschwellenwertes ist die Abweichung bis zur nächsten Regelinspektion zu beheben. • Bei Erreichung des definierten Soforteingriffswertes ist eine Instandsetzung unverzüglich durchzuführen. • Bei Erreichung des definierten Grenzwertes ist die Anlage unverzüglich zu sperren und instand zu setzen. Der Austausch einer Weiche findet nach Auskunft der DB InfraGO AG statt, wenn der Abnutzungsgrad der Gesamtkomponente eine wirtschaftliche Instandsetzung mit einer dem Aufwand entsprechenden Restnutzungsdauer nicht mehr zulässt. Die Beseitigungszeit im Rahmen der benannten Eingriffswerte ist nach Auskunft der DB InfraGO AG abhängig vom Umfang der Arbeiten sowie von den erforderlichen Ressourcen. Der Umsetzungszeitraum von der Befundung bis zur Abarbeitung ist daher je Maßnahme unterschiedlich.  6. Durch welches Unternehmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Untersuchungen der Weichen auf der Teilstrecke zwischen München-Giesing und Holzkirchen durchgeführt? Die Untersuchungen wurden durch die DB InfraGO AG durchgeführt.  7. Zu welchen Zeitpunkten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die letzten derartigen Untersuchungen durchgeführt, bei oder vor deren Durchführung die für die Sperrungen ursächlichen Mängel festgestellt wurden? Die letzten Untersuchungen (Inspektionen), bei denen die für die Sperrungen ursächlichen Mängel festgestellt wurden, wurden nach Auskunft der DB InfraGO AG am 27. Juni 2025 durchgeführt.  8. Welche Art von Schäden oder Mängeln wurde nach Kenntnis der Bundesregierung an Weichen auf der betreffenden Teilstrecke festgestellt, und welches Ausmaß haben diese Schäden oder Mängel? Nach Auskunft der DB InfraGO AG wurden geschädigte Schwellen festgestellt, die nach dem Regelwerk der Deutschen Bahn AG eine Sperrung der betreffenden Weichen und damit der betreffenden Teilstrecke erforderten.  9. An welcher Stelle welcher DB-Tochtergesellschaft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Entscheidung getroffen, die Schäden oder Mängel auf der betreffenden Teilstrecke beheben zu lassen, und wie lange nach Feststellung der Schäden oder Mängel geschah dies? 10. An welcher Stelle welcher DB-Tochtergesellschaft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Entscheidung getroffen, vor Behebung der betreffenden Schäden oder Mängel diese Teilstrecke sperren zu lassen, und wie lange nach Feststellung der Schäden oder Mängel geschah dies? Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Entscheidung wurde nach Auskunft der DB InfraGO AG bei der hierfür verantwortlichen Stelle (DB InfraGO AG, Netz München) unmittelbar am 27. Juni 2025 getroffen. Die Behebung hat zwei Wochen gedauert (Wiederaufnahme Betrieb Unterhaching am 10. Juli 2025, Deisenhofen am 17. Juli 2025). 11. Hat sich seit der Feststellung der betreffenden Schäden oder Mängel die Einschätzung darüber, ob diese zu einer Streckensperrung führen müssen, geändert, und wenn ja, wann, und warum, bzw. aus welchem Anlass? Nach Auskunft der DB InfraGO AG hat sich die Einschätzung bezüglich der Streckensperrung nicht geändert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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