Austausch von Weichen zwischen München-Giesing und Holzkirchen (Antwort zu Drs. 21/1079)
Text
Austausch von Weichen zwischen München-Giesing und Holzkirchen (Antwort zu Drs. 21/1079)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1169
21. Wahlperiode 06.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, Dr. Rainer Rothfuß,
René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1079 –
Austausch von Weichen zwischen München-Giesing und Holzkirchen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Aufgrund schadhafter Weichen in den Bereichen Unterhaching und
Deisenhofen ist noch bis in den Juli 2025 hinein die Bahnstrecke zwischen München-
Giesing und Holzkirchen gesperrt (www.brb.de/de/neuigkeiten/zugverkehr-zw
ischen-giesing-und-holzkirchen-kann-ab-dem-10-juli-schrittweise-wieder-aufg
enommen-werden).
Da nach eigenen Aussagen Sicherheit immer Priorität bei der Deutschen Bahn
AG hat, müssen Fahrgäste wegen der bei einer Regelinspektion festgestellten
Weichenschäden und ihrer Behebung auf den Schienenersatzverkehr
ausweichen (www.deutschebahn.com/de/presse/presse-regional/pr-muenchen-de/aktu
ell/presseinformationen/Weichenschaeden-Bahnstrecke-zwischen-Giesing-un
d-Holzkirchen-weiter-gesperrt-13428832).
1. In welchen Intervallen finden nach Kenntnis der Bundesregierung
Regelinspektionen von Weichen im Schienennetz der DB InfraGO AG statt?
Für Regelinspektionen von Weichen und Kreuzungen im Streckennetz sind
nach Auskunft der DB InfraGO AG Inspektionsabstände von drei oder sechs
Monaten festgeschrieben.
2. Wenn es unterschiedliche Intervalle gibt, wonach richtet sich die Länge
eines Intervalls (z. B. Regionalbereich, Streckenklasse,
Streckenauslastung, Alter des Materials usw.)?
Die Länge des Inspektionsintervalls von Weichen und Kreuzungen ist nach
Auskunft der DB InfraGO AG je Weiche bzw. Kreuzung festgeschrieben. Das
Intervall ist durch die auf der Weiche bzw. Kreuzung gefahrene zulässige
Geschwindigkeit und die gefahrene Lasttonnen pro Tag definiert.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 6. August 2025
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Welche Kriterien müssen nach Kenntnis der Bundesregierung erfüllt
sein, um eine Weiche auszutauschen bzw. um sie zu reparieren?
Die Entscheidungskriterien für eine Instandsetzung bzw. eine Erneuerung sind
nach Auskunft der DB InfraGO AG über den Abnutzungszustand der
Weichenkomponenten sowie den Zustand des konstruktiven Zusammenwirkens aller
Komponenten definiert.
4. Innerhalb welches Zeitraums nach Feststellung eines zu behebenden
Schadens an einer Weiche muss nach Kenntnis der Bundesregierung der
Austausch oder die Reparatur stattfinden?
5. Wie viel Zeit vergeht nach Kenntnis der Bundesregierung im Schnitt
zwischen der Feststellung der Schäden oder Mängel und der
Beauftragung zur Behebung einerseits und der tatsächlichen Behebung
andererseits?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB InfraGO AG gibt es nachfolgende Handlungsvorgaben:
• Bei Überschreitung des definierten Eingriffsschwellenwertes ist die
Abweichung bis zur nächsten Regelinspektion zu beheben.
• Bei Erreichung des definierten Soforteingriffswertes ist eine Instandsetzung
unverzüglich durchzuführen.
• Bei Erreichung des definierten Grenzwertes ist die Anlage unverzüglich zu
sperren und instand zu setzen.
Der Austausch einer Weiche findet nach Auskunft der DB InfraGO AG statt,
wenn der Abnutzungsgrad der Gesamtkomponente eine wirtschaftliche
Instandsetzung mit einer dem Aufwand entsprechenden Restnutzungsdauer nicht mehr
zulässt.
Die Beseitigungszeit im Rahmen der benannten Eingriffswerte ist nach
Auskunft der DB InfraGO AG abhängig vom Umfang der Arbeiten sowie von den
erforderlichen Ressourcen. Der Umsetzungszeitraum von der Befundung bis
zur Abarbeitung ist daher je Maßnahme unterschiedlich.
6. Durch welches Unternehmen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung die Untersuchungen der Weichen auf der Teilstrecke zwischen
München-Giesing und Holzkirchen durchgeführt?
Die Untersuchungen wurden durch die DB InfraGO AG durchgeführt.
7. Zu welchen Zeitpunkten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die
letzten derartigen Untersuchungen durchgeführt, bei oder vor deren
Durchführung die für die Sperrungen ursächlichen Mängel festgestellt
wurden?
Die letzten Untersuchungen (Inspektionen), bei denen die für die Sperrungen
ursächlichen Mängel festgestellt wurden, wurden nach Auskunft der DB
InfraGO AG am 27. Juni 2025 durchgeführt.
8. Welche Art von Schäden oder Mängeln wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung an Weichen auf der betreffenden Teilstrecke festgestellt,
und welches Ausmaß haben diese Schäden oder Mängel?
Nach Auskunft der DB InfraGO AG wurden geschädigte Schwellen
festgestellt, die nach dem Regelwerk der Deutschen Bahn AG eine Sperrung der
betreffenden Weichen und damit der betreffenden Teilstrecke erforderten.
9. An welcher Stelle welcher DB-Tochtergesellschaft wurde nach Kenntnis
der Bundesregierung die Entscheidung getroffen, die Schäden oder
Mängel auf der betreffenden Teilstrecke beheben zu lassen, und wie lange
nach Feststellung der Schäden oder Mängel geschah dies?
10. An welcher Stelle welcher DB-Tochtergesellschaft wurde nach Kenntnis
der Bundesregierung die Entscheidung getroffen, vor Behebung der
betreffenden Schäden oder Mängel diese Teilstrecke sperren zu lassen, und
wie lange nach Feststellung der Schäden oder Mängel geschah dies?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Entscheidung wurde nach Auskunft der DB InfraGO AG bei der hierfür
verantwortlichen Stelle (DB InfraGO AG, Netz München) unmittelbar am
27. Juni 2025 getroffen. Die Behebung hat zwei Wochen gedauert
(Wiederaufnahme Betrieb Unterhaching am 10. Juli 2025, Deisenhofen am 17. Juli 2025).
11. Hat sich seit der Feststellung der betreffenden Schäden oder Mängel die
Einschätzung darüber, ob diese zu einer Streckensperrung führen
müssen, geändert, und wenn ja, wann, und warum, bzw. aus welchem
Anlass?
Nach Auskunft der DB InfraGO AG hat sich die Einschätzung bezüglich der
Streckensperrung nicht geändert.
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ISSN 0722-8333]
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