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Entwurf eines Ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes

dip / drucksache 10.07.2026 · WP 21 · 333/26(B) · Stellungnahme · Original ↗

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Entwurf eines Ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 333/26 (Beschluss) 10.07.26 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes Der Bundesrat hat in seiner 1067. Sitzung am 10. Juli 2026 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: Zu Artikel 9 (§ 1 Absatz 3 SysdUVorbG) In Artikel 9 § 1 Absatz 3 ist die Angabe „§§ 3 und 4“ durch die Angabe „§§ 2 und 3“ zu ersetzen. Begründung: Der Vorschlag soll den Verweis berichtigen. Für eine methodisch valide Zusammenführung der freiwilligen Erhebungen nach § 1 Absatz 2 mit externen Datenquellen nach § 1 Absatz 3 ist es erforderlich, neben den Daten der Bundesagentur für Arbeit auch die Daten aus dem Unternehmensregister explizit einzubeziehen. Eine Einbeziehung der Daten aus dem Transparenzregister ist dagegen entbehrlich. Ein Beibehalt des jetzigen Verweises würde die Datenverfügbarkeit und die Testfähigkeit des neuen Systems erheblich einschränken, da eine maßgebliche statistische Datengrundlage unberücksichtigt bliebe.

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