Diensthundeausbildung in Sicherheitsbehörden des Bundes
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Diensthundeausbildung in Sicherheitsbehörden des Bundes
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/767
21. Wahlperiode 07.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Matzerath, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD
Diensthundeausbildung in Sicherheitsbehörden des Bundes
Nach Angaben der Landesregierung Brandenburg werden derzeit in Bund und
Ländern rund 3 000 Diensthunde gehalten (Bundesratsdrucksache 218/24).
Gerade der Einsatz von Stachelhalsbändern und Elektroreizgeräten wird dabei
sehr kontrovers diskutiert (vgl. ebd.). Die Fragesteller erbitten weitere
Informationen zur Diensthundehaltung und Ausbildung von der Bundesregierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Diensthundeführer mit ausgebildetem aktivem Diensthund gibt es
in der Bundespolizei und beim Zoll (bitte nach Ressort aufschlüsseln)?
2. Wie viele zukünftige Diensthunde sind bei der Bundespolizei und dem Zoll
zurzeit in Ausbildung (bitte nach Ressort aufschlüsseln)?
3. Wie lange dauert die durchschnittliche Ausbildung eines
Diensthundeführers und seines Diensthundes bei der Bundespolizei und dem Zoll (bitte
nach Ressort aufschlüsseln)?
4. Müssen Diensthundeführer und Diensthunde Prüfungen ablegen?
a) Wenn ja, welche in welchen Bereichen?
b) Wie hoch ist jeweils die Quote der bestandenen und nicht bestandenen
Prüfungen?
5. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, ob sie eine
Ausnahme des § 3 Satz 1 Nummer 5 des Tierschutzgesetzes befürwortet,
sofern es sich um einen nur kurzfristigen Reiz im Rahmen der Ausbildung
oder des Einsatzes eines Hundes der diensthundeführenden Verwaltungen
der Länder oder des Bundes handelt?
a) Wenn ja, wie lautet diese?
b) Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung gebildet, ob sie eine
befristete Ausnahme dessen befürwortet?
6. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, ob sie eine
Ausnahme von § 2 Absatz 5 der Tierschutz-Hundeverordnung dahin gehend
befürwortet, dass bei ausgebildeten Diensthunden im Bestand der
Bundeswehr, der Polizei und des Zolls beim Training zur Korrektur von Verhalten,
das im Einsatzfall zum Nachteil von Leben und Gesundheit von Menschen
oder Tieren führen könnte, Stachelhalsbänder oder andere schmerzhafte
Mittel verwendet werden dürfen, sofern mildere Mittel nicht zielführend
sind, und wenn ja, wie lautet die Auffassung?
7. Sind der Bundesregierung bei der Bundespolizei, beim Zoll, der
Bundeswehr, insbesondere, aber nicht ausschließlich beim Kommando-Spezial-
Kräfte (KSK) oder der anderen Bundesverwaltung seit dem 1. Juli 2013
tatsächliche oder behauptete Verstöße gegen das Verbot zum Einsatz
Stachelhalsbändern oder Elektroreizgeräten bekannt geworden, und wenn ja,
welche Fälle waren das?
Berlin, den 1. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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