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Perspektiven für die weidgerechte Jagd - Prüfstand des Gesetzentwurfes des Bundesrats zu Nachtzielgeräten und Lichtquellen an Jagdwaffen auf Bundestagsdrucksache 21/893

dip / drucksache 24.09.2026 · WP 21 · 21/8198 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Perspektiven für die weidgerechte Jagd - Prüfstand des Gesetzentwurfes des Bundesrats zu Nachtzielgeräten und Lichtquellen an Jagdwaffen auf Bundestagsdrucksache 21/893 Deutscher Bundestag Drucksache 21/8198 21. Wahlperiode 24.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Danny Meiners, Stephan Protschka, Peter Felser, Christian Reck, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan Schröder und der Fraktion der AfD Perspektiven für die weidgerechte Jagd – Prüfstand des Gesetzentwurfs des Bundesrats zu Nachtzielgeräten und Lichtquellen an Jagdwaffen auf Bundestagsdrucksache 21/893 Am 13. Juni 2025 hat der Bundesrat in seiner 1055. Sitzung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes – Aufnahme von Nachtzieltechnik Bundestagsdrucksache 21/893) beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Inhaber eines gültigen Jagdscheins künftig auch Nachtzielgeräte sowie an der Jagdwaffe montierte Lichtquellen für jagdliche Zwecke verwenden dürfen. Hintergrund ist die nach Darstellung des Bundesrates inkonsistente und für Jäger schwer nachvollziehbare geltende Rechtslage: Während Nachtsichtvorsätze und -aufsätze bereits erlaubt sind, bleibt der Einsatz technisch vergleichbarer Nachtzielgeräte verboten. Auch die feste Montage von Lichtquellen an der Jagdwaffe – etwa zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) – ist derzeit untersagt. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf eine Prüfung der Vorschläge angekündigt. Aus Sicht der Fragesteller ist dabei von besonderem Interesse, ob und inwieweit die vorgeschlagenen Änderungen zu einer effizienteren und tierschutzgerechteren Jagd sowie zu einer verbesserten Seuchenprävention beitragen können. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welchen Sachstand hat die von der Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf angekündigte Prüfung der Vorschläge zur Aufnahme von Nachtzielgeräten und montierbaren Lichtquellen in die Ausnahmeregelungen für Jagdscheininhaber, und bis wann ist mit einem Abschluss dieser Prüfung zu rechnen?  2. Wurde der Gesetzentwurf nach seiner Zuleitung an den Deutschen Bundestag seitens der Bundesregierung oder des federführenden Bundesministeriums des Innern bereits zum Gegenstand einer Kabinettbefassung oder Ressortabstimmung gemacht, und falls nein, aus welchen Gründen nicht?  3. Welche fachlichen oder sicherheitspolitischen Gesichtspunkte zieht die Bundesregierung bei ihrer Prüfung heran, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Gesetzentwurf ausführt, die jüngste Evaluation des Waffenrechts habe keine sicherheitspolitischen Bedenken ergeben? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.  4. Haben sich aus Sicht der Bundesregierung seit der im Gesetzentwurf genannten Evaluation des Waffenrechts neue sicherheitspolitische Bedenken gegen eine Erweiterung der Nachtzieltechnik für Jagdscheininhaber ergeben, und wenn ja, welche?  5. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zur jagdpraktischen Argumentation des Bundesrates, wonach montierte Lichtquellen oder integrierte Nachtzielgeräte die Handhabung bei der Nachtjagd – etwa im Rahmen der Bejagung von Schwarzwild – erleichtern und dadurch zu einer sichereren Schussabgabe und damit zu einer tierschutzgerechteren Jagd betragen können, und wenn ja, wie lautet ihre Auffassung?  6. Hat sich die Bundesregierung überdies eine Auffassung erarbeitet zur Aufnahme von Lasern oder Zielpunktprojektoren in die waffenrechtliche Ausnahme für jagdliche Zwecke, insbesondere für eng begrenzte Einsatzlagen wie Fangschüsse auf verletztes oder seuchenverdächtiges Wild – auch wenn der vorliegende Gesetzentwurf eine solche Erweiterung nicht vorsieht – und wenn ja, wie lautet ihre Auffassung?  7. Teilt die Bundesregierung die im Gesetzentwurf dargelegte Einschätzung, dass die geltende Rechtslage – wonach Nachtsichtvorsätze und -aufsätze für Jagdscheininhaber erlaubt sind, technisch vergleichbare Nachtzielgeräte jedoch nicht – inkonsistent und für Jäger schwer nachvollziehbar ist, und falls nein, worin besteht aus ihrer Sicht der sachliche Grund für diese Ungleichbehandlung?  8. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über voneinander abweichende landesjagdrechtliche Ausnahmeregelungen zur Verwendung von Nachtsichttechnik bei der Jagd vor, und hat sie sich eine eigene Auffassung erarbeitet zu dem Umstand, dass solche landesrechtlichen Freigaben in der Praxis mit den fortbestehenden Verboten des Bundeswaffengesetzes kollidieren können, und wenn ja, wie lautet ihre Auffassung?  9. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um eine vollständige rechtliche Harmonisierung zwischen dem Bundeswaffengesetz und dem Bundesjagdgesetz bezüglich des Einsatzes moderner Nachtzieltechnik und Zielbeleuchtungen herbeizuführen und damit – nach Einschätzung der Fragesteller – eine bundeseinheitlich verständliche und praxistaugliche Regelung für Jagdscheininhaber zu schaffen? 10. Welche wildbiologischen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls zu den Auswirkungen einer Ausweitung der Nachtjagd auf nächtliche Ruhephasen des Wildes vor, und inwieweit fließen diese Erkenntnisse in die Prüfung des genannten Gesetzentwurfs ein? Berlin, den 21. September 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.

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