Perspektiven für die weidgerechte Jagd - Prüfstand des Gesetzentwurfes des Bundesrats zu Nachtzielgeräten und Lichtquellen an Jagdwaffen auf Bundestagsdrucksache 21/893
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Perspektiven für die weidgerechte Jagd - Prüfstand des Gesetzentwurfes des Bundesrats zu Nachtzielgeräten und Lichtquellen an Jagdwaffen auf Bundestagsdrucksache 21/893
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8198
21. Wahlperiode 24.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Danny Meiners, Stephan Protschka, Peter Felser, Christian
Reck, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos,
Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan Schröder
und der Fraktion der AfD
Perspektiven für die weidgerechte Jagd – Prüfstand des Gesetzentwurfs
des Bundesrats zu Nachtzielgeräten und Lichtquellen an Jagdwaffen auf
Bundestagsdrucksache 21/893
Am 13. Juni 2025 hat der Bundesrat in seiner 1055. Sitzung den Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes – Aufnahme von Nachtzieltechnik
Bundestagsdrucksache 21/893) beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass
Inhaber eines gültigen Jagdscheins künftig auch Nachtzielgeräte sowie an der
Jagdwaffe montierte Lichtquellen für jagdliche Zwecke verwenden dürfen.
Hintergrund ist die nach Darstellung des Bundesrates inkonsistente und für
Jäger schwer nachvollziehbare geltende Rechtslage: Während Nachtsichtvorsätze
und -aufsätze bereits erlaubt sind, bleibt der Einsatz technisch vergleichbarer
Nachtzielgeräte verboten. Auch die feste Montage von Lichtquellen an der
Jagdwaffe – etwa zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) – ist
derzeit untersagt.
Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf eine
Prüfung der Vorschläge angekündigt. Aus Sicht der Fragesteller ist dabei von
besonderem Interesse, ob und inwieweit die vorgeschlagenen Änderungen zu
einer effizienteren und tierschutzgerechteren Jagd sowie zu einer verbesserten
Seuchenprävention beitragen können.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welchen Sachstand hat die von der Bundesregierung in ihrer
Stellungnahme zum Gesetzentwurf angekündigte Prüfung der Vorschläge zur
Aufnahme von Nachtzielgeräten und montierbaren Lichtquellen in die
Ausnahmeregelungen für Jagdscheininhaber, und bis wann ist mit einem
Abschluss dieser Prüfung zu rechnen?
2. Wurde der Gesetzentwurf nach seiner Zuleitung an den Deutschen
Bundestag seitens der Bundesregierung oder des federführenden
Bundesministeriums des Innern bereits zum Gegenstand einer Kabinettbefassung
oder Ressortabstimmung gemacht, und falls nein, aus welchen Gründen
nicht?
3. Welche fachlichen oder sicherheitspolitischen Gesichtspunkte zieht die
Bundesregierung bei ihrer Prüfung heran, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass der Gesetzentwurf ausführt, die jüngste Evaluation des
Waffenrechts habe keine sicherheitspolitischen Bedenken ergeben?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
4. Haben sich aus Sicht der Bundesregierung seit der im Gesetzentwurf
genannten Evaluation des Waffenrechts neue sicherheitspolitische Bedenken
gegen eine Erweiterung der Nachtzieltechnik für Jagdscheininhaber
ergeben, und wenn ja, welche?
5. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zur
jagdpraktischen Argumentation des Bundesrates, wonach montierte
Lichtquellen oder integrierte Nachtzielgeräte die Handhabung bei der Nachtjagd –
etwa im Rahmen der Bejagung von Schwarzwild – erleichtern und
dadurch zu einer sichereren Schussabgabe und damit zu einer
tierschutzgerechteren Jagd betragen können, und wenn ja, wie lautet ihre Auffassung?
6. Hat sich die Bundesregierung überdies eine Auffassung erarbeitet zur
Aufnahme von Lasern oder Zielpunktprojektoren in die waffenrechtliche
Ausnahme für jagdliche Zwecke, insbesondere für eng begrenzte
Einsatzlagen wie Fangschüsse auf verletztes oder seuchenverdächtiges Wild –
auch wenn der vorliegende Gesetzentwurf eine solche Erweiterung nicht
vorsieht – und wenn ja, wie lautet ihre Auffassung?
7. Teilt die Bundesregierung die im Gesetzentwurf dargelegte Einschätzung,
dass die geltende Rechtslage – wonach Nachtsichtvorsätze und -aufsätze
für Jagdscheininhaber erlaubt sind, technisch vergleichbare
Nachtzielgeräte jedoch nicht – inkonsistent und für Jäger schwer nachvollziehbar ist,
und falls nein, worin besteht aus ihrer Sicht der sachliche Grund für diese
Ungleichbehandlung?
8. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
gegebenenfalls über voneinander abweichende landesjagdrechtliche
Ausnahmeregelungen zur Verwendung von Nachtsichttechnik bei der Jagd vor, und hat
sie sich eine eigene Auffassung erarbeitet zu dem Umstand, dass solche
landesrechtlichen Freigaben in der Praxis mit den fortbestehenden
Verboten des Bundeswaffengesetzes kollidieren können, und wenn ja, wie lautet
ihre Auffassung?
9. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um eine
vollständige rechtliche Harmonisierung zwischen dem
Bundeswaffengesetz und dem Bundesjagdgesetz bezüglich des Einsatzes moderner
Nachtzieltechnik und Zielbeleuchtungen herbeizuführen und damit – nach
Einschätzung der Fragesteller – eine bundeseinheitlich verständliche und
praxistaugliche Regelung für Jagdscheininhaber zu schaffen?
10. Welche wildbiologischen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
gegebenenfalls zu den Auswirkungen einer Ausweitung der Nachtjagd auf
nächtliche Ruhephasen des Wildes vor, und inwieweit fließen diese
Erkenntnisse in die Prüfung des genannten Gesetzentwurfs ein?
Berlin, den 21. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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