Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes - Anerkennung von Assistenzhunden
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Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes - Anerkennung von Assistenzhunden
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1873
21. Wahlperiode 29.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Peter Bohnhof, Gerrit Huy, Ulrike
Schielke-Ziesing, Thomas Stephan, Lukas Rehm, Bernd Schuhmann, Johann
Martel, Micha Fehre und der Fraktion der AfD
Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes – Anerkennung von
Assistenzhunden
Assistenzhunde geben Menschen mit Behinderung Sicherheit im Alltag.
Offiziell zugelassene Hunde haben neben ihrer therapeutischen Funktion besondere
Zutrittsrechte und können Betroffene auch an Orte begleiten, an denen Hunde
normalerweise verboten sind – etwa in Supermärkte, zu Ärzten oder in
Behörden. Doch die Assistenzhundeverordnung (AHundV) macht die in ihr
vorgesehenen offiziellen Zulassungsprüfungen für Assistenzhunde derzeit unmöglich
(www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mi
t-Behinderungen/Assistenzhunde/assistenzhunde.html). Für die Betroffenen ist
das eine erhebliche Belastung (www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Ne
ue-Verordnung-legt-Assistenzhunde-Ausbildung-lahm,assistenzhunde10
6.html).
Mit dem Teilhabestärkungsgesetz (TeilhStG) von 2021 wurden Assistenzhunde
in das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG, §§ 12e bis 12l) aufgenommen.
Neben Definition und Zutrittsrechten regelt es auch Ausbildung, Prüfung,
Zulassung von Ausbildungsstätten und die Akkreditierung von Prüfern. Die seit
dem 1. März 2023 geltende Assistenzhundeverordnung konkretisierte
Ausbildung, Prüfung, Anerkennung und Kennzeichnung und legte Mindeststandards
für Prüfstellen und Ausbildungsstätten fest. Danach dürfen nur zertifizierte
Ausbildungsstätten ausbilden (§§ 28 ff. AHundV). Die Übergangsfrist für
Prüfungen nach dem alten System lief im Sommer 2024 aus, ausgenommen sind
nur Blindenführhunde. Die letzte Zertifizierungsstelle für Assistenzhunde in
Deutschland war die Deutsche Gesellschaft zur Präqualifizierung im
Gesundheitswesen GmbH (DGP). Sie gab die Akkreditierung offiziell wieder zurück
mit der Begründung: Eine qualitätsbringende Zertifizierung sei mit der
aktuellen Assistenzhundeverordnung nicht möglich (www.faz.net/aktuell/wirtschaf
t/luecke-im-system-warum-assistenzhund-bailey-nicht-zertifiziert-werden-kan
n-110642450.html).
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erklärte, die
Umsetzung des Zertifizierungsprozesses verzögere sich wegen der noch ausstehenden
Einrichtung einer neuen fachlichen Stelle, man arbeite aber an Strukturen für
die Zertifizierung und an einer erneuten Übergangslösung (www.bmas.de/DE/S
oziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mit-Behinderungen/Ass
istenzhunde/assistenzhunde.html; www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/
Neue-Verordnung-legt-Assistenzhunde-Ausbildung-lahm,assistenzhunde10
6.html).
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es dazu: „Wir
schaffen die notwendigen Strukturen für die Qualitätsanforderungen an
Assistenzhunde und deren Zugangsrechte und stellen die Zertifizierung von
Assistenzhunden sicher“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag20
25.de/files/koav_2025.pdf, Zeilen 652 und 653).
Während auf europäischer Ebene weitreichend Diskriminierungsfreiheit
gefordert wird, führt in Deutschland aus Sicht der Fragesteller übermäßige
Bürokratie faktisch zur Exklusion: Seit 2008 berät die EU-Kommission einen
Richtlinienvorschlag zur Gleichbehandlung (COM (2008) 426. 2008/0140/APP; https://
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52008PC0426).
Ein Kompromiss betont, dass diskriminierungsfreier Zugang auch durch
erleichterte Nutzung von Hilfsmitteln wie anerkannten Blindenführ- oder
Assistenzhunden erreicht werden kann (www.europarl.europa.eu/doceo/document/LI
BE-AM-421199_DE.pdf?redirect). Nach einem Gutachten der
Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de/resource/
blob/650234/2e76225b3c6604161c178173c6bd1c1a/WD-6-057-19-pdf-dat
a.pdf) haben nur Deutschland, Österreich und Ungarn besonders bürokratische
Modelle mit staatlichen Zulassungen, Prüfungen und Gutachten. Länder wie
Großbritannien, Schweden, die Niederlande, Luxemburg und Belgien kommen
hingegen mit weniger Bürokratie, teils mit bloßer Kennzeichnungspflicht, zu
praktikablen Lösungen für alle Beteiligten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung aktuell ggf., um die
Zertifizierung von Ausbildungsstätten für Assistenzhunde sicherzustellen,
und warum wurden trotz Kenntnis des Fristablaufs (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller) keine rechtzeitigen Maßnahmen ergriffen?
2. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Einrichtung der notwendigen
Zertifizierungsstellen?
3. Welche Übergangslösungen plant die Bundesregierung ggf., um die
Prüfung und Zulassung von Assistenzhunden temporär zu ermöglichen?
4. Plant die Bundesregierung, Betroffenen, denen eine Zertifizierung ihres
ausgebildeten Hundes nach derzeitiger Rechtslage unmöglich ist und die
deshalb trotz abgeleisteter Ausbildung keine Assistenzhunde in Anspruch
nehmen können, anderweitige, ersetzende Hilfeleistungen, ggf.
Schadenersatz zukommen zu lassen, wenn ja, in welcher Art, und wenn nein,
warum nicht (bitte begründen)?
5. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Assistenzhunde
seit Inkrafttreten der AHundV im Bundesgebiet erfolgreich zugelassen
und zertifiziert wurden, wenn ja, wie viele waren es, und wenn nein,
warum liegen keine entsprechenden Informationen vor?
6. Wie hoch waren nach Einschätzung der Bundesregierung die
Verwaltungskosten bis zum Inkrafttreten der AHundV (bitte nach Zeitablauf,
Maßnahmen und Kosten aufschlüsseln)?
7. Welche Gründe sind nach Einschätzung der Bundesregierung dafür
verantwortlich, dass seit Inkrafttreten der Assistenzhundeverordnung bis
heute keine einzige Ausbildungsstätte erfolgreich zertifiziert wurde?
8. Warum wurde keine dauerhafte Übergangsregelung geschaffen, obwohl
die Bundesregierung wusste, dass nach Ablauf der festgeschriebenen Frist
2024 keine Prüfungen und Zulassungen mehr möglich sind?
9. Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung private
Ausbildungsstätten in der Durchführung von Prüfungen für
Assistenzhunde?
10. Stellt die Bundesregierung für die Implementierung der Zertifizierung
finanzielle Mittel zur Verfügung, wenn ja, in welcher Höhe, und wofür
(bitte Einzelmaßnahmen bzw. Projekte auflisten)?
11. Inwieweit bezieht die Bundesregierung ggf. Betroffene und Verbände in
die Neugestaltung der Verordnung ein?
12. Plant die Bundesregierung, die Zertifizierungsprozesse für
Assistenzhunde zu vereinfachen, und wenn ja, inwiefern?
13. Warum hat die Bundesregierung eine Verordnung in Kraft gesetzt (§ 12l
BGG), obwohl die für die Umsetzung notwendige fachliche Stelle zur
Zertifizierung von Ausbildungsstätten noch gar nicht existierte?
14. Warum wurde die nach § 12k BGG vorgeschriebene Evaluation nicht
fristgerecht bis 2024 durchgeführt und stattdessen nur eine
Machbarkeitsstudie vorgelegt?
a) Welche Kosten und in welcher Höhe sind für die Erstellung der
Machbarkeitsstudie entstanden?
b) Mit welchen Kosten plant die Bundesregierung für die Evaluation, und
bis wann soll diese vorliegen?
15. Welche Vorteile für die Betroffenen ergeben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung konkret aus dem mehrstufigen Anerkennungs- und
Akkreditierungsverfahren (Ausbildungsstätte, Prüfer, Zertifizierung)?
16. Welche besonderen Maßnahmen sind für Blindenführhunde vorgesehen?
17. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, für welche
Beeinträchtigungen die Bewilligung eines Assistenzhundes vorgesehen ist (wenn ja, bitte
auflisten, und sind Erweiterungen vorgesehen), und wenn nein, warum
nicht?
18. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass Menschen mit Behinderung
bzw. Beeinträchtigung aktuell keinen offiziell anerkannten Assistenzhund
erhalten können und somit von ihren gesetzlich zugesicherten
Zutrittsrechten faktisch ausgeschlossen sind (§ 12f BGG)?
19. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die durchschnittlichen Kosten
für das Durchlaufen des vorgesehenen Anerkennungsverfahrens für
Betroffene, wenn ja, in welcher Höhe liegen diese Kosten, und wenn nein,
warum nicht?
20. Sind der Bundesregierung Beschwerden oder Petitionen von Betroffenen
zur Blockade der Assistenzhund-Prüfungen seit 2024 bekannt (vgl.
Bundestagspetition Juli 2025, https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_202
5/_05/_26/Petition_181764.nc.html), wenn ja, wie viele, wie hat die
Bundesregierung darauf reagiert, und wenn nein, warum nicht?
21. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der Umsetzung im
Vergleich zu anderen EU-Ländern, und welche Position vertritt
Deutschland aktuell?
22. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die
Bundesregierung aus der Tatsache, dass andere europäische Länder teilweise mit
einer bloßen Kennzeichnungspflicht einfacher und weniger kostenintensiv
das Ziel erreichen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
23. Gibt es Überlegungen, weniger bürokratische und weniger kostenintensive
europäische Standards für die Ausbildung von Assistenzhunden wie in
Schweden oder den Niederlanden in Deutschland zu integrieren, wenn ja,
welche, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 25. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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