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Diensthundeausbildung in Sicherheitsbehörden des Bundes (Antwort zu Drs. 21/767)

dip / drucksache 16.07.2025 · WP 21 · 21/911 · Antwort · Original ↗

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Diensthundeausbildung in Sicherheitsbehörden des Bundes (Antwort zu Drs. 21/767) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/911 21. Wahlperiode 16.07.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Matzerath, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/767 – Diensthundeausbildung in Sicherheitsbehörden des Bundes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Angaben der Landesregierung Brandenburg werden derzeit in Bund und Ländern rund 3 000 Diensthunde gehalten (Bundesratsdrucksache 218/24). Gerade der Einsatz von Stachelhalsbändern und Elektroreizgeräten wird dabei sehr kontrovers diskutiert (vgl. ebd.). Die Fragesteller erbitten weitere Informationen zur Diensthundehaltung und Ausbildung von der Bundesregierung. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Diensthundehaltung und die Ausbildung der Diensthunde in der Bundesverwaltung erfolgt unter Beachtung der Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV). Die Hunde werden frei von Zwängen und unangenehmen Einwirkungen (z. B. Stachelhalsband), insbesondere durch die Einflussnahme positiver Verstärkung, ausgebildet. Im Fokus des täglichen Dienstes steht der tierwohlkonforme Umgang mit den Diensthunden. 1. Wie viele Diensthundeführer mit ausgebildetem aktivem Diensthund gibt es in der Bundespolizei und beim Zoll (bitte nach Ressort aufschlüsseln)? Die Zollverwaltung verfügt derzeit über 270 Diensthundeführer mit ausgebildetem aktivem Diensthund. Die Bundespolizei verfügt derzeit über 301 Diensthundeführer mit ausgebildetem aktivem Diensthund. 2. Wie viele zukünftige Diensthunde sind bei der Bundespolizei und dem Zoll zurzeit in Ausbildung (bitte nach Ressort aufschlüsseln)? In der Zollverwaltung sind derzeit 52 Diensthunde in der Ausbildung. Bei der Bundespolizei sind derzeit 69 Diensthunde in Ausbildung. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 16. Juli 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 3. Wie lange dauert die durchschnittliche Ausbildung eines Diensthundeführers und seines Diensthundes bei der Bundespolizei und dem Zoll (bitte nach Ressort aufschlüsseln)? Die Ausbildung eines Hundeteams beim Zoll dauert vom Ankauf des Diensthundes bis zu dessen Einsatzreife im Durchschnitt 1,5 Jahre. Die Bundespolizei bildet derzeit Schutzhundeteams in einem zwei mal fünf Wochen dauernden Ausbildungslehrgang aus. Für die Ausbildung zum Sprengstoffspürhundteam sind zusätzlich zwei Mal sieben Wochen notwendig. Hinzu kommt eine Vorbereitungszeit ab dem Ankauf und der Zuordnung des Diensthundes zu einer Diensthundeführerin/einem Diensthundeführer vor der Teilnahme an dem jeweiligen Ausbildungslehrgang. 4. Müssen Diensthundeführer und Diensthunde Prüfungen ablegen? a) Wenn ja, welche in welchen Bereichen? b) Wie hoch ist jeweils die Quote der bestandenen und nicht bestandenen Prüfungen? Die Antworten zu den Fragen 4, 4a und 4b werden zusammengefasst und für die jeweilige Behörde beantwortet: Bundeswehr Die Bundeswehr verfügt über verschiedene Diensthundetypen, die im Rahmen einer Zertifizierung regelmäßig überprüft werden. Die Zertifizierung erfolgt im Diensthundeteam. Ein Diensthundeteam besteht aus dem Diensthundeführer/der Diensthundeführerin und dem entsprechenden Diensthund. Die Quote der bestandenen Prüfungen liegt je nach Einsatzzweck zwischen 80 Prozent und 100 Prozent. Zoll Zum Abschluss der Ausbildung muss ein Diensthundeteam des Zolls je nach Einsatzbereich verschiedene Prüfungen ablegen. Alle Teams müssen eine Prüfung im Bereich Gehorsam/Unterordnung und eine auf die jeweilige Geruchsstoffkonditionierung bezogene Prüfung absolvieren. Die kombiniert als Spür- und Schutzhunde eingesetzten Diensthunde legen zusätzlich eine Prüfung im Schutzdienst ab. Während der aktiven Dienstzeit legt das Diensthundeteam jährlich eine Leistungsüberprüfung ab. Zudem finden alle zwei Jahre Wiederholungslehrgänge an den Hundeschulen des Zolls statt. Die Durchfallquote liegt aktuell unter 2 Prozent. Bundespolizei Zum Abschluss des jeweiligen Lehrganges werden die Fähigkeiten des Schutzhundes in Bezug auf Gehorsam, Unterordnung und Fährte sowie des Sprengstoffspürhundes in Bezug Geruchsstoffkonditionierung als auch Anzeigeverfahren geprüft. Diese Prüfungen werden jährlich wiederholt. Die Quote der bestandenen Prüfungen lag im Jahr 2024 bei ca. 98 Prozent (erfolgreiche Nachprüfungen einberechnet). 5. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, ob sie eine Ausnahme des § 3 Satz 1 Nummer 5 des Tierschutzgesetzes befürwortet, sofern es sich um einen nur kurzfristigen Reiz im Rahmen der Ausbildung oder des Einsatzes eines Hundes der diensthundeführenden Verwaltungen der Länder oder des Bundes handelt? a) Wenn ja, wie lautet diese? b) Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung gebildet, ob sie eine befristete Ausnahme dessen befürwortet? Die Antworten zu den Fragen 5, 5a und 5b werden zusammengefasst beantwortet. Aus Sicht der Bundesregierung besteht derzeit kein Bedarf, eine Ausnahme des § 3 Satz 1 Nummer 5 des Tierschutzgesetzes zu erwirken. Die Aus- und Fortbildung der Diensthunde des Bundes sowie deren Einsatz erfolgen nach modernen Erkenntnissen insbesondere unter Nutzung der Methoden der positiven Verstärkung unter Beachtung und Einhaltung der tierschutzrechtlichen Regelungen, insbesondere des Tierschutzgesetzes und der Tierschutzhundeverordnung. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung zu diensthundeführenden Verwaltungen der Länder vor. 6. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, ob sie eine Ausnahme von § 2 Absatz 5 der Tierschutz-Hundeverordnung dahin gehend befürwortet, dass bei ausgebildeten Diensthunden im Bestand der Bundeswehr, der Polizei und des Zolls beim Training zur Korrektur von Verhalten, das im Einsatzfall zum Nachteil von Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren führen könnte, Stachelhalsbänder oder andere schmerzhafte Mittel verwendet werden dürfen, sofern mildere Mittel nicht zielführend sind, und wenn ja, wie lautet die Auffassung? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. Sind der Bundesregierung bei der Bundespolizei, beim Zoll, der Bundeswehr, insbesondere, aber nicht ausschließlich beim Kommando-Spezial- Kräfte (KSK) oder der anderen Bundesverwaltung seit dem 1. Juli 2013 tatsächliche oder behauptete Verstöße gegen das Verbot zum Einsatz Stachelhalsbändern oder Elektroreizgeräten bekannt geworden, und wenn ja, welche Fälle waren das? Bundeswehr In den Jahren 2013 bis 2024 sind in der Bundeswehr zwei Verstöße gegen das Verbot zum Einsatz von Stachelhalsbändern oder Elektroreizgeräten bei der Hundeausbildung aufgetreten. 1. Verstoß: Im Jahr 2022 wurde ein Soldat beschuldigt, ein Reizstromgerät bei der Ausbildung an Diensthunden eingesetzt zu haben. Die Anwendung des Reizstromgeräts konnte jedoch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. 2. Verstoß: Im Jahr 2023 wurde gegen einen Soldaten ermittelt. Vorgeworfen wurde sowohl die Verwendung eines Elektroreizgerätes als auch die Anwendung eines Stachelhalsbandes an zwei Diensthunden. Nach Ansicht der Aufsichtsbehörde sind die Verstöße zweifelsfrei erwiesen. Ein Bußgeldbescheid wurde erlassen, das Verfahren ist jedoch einspruchsbedingt noch nicht abgeschlossen. Den beschriebenen Einzelfällen wird mit verwaltungsrechtlichen aber auch dienstrechtlichen Maßnahmen begegnet, zudem wird, da die Vorschriftenlage in der Bundeswehr den Einsatz der o. a. Maßnahmen eindeutig verbietet, mittels erhöhter Dienstaufsicht dem Auftreten weiterer Fälle entgegengewirkt. Zoll Verstöße gegen das o. g. Verbot sind nicht bekannt. Bundespolizei Verstöße gegen das o. g. Verbot sind nicht bekannt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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