polradar

Sofortmaßnahmen zur Verringerung von Gefahrstoffkontaminationen beim Schießen

dip / drucksache 16.06.2026 · WP 21 · 21/6523 · Kleine Anfrage · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Sofortmaßnahmen zur Verringerung von Gefahrstoffkontaminationen beim Schießen Deutscher Bundestag Drucksache 21/6523 21. Wahlperiode 16.06.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kurt Kleinschmidt, Andreas Paul und der Fraktion der AfD Sofortmaßnahmen zur Verringerung von Gefahrstoffkontaminationen beim Schießen Mit Schreiben vom 12. Februar 2026 hat das Streitkräfteamt (SKA), Gruppe Übungsplätze und Schießanlagen (Grp ÜbPl/SchAnl), bestimmte „Sofortmaßnahmen zur Verringerung von Gefahrstoffkontaminationen beim Schießen“ auf Standortschießanlagen der Bundeswehr festgelegt. Aufgrund einer angeblich möglichen Gefahrstoffbelastung von Soldaten beim Schießen soll die Exposition auf ein Mindestmaß begrenzt werden, um mögliche Folgeschädigungen zu vermeiden. Genannt werden in dem in der Truppe unter der Bezeichnung „Retzlaff-Erlass“ bekannt gewordenen Schreiben insbesondere Blei und Antimon, welche beim Auftreffen von Projektilen auf Bauteilen der Schießanlagen freigesetzt werden, sowie Kupfer und Kohlenmonoxid, die bei der Schussabgabe direkt an der Waffe freigesetzt werden sollen. Die Sofortmaßnahmen reichen von Einschränkungen bei der Verpflegungseinnahme auf der Schießanlage über Verhaltensregeln beim Umgang mit persönlicher Bekleidung und Ausrüstung bis hin zu Reinigungshinweisen für Gehörschutz. Wie unter anderem in einem Medienbericht deutlich wurde, kollidieren hier womöglich falsch interpretierte Grundsätze der Inneren Führung mit dem Ziel, die Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr herzustellen (www.welt.de/politik/deutschland/plus69b124255 2b77f377e19cf9a/bundeswehr-schiessen-nur-noch-mit-iso-matte-wie-buerokrat ie-die-zeitenwende-ausbremst.html). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche konkreten Erkenntnisse oder Ereignisse haben zu den im Schreiben des SKA vom 12. Februar 2026 genannten Sofortmaßnahmen geführt? 2. Seit wann verfügen das SKA und übergeordnete Dienststellen bis hin zum Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) über diese Erkenntnisse? 3. Welche Dienststellen der Bundeswehr oder sonstigen Institute (Wehrtechnische Dienststellen (WTDen), Wehrwissenschaftliches Institut für Schutztechnologien, Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr usw.) waren und sind an der dem Schreiben zugrunde liegenden Risikoanalyse beteiligt? 4. Gibt es Erkenntnisse zu Soldaten mit solchen Erkrankungen, die auf beim Schießen auf Standortschießanlagen freigesetzte Gefahrstoffe zurückzuführen sind (wenn ja, bitte Art, Anzahl und Dauer der Erkrankungen nennen)? 5. Welche Handfeuerwaffen, Munitionsarten und Munitionssorten sind von den eingeleiteten Maßnahmen betroffen? 6. Warum wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die ausschließliche Nutzung von Handfeuerwaffenmunition in der Ausbildung, welche der REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals)-Verordnung (EG) Nummer 1907/2006 entspricht, nicht ausreichend zur Vermeidung der Exposition der Angehörigen der Bundeswehr gegenüber Gefahrstoffen aus? 7. Welche Maßnahmen werden aktuell getroffen, um das Schießen auf Standortschießanlagen wieder ohne die genannten Einschränkungen zu ermöglichen? 8. Zu welchem Zeitpunkt (Datum) ist voraussichtlich mit einer Aufhebung der „Sofortmaßnahmen zur Verringerung von Gefahrstoffkontaminationen beim Schießen“ zu rechnen? 9. Warum hält es die Bundesregierung für zielführend, einer zur Dienstleistung berufenen Fachbehörde die Befugnis zuzuweisen, anstelle auf dem Fachstrang und unter Umgehung der originären unmittelbaren Vorgesetztenhierarchie der schießenden Truppe konkrete Anweisungen, beispielsweise zur Beschaffung von Material, zur Bereitstellung von Verpflegung und zum Waschen von Uniformen, zu erteilen? Berlin, den 2. Juni 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen