Sofortmaßnahmen zur Verringerung von Gefahrstoffkontaminationen beim Schießen
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Sofortmaßnahmen zur Verringerung von Gefahrstoffkontaminationen beim Schießen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6523
21. Wahlperiode 16.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kurt Kleinschmidt, Andreas Paul und der Fraktion der AfD
Sofortmaßnahmen zur Verringerung von Gefahrstoffkontaminationen
beim Schießen
Mit Schreiben vom 12. Februar 2026 hat das Streitkräfteamt (SKA), Gruppe
Übungsplätze und Schießanlagen (Grp ÜbPl/SchAnl), bestimmte
„Sofortmaßnahmen zur Verringerung von Gefahrstoffkontaminationen beim Schießen“ auf
Standortschießanlagen der Bundeswehr festgelegt. Aufgrund einer angeblich
möglichen Gefahrstoffbelastung von Soldaten beim Schießen soll die
Exposition auf ein Mindestmaß begrenzt werden, um mögliche Folgeschädigungen zu
vermeiden. Genannt werden in dem in der Truppe unter der Bezeichnung
„Retzlaff-Erlass“ bekannt gewordenen Schreiben insbesondere Blei und
Antimon, welche beim Auftreffen von Projektilen auf Bauteilen der Schießanlagen
freigesetzt werden, sowie Kupfer und Kohlenmonoxid, die bei der
Schussabgabe direkt an der Waffe freigesetzt werden sollen. Die Sofortmaßnahmen reichen
von Einschränkungen bei der Verpflegungseinnahme auf der Schießanlage über
Verhaltensregeln beim Umgang mit persönlicher Bekleidung und Ausrüstung
bis hin zu Reinigungshinweisen für Gehörschutz. Wie unter anderem in einem
Medienbericht deutlich wurde, kollidieren hier womöglich falsch interpretierte
Grundsätze der Inneren Führung mit dem Ziel, die Verteidigungsbereitschaft
der Bundeswehr herzustellen (www.welt.de/politik/deutschland/plus69b124255
2b77f377e19cf9a/bundeswehr-schiessen-nur-noch-mit-iso-matte-wie-buerokrat
ie-die-zeitenwende-ausbremst.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Erkenntnisse oder Ereignisse haben zu den im Schreiben
des SKA vom 12. Februar 2026 genannten Sofortmaßnahmen geführt?
2. Seit wann verfügen das SKA und übergeordnete Dienststellen bis hin zum
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) über diese Erkenntnisse?
3. Welche Dienststellen der Bundeswehr oder sonstigen Institute
(Wehrtechnische Dienststellen (WTDen), Wehrwissenschaftliches Institut für
Schutztechnologien, Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr
usw.) waren und sind an der dem Schreiben zugrunde liegenden
Risikoanalyse beteiligt?
4. Gibt es Erkenntnisse zu Soldaten mit solchen Erkrankungen, die auf beim
Schießen auf Standortschießanlagen freigesetzte Gefahrstoffe
zurückzuführen sind (wenn ja, bitte Art, Anzahl und Dauer der Erkrankungen nennen)?
5. Welche Handfeuerwaffen, Munitionsarten und Munitionssorten sind von
den eingeleiteten Maßnahmen betroffen?
6. Warum wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die ausschließliche
Nutzung von Handfeuerwaffenmunition in der Ausbildung, welche der
REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of
Chemicals)-Verordnung (EG) Nummer 1907/2006 entspricht, nicht
ausreichend zur Vermeidung der Exposition der Angehörigen der Bundeswehr
gegenüber Gefahrstoffen aus?
7. Welche Maßnahmen werden aktuell getroffen, um das Schießen auf
Standortschießanlagen wieder ohne die genannten Einschränkungen zu
ermöglichen?
8. Zu welchem Zeitpunkt (Datum) ist voraussichtlich mit einer Aufhebung der
„Sofortmaßnahmen zur Verringerung von Gefahrstoffkontaminationen beim
Schießen“ zu rechnen?
9. Warum hält es die Bundesregierung für zielführend, einer zur
Dienstleistung berufenen Fachbehörde die Befugnis zuzuweisen, anstelle auf dem
Fachstrang und unter Umgehung der originären unmittelbaren
Vorgesetztenhierarchie der schießenden Truppe konkrete Anweisungen,
beispielsweise zur Beschaffung von Material, zur Bereitstellung von Verpflegung
und zum Waschen von Uniformen, zu erteilen?
Berlin, den 2. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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