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Ausreiseverbote gegenüber politisch motivierten Personen im Zeitraum 2015 bis 2025

dip / drucksache 30.06.2025 · WP 21 · 21/705 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Ausreiseverbote gegenüber politisch motivierten Personen im Zeitraum 2015 bis 2025 [Deutscher Bundestag Drucksache 21/705 21. Wahlperiode 30.06.2025 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt und der Fraktion der AfD Ausreiseverbote gegenüber politisch motivierten Personen im Zeitraum von 2015 bis 2025 In der Bundesrepublik Deutschland können Ausreiseverbote gemäß den §§ 10 Absatz 1, 7 Absatz 1 Nummer 1 des Passgesetzes (PassG) verhängt werden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass die Ausreise die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. In der Vergangenheit wurden solche Maßnahmen insbesondere gegenüber Personen mit Bezug zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) ergriffen. Die Fragesteller sehen hierin eine potenzielle Einschränkung der Grundrechte, insbesondere der Freizügigkeit und der Meinungsfreiheit, und streben daher eine detaillierte Aufklärung über die Anwendungspraxis dieser Maßnahme an. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Ausreiseverbote wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2024 durch die zuständigen Behörden verhängt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?  2. Wie viele dieser Ausreiseverbote (vgl. Frage 1) betrafen Personen, die den folgenden Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität zugeordnet wurden (bitte nach Jahren und Phänomenbereichen aufschlüsseln) a) PMK-rechts, b) PMK-links, c) PMK-religiöse Ideologie (insbesondere islamistischer Extremismus), d) PMK-ausländische Ideologie?  3. Wurden im genannten Zeitraum Ausreiseverbote mit der Begründung der „Ansehensschädigung der Bundesrepublik Deutschland“ oder mit vergleichbaren Erwägungen ausgesprochen, und wenn ja, wie viele (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?  4. Wurden im selben Zeitraum Ausreiseverbote möglicherweise gegenüber Personen verhängt, die – sofern solche Einstufungen erfolgen – als „patriotisch“ oder „nationalkonservativ“ eingestuft wurden, ohne dass konkrete strafrechtliche Ermittlungen gegen sie vorlagen, und wenn ja, wie viele?  5. Wurden im selben Zeitraum Ausreiseverbote gegenüber Personen verhängt, die als rechtsextrem eingestuft wurden, ohne dass konkrete strafrechtliche Ermittlungen gegen sie vorlagen, und wenn ja, wie viele?  6. Wurden im genannten Zeitraum Ausreiseverbote gegenüber Personen aus dem linksextremen Spektrum verhängt, die beispielsweise an internationalen Demonstrationen oder Veranstaltungen teilgenommen haben oder teilnehmen wollten, und wenn ja, wie viele?  7. Wurden im genannten Zeitraum Ausreiseverbote gegenüber Personen mit Bezug zu islamistischen oder anderen religiös-extremistischen Bewegungen verhängt, und wenn ja, wie viele?  8. Wurden im genannten Zeitraum Ausreiseverbote gegenüber Personen mit Bezug zu ausländischen extremistischen Ideologien verhängt, und wenn ja, wie viele?  9. Welche rechtlichen Grundlagen und Kriterien werden bei der Entscheidung über die Verhängung eines Ausreiseverbots herangezogen, insbesondere im Hinblick auf die Bewertung einer potenziellen „Ansehensschädigung der Bundesrepublik Deutschland“? 10. Wurden Ausreiseverbote im genannten Zeitraum nachträglich durch Gerichtsentscheidungen aufgehoben oder für rechtswidrig erklärt, und wenn ja, in wie vielen Fällen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 11. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um sicherzustellen, dass Ausreiseverbote nicht willkürlich oder unverhältnismäßig gegenüber bestimmten politischen Gruppen oder Meinungsäußerungen verhängt werden? Berlin, den 17. Juni 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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