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Pläne der Bundesregierung zur Änderung der Schöffenwahl und zur Überprüfung der Verfassungstreue ehrenamtlicher Richter

dip / drucksache 16.07.2026 · WP 21 · 21/7164 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Pläne der Bundesregierung zur Änderung der Schöffenwahl und zur Überprüfung der Verfassungstreue ehrenamtlicher Richter Deutscher Bundestag Drucksache 21/7164 21. Wahlperiode 16.07.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Christoph Birghan, Stefan Möller und der Fraktion der AfD Pläne der Bundesregierung zur Änderung der Schöffenwahl und zur Überprüfung der Verfassungstreue ehrenamtlicher Richter Medienberichten zufolge hat die Bundesministerin der Justiz, Stefanie Hubig, angekündigt, gesetzlich klarstellen zu wollen, dass Schöffen sich verfassungstreu verhalten müssen (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/article6a2f634b7e 682fc37fbfa188/justizministerin-will-gerichte-vor-rechtsextremen-schoeffen-sc huetzen.html). Die Bundesministerin sprach von Hinweisen, wonach sich zunehmend Personen als Schöffen bewerben würden, die nicht mehr auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stünden (ebd.). Zudem kündigte sie einen Regelungsvorschlag an, um mögliche Blockaden bei Schöffenwahlen bzw. Richterwahlen abzumildern (ebd.). Die Schöffenwahl betrifft die Mitwirkung ehrenamtlicher Richter an der Strafrechtspflege und damit einen sensiblen Bereich zwischen demokratischer Teilhabe, kommunalen Vorschlagsrechten, richterlicher Unabhängigkeit und Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Auf welche konkreten Erkenntnisse stützt die Bundesministerin der Justiz ihre Aussage, es gebe Hinweise darauf, dass sich zunehmend Personen als Schöffen bewerben, die nicht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen, seit wann liegen der Bundesregierung entsprechende Hinweise vor, und von welchen Stellen stammen diese Hinweise, insbesondere gegebenenfalls von Landesjustizverwaltungen, Gerichten, Kommunen, Staatsanwaltschaften, Verfassungsschutzbehörden oder sonstigen Behörden?  2. Wie viele konkrete Fälle von Bewerbern für das Schöffenamt mit mutmaßlich verfassungsfeindlichem Hintergrund sind der Bundesregierung seit 2019 bekannt geworden (bitte nach Jahren, Bundesländern und Phänomenbereichen aufschlüsseln)?  3. Wie viele dieser in Frage 2 erfragten Fälle betrafen nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich gewählte Schöffen?  4. In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer Nichtwahl, Streichung von Vorschlagslisten, Amtsenthebung oder sonstigen Maßnahme gegen Bewerber oder amtierende Schöffen wegen Zweifeln an der Verfassungstreue?  5. Mit welcher Arbeitsdefinition des Begriffes „rechtsextrem“ arbeitet die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Schöffenwahl?  6. Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Formulierung, eine Person stehe „nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung“?  7. Soll nach Auffassung der Bundesregierung bereits eine bloße politische Einstellung, eine Parteimitgliedschaft, eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz, eine strafrechtliche Verurteilung oder ein konkretes Verhalten für einen Ausschluss vom Schöffenamt relevant sein?  8. Soll die Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei oder Organisation aus Sicht der Bundesregierung künftig ein Ausschlussgrund für das Schöffenamt sein können, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und auf welcher Grundlage?  9. Welche konkreten gesetzlichen Änderungen im Bereich der Schöffenwahl plant die Bundesregierung, und wann soll ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden? 10. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu Bewerbungen oder Tätigkeiten von Schöffen mit a) linksextremistischem, b) islamistischem und c) auslandsbezogenem-extremistischem Hintergrund vor, und wenn ja, wie viele Fälle sind der Bundesregierung jeweils seit 2019 bekannt geworden (bitte nach Jahren, Bundesländern und Phänomenbereichen aufschlüsseln)? 11. Warum stellt die Bundesministerin der Justiz in ihren öffentlichen Äußerungen nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere auf Rechtsextremismus ab? 12. Beabsichtigt die Bundesregierung eine phänomenbereichsübergreifende Regelung für alle verfassungsfeindlichen Bestrebungen, und wenn nein, warum nicht? 13. Welche bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten gibt es nach Auffassung der Bundesregierung bereits heute, ungeeignete Personen vom Schöffenamt auszuschließen? 14. Hält die Bundesregierung die bestehenden Regelungen für unzureichend, wenn ja, aus welchen konkreten Gründen, und wenn nein, warum ist aus Sicht der Bundesregierung eine Neuregelung notwendig? Berlin, den 23. Juni 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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