Pläne der Bundesregierung zur Änderung der Schöffenwahl und zur Überprüfung der Verfassungstreue ehrenamtlicher Richter
Text
Pläne der Bundesregierung zur Änderung der Schöffenwahl und zur Überprüfung der Verfassungstreue ehrenamtlicher Richter
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7164
21. Wahlperiode 16.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Christoph Birghan, Stefan Möller und
der Fraktion der AfD
Pläne der Bundesregierung zur Änderung der Schöffenwahl und zur Überprüfung
der Verfassungstreue ehrenamtlicher Richter
Medienberichten zufolge hat die Bundesministerin der Justiz, Stefanie Hubig,
angekündigt, gesetzlich klarstellen zu wollen, dass Schöffen sich
verfassungstreu verhalten müssen (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/article6a2f634b7e
682fc37fbfa188/justizministerin-will-gerichte-vor-rechtsextremen-schoeffen-sc
huetzen.html). Die Bundesministerin sprach von Hinweisen, wonach sich
zunehmend Personen als Schöffen bewerben würden, die nicht mehr auf dem
Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stünden (ebd.). Zudem
kündigte sie einen Regelungsvorschlag an, um mögliche Blockaden bei
Schöffenwahlen bzw. Richterwahlen abzumildern (ebd.). Die Schöffenwahl betrifft
die Mitwirkung ehrenamtlicher Richter an der Strafrechtspflege und damit
einen sensiblen Bereich zwischen demokratischer Teilhabe, kommunalen
Vorschlagsrechten, richterlicher Unabhängigkeit und Schutz der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welche konkreten Erkenntnisse stützt die Bundesministerin der Justiz
ihre Aussage, es gebe Hinweise darauf, dass sich zunehmend Personen als
Schöffen bewerben, die nicht auf dem Boden der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung stehen, seit wann liegen der Bundesregierung
entsprechende Hinweise vor, und von welchen Stellen stammen diese
Hinweise, insbesondere gegebenenfalls von Landesjustizverwaltungen,
Gerichten, Kommunen, Staatsanwaltschaften, Verfassungsschutzbehörden
oder sonstigen Behörden?
2. Wie viele konkrete Fälle von Bewerbern für das Schöffenamt mit
mutmaßlich verfassungsfeindlichem Hintergrund sind der Bundesregierung
seit 2019 bekannt geworden (bitte nach Jahren, Bundesländern und
Phänomenbereichen aufschlüsseln)?
3. Wie viele dieser in Frage 2 erfragten Fälle betrafen nach Kenntnis der
Bundesregierung tatsächlich gewählte Schöffen?
4. In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer
Nichtwahl, Streichung von Vorschlagslisten, Amtsenthebung oder
sonstigen Maßnahme gegen Bewerber oder amtierende Schöffen wegen
Zweifeln an der Verfassungstreue?
5. Mit welcher Arbeitsdefinition des Begriffes „rechtsextrem“ arbeitet die
Bundesregierung im Zusammenhang mit der Schöffenwahl?
6. Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
Formulierung, eine Person stehe „nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich
demokratischen Grundordnung“?
7. Soll nach Auffassung der Bundesregierung bereits eine bloße politische
Einstellung, eine Parteimitgliedschaft, eine Beobachtung durch den
Verfassungsschutz, eine strafrechtliche Verurteilung oder ein konkretes
Verhalten für einen Ausschluss vom Schöffenamt relevant sein?
8. Soll die Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei oder Organisation
aus Sicht der Bundesregierung künftig ein Ausschlussgrund für das
Schöffenamt sein können, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und auf
welcher Grundlage?
9. Welche konkreten gesetzlichen Änderungen im Bereich der Schöffenwahl
plant die Bundesregierung, und wann soll ein entsprechender
Gesetzentwurf vorgelegt werden?
10. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu Bewerbungen oder
Tätigkeiten von Schöffen mit
a) linksextremistischem,
b) islamistischem und
c) auslandsbezogenem-extremistischem
Hintergrund vor, und wenn ja, wie viele Fälle sind der Bundesregierung
jeweils seit 2019 bekannt geworden (bitte nach Jahren, Bundesländern
und Phänomenbereichen aufschlüsseln)?
11. Warum stellt die Bundesministerin der Justiz in ihren öffentlichen
Äußerungen nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere auf
Rechtsextremismus ab?
12. Beabsichtigt die Bundesregierung eine phänomenbereichsübergreifende
Regelung für alle verfassungsfeindlichen Bestrebungen, und wenn nein,
warum nicht?
13. Welche bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten gibt es nach Auffassung
der Bundesregierung bereits heute, ungeeignete Personen vom
Schöffenamt auszuschließen?
14. Hält die Bundesregierung die bestehenden Regelungen für unzureichend,
wenn ja, aus welchen konkreten Gründen, und wenn nein, warum ist aus
Sicht der Bundesregierung eine Neuregelung notwendig?
Berlin, den 23. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Christoph Birghan (Kleine Anfrage)
- asked ← Stefan Möller (Kleine Anfrage)
- asked ← Stephan Brandner (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Stefan Möller
- authored ← Stephan Brandner
- part_of_vorgang → Pläne der Bundesregierung zur Änderung der Schöffenwahl und zur Überprüfung der Verfassungstreue ehrenamtlicher Richter (Kleine Anfrage)