Innovationspotentiale und Auswirkungen der Schifffahrt auf das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer (Antwort zu Drs. 21/3071)
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Innovationspotentiale und Auswirkungen der Schifffahrt auf das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer (Antwort zu Drs. 21/3071)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3492
21. Wahlperiode 30.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Linda Heitmann, Stefan Schmidt, Lisa
Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/3071 –
Innovationspotenziale und Auswirkungen der Schifffahrt auf das UNESCO-
Weltnaturerbe Wattenmeer
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Wattenmeer ist ein weltweit einzigartiges und äußerst empfindliches
Ökosystem, das seit 2009 als UNESCO-Weltnaturerbe anerkannt ist. Der
Nationalpark ist ein Hotspot der Biodiversität: Er beheimatet mehr als 10 000 Tier- und
Pflanzenarten und ist wichtiger Rastplatz für Millionen von Zugvögeln.
Bereits seit 2002 hat das Wattenmeer den Status eines besonders empfindlichen
Meeresgebiets und unterliegt damit einem strengen Schutz.
Gleichzeitig ist das sensible Ökosystem mit seinen Inseln und Küsten auch
Lebensort, Arbeitsplatz, beliebtes touristisches Urlaubsziel für viele Menschen
und Logistikroute für Güter. Neben dem steigenden Meeresspiegel aufgrund
der globalen Erderwärmung sowie vielfältigen Nutzungen der Meeresflächen
und der Verklappung von Baggergut, wird das Weltnaturerbe auch durch den
zunehmenden Schiffsverkehr maßgeblich belastet. Die südliche Nordsee
gehört zu den Gebieten mit dem weltweit stärksten Schiffsverkehr: Zum einen
navigieren hier viele Containerfrachter, große Tanker sowie andere Schiffe der
internationalen Schifffahrt, um die Häfen des Wattenmeers anzulaufen. Zum
anderen verkehren auch inmitten des Wattenmeers viele Wasserfahrzeuge
zwischen den Inseln und dem Festland, darunter Wassertaxis, Transportschiffe,
Fähren, Sportschiffe, Fischerboote und Versorgungsschiffe zu den Offshore-
Anlagen und Bohrinseln.
Besonders besorgniserregend ist nach Einschätzung der Fragesteller, dass in
den letzten Jahren das Verkehrsaufkommen von Wassertaxis zwischen dem
Festland und den Inseln erheblich zugenommen hat. Diese Schiffe sind mit
Verbrennungsmotoren ausgestattetet und halten die Höchstgeschwindigkeiten
von 12 bzw. 16 Knoten häufig nicht ein. Daher stoßen sie pro Passagier nicht
nur bis zu zwölfmal mehr CO2 aus als klassische Fähren, sondern verursachen
auch übermäßig viel Unterwasserlärm. Daher halten es die Fragesteller für
fraglich, inwieweit die am 25. April 2023 in Kraft getretene Novellierung der
Nordsee-Befahrensverordnung (NordSBefV) (www.recht.bund.de/bgbl/1/202
3/113/VO.html) ausreichend ist, um den notwendigen Anforderungen an
Umwelt-, Natur-, Klima- und Lärmschutz wirklich gerecht zu werden.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 30. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Der Schiffsverkehr bringt insgesamt zahlreiche Gefahren und Belastungen mit
sich: Neben der Einschleppung von invasiven Arten, der betrieblichen
Einleitung von Grauwasser und Abfällen ins Meer sowie der Eintragung von
umwelt- und gesundheitsschädlichen Stoffen aus Chemikalien im Schiffsanstrich
und Schadstoffen aus Abgasen oder Ölverunreinigungen beeinträchtigt vor
allem der kontinuierliche Unterwasserlärm die Meeresumwelt. Der
Unterwasserlärm ist eine große Belastung für die dort lebenden Tiere in ihrer
Orientierung, ihrer Kommunikation mit ihren Artgenossen sowie ihrer Fortpflanzung.
Aufgrund seines sensiblen Gehörs ist insbesondere der Schweinswal davon
betroffen, der in der Nordsee zu den stark bedrohten Arten gehört.
Darüber hinaus entstehen im Schiffsverkehr große Mengen von
klimaschädlichem CO2 und Methan. Besonders besorgniserregend in der Umweltbilanz
ist ein bestimmter Typ von Wassertaxis, der in Asien produziert und
eingekauft wird und pro Passagier zwölfmal mehr CO2 ausstößt als eine
Dieselfähre. Dabei kann die Umstellung auf klimaschonende alternative Antriebe (z. B.
elektrische) in der Schifffahrt eine deutliche Entlastung durch den
emissionsfreien Betrieb sowie die reduzierte Lärmemissionen schaffen. Auch die
Geschwindigkeit, mit der gefahren wird, wirkt sich auf Lärm- sowie
Schadstoffemissionen direkt aus. Aufgrund geringerer Kosten im Betrieb und in der
Wartung bieten elektrische Antriebe zudem langfristig auch wirtschaftliche
Vorteile.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, der im Mai 2025
beschlossen wurde, wird die Absicht erklärt, im Rahmen der Förderung
klimaneutraler Mobilität die Forschungsaktivität auch für die Dekarbonisierung der
Schifffahrt zu intensivieren. Außerdem wird angekündigt, das maritime
Forschungsprogramm für den Schiffbau unter anderem für die Dekarbonisierung
von Antrieben zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Ziele oder Vorhaben, die
sich direkt auf die Schifffahrtsaktivitäten im Wattenmeer beziehen, findet man
im Koalitionsvertrag leider nicht.
1. Wie viele internationale Handelsschiffe durchquerten nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten acht Jahren pro Jahr das deutsche Gebiet
des Wattenmeers oder Teile davon?
Die nachstehenden Antworten beziehen sich auf die räumliche
Gebietsdefinition des Wattenmeeres, die in der Festlegung der Particular Sensitive Sea Area
durch die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) niedergelegt ist.
Internationale Handelsschiffe verkehren wegen ihres großen Tiefgangs
ausschließlich außerhalb des PSSA Wattenmeer. Zu Hauptverkehrsströmen der
Nordsee wird auf die Jahresberichte der GDWS verwiesen. Diese sind abrufbar
unter www.gdws.wsv.bund.de/DE/service/publikationen/Verkehrsberichte/Ver
kehrsberichte-node.html
2. Welche regelmäßigen Linienverkehre zur Personen- und auch
touristischen Fahrzeugbeförderung verkehrten in den letzten acht Jahren auf
dem Wattenmeer selbst sowie entlang seiner Küsten, und welche fahren
ganzjährig und welche nur saisonal (bitte nach Schiffstyp und Größe
aufschlüsseln)?
Im Wattenmeer verkehren ganzjährig die Linienverkehre (Kfz-, Fracht- und
Personenfähren) zu allen Ost- und Nordfriesischen Inseln. Hinzu kommt
saisonaler Ausflugsverkehr zwischen den Inseln untereinander bzw. nach
Helgoland. Statistische Erhebungen zu diesem Verkehren finden nicht statt.
3. Welche Linien für sogenannte Wassertaxis (Beförderung von bis zu
zwölf Personen, auch unregelmäßig auf Abruf) sind der Bundesregierung
bekannt, die auf dem Wattenmeer unterwegs sind, und wie oft waren
diese in den letzten acht Jahren unterwegs?
Zum Verkehr von Wassertaxis im Wattenmeer finden keine statistischen
Erhebungen statt. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse vor.
4. a) Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, die Nordsee-
Befahrensverordnung (NordSBefV) in absehbarer Zeit zu novellieren, und
wenn ja, welche Aspekte sollen konkret überarbeitet werden?
Nein.
b) Falls die Einbeziehung von Wassertaxis und striktere
Geschwindigkeitsbegrenzungen zur Vermeidung von Unterwasserlärm nicht Teil
einer geplanten Novellierung sein sollen, warum nicht?
Der § 11 NordSBefV sieht eine Evaluierung zehn Jahre nach Inkrafttreten der
Verordnung vor. Über eine Novellierung der Verordnung wird entschieden,
wenn das Ergebnis dieser Evaluierung vorliegt.
5. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Motorboote von
Privatpersonen zu Freizeitzwecken in den letzten acht Jahren auf dem Gebiet des
Wattenmeers gemeldet wurden?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor.
6. Wie viele Verstöße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen wurden in der
deutschen Nordsee in den letzten acht Jahren dokumentiert und geahndet
(bitte nach international verkehrenden Frachtschiffen, Fahrgast- und
Fährschiffen sowie Wassertaxis und Privatbooten aufschlüsseln)?
Die Anzahl der von der Wasserschutzpolizei angezeigten
Geschwindigkeitsverstöße zwischen 2018 und 2025 unterteilt sich wie folgt:
Niedersächsisches Wattenmeer:
– Private Sportboote: 13
– Fahrgastschiffe: Vier
– Sonderfahrzeug/Versorgungsfahrzeug: Drei
– Wassertaxi: 16.
7. a) Wie viele Schiffe, die in den letzten acht Jahren in der südlichen
Nordsee regelmäßig im Linienbetrieb verkehrten, wurden mit
alternativen Antrieben (z. B. elektrisch) betrieben (bitte nach Schiffstyp
und jeweiligen Linien aufschlüsseln)?
b) Welchem Anteil am gesamten Personenbeförderungsverkehr per
Schiff auf der Nordsee entspricht dies (bitte nach Schiffstyp und
jeweiligen Linien aufschlüsseln)?
c) Wenn die Bundesregierung keine Daten darüber hat, warum nicht,
und wie gedenkt sie, die Datenlage zu verbessern?
Die Fragen 7a bis 7c werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor. Der Bundesregierung
liegen keine Erhebungen und Auswertungen vor. Solche sind auch nicht geplant.
8. a) Plant oder hat die Bundesregierung Förderprogramme, die einen
Umstieg bestehender Schiffslinien in der deutschen Nordsee auf
alternative Antriebe gezielt fördern sollen, wenn ja, wie ist die
Inanspruchnahme der Förderprogramme jeweils, und wenn nein, warum
nicht?
b) Sind der Bundesregierung Förderprogramme von Ländern oder
Kommunen bekannt, die einen Umstieg bestehender Schiffslinien in
der deutschen Nordsee auf alternative Antriebe gezielt fördern sollen,
und wenn ja, wie ist die Inanspruchnahme der Förderprogramme
jeweils?
13. Welche Förderprogramme des Bundes befassen sich mit der
Lärmreduktion in der Schifffahrt (bitte Programme unter Nennung der jeweiligen
Mittelausstattung, Soll- und Ist-Werte sowie Ausgabereste für 2021,
2022, 2023 und 2024 sowie geplant für 2025 bis 2029 aufführen), und
wenn es keine entsprechenden Förderprogramme gibt, warum nicht?
16. Wenn die Bundesregierung keine Daten zum Stand der Elektrifizierung
und Dekarbonisierung von Schiffen hat (siehe Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1534), warum
fährt sie die entsprechenden Förderprogramme herunter oder streicht die
gänzlich, darunter das Maritime Forschungsprogramm des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), das Programm
„Nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen“ (NamKü), der KTF (Klima- und
Transformationsfonds)-Titel „Verbesserung der Rahmenbedingungen für
die Landstromversorgung in deutschen Häfen“ sowie die
Fördermaßnahme BordstromTech (bitte jeweils begründen)?
Die Fragen 8a, 8b, 13 und 16 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Durch das Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen
(NaMKü)“ konnten Zuwendungen für Schiffe beantragt werden, die u. a. den
Umwelt- und Klimaschutz und die Energieeffizienz verbessern. Das Programm
wurde im Haushalt 2026 um 4 Mio. Euro aufgestockt. Auch im Rahmen des
neuen KTF-Titels „Klimafreundliche Schifffahrt und Häfen“ wird das BMV
Schifffahrt und Häfen mit konkreten Maßnahmen bei der Transformation
unterstützen. Entsprechende Förderkonzepte werden aktuell ausgearbeitet. Die
Entscheidung, ob das Förderprogramm „BordstromTech“ weitergeführt werden
kann, wird im Jahr 2026 nach der Evaluation der laufenden Förderrichtlinie
getroffen. Das Maritime Forschungsprogramm (MaFo) genießt eine hohe
Nachfrage und deckt das gesamte Technologiespektrum der maritimen Branche ab.
Von 2020 bis einschließlich 2025 wurde das MaFo mit Mitteln aus dem
Konjunkturpaket um jährlich etwa 20 Mio. Euro aufgestockt. Im Haushalt 2026
verfügt der Titel über mehr Mittel als in den Vorjahren. Der KTF-Titel
„Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Landstromversorgung in deutschen
Häfen“ ist ein Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, bei
dem der Bund einen Anteil der nach den Landesförderprogrammen
förderfähigen Projektkosten zu 50 Prozent kofinanziert. Entsprechend der
subventionspolitischen Leitlinien wurde das Programm mit degressiven Mitteln
ausgestattet. Es gibt keine Förderprogramme des Bundes, die sich explizit mit der
Lärmreduktion in der Schifffahrt befassen.
9. a) Welche Abgasreinigungssysteme werden derzeit von den Schiffen
verwendet, die in der südlichen Nordsee verkehren (bitte nach
prozentualem Anteil sowie nach offenen, geschlossenen und hybriden
Abgasreinigungssystemen aufschlüsseln)?
Es werden hierzu keine Daten erhoben.
b) Wie viele Verstöße gegen geltende Vorschriften, die den Umgang mit
Scrubber-Abwasser regeln, wurden in den letzten acht Jahren
registriert, und wie wurden diese geahndet?
Im Küstenmeer und somit auch in der südlichen Nordsee ist das Einleiten von
Scrubber-Abwasser derzeit erlaubt. Es ist hingegen gemäß Artikel 3 Absatz 2
i. V. m. Anlage 2, Teil C, Kapitel VIII, Artikel 9.01 i. V. m. Artikel 8.01 des
Straßburger Abfallübereinkommens (CDNI) verboten, Scrubber-Abwasser auf
allen dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen, mit Ausnahme
des deutschen Teils des Bodensees und der Rheinstrecke oberhalb Rheinfelden,
sowie an ihnen gelegenen Häfen einzuleiten. In den letzten acht Jahren wurde
kein Verstoß gegen das Einleitverbot registriert.
c) Wenn die Bundesregierung keine Daten darüber hat, warum nicht, und
wie gedenkt sie, die Datenlage zu verbessern?
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 7a bis 7c verwiesen.
10. a) Wie hat sich die Einleitung von Schwarz- und Grauwasser sowie
Abfällen aus Schiffen in der südlichen Nordsee in den letzten acht
Jahren entwickelt?
b) Wie viele Verstöße gegen geltende Vorschriften wurden in den
letzten acht Jahren registriert, und wie wurden diese geahndet?
c) Wenn die Bundesregierung keine Daten darüber hat, warum nicht,
und wie gedenkt sie, die Datenlage zu verbessern?
Die Fragen 10a bis 10c werden gemeinsam beantwortet.
Einleitung von Grauwasser durch Schiffe in der südlichen Nordsee ist nicht
reguliert. Verstöße gegen das Einleitverbot für Schwarzwasser und Abfälle nach
den Regeln des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der
Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Abkommen) werden schiffsbezogen
erfasst, eine Auswertung nach räumlicher Zuordnung wird nicht vorgenommen.
Folgende Verstöße gegen das Verbot von Schwarzwassereinleitungen durch
Seeschiffe wurden für den Zuständigkeitsbereich des Bundes
(Seewasserstraßen, Nordsee, Ostsee) registriert und geahndet:
2017: zehn Vorgänge (sechs rechtskräftige Bußgeldbescheide, vier
Einstellungen)
2018: 14 Vorgänge (neun rechtskräftige Bußgeldbescheide, fünf Einstellungen)
2019: 30 Vorgänge (24 rechtskräftige Bußgeldbescheide, sechs Einstellungen)
2020: elf Vorgänge (sieben rechtskräftige Bußgeldbescheide, vier
Einstellungen)
2021: 13 Vorgänge (zehn rechtskräftige Bußgeldbescheide, drei Einstellungen)
2022: zehn Vorgänge (zehn rechtskräftige Bußgeldbescheide)
2023: 23 Vorgänge (zwölf rechtskräftige Bußgeldbescheide, elf Einstellungen)
2024: zwölf Vorgänge (elf rechtskräftige Bußgeldbescheide, eine Einstellung).
Folgende Verstöße gegen das Verbot von Abfall- und Waschwassereinleitungen
durch Seeschiffe wurden für den Zuständigkeitsbereich des Bundes
(Seewasserstraßen, Nordsee, Ostsee) registriert und geahndet:
2017: sieben Vorgänge (sechs rechtskräftige Bußgeldbescheide, eine
Einstellung)
2018: elf Vorgänge (neun rechtskräftige Bußgeldbescheide, zwei Einstellungen)
2019: 30 Vorgänge (24 rechtskräftige Bußgeldbescheide, sechs Einstellungen)
2020: elf Vorgänge (sieben rechtskräftige Bußgeldbescheide, vier
Einstellungen)
2021: 24 Vorgänge (zwölf rechtskräftige Bußgeldbescheide, zwölf
Einstellungen)
2022: 36 Vorgänge (31 rechtskräftige Bußgeldbescheide, vier Einstellungen,
ein laufendes Verfahren)
2023: 24 Vorgänge (elf rechtskräftige Bußgeldbescheide, 13 Einstellungen)
2024: zwölf Vorgänge (zehn rechtskräftige Bußgeldbescheide, zwei
Einstellungen).
11. Gibt es Konzepte, Pläne und Maßnahmen, die die Bundesregierung
verfolgt, um die schadstoffbelastete Einleitung von Abwässern
(insbesondere Scrubber-Wasser, Schwarzwasser und Grauwasser) und Abfällen von
Schiffen zu reduzieren sowie deren illegale Einleitung zu unterbinden,
wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
In Deutschland werden die Anlagen IV, V und VI des Internationalen
Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-
Abkommen) umgesetzt. Verstöße werden vom Bundesamt für Seeschifffahrt
und Hydrographie im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren verfolgt und
ggf. mit Bußgeldern geahndet. Zur Verbesserung des Schutzes der
Meeresumwelt wird derzeit bei der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) die
Anlage IV überarbeitet.
12. Wie viele Gas- und Öltanker verkehrten in den letzten acht Jahren im
Wattenmeer (bitte nach Quartalen aufschlüsseln), und wenn die
Bundesregierung keine Daten darüber hat, warum nicht, und wie gedenkt sie, die
Datenlage zu verbessern?
Öl- und Gastanker verkehren bereits aufgrund der Vorgaben der „Verordnung
über das Anlaufen der inneren Gewässer der Bundesrepublik Deutschland aus
Seegebieten seewärts des deutschen Küstenmeeres und das Auslaufen“
(Anlaufbedingungeverordnung) überwiegend küstenfern, in jedem Fall aber
ausschließlich außerhalb des PSSA Wattenmeer. Derzeit entwickelt die GDWS
gemeinsam mit der BAW ein verbessertes Statistiktool.
14. a) Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass laut dem
European Maritime Transport Environmental Report 2025 ein
deutlicher Anstieg der Gefahr von Kollisionen zwischen Schiffen und
marinen Wildtieren innerhalb der Natura-2000-Schutzgebiete, zu
denen auch der deutsche Teil des Wattenmeers gehört, zu
verzeichnen ist?
b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die
Kollisionsgefahr zwischen Schiffen und marinen Wildtieren speziell im deutschen
Wattenmeer, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung,
um die Kollisionsgefahr zu reduzieren?
c) Wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen zur Reduktion der
Kollisionen hat oder plant, warum nicht?
Die Fragen 14a bis 14c werden gemeinsam beantwortet.
Der im EMTER-Bericht für den Zeitraum 2017 bis 2022 dargestellte Anstieg
des Risikos von Kollisionen zwischen Schiffen und Meeressäugern (Wale,
Robben) in vielen marinen Gebieten, darunter auch in Natura 2000-
Schutzgebieten, liefert einen Risiko-Index und keine verifizierten Kollisionsfälle für
einzelne Gebiete. Darüber hinaus hat der Schiffsverkehr etwa im
Verkehrstrennungsgebiet Terschelling German Bight, welches z. T. mit dem NSG Borkum
Riffgrund überplant wurde, in den letzten Jahren tendenziell abgenommen.
Über die tatsächlichen Kollisionsereignisse zwischen Schiffen und marinen
Wildtieren speziell im deutschen Wattenmeer liegen der Bundesregierung keine
Zahlen vor. Im Übrigen hat die Bundesregierung 2023 die Nordsee-
Befahrensverordnung (NordSBefV) novelliert. Darin wurden unter anderem zur
Minderung der Auswirkungen des Schiffsverkehrs Geschwindigkeitsbegrenzungen
für motorisierte Wasserfahrzeuge festgelegt.
15. Warum hat die Bundesregierung laut ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1534 keine Daten darüber, wie hoch
die Verfügbarkeit von Landstrom in deutschen Häfen derzeit ist und wie
sich der Ausbau und die Nutzung von Landstrom in den letzten fünf
Jahren entwickelt hat?
Die Verwaltungskompetenz für Häfen liegt bei den Ländern.
17. In welchem Rahmen tauscht sich die Bundesregierung mit den Ländern
über das Spannungsfeld zwischen Tourismus und Naturschutz in den
Nationalparken und bestehende Unterstützungsbedarfe der Nationalparke
aus?
Die Bundesregierung tauscht sich regelmäßig zum Thema Tourismus in den
bewährten Formaten aus, insbesondere im Bund-Länder-Ausschuss Tourismus.
Die Themen dort werden nach Bedarf gesetzt, etwa auch im Rahmen der
Umweltministerkonferenz (UMK), die unter anderem in ihrem Beschluss zu
Naturtourismus eine Einbeziehung der Nationalen Naturlandschaften (NNL) zur
nachhaltigeren Gestaltung der Tourismuspolitik unterstrichen hat (vgl. TOP 17
unter www.umweltministerkonferenz.de/documents/endgueltiges-ergebnisproto
koll-96umk_1623055965.pdf).
18. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Belange der Nationalparke und
den Naturschutz in diesen in ihrer Nationalen Tourismusstrategie zu
adressieren?
In der Nationalen Tourismusstrategie werden die Belange aller
Tourismussegmente berücksichtigt. Dazu gehören die Themen Tourismusbalance und
nachhaltiger Tourismus.
19. Welche Maßnahmen zur Unterstützung von digitalen Lösungen für eine
bessere Besucherlenkung im Wattenmeer und anderen Naturparken bietet
die Bundesregierung gegenwärtig an, und inwiefern plant sie, hier die
Länder dabei zu unterstützen, neue Angebote zu schaffen?
Maßnahmen und Angebote zur Entwicklung und Gestaltung von Tourismus in
den Destinationen – wie beispielsweise auch zur Besucherlenkung – liegen
gemäß der grundgesetzlichen Aufgabenteilung in der Kompetenz der Länder. Im
Rahmen der BMWE-Fördermaßnahme LIFT Transformation wurde in den
Jahren 2024 und 2025 ein Projekt des Verbandes Deutscher Naturparke e. V. zur
digitalen Erfassung von Naturerlebnisangeboten gefördert. Die bessere digitale
Auffindbarkeit der Angebote soll auch eine naturverträgliche Besucherlenkung
ermöglichen und fördern. Zudem fördert das BMUKN ein KI-basiertes Klima-,
Biodiversitäts- und Besucher-Monitoringsystem für Natürlichen Klimaschutz in
deutschen Nationalparks, das entsprechende Managementmaßnahmen
unterstützen soll; das Verbundprojekt der Nationalen Naturlandschaften e. V. läuft
von 2025 bis 2027, der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer ist einer
der beteiligten Praxispartner. Mit dem Projekt AIR (https://air-tourism.de/) hat
das BMUKN von 2022 bis 2024 die Entwicklung und Umsetzung KI-basierter
Verfahren zur Entzerrung von Besucherströmen unterstützt, um die zeitweilige
Überlastung von Reise- und Ausflugszielen durch gezielte
Besucherinformation zu vermeiden und geeignete Alternativen aufzuzeigen. In dem Projekt
wurde auch die Nordseeküste Schleswig-Holsteins als Anwendungsfall
einbezogen.
20. a) Wie hoch ist der Anteil des touristischen Schiffsverkehrs am
gesamten Schiffsaufkommen im Wattenmeer?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
b) Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Anteil im Hinblick auf
ökologische Auswirkungen, Schutzgebietsmanagement sowie die
Vereinbarkeit mit den Zielen des Nationalparks und des UNESCO-
Weltnaturerbes Wattenmeer?
Zur Erreichung der Nationalpark- und UNESCO-Ziele und um den potentiellen
Belastungen der Wattenmeer-Nationalparks durch die Schifffahrt
entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung 2023 die Nordsee-Befahrensverordnung
(NordSBefV) novelliert. Sie trägt grundlegend dazu bei, Störungen durch
menschliche Aktivitäten zu begrenzen und ist damit ein wichtiger Baustein im
Schutzkonzept des UNESCO-Welterbes Wattenmeers.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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